Quotenabgeltungsklauseln tragen dem Umstand Rechnung, dass Mieter zumeist nicht zu den zum Ende der im Mietvertrag vorgesehenen Renovierungsintervalle ausziehen und daher eine Endrenovierungsverpflichtung nicht besteht. Quotenabgeltungsklauseln dienen aus Sicht des Vermieters daher dazu, dass er einen Ausgleich dafür erhält, dass der Mieter zwar die Mieträume abgenutzt hat, aber mangels Fälligkeit der Renovierungsverpflichtung nicht selbst Renovierungsmaßnahmen ergreifen muss.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Quotenabgeltungsklauseln grundsätzlich unwirksam?
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
BGH: Heizungstausch und Umlagefähigkeit
Der BGH hat mit Urteil vom 26. März 2025, VIII ZR...
BGH: Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes...
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
Bauliche Veränderungen nur nach WEG-Beschluss
Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer dürfen bauliche Veränderungen am gemeinschaftlichen Eigentum nur vornehmen,...
Private Vermieter – Umfrage zeigt Wissenslücken rund um den Energieausweis
Eine aktuelle Marktumfrage von Techem offenbart signifikante Informationsdefizite rund um den...
Das unsichtbare Preisschild: Gasheizungen dreimal teurer als viele Käufer denken
Fast die Hälfte aller neuen Heizungen waren im ersten Quartal 2025...
BGH: Rückforderung überzahlter Miete, wenn der Mieter Bürgergeld bezieht – Anspruchsübergang...
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...

