Quotenabgeltungsklauseln tragen dem Umstand Rechnung, dass Mieter zumeist nicht zu den zum Ende der im Mietvertrag vorgesehenen Renovierungsintervalle ausziehen und daher eine Endrenovierungsverpflichtung nicht besteht. Quotenabgeltungsklauseln dienen aus Sicht des Vermieters daher dazu, dass er einen Ausgleich dafür erhält, dass der Mieter zwar die Mieträume abgenutzt hat, aber mangels Fälligkeit der Renovierungsverpflichtung nicht selbst Renovierungsmaßnahmen ergreifen muss.


Lesezeit ca: Less than 1 min.
Quotenabgeltungsklauseln grundsätzlich unwirksam?
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Eine ungerechte Last aus DDR-Zeiten
Von Andreas Breitner
Mecklenburg-Vorpommerns Bauminister Christian Pegel hat in den vergangenen Wochen...
Ohne Räumungstitel darf der Vermieter nicht räumen
Ein Vermieter begeht verbotene Eigenmacht, wenn er ohne Räumungstitel die Mieter...
LSG Sachsen-Anhalt zur Auskunftspflicht des Vermieters gegenüber Jobcenter bei Betriebskosten
Die Auskunftspflicht des Vermieters nach§ 60 Abs 1, Abs 2 S...
Aareal Trendbarometer: Mieter fordern Bürokratieabbau und zielgerichtete Förderung – Eigentum für...
Die Aareal Bank veröffentlicht mit dem Trendbarometer 2025 eine umfassende Analyse*...
AG Hanau: Vermieter darf Verteilungsschlüssel nicht einseitig abändern
Ein Vermieter kann den bisher vereinbarten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten nicht einseitig...
BGH: Heizungstausch und Umlagefähigkeit
Der BGH hat mit Urteil vom 26. März 2025, VIII ZR...

