PV auf dem Dach – Gut geplant ist halb gewonnen

Viele Eigenheimbesitzer wünschen sich auch für ihr Zuhause eine Energiewende. Anfang 2022 waren bereits 2,2 Millionen Photovoltaikanlagen auf deutschen Dächern und Grundstücken installiert. Für Privathaushalte kann eine Solaranlage eine zusätzliche Einnahmequelle sein, die Stromkosten reduzieren und dabei helfen, unabhängiger von der öffentlichen Stromversorgung zu werden.

Denn: Mit ihr lässt sich jährlich bis zu zwei Drittel des eigenen Stromverbrauchs decken. Wie die Photovoltaikanlage finanziert werden kann und was bei der Installation zu beachten ist, hat Thomas Billmann, Modernisierungsberater bei Schwäbisch Hall, zusammengefasst.

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Nutzung: Einspeisen, selbst nutzen und möglichst autark werden                

Wer eine Photovoltaikanlage plant, sollte sich über das Ziel, welches mit der Gewinnung von eigenem Solarstrom verfolgt wird, im Klaren sein. Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Solaranlage mit Volleinspeisung: Im Fall einer Volleinspeisung fließt der gesamte produzierte Strom in das öffentliche Netz. Der Netzbetreiber zahlt eine Vergütung pro Kilowattstunde dafür, je nach Größe der Anlage zwischen 10,9 und 13 Cent pro Kilowattstunde (kWh).

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2. Modell Überschusseinspeisung: Ein möglichst großer Anteil des Solarstroms wird selbst verbraucht. Überschüssiger Strom wird eingespeist. Hier liegt die Einspeisevergütung zwischen 7,1 und 8,2 Cent pro eingespeister kWh.

3. Solaranlage plus Batteriespeicher: Wer möglichst energieautark leben möchte, für den ist ein Stromspeicher Teil der Lösung. Mit Batteriespeichern lässt sich überschüssiger Solarstrom für den Verbrauch zu einem späteren Zeitpunkt speichern. So kann ein Autarkiegrad von 60 bis 70 Prozent erreicht werden. Der Haken: die Kosten. „Pro Kilowattstunde Speicherkapazität ist je nach System und Funktionsumfang mit Kosten zwischen 800 und 2.400 Euro zu rechnen. Für Haushalte mit einem hohen Stromverbrauch kann sich das trotzdem lohnen.

Wichtig: Die Größe sollte möglichst genau auf den persönlichen Verbrauch abgestimmt werden. Als Richtwert empfiehlt sich 1 kWh Speicherkapazität pro 1.000 kWh Jahresstromverbrauch“, weiß der Experte.

Finanzierung: Eigenkapital, Fördermittel oder Modernisierungskredit                  

Die meisten Eigentümer können eine Photovoltaikanlage nicht vollständig mit Eigenkapital finanzieren. Eine vierköpfige Familie, die in einem Einfamilienhaus lebt, muss im Schnitt mit Kosten in Höhe von 10.000 Euro rechnen. Die KfW unterstützt den Kauf von Photovoltaikanlagen für Dächer, Fassaden oder Freiflächen und von Batteriespeichern mit einem zinsgünstigen Darlehen: dem Förderkredit „Erneuerbare Energien – Standard (270)“.

Gefördert werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten. „Allerdings muss beachtet werden, dass der Förderantrag zwingend vor dem Kauf der Anlage gestellt werden muss“, betont Billmann. Und wenn das nicht ausreicht, ist der Modernisierungskredit von Schwäbisch Hall eine weitere Möglichkeit. Bei einer Finanzierungssumme von bis zu 50.000 Euro ist er auch ohne Grundschuldeintrag möglich. Das spart Kosten für den Eintrag ins Grundbuch.

Bauliche Voraussetzungen: Sonneneinstrahlung und Ausrichtung                  

Nicht nur die finanziellen Rahmenbedingungen sollten im Voraus abgesteckt werden. Auch spezifische bauliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Hier spielt zum Beispiel die Sonneneinstrahlung eine wichtige Rolle: Ist die Sonneneinstrahlung hoch genug oder sorgen hohe Bäume und Gebäude in der Nachbarschaft für Schatten? Im Idealfall ist die Dachfläche schattenfrei, besitzt eine stabile Dachdeckung, ist nach Süden ausgerichtet und hat eine Neigung von 30 bis 45 Grad.

Aber der Experte relativiert: „Obwohl sie niedrigere Erträge als nach Süden ausgerichtete Flächen liefern, sind Anlagen auf Ost- und Westdächern sinnvoll: Die Stromerzeugung verteilt sich gleichmäßiger über den Tag, wodurch mehr Strom selbst genutzt werden kann.“

Gesetzliche Vorgaben: Anmeldung und Steuerfragen                  

Wer seine eigenen vier Wände mit einer Photovoltaikanlage ausstattet, muss bestimmten Pflichten nachkommen. Die Anmeldung beim Stromnetzbetreiber erfolgt durch den Installationsbetrieb. Der Netzbetreiber nimmt den überschüssigen Strom ab und vergütet die Einspeisung nach den Vergütungssätzen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Darüber hinaus muss die Photovoltaikanlage und – falls vorhanden – der Batteriespeicher in das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Meldepflichtig sind die Inbetriebnahme, die Stilllegung, technische Änderungen und auch ein Betreiberwechsel.

„Nicht mehr notwendig ist die Anmeldung eines Gewerbes. Und auch die steuerliche Handhabe von ab 2023 installierten Anlagen wurde vereinfacht: Wohnhaus-Anlagen bis 30 kWp müssen bei der Einkommensteuer nicht mehr berücksichtigt werden. Außerdem wird keine Mehrwertsteuer auf die Anlage mehr fällig“, weiß Thomas Billmann.

Stefan Speicher

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