Problemimmobilien sind in vielen Städten und Gemeinden eine große Herausforderung für die Entwicklung von Quartieren und Ortsteilen. Darunter sind Immobilien zu verstehen, die durch bauliche Verwahrlosung, meist verbunden mit Leerstand oder starker Überbelegung, gekennzeichnet sind. Ein neuer Leitfaden des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zeigt, wie Kommunen solche Immobilien aufwerten oder beseitigen können. Er thematisiert die aktuellen rechtlichen Regelungen und stellt Anwendungsbeispiele aus unterschiedlich großen Städten und Gemeinden vor.
Für Stadtverwaltungen und Wohnungsunternehmen
Die Kommunen können dem Leitfaden zufolge unterschiedliche hoheitliche Instrumente im Umgang mit Problemimmobilien anwenden. Dazu zählen bauplanungs-, bauordnungs-, denkmalrechtliche und wohnungsaufsichtsrechtliche Befugnisse sowie gesetzliche Regelungen aus anderen Bereichen. Den Umgang mit Problemimmobilien gilt es strategisch anzugehen und in die Entwicklung des Quartiers einzubetten. Die Arbeitshilfe richtet sich sowohl an Verantwortliche in den Stadtverwaltungen als auch an weitere Akteure wie Immobilienunternehmen und bürgerschaftliche Gruppen.
„Die Beispiele unseres Leitfadens verdeutlichen: Viele Kommunen zeigen Eigentümern Grenzen für den verantwortungslosen Umgang mit Immobilien auf. Die Anwendungsbeispiele veranschaulichen erfolgversprechende Wege und sollen auch andere Kommunen dazu ermutigen, die rechtlichen Möglichkeiten aktiv zu nutzen“, sagt der Leiter des BBSR, Markus Eltges.
Integrierten Quartiersentwicklung und der Städtebauförderung
Die Publikation ist eine Neufassung des Leitfadens aus dem Jahr 2014. Die aktualisierte Fassung widmet sich neben den einzelnen Rechtsinstrumenten auch den Möglichkeiten der integrierten Quartiersentwicklung und der Städtebauförderung…