Photovoltaik, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke jetzt schnell im Marktstammdatenregister eintragen – sonst droht Bußgeld

Es bleiben nur noch wenige Tage, um Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke im Marktstammdatenregister zu registrieren, um die Einspeisevergütung zu erhalten – und keine Bußgelder zu riskieren.

Am 31. Januar 2021 läuft für Verbraucher die Frist ab, ältere Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und Blockheizkraftwerke (BHKW) im Marktstammdatenregister (MaStR) zu registrieren. Dies gilt für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden. Auch bereits im vorausgegangenen PV-Meldeportal der Bundesnetzagentur registrierte Anlagen müssen erneut gemeldet werden.

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Die Registrierung ist online möglich unter www.marktstammdatenregister.de. Sie ist sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für jede Anlage erforderlich. Batteriespeicher, die häufig in Verbindung mit Photovoltaikanlagen betrieben werden, müssen ebenfalls gemeldet werden.

Die Registrierung erfolgt in drei Stufen:
1. Registrierung des Benutzers des Marktstammdatenregisters
2. Registrierung des Anlagenbetreibers
3. Registrieren der Anlagen

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Es werden Adress- und Kontaktdaten, eine E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum des Anlagenbetreibers benötigt. Zur Anlage selbst sind Angaben zum Standort, zum Datum der Inbetriebnahme und zu technischen Merkmalen sowie zum Netzbetreiber erforderlich. Am Ende der Registrierung erhalten Verbraucher eine Meldebescheinigung. Personenbezogene und vertrauliche Daten sind später nicht öffentlich einsehbar.

Bußgelder vermeiden

Anlagen, die nach dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden, müssen bereits im MaStR registriert sein. Neue Anlagen müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Die Registrierungspflicht gilt für alle ortsfesten Anlagen zur Stromerzeugung sowie für Batteriespeicher, die an das Stromnetz angeschlossen sind – also auch für ortsfeste kleine Balkon-Solargeräte. Für Elektroautos und Ladestationen gilt die Pflicht hingegen nicht.

Verbraucher, die gegen die Registrierungspflicht verstoßen, riskieren ein Bußgeld und können ihre Einspeisevergütung für den Strom verlieren. Wer den Termin verpasst, sollte die Registrierung schnellstmöglich nachholen, da die Anmeldeverpflichtung bestehen bleibt.

Sie gilt auch für Anlagen, die ab Januar 2021 keine EEG-Förderung mehr erhalten.

Das MaStR ist ein amtliches Register des Strom- und Gasmarktes. Alle stromerzeugenden Anlagen müssen seit 2019 im Marktstammdatenregister gemeldet werden. Ziel ist, eine hochwertige und vollständige Datenbasis für Behörden und Marktakteure zu schaffen, um so die bedarfsgerechte Entwicklung der Energieversorgung zu erleichtern…

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