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„Riesen“ vor dem Kadi – Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema Bäume sagen

Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema Bäume sagen
Was Zivil- und Verwaltungsgerichte zum Thema Bäume sagen Sie sind nicht zu übersehen. Bäume bestimmen häufig das Erscheinungsbild eines Gartens. Sie spenden Schatten, sie werfen Laub ab, sie nehmen Nachbarn die Sicht, sie stehen bei geplanten Umbauten im Wege, sie richten im Falle eines Astbruchs erheblichen Schaden an. Das alles kann gelegentlich auch zu einem Rechtsstreit führen. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Gerichtsurteile vor, die sich mit den „grünen Riesen“ befassen.

Sie sind nicht zu übersehen. Bäume bestimmen häufig das Erscheinungsbild eines Gartens. Sie spenden Schatten, sie werfen Laub ab, sie nehmen Nachbarn die Sicht, sie stehen bei geplanten Umbauten im Wege, sie richten im Falle eines Astbruchs erheblichen Schaden an. Das alles kann gelegentlich auch zu einem Rechtsstreit führen.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt einige Gerichtsurteile vor, die sich mit den „grünen Riesen“ befassen.

Baum lag „nur“ in Schieflage

Wenn ein bruchgefährdeter Baum gefällt werden muss, dann kann das je nach Umständen und örtlichen Gegebenheiten erhebliche Kosten verursachen. Ob die Wohngebäudeversicherung dafür aufkommen muss, hängt vom Wortlaut des Vertrages ab.

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 155 C 510/17) lehnte dies in einem konkreten Fall ab, weil der Baum selbst nichts beschädigt hatte, sondern nach einem Sturm nur in Schieflage über dem Haus hing. Das war von den Versicherungsbedingungen nicht gedeckt.

Morscher Baum muss gesichert werden

Eine sehr große Gefahr kann von Bäumen ausgehen, wenn sie so morsch sind, dass sie als Ganzes umstürzen oder einzelne Äste abbrechen könnten. Zeichnet sich ein derartiges Problem ab, dann haben Nachbarn gegenüber dem Baumbesitzer einen Anspruch auf Maßnahmen zur Sicherung der Standfestigkeit.

So urteilte das Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 304 O 247/13). Im konkreten Fall hatte ein Gutachter bereits einen nicht unerheblichen Schädigungsgrad bei den Waldkiefern festgestellt.

Naturschutz oder PV-Ertrag

Manchmal kollidieren zwei Interessen, die gleichermaßen als gesellschaftlich wichtig betrachtet werden. So forderte ein Hausbesitzer den Rückschnitt von geschützten Bäumen, die auf öffentlichem Grund standen, um die Effektivität seiner auf dem Dach installierten Solaranlage zu steigern. Hier stand also der Naturschutz gegen die Nutzung alternativer Energien.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Aktenzeichen 9 K 7173/22) verweigerte den Rückschnitt. Im Urteil wurde darauf hingewiesen, dass es auf die Umstände des Einzelfalles ankomme. Einen automatischen und absoluten Vorrang habe die Solarenergie nicht.

Streuobst oder Schulbau

Auch in einem weiteren Rechtsstreit musste das Verwaltungsgericht Berlin (Aktenzeichen 24 L 36/23) zwischen Grundwerten entscheiden. Es ging um Bäume auf einer Streuobstwiese, die wegen eines Bauvorhabens gefällt werden sollten. Hier überwog die Tatsache, dass auf der Fläche eine Gemeinschaftsschule errichtet werden sollte. Schulbauten lägen im öffentlichen Interesse, stellte das Gericht fest und stimmte dem Fällen der Bäume zu.

Abstandsgrenze zwei oder vier Meter

Baum ist aus rechtlicher Sicht nicht gleich Baum. Das Nachbargesetz von Nordrhein-Westfalen unterscheidet zum Beispiel zwischen stark wachsenden Arten und solchen, bei denen das nicht der Fall ist.

Das Landgericht Kleve (Aktenzeichen 6 O 204/23) ordnete zwei Trompetenbäume in die zweite Kategorie ein. Das hatte zur Folge, dass die beiden Bäume lediglich einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück von zwei Metern haben mussten – und nicht von vier Metern, wie es bei stark wachsenden Arten der Fall gewesen wäre.

Ast fiel aufs Auto – wer zahlt?

Auf dem Parkplatz eines Supermarkts wurde ein PKW durch den herabfallenden Ast einer Pappel beschädigt. Was auf Anhieb nach einem zweifelsfreien Haftungsfall klingt, war dann doch nicht so eindeutig, denn der dazugehörige Baum stand auf einem Nachbargrundstück.

Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 126 C 275/22) war nicht der Meinung, dass hier eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch den Supermarktbetreiber vorliege. Dieser habe nämlich keine Einflussmöglichkeiten auf die vom daneben liegenden Grundstück ausgehenden Gefahren gehabt. Der Geschädigte müsse sich mit seiner Forderung an den Eigentümer des Nachbaranwesens wenden.

Totholz-Kontrolle mindestens jährlich

Wo Teile des Holzes bereits abgestorben sind, da ist besondere Vorsicht geboten. Denn hier ist die Abbruchgefahr extrem hoch. Deswegen ist gerade bei älteren Bäumen, die auf ein Nachbargrundstück ragen, eine regelmäßige Kontrolle und gegebenenfalls die Entfernung von Totholz geboten.

Das Landgericht Lübeck (Aktenzeichen 1 S 38/20) entschied, dies sei mindestens einmal pro Jahr erforderlich.

Bäume im Garten – Mieter rauf?

Eine Vermieterin begehrte mit der Begründung, es liege ein aufwändig gestaltetes Wohnumfeld vor, die Zustimmung der Mieterin zu einer Mieterhöhung. Als Argument dafür nannte sie unter anderem das Vorhandensein von Bäumen und Sträuchern auf dem Areal. Die Mieterin akzeptierte das nicht und verweigerte die Zustimmung zur Mieterhöhung.

Das Amtsgericht Berlin-Köpenick (Aktenzeichen 5 C 126/23) wies in einem Urteil darauf hin, dass Bäume und Sträucher alleine keine Wohnwerterhöhung begründen. Von einer parkähnlichen Anlage mit Sitzbänken und Ruhezonen, die als Grund für eine Wohnwerterhöhung angeführt werden könne, sei hier keine Rede.

Dr. Ivonn Kappel

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Mängelbeseitigung bei Auszug – Rückgabeprotokoll schafft Klarheit

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Beim Auszug von Mieterinnen und Mietern kann mit einem Rückgabeprotokoll Streit vermieden werden. Aus ihm ergibt sich, welche Mängel vorhanden und von den Mieterinnen und Mietern zu beseitigen sind. Nicht aufgeführte Mängel können später nicht mehr reklamiert werden. Die Wüstenrot Immobilien GmbH, ein Unternehmen der W&W-Gruppe, weist auf ein aktuelles Urteil des Landgerichts Essen (10 S 147/23) hin.

Im entschiedenen Fall reklamierte der Vermieter nach dem Auszug der Mieter vorhandene Mängel und unterbliebene Schönheitsreparaturen. Er verklagte die ausgezogenen Mieter, den zur Behebung notwendigen Betrag zu bezahlen. Die angeblichen Mängel waren jedoch in dem von den Mietparteien unterzeichneten Rückgabeprotokoll nicht aufgeführt. Die Klage wurde daher abgewiesen.

Wohnung unrenoviert übernommen

Laut dem Urteil stellt ein Rückgabeprotokoll eine rechtsverbindliche Einigung dar, mit der die Mietparteien auf alle Ansprüche verzichten, die sich nicht aus dem Protokoll ergeben. Außerdem stellte das Gericht klar, dass die Mieter nicht für eine übliche Abnutzung haften.

Schönheitsreparaturen waren von ihnen nicht zu erbringen, da sie eine nicht renovierte Wohnung übernommen hatten. Es kam damit im entschiedenen Fall nicht darauf an, ob der Mietvertrag eine Klausel vorsah, beim Auszug Schönheitsreparaturen durchzuführen.

Quelle: W&W-Gruppe  //  Dörte Lochner

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Betreten der digitalen Baustelle verboten! Wie Cyberkriminelle die Bauwirtschaft ins Visier nehmen

Wie Cyberkriminelle die Bauwirtschaft ins Visier nehmen
Eine sichere IT funktioniert nur, wenn alle im Unternehmen die gemeinsame Verantwortung begreifen. Quelle: Adobe Stock / Nemetschek Group

Von Thomas Stocker, CISO bei Nemetschek Group

Ein falscher Klick – und schon müssen Bauprojektverantwortliche mit Cyberkriminellen um Lösegeld verhandeln. Ransomware, eine Schadsoftware, die Daten verschlüsselt und Lösegeld fordert, hat längst die Bauindustrie erreicht. Die Branche digitalisiert mit Hochdruck, doch vielerorts hinkt die Sicherheitsarchitektur hinterher. Dabei ist Cybersecurity längst nicht mehr nur Sache der IT – sie ist auch eine Frage der Unternehmenskultur.

Am 17. März 2023 legte Ransomware die IT-Systeme der Baugruppe Matthäi lahm. Hinter dem Angriff steckte Black Basta – dieselbe Gruppe, die bereits neun Monate zuvor den Baustoffkonzern Knauf ins Visier genommen hatte. Auch wenn beide Unternehmen nach eigenen Angaben das Lösegeld verweigerten, hinterließ der Angriff Spuren: operativ, finanziell und reputativ. Schlagzeilen aus anderen Branchen demonstrieren, wie Hacker Existenzen ruinieren können. So zuletzt geschehen beim Elektronikversicherer Einhaus, der im August 2025 Insolvenz anmelden musste – als unmittelbare Folge eines Ransomware-Angriffs.

Thomas Stocker ist CISO bei der Nemetschek Group Quelle: Nemetschek Group

Gerade in der Bauindustrie treffen mehrere Faktoren aufeinander, die diesen Sektor besonders verwundbar gegenüber Cyberangriffen machen. 

Digitalisierung entwächst der Sicherheitsarchitektur

Wer nicht digitalisiert, verliert den Anschluss – das Signal ist auch in der Bauindustrie angekommen. Vermessungsdrohnen erfassen Geländeprofile auf Großbaustellen in Echtzeit, IoT-Sensoren überwachen Betonaushärtung oder Bauteiltemperaturen, Subunternehmer laden Abrechnungsbelege direkt per Cloud-App hoch. Und mit dem verbindlichen Einsatz von Building Information Modeling (BIM) für Bundeshochbauten ab 2025 zieht auch die öffentliche Hand die Daumenschrauben an.

Doch diese Aufholjagd darf nicht ohne professionelle Berücksichtigung der IT-Sicherheit durchgeführt werden, wenn die Digitalisierung in den Fachabteilungen schneller voranschreitet als die IT-Sicherheit im Unternehmen insgesamt. Während Bau- und Projektleitung zunehmend cloudbasiert arbeiten, fehlen zentrale Richtlinien für Identity Management oder Incident Reporting. Die Verantwortung für Sicherheitsfragen diffundiert zwischen Bauleiter, Systemhaus und Subunternehmen.

Netzwerke sind oft nicht segmentiert, Zugriffsrechte historisch gewachsen statt sauber verwaltet, Software-Updates erfolgen manuell – wenn überhaupt. Mit klaren Prozessen, definierten Zuständigkeiten und abgestimmter Information Security Governance (die außerhalb und auf Augenhöher der IT liegen muss) lassen sich diese Lücken jedoch systematisch schließen.

Fragmentierte IT als Einfallstor: Medienbruch wird zur Angriffsfläche

Die IT-Landschaft im Bauwesen ist genauso heterogen wie der Kreis der Beteiligten. Jedes Bauprojekt ist ein Netzwerk auf Zeit aus eigenständigen Akteuren mit unterschiedlichen Tools und Workflows. Während Hersteller von Baumaschinen zunehmend IoT-fähige Steuerungen einsetzen und Planungsbüros mit cloudbasiertem BIM arbeiten, arbeiten viele Subunternehmer noch immer mit lokalen Excel-Dateien oder nicht abgesicherten E-Mail-Prozessen.

Ob Ausschreibungen, Bauzeitplanung, Dokumentation oder Abrechnung: Bauunternehmen jonglieren mit zahlreichen Lösungen, die oft nicht miteinander integriert sind. Die Folge: Ein digitaler Flickenteppich ohne einheitliche Schnittstellen oder Authentifizierungsstandards.

Ebenfalls zu beachten: In cloudbasierten Kollaborationsplattformen teilen Unternehmen projektübergreifend sensible Informationen wie Leistungsverzeichnisse, Zahlungsdaten oder Planstände. Doch in der Praxis fehlt es oft an rollenbasierten Zugriffsrechten, regelmäßigen Bereinigungsläufen oder Protokollierungspflichten.

Sicherheitsverantwortung wird delegiert – ohne klare Zuständigkeit. In einem solchen Umfeld genügt ein kompromittiertes Partnerunternehmen, um das gesamte Projekt-Ökosystem in die IT-Schieflage zu bringen. Ausschreibungsphasen sind besonders sensibel, da hier Informationen über Aufträge und Umsatz fließen.

Keine falsche Scheu vor der Cloud

In der Bauindustrie gilt die Cloud vielerorts noch als Sicherheitsrisiko. Diese veraltete Ansicht kann teuer zu stehen kommen. Richtig konfiguriert und eingebettet in ein konsistentes Sicherheits- und Berechtigungskonzept, bieten professionell verwaltete Cloud-Services ein Schutzniveau, das On-Premises-Lösungen kaum noch erreichen. Wird sie strategisch eingeführt, kann die Cloud sogar zum Treiber von Sicherheit und Effizienz werden – insbesondere in komplexen Projektumgebungen wie der Bauindustrie.

In vielen Bauunternehmen scheitert es bei der Cloud nicht am „ob“, sondern am „wie“: Unklare Zuständigkeiten, mangelndes Identitäts- und Berechtigungsmanagement, fehlende Protokollierung und ungesicherte Freigabelinks zählen zu den häufigsten Schwachstellen. Gerade in dynamischen Projektstrukturen werden cloudbasierte Tools oft dezentral eingeführt, ohne dezidiertes Security-Konzept. So entsteht ein Paradox: Aus Sorge um die Datensicherheit verzichten Unternehmen auf die deutlich sicherere Cloud – und gefährden durch schlecht gewartete On-Premises-Systeme oder falsch konfigurierte Cloud-Dienste ihre Daten erst recht.

Angriffsvektor Mensch

Das erste Einfallstor für Cyberangriffe ist und bleibt der Mensch – auch in der Baubranche. Nach wie vor ist Phishing der häufigste Angriffsvektor. Die Angreifer gehen dabei zunehmend raffiniert vor: Social-Engineering-Kampagnen nutzen KI-generierte E-Mails, täuschend echte Sprachnachrichten oder Deepfakes von Geschäftsführern und Projektbeteiligten.

Gerade in der Bauwirtschaft ist das Risiko besonders hoch, da Kommunikationswege oft informell, Sicherheitsstandards uneinheitlich und Prozesse wenig formalisiert sind. Bauprojekte involvieren zahlreiche Partner mit wechselnden Kontaktpersonen – ideale Bedingungen für Identitätsdiebstahl oder CEO-Fraud.

Aufholbedarf gibt es nicht nur bei der IT-Kompetenz der Belegschaft, sondern der Unternehmenskultur insgesamt: Gerade Mittelständler betrachten IT-Sicherheit gerne als Sache „des IT-lers“. Somit fehlt es in vielen Unternehmen an regelmäßigen Awareness-Trainings, Notfallprozeduren oder klaren Reporting-Strukturen für verdächtige Vorfälle – für alle Mitarbeitenden.

Für die vernetzte Bauwelt ist Sicherheit essenziell. Quelle: Adobe Stock / Nemetschek Group

Wettbewerbsfaktor IT-Sicherheit

Besonders brisant wird die Verwundbarkeit der Baubranche gegenüber Cyberangriffen, wenn Unternehmen an sicherheitsrelevanten Infrastrukturen arbeiten, etwa Flughäfen oder Gefängnissen. Diese sensiblen Bauten sind im Visier staatlich unterstützter Hackergruppen, die politisch motiviert Malware & Co. in Umlauf bringen.

Wer sich den Sicherheitsrisiken nicht systematisch stellt, scheitert zunehmend im Wettbewerb um Aufträge. Immer mehr Ausschreibungen fordern belastbare IT-Sicherheitsnachweise der Softwarelieferanten in Form von ISO 27001-Zertifizierungen oder dokumentierten Schutzmaßnahmen entlang der Projektkette.

Zugleich wächst der regulatorische Druck: Mit der NIS2-Richtlinie, die voraussichtlich bis Ende 2025 in deutsches Recht überführt wird, verpflichtet die EU-Unternehmen zu aktivem Risikomanagement, klar definierten Meldewegen bei Sicherheitsvorfällen und technischen wie organisatorischen Schutzmaßnahmen entlang der gesamten Lieferkette.

Noch weiter greift der Cyber Resilience Act, der seit Dezember 2024 verabschiedet ist und in 2026 und 2027 schrittweise ausgerollt wird: Ab Ende 2027 müssen Hersteller von Software und digitalen Produkten nachweisen, dass ihre Lösungen grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Für Bauunternehmen, die eigene Applikationen betreiben oder Fremdsysteme integrieren, bedeutet das: Cybersicherheit avanciert von einer Compliance-Frage zur Existenzgrundlage.

Cybersecurity – von der IT-Frage zum Governance-Thema

Wie sich IT-Sicherheit ganzheitlich in einem Unternehmen, egal welcher Branche, verankern lässt, zeigt die gelebte Praxis bei der Nemetschek Group. Mit ihren spezialisierten Marken betreibt der nach ISO 27001 zertifizierte Softwarekonzern ein zentral verwaltetes Cloud-Ökosystem für den gesamten Baulebenszyklus.

Einheitliche Sicherheitsrichtlinien, kontrollierte Schnittstellen und ein konsequenter Zero-Trust-Ansatz bilden dabei das technische Rückgrat. Die Nutzung von Privatgeräten (bekannt als Bring you own device – kurz BYOD) ist ausgeschlossen, Zugriffe erfolgen nur auf Grundlage klar definierter Rollen, und Anomalien wie standortübergreifende Logins werden automatisiert erkannt und bewertet.

Doch Technik allein genügt nicht. Nemetschek setzt auf eine Organisationskultur, die Sicherheit als gemeinsame Verantwortung begreift. Sicherheitsprozesse und Incident Management sind klar geregelt, Zuständigkeiten dediziert verteilt. Ein spezialisiertes Security-Team ist dauerhaft erreichbar. Schulungen und Awareness-Programme stellen sicher, dass alle Mitarbeitenden Risiken wie Phishing-Versuche erkennen und richtig reagieren.

Nemetschek versteht Cybersicherheit als strategische Führungsaufgabe: Verankert auf Vorstandsebene und regelmäßig Thema im Austausch zwischen Informationssicherheitsverantwortlichen und Management.

Ein Beispiel, das zeigt: Wer Cybersicherheit ganzheitlich denkt, kann Risiken nicht nur minimieren – sondern digitale Zukunft aktiv und sicher gestalten.

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Drei Baustellen mit Sprengkraft

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Von PV-Strom bis Glasfaser – es sind drei technische und politische Brennpunkte, die derzeit nicht nur unsere Branche, sondern die gesamte Infrastrukturdebatte bestimmen. Es geht um Milliarden, Sicherheit und faire Marktbedingungen.

1. Photovoltaik entlastet – alle!

Photovoltaik wirkt längst nicht mehr nur auf dem eigenen Dach. Sie senkt systematisch die Strompreise an der Börse – mit konkreten Einsparungen für Industrie, Privathaushalte und nicht zuletzt auch für die Mieterinnen und Mieter. Studien zeigen: Allein bis 2030 kann der Großhandelspreis durch den geplanten Zubau an PV um 21 Prozent sinken. Für die Industrie bedeutet das jährlich Einsparungen von bis zu 180.000 Euro pro Standort – für Privathaushalte immerhin über 70 Euro.

Diese Dynamik ist ein Gewinn für die Volkswirtschaft. Umso unverständlicher, dass der Solarausbau politisch von Bundeswirtschaftsministerin Reiche gebremst werden soll. Eine repräsentative Umfrage zeigt: Eine breite Mehrheit – auch unter Unions- und SPD-Wählern – wünscht sich genau das Gegenteil.

Photovoltaik dämpft Preise, schützt das Klima und reduziert Folgekosten in Milliardenhöhe. Wer hier auf die Bremse tritt, stellt sich nicht nur gegen Marktlogik, sondern auch gegen den Willen der Bevölkerung. Mehr Informationen finden Sie im Beitrag:  Studie zu Strompreisen: Milliardeneinsparungen durch Photovoltaik

2. Cybersicherheit: Die unterschätzte Achillesferse der Bauwirtschaft

Die Digitalisierung schreitet voran – auch auf der Baustelle. Drohnen, Cloud-Dienste, BIM: Der technologische Fortschritt ist längst im Alltag der Bauunternehmen angekommen. Doch während Fachabteilungen digital arbeiten, bleibt die IT-Sicherheitsarchitektur oft fragmentiert oder veraltet.

Die Angriffe auf IT-Systeme der Baugruppe Matthäi oder Knauf – zeigen: Cyberkriminalität ist ein reales Geschäftsrisiko. Netzwerke sind nicht segmentiert, Zuständigkeiten für Sicherheit unklar, Updates werden händisch und lückenhaft durchgeführt. Dabei ist IT-Sicherheit keine rein technische Aufgabe mehr.

Sie ist Teil der Unternehmenskultur – und muss dort auch strategisch verankert werden. Die Bauwirtschaft braucht hier dringend klare Standards, Governance-Strukturen und ein neues Selbstverständnis: Wer digital baut, muss auch digital schützen. Mehr lesen Sie im Beitrag: Betreten der digitalen Baustelle verboten! Wie Cyberkriminelle die Bauwirtschaft ins Visier nehmen

3. Glasfaserausbau: Politik riskiert Mittelstand und Wettbewerb

Die gute Nachricht: Die Bundesregierung will den Glasfaserausbau beschleunigen. Die schlechte: Sie plant dafür eine staatlich verordnete Mehrfachnutzung und Regulierung, die den Wettbewerb in Schieflage bringt. Der Zugriff auf gebäudeinterne TK-Infrastrukturen (NE4) soll zentral geregelt werden – mit Entgelten, Fristen und Pflichten, die vor allem eines tun: den Mittelstand schwächen.

Gerade kleine, regionale Anbieter – also die, die seit Jahren in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft ausbauen – stehen damit vor enormen Investitionsrisiken. Denn gesetzlich festgelegte Entgelte machen betriebswirtschaftliche Planungen zunichte. Das geplante „Recht auf Vollausbau“ bedroht nicht nur Eigentümerrechte, sondern könnte einen ruinösen Überbauwettbewerb anstoßen.

Die Folge: Rückzug der lokalen Anbieter, Marktbeherrschung durch wenige Konzerne, Innovationsstau. Der Glasfaserausbau braucht Vertrauen in den Wettbewerb – nicht mehr Bürokratie und Zwang. Die Hintergründe zum Thema: Pläne zur Mitnutzung von Glasfasernetzen in Gebäuden stoßen auf Widerstand

Ob Solarstrom, digitale Sicherheit oder Glasfaser – in allen drei Fällen erleben wir, wie technische Entwicklung und politische Regulierung nicht im Einklang stehen. Dabei wäre es jetzt an der Zeit, den Mut für ein neues Gleichgewicht zu finden: eines, das Innovation fördert, Bürgerinnen und Bürger entlastet, Sicherheit ernst nimmt und dem Mittelstand faire Chancen lässt.

November 2025, Wohnungswirtschaft technik., Ausgabe Nummer 131, mit neuen Inhalten.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig
Ihr Gerd Warda

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Vonovia saniert mit vorgefertigten Holzelementen von Baufritz 13 Wohnblöcke in Garmisch

Vonovia saniert mit vorgefertigten Holzelementen von Baufritz
Vorzeigeprojekt in Garmisch-Partenkirchen. Vonovia 13 Wohnblöcke mit rund 74 Wohneinheiten in serieller Holzbauweise saniert – schnell, präzise und sozial verträglich. „Das ganze Quartier gewinnt an Wert. Die Architektur wird eine völlig andere, obwohl die Mieten annähernd warmmietenneutral bleiben“, erklärte Dagmar Fritz-Kramer. Fotograf: Andreas Schebe

Wie lassen sich Bestandsgebäude klimaneutral sanieren, ohne dass die Mieten steigen? Eine beeindruckende Antwort liefert ein aktuelles Vorzeigeprojekt in Garmisch-Partenkirchen, bei dem Baufritz gemeinsam mit der Vonovia 13 Wohnblöcke mit rund 74 Wohneinheiten in serieller Holzbauweise saniert – schnell, präzise und sozial verträglich.

Beim Vor-Ort-Termin informierten sich Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, Vonovia-Vorstandsvorsitzender Rolf Buch, Garmisch-Partenkirchens 2. Bürgermeisterin Claudia Zolk sowie Baufritz-Geschäftsführerin Dagmar Fritz-Kramer über die Ergebnisse dieses Leuchtturmprojekts.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter zeigte sich beeindruckt: „Dieses Projekt zeigt beispielhaft, wie mit innovativen Lösungen die Energiewende in Bestandsquartieren gelingen kann. Das Zusammenspiel aus lokalen Partnern mit regionalen Materialien ist dabei ein weiterer Baustein für mehr Nachhaltigkeit.“

„Das ganze Quartier gewinnt an Wert – die Mieten bleiben stabil“

„Das ganze Quartier gewinnt an Wert. Die Architektur wird eine völlig andere, obwohl die Mieten annähernd warmmietenneutral bleiben“, erklärte Dagmar Fritz-Kramer bei ihrem Rundgang. Die Bruttowarmmiete steigt moderat im Schnitt um 0,50 Cent/qm.

Die Ergebnisse sprechen für sich: Der Energieverbrauch sinkt um rund 75 Prozent, die Gebäude erreichen nun den Energieeffizienzstandard A+ und damit Neubau-Standard – zuvor lagen sie auf Niveau E mit Gasheizung.

Rolf Buch, Vorstandsvorsitzender der Vonovia, betonte: „Für die Mieter ist es schöner, in einem optisch ansprechenden Haus zu wohnen – und das zum gleichen Preis. Klimaschutz und Akzeptanz gehören zusammen. Nur so schaffen wir den Weg zur Klimaneutralität.“

Mit vorgefertigten Holzelementen wird jedes Gebäude in nur drei Tagen montiert – ein enormer Zeitgewinn gegenüber einer konventionellen Bauweise. Fotograf: Andreas Schebe

Holzbau als Weg zur Klimaneutralität

Mit vorgefertigten Holzelementen wird jedes Gebäude in nur drei Tagen montiert – ein enormer Zeitgewinn gegenüber einer konventionellen Bauweise. „Der hohe Vorfertigungsgrad ermöglicht eine Qualität und Präzision, die vor Ort kaum erreichbar sind“, erläutert Fritz-Kramer. „Digitalisierung und Automatisierung in der Fertigung senken die Kosten – und machen die Sanierung bezahlbar.“

Das Projekt zeigt eindrucksvoll, dass Holz nicht nur ökologisch, sondern auch technisch die bessere Lösung ist:

  • Minimale Bauzeit durch serielle Vorfertigung
  • Geringe Belastung für die Bewohner – sie konnten in ihren Wohnungen bleiben
  • Kein Fundament erforderlich durch ein innovatives „hängendes System“
  • PV-Anlagen und neue Heizsysteme für maximale Energieeffizienz
Ein Modell auch über Bayern hinaus. v.l.n.r. Claudia Zolk-2. Bürgermeisterin Garmisch-Partnenkirchen, Rolf Buch-CEO Vonovia SE, Christian Bernreiter-Bay. Staatsminister f. Wohnen, Bau- und Verkehr, Dagmar Fritz-Kramer-Geschäftsführerin Baufritz. Fotograf: Andreas Schebe

Ein Modell auch über Bayern hinaus

Garmisch-Partenkirchens 2. Bürgermeisterin Claudia Zolk lobte: „Das Projekt ist eine Anregung für die ganze Region. Es gab während der Bauzeit kaum nennenswerte Beschwerden – und das Ergebnis spricht für sich.“

Für Dagmar Fritz-Kramer ist klar: „Noch rund 21 Millionen Wohnungen in Deutschland müssen klimaneutral werden. Dieses Projekt zeigt, wie es gelingen kann – mit Holz, Digitalisierung und sozialer Verantwortung.“

Lesen Sie auch den Beitrag von Dagmar Fritz-Kramer „Wir brauchen eine stärkere Berücksichtigung des CO2-Speicherpotenzials nachwachsender Rohstoffe„.

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Kommunikation bei Großprojekten: Akzeptanz ist kein Zufall – sie ist Ergebnis gezielter Kommunikation

Kommunikation bei Großprojekten: gezielte Kommunikation
Björn Fröbe ist Practice Leader bei WeichertMehner und berät seit vielen Jahren öffentliche und private Akteure bei komplexen Infrastrukturprojekten, unter anderem im Energie-, Rohstoff- und Verkehrssektor. Dank seiner Erfahrungen sowohl im Konzernumfeld in der DACH-Region als auch im regionalen Mittelstand, entwickelt er strategische und konzeptionelle Ansätze, um Transformationsprozesse aktiv zu begleiten. Seine Expertise verbindet strategische Kommunikation mit fundiertem Verständnis für politische und gesellschaftliche Prozesse. Foto: WeichertMehner

Ob Stromtrassen, Windparks oder große Bauprojekte: Immer häufiger scheitern Infrastrukturvorhaben am Widerstand vor Ort. Denn Akzeptanz erreicht man nicht allein durch Zahlen, Daten und Fakten, dazu bedarf es strategischer Kommunikation mit echter Beteiligung aller Interessengruppen.

Der Experte Björn Fröbe erklärt im Interview, wie es gelingt und warum frühe Einbindung entscheidend ist. Wer nicht rechtzeitig und glaubwürdig kommuniziert, verspielt die Chance auf eine erfolgreiche Umsetzung.

Bei einem Blick in die Presse könnte man den Eindruck gewinnen, wir können keine großen Infrastrukturprojekte. Woran liegt das?

Björn Fröbe: Ich denke nicht, dass wir in Deutschland keine großen Infrastrukturprojekte mehr können. Technologisch sind wir immer noch ganz vorn dran. Große Infrastrukturprojekte scheitern nicht primär an der Technik, oftmals fehlt es an gesellschaftlicher Akzeptanz. Ursachen dafür sind unter anderem langwierige Genehmigungsverfahren, politische Kurswechsel und vor allem Kommunikationsdefizite: mangelnde Transparenz, fehlende Partizipation und widersprüchliche Aussagen. Das Urteil trifft Vorhabenträger, Politik und Verwaltung gleichermaßen.

Ob neue Windkraftanlagen, Solarparks oder moderner Bergbau, die großen Energiethemen polarisieren. Und sind damit zum Symbol der allgemeinen gesellschaftlichen Polarisierung geworden. Aber auch „kleinere“ Vorhaben wie die Erweiterung eines Schweinemastbetriebs haben erhebliches gesellschaftliches Erregungspotential.

Welche Rolle spielt Kommunikation für eine erfolgreiche Umsetzung solcher Projekte?

Björn Fröbe: Planung und Kommunikation werden oft als aufeinanderfolgende Phasen gedacht. Projekte starten technisch und holen sich erst später die kommunikative Legitimation, das ist aber meist zu spät. Das erzeugt Akzeptanzlücken, die sich im Projektverlauf kaum noch schließen lassen. Wer Kommunikation und Gesellschaft nicht von Beginn an mitdenkt, bekommt meist allein dafür bereits die rote Karte. Die Folge: Der Vorhabenträger verliert das Mandat zur Umsetzung – egal wie gut das Projekt durchgerechnet ist.

Kommunikation ist ein zentraler Erfolgsfaktor. Sie erhöht die Akzeptanz und minimiert so projektbezogene finanzielle und zeitliche Risiken. Interessengruppen, Beteiligte und Betroffene wollen gehört und ernst genommen werden. Meinungsbildung findet heute im direkten Austausch statt. Kommunikation formt Wahrnehmung, steuert Vertrauen und legitimiert Entscheidungen. Ohne solche Mühen wird Akzeptanz zur Glückssache.

Was bedeutet Akzeptanzkommunikation konkret?

Björn Fröbe: Meine Perspektive darauf ist klar: Akzeptanzkommunikation ist der strategische Einsatz von Kommunikation – nicht durch Überzeugung allein, sondern durch Einbindung, Transparenz und gegenseitiges Verstehen.

Sie basiert auf einem Dreiklang: Stakeholder verstehen – Kommunikation managen – Beteiligung ermöglichen. Es geht darum, relevante Anspruchsgruppen früh in den Blick zu nehmen, deren Perspektiven wahrzunehmen und durch Dialogformate die Projekte partizipativ zu gestalten.

Akzeptanzkommunikation ist keine reine PR, sondern proaktive Beziehungsarbeit. Sie zielt auf „Verstehen vor Zustimmung“, denn nur was verstanden wird, kann akzeptiert werden.

Kommunikation hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Was für Auswirkungen hat das und welche Chancen ergeben sich daraus?

Björn Fröbe: Die Kommunikationslandschaft ist dezentraler, Echtzeit-getrieben und sehr resonanzsensibel. Daher muss Kommunikation heute stets anschlussfähig, konsistent und transparent sein.

Das erzeugt jedoch auch neue Herausforderungen: professionell organisierte Kampagnen von Initiativen, divergierende Interessen und die Gefahr, Stakeholder zu übersehen, können Projekte verzögern oder sogar zum Scheitern bringen. Gleichzeitig steigt das Risiko von Missverständnissen, potenziellen Shitstorms oder Polarisierung.

Andererseits sind Dialog und Beteiligung mehr als kommunikative Instrumente – sie sind ein strategischer Vorteil. Ein durchdachtes Management der Stakeholder dient als Frühwarnsystem für kritische Themen und schützt vor dem Verlust der Reputation.

Dazu muss man Kommunikation als lernendes System und nicht als einmalige Maßnahme verstehen.

Gibt es aus Ihrer Erfahrung typische Fehler in der Kommunikation?

Björn Fröbe: Leider ja und viele davon wiederholen sich. Ein Klassiker ist der zu späte Kommunikationsstart, oft erst im Genehmigungsverfahren. Dann ist der Vertrauensvorschuss schon verspielt. Scheinbeteiligung, widersprüchliche Botschaften und unklare Zuständigkeiten erschweren zusätzlich eine vertrauensvolle Kommunikation.

Informelle Kanäle wie Gerüchte oder soziale Netzwerke werden oft unterschätzt, obwohl sie Meinungen stark prägen. Fehlende Transparenz oder gebrochene Beteiligungsversprechen wirken schädlicher als sachliche Kritik.

Wir erleben oft, dass Kommunikationsroutinen auf ‚Autopilot‘ laufen, ohne dass auf neue Signale reagiert wird. Daher ist mein Mantra: Kommunikation darf nicht operativ abgearbeitet, sondern muss strategisch geführt werden. Mit Prozessen, Methoden und fachlicher Expertise.

Ein Projekt mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit ist auch eine Belastung für die Beteiligten. Wie kann strategische Kommunikation auch nach innen wirken und das Team entlasten?

Björn Fröbe: Definitiv ist das so, insbesondere in turbulenten Phasen. Gute interne Kommunikation schützt – und zwar in mehrfacher Hinsicht. Sie gibt Struktur, sie schafft Sicherheit und sie entlastet emotional.

Außerdem verschafft sie gemeinsame Orientierung und synchronisiert das Team nach außen. Gute interne Kommunikation stiftet zudem Identifikation mit dem Projekt und schützt Mitarbeitende vor Überforderung, zum Beispiel durch klare Kommunikationslinien, abgestimmte Botschaften und definierte Zuständigkeiten.

Nur wer intern stabil ist, kann auch nach außen glaubwürdig wirken!

Das Interview führte Gudrun Huneke.

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Studie zu Strompreisen: Milliardeneinsparungen durch Photovoltaik

Studie zu Strompreisen: Milliardeneinsparungen durch Photovoltaik

Eine aktuelle Studie zeigt, dass Solaranlagen die Stromrechnungen von Verbrauchern, Gewerbe und Industrie jedes Jahr um mehrere Milliarden Euro senken – mit steigender Tendenz. Die Förderung neuer Solarstromanlagen zahle sich gesamtgesellschaftlich aus.

Fördereinschnitte, wie sie von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche angekündigt wurden, seien daher unbedingt zu vermeiden, schlussfolgert der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar). Sie würden zu einem Einbruch beim PV-Ausbau führen, wie eine neueste repräsentative Umfrage unter Immobilienbesitzern belegt.

PV-Strom drückt den Börsenpreis für Strom

Das auf die Energiewirtschaft spezialisierte Beratungsunternehmen Enervis hat im Auftrag des BSW-Solar die Auswirkung von Photovoltaikanlagen auf den Börsenstrompreis analysiert. Die Energieexperten kamen zu dem Ergebnis, dass der Börsenpreis für Strom im letzten Jahr ohne Solarenergie um durchschnittlich 15 Prozent höher gewesen wäre.

Insgesamt summierten sich die solaren Einsparungen für Verbraucher, Gewerbe und Industrie im Jahr 2024 auf rund 6,1 Milliarden Euro. Zusätzlich werden Einnahmen aus dem Stromexport von 1,3 Milliarden Euro erzielt. Ein typischer Privathaushalt spart allein durch den bereits bestehenden Solaranteil im Strommix rund 50 Euro im Jahr.

„Damit profitieren nicht nur die rund drei Millionen Haushalte mit eigenem Solardach von preiswertem Solarstrom, sondern alle Bürgerinnen und Bürger. Der solare Preisdämpfer an der Strombörse kommt inzwischen auch der Wirtschaft zugute“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Beispielsweise sparten industrielle Verbraucher mit zehn Gigawattstunden Stromverbrauch im letzten Jahr rund 120.000 Euro, errechneten die Autoren der Studie. Der Anteil der Solarenergie am deutschen Strommix betrug 2024 rund 15 Prozent und soll sich in den nächsten zehn Jahren in etwa verdoppeln.

Vermeidung steigender Klimafolgekosten in Milliardenhöhe

Auch in den nächsten Jahren werden Solaranlagen die Strompreise für die Wirtschaft und Allgemeinheit weiter drücken. Der Enervis-Studie zufolge wird der Großhandelspreis für Strom allein durch den bis 2030 geplanten zusätzlichen Photovoltaikausbau im Jahr 2030 bereits um 21 Prozent gesenkt werden.

Für Privathaushalte resultiert daraus eine jährliche Ersparnis von über 70 Euro und Industriebetriebe mit zehn Gigawattstunden Verbrauch werden um rund 180.000 Euro im Jahr entlastet. Hinzu kommt die Vermeidung steigender Klimafolgekosten in Milliardenhöhe in den nächsten Jahren und Jahrzehnten.

Ob als PV-Anlage auf einem Dach, oder wie hier als Agri-PV-Anlage in der Landwirtschaft, bremst der so gewonnene Strom den Börsenpreis für Strom. Foto: BSW Solar

Um die preissenkende Wirkung von Solaranlagen auf den Strompreis zu realisieren, muss der Photovoltaikzubau auch in den nächsten Jahren auf dem 2023 gesetzlich verankerten Zielpfad verlaufen. Dies sei aber keineswegs ein Selbstläufer, mahnt Körnig: „Attraktive und verlässliche Rahmenbedingungen bilden den notwendigen Nährboden, um weiterhin die Früchte der Energiewende ernten zu können, in Form eines wirksamen Klimaschutzes und eines solaren Preisdämpfers.“

Eine Umfrage des BSW-Solar unter 132 Installationsbetrieben Ende letzten Jahres ergab, dass deren Einschätzung nach nur rund 4 von 10 Kund:innen im PV-Heimsegment auch ohne EEG-Förderung eine PV-Dachanlage anschaffen würden. Diese Einschätzung bestätigen jüngst Immobilienbesitzer:innen in einer YouGov-Repräsentativbefragung im BSW-Auftrag: Von 248 befragten Immobilienbesitzer:innen, die die Anschaffung einer PV-Dachanlage bereits planen, würden sich nur rund 4 von 10 (eher) auch bei wegfallender oder deutlich reduzierter EEG-Förderung weiterhin für den Kauf entscheiden. Ganz sicher würden laut der Umfrage in diesem Fall nur noch rund 12 Prozent eine PV-Dachanlage installieren.

Wählerwünsche nicht ignorieren. schadet auch der Industrie

Dies würde den Wählerwillen ignorieren: In einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage von YouGov im Auftrag des BSW-Solar plädierten rund 8 von 10 der 2.355 Befragten dafür, den Solarausbau nicht auszubremsen. Über 80 Prozent der Unions- und SPD-Wähler wünschen sich, dass die Bundesregierung den Ausbau der Solarenergie (eher) beschleunigt oder auf dem aktuellen Niveau weiterführt. 75 Prozent der CDU/CSU-Wählerschaft gaben in der Umfrage ferner an, dass die finanzielle Förderung von Solaranlagen erhöht werden oder unverändert bleiben sollte.

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft e. V.

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BDA-SARP-AWARD 2025 – Deutsch-polnischer Architekturförderpreis verliehen

BDA-SARP-AWARD 2025: Deutsch-polnischer Architekturpreis
Jakub Hlebowicz, Technische Universität Warschau

Der BDA und der polnische Architektenverband SARP haben in Warschau den diesjährigen BDA-SARP-Award verliehen. Der Hauptpreis ging an einen Absolventen der Technischen Universität Warschau, außerdem wurden vier Auszeichnungen an die TU Berlin, die Bauhaus-Universität Weimar, die TU Dresden und die Münster School of Architecture vergeben.

Die Jury bestand aus Thomas Kaup (Architekt BDA, Berlin), Bartłomiej Jan Kożuchowski (Architekt, Lublin), Jacek Lenart (Architekt, Stettin), Andreas Schüring (Architekt BDA, Münster) und Piotr Sobociński (Architekt, Toruń).

Der mit 2.500 € dotierte bilaterale Nachwuchsförderpreis wird an Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtung Architektur beider Länder vergeben. Die Hochschulen nominieren dafür ihre besten Abschlussarbeiten, die von beispielhaften, zukunftsweisenden Ideen und einer außergewöhnlichen schöpferischen Begabung der Verfasserin oder des Verfassers zeugt. Der BDA-SARP-Award steht für den deutsch-polnischen Austausch in der Architektur und wurde von einem Entwurfsworkshop in Warschau begleitet. Die eingereichten Projekte müssen jedoch nicht im thematischen Kontext mit Polen stehen.

BDA-SARP-AWARD 2025

Jakub Hlebowicz Technische Universität Warschau // Utilization of Genetic Algorithms for Concert Hall Design within Pre-existing Architectural Spaces // A Case Study of Adapting the Grain Elevator in Płock

Jakub Hlebowicz, Technische Universität Warschau

Ein verlassener Getreidesilo im polnischen Płock ist der Ausgangspunkt dieses Umnutzungsprojekts. Das eindrucksvolle Gebäude wirkt vom Domberg in der Altstadt aus wie eine zweite Kathedrale im flachen Landschaftsraum der Weichsel.

Anlass genug, eine neue Nutzung des Silos als Konzerthaus vorzuschlagen. Durch den Einbau verschieden geschnittener Räume in den leeren Baukörper bietet der Entwurf unterschiedliche akustische Möglichkeiten an. Damit wird das Gebäude für Musik selbst zum Musikinstrument, ja zu einem Tempel der Künste. Dafür hat der Verfasser mit einem KI-gestützten parametrischen Modellverfahren, das biologische Evolutiuonsprozesse nachahmt, die akustischen Eigenschaften der Innenräume Schritt für Schritt optimiert.

Die Jury ist begeistert von der Bipolarität der beiden Kathedralen – der historischen in der Altstadt und der neuen Kathedrale der Musik – und sieht darin einen entscheidenden Impuls für die weitere Entwicklung der Stadt Płock.

AUSZEICHNUNGEN

Lea Condé-Wolter und Selina Klaus // TU Berlin und Bauhaus-Universität Weimar // A Future for the Old Employment Office in Kassel, Germany // Transformation of Existing Buildings as an Opportunity for the Community

Lea Condé-Wolter und Selina Klaus, TU Berlin und Bauhaus-Universität Weimar

Die Jury lobt die Initiative zur Umnutzung des alten Arbeitsamtgebäudes aus den 1970er Jahren in Kassel. Der Entwurf wandelt den als reines Bürogebäude errichteten Bau zu einem multifunktionalen Gebäude um, das in erster Linie dem Wohnen dient, aber auch durch kreative und öffentliche Nutzungen ergänzt wird. Anstatt das Gebäude abzureißen, wird eine ambitionierte Alternative angeboten: eine adaptive Wiederverwendung als resilientes, gemischt genutztes Gebäude, das Offenheit, große Flexibilität und öffentliches Engagement in den Vordergrund stellt. Das dreiteilige Ensemble wird dabei als durchlässiger Stadtbaustein aufgefasst.

Angesichts der dringend erforderlichen Bauwende im Zeichen der Klimakrise zollt die Jury diesem Ansatz ausdrückliche Hochachtung.

Vera Kellmann und Carolina von Hammerstein // TU Berlin // Forest & Phoenix // Hybrid infrastructures for an integrative forest fire prevention in Brandenburg

Vera Kellmann und Carolina von Hammerstein, TU Berlin

Der Hintergrund dieses originellen und ganzheitlichen Projekts sind die immer häufiger auftretenden Waldbrände in Folge des Klimawandels. Die Arbeit bietet dazu konkrete und gut durchdachte Lösungen an. Damit sensibilisiert sie nicht nur die Öffentlichkeit für diese Herausforderung, sondern hebt auch die Rolle von Architektinnen und Architekten in Zusammenarbeit mit lokalen Behörden, Rettungsdiensten und der Zivilgesellschaft hervor.

Dazu wird ein Kompetenzzentrum für Waldbrände in Beelitz-Heilstätten entworfen, das die Bekämpfung von Waldbränden sichtbar und greifbar macht. Der Wald wird dabei nicht nur als Ort des Geschehens gesehen, sondern dient auch als Ausgangspunkt für die architektonischen Eingriffe. Diese verdienen durch ihre zurückhaltenden und kostengünstigen Ausdrucksmittel besondere Anerkennung.

Jaleesa Menschel // TU Dresden // MUTUA // Becoming By Living Together

Jaleesa Menschel, TU Dresden

Das Projekt präsentiert eine starke architektonische und soziale Vision für das „Sendlinger Loch“ in München, einem surreal wirkenden baulichen Relikt. Durch die Umwandlung dieser zwölf Meter tiefen aufgegebenen Baugrube zu einem vielschichtigen Lebensraum lotet das Projekt neue Wege des Zusammenlebens und der Sorgearbeit aus.

Im Zuge einer vertikalen Nachverdichtung umgeben zwei Baukörper einen versunkenen Garten, der einen geschützten Raum für gemeinschaftliches Leben anbietet. Plattformen und Gärten erweitern den öffentlichen Raum. Die hier entstehenden Wohnungen sind für Menschen konzipiert, die oft aus normalen Wohnformen ausgeschlossen sind. Mit seinem rauen Baustellen-Look und seinem weichen, grünen Innenkern verbindet das Projekt starkes Design mit sozialer Sensibilität.

Frederik Teupen // MSA | Münster School of Architecture // aedificium conservare // the worth of old walls

Frederik Teupen, MSA | Münster School of Architecture

Die Revitalisierung eines vernachlässigten klassizistischen Stadthauses in Steinfurt aus dem Jahr 1813 erreicht laut Jury ein für ein Studienprojekt ungewöhnlich hohes Niveau und zeichnet sich durch Präzision und Sensibilität für die bestehende Bausubstanz aus. Die ursprüngliche Konstruktion – tragende Mauerwerkswände, Holzbalkendecken und ein zentraler Kamin – bleibt auch bei der Neugestaltung prägend für die Identität des Hauses.

Ein doppeltes Erschließungssystem ermöglicht eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss und flexible Grundrisse in den oberen Etagen. Sorgfältig ausgearbeitete Detaillösungen, insbesondere am Walmdach, lassen Tageslicht in die Innenräume fallen, ohne die Großform des Dachkörpers zu stören. So verleihen sie dem renovierten Stadthaus eine noble Klarheit, die gut zu seinem geschlossenen kleinstädtischen Kontext passt.

Finalistinnen und Finalisten

Diese 18 Absolventinnen- und Absolventen-Teams haben sich mit hren herausragenden Abschlussarbeiten in dem zweistufigen Verfahren für die Finalrunde qualifiziert:

Mateusz Baranowski // Wrocław University of Science and Technology // Revitalization and reinterpretation of the late modernist housing complex built using large-panel technology // Center for local activity and entrepreneurship // Marek Lamber, PhD, Arch

H. Tobias Bouwer, Jonathan Rickhoff // MSA | Münster School of Architecture // Nobody Takes Away My Car!
Why everything is the car‘s fault, why we love it anyway and how we save our streets // Prof. Joachim Schultz-Granberg

Jan Buraczyk // Poznań University of Technology // Reimagining abandoned quarries // An architectural and urban design of abandoned quarry in Rybnica Leśna, Poland // D.Sc. Ph.D. Arch. Ewa Pruszewicz- Sipińska, University Professor

Lea Condé-Wolter, Selina Klaus // TU Berlin + Bauhaus-Universität Weimar // A Future for the Old Employment Office in Kassel, Germany // Transformation of Existing Buildings as an Opportunity for the Community // Adrian Nägel, Prof. Verena v. Beckerath

Krzysztof Hendel // Wrocław University of Science and Technology //  The STREET A_NEW  // Restoring the Kołłataja Street of downtown Wrocław  // Marek Lamber, PhD, Arch

Laura Göhl // TU Dortmund  // German Institute of Photography in Düsseldorf // Prof. Piet Eckert, Prof. Wim Eckert

Jakub Hlebowicz // Utilization of Genetic Algorithms for Concert Hall Design within Pre-existing Architectural Spaces // A Case Study of Adapting the Grain Elevator in Płock // Warsaw University of Technology // Prof. Jan Słyk

Vera Kellmann, Carolina von Hammerstein // TU Berlin // Forest & Phoenix // Hybrid infrastructures for an integrative forest fire prevention in Brandenburg // Prof. Jan Kampshoff, Ilana Ginton

Daniel Jarmoc // Białystok University of Technology // Adaptation and Expansion of the Faculty of Law, University of Białystok // Prof. Jerzy Uścinowicz

Max Krüger // University of Applied Sciences Erfurt // EIN BETT IM KORNFELD a bed among the fields // shared living in rural areas, Anrode Monastery   //  Prof.in Stephanie Kaindl, Prof.in Petra Wollenberg, Prof. Florian van het Hekke

Dominika Jasińska // Wrocław University of Science and Technology // Refuge in Sudeten Mountains // Marek Lamber, PhD, Arch

Jaleesa Menschel // TU Dresden // MUTUA // BECOMING BY LIVING TOGETHER // Prof. Katharina Löser, Prof. Johannes Lott   

Kinga Kopczyk // Wrocław University of Science and Technology // Regaining the lost // biophilic pavilion in the post-mining areas in Belchatow // Ada Kwiatkowska, PhD, Arch

Philipp Schmitz // TU Darmstadt  // Sendling‘s Kitchen // An Urban Laboratory on the Subject of Food // Prof. Johanna Meyer-Grohbrügge

Sandra Namyślak // Warsaw University of Technology  // Funerary building in Szczecin // Problems of contemporary burial sites // D.Sc. Ph.D. Arch. Anna Maria Wierzbicka, University Professor

Frederik Teupen // MSA | Münster School of Architecture // aedificium conservare // the worth of old walls // Prof. Kazu Blumfeld Hanada

Maja Stankowska // Wrocław University of Science and Technology // Whispers of tradition // Boyko Oasis of Well-being. The resort for admirers of nature and local folklore in Smerek // D.Sc. Ph.D. Arch. Joanna Jabłońska

Niklas von Werder // Campus Boulevard // Extension of the cantonal school in Romanshorn // TU Dresden // Prof. Ansgar Schulz, Prof. Benedikt Schulz

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Deutscher Bauherrenpreis 2026 – Auslobung gestartet

Deutscher Bauherrenpreis 2026 – Auslobung gestartet

Der Deutsche Bauherrenpreis geht in die nächste Runde: Die Bewerbung für den Wettbewerb 2026 ist jetzt möglich. Seit mehr als drei Jahrzehnten zeichnet der Preis herausragende Wohnungsbauprojekte aus, die in besonderer Weise Qualität und Bezahlbarkeit miteinander verbinden.

Er gilt als der wichtigste Preis im deutschen Wohnungsbau und wird im Zweijahresrhythmus von der Arbeitsgruppe KOOPERATION des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten BDA und des Deutschen Städtetages ausgelobt.

Der Deutsche Bauherrenpreis stellt die Bauherren in den Mittelpunkt – ihre gesellschaftliche Verantwortung und ihr Engagement für bezahlbaren, qualitätsvollen und klimafreundlichen Wohnungsbau. Gesucht werden Projekte, die zeigen, wie gutes Wohnen unter den heutigen Rahmenbedingungen gelingen kann – vom Neubau bis zur Umnutzung bestehender Gebäude.

Wer heute baut, trägt Verantwortung für Generationen. Der Deutsche Bauherrenpreis macht sichtbar, wie unser Land trotz hoher Kosten und komplexer Auflagen Wohnraum schaffen kann, der leistbar, nachhaltig und lebenswert ist. Er zeigt Wege auf, wie Innovation und soziale Verantwortung gemeinsam neue Wohnqualitäten hervorbringen – und macht Mut für die Aufgaben, die vor uns liegen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der Mangel an bezahlbarem Wohnraum ist und bleibt in vielen Städten eine zentrale Herausforderung. Nachverdichtung und Aufstockung stoßen nicht selten auf Akzeptanzprobleme. Auch komplexe Regeln im Bau- und Planungsrecht erschweren die Wohnraumschaffung. Der Deutsche Bauherrenpreis zeigt auf, wie es trotzdem gelingen kann, bezahlbaren und qualitativen Wohnungsbau zu realisieren“, sagt der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Burkhard Jung aus Leipzig.

„Qualitätsvoller Wohnungsbau ist weit mehr als das Errichten von Gebäuden – er schafft soziale Räume, stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und prägt das kulturelle Erbe unserer Städte. Diese Verantwortung muss für die Politik, die Wohnungswirtschaft und die Planenden Kern ihres Handelns sein“, sagt Gert Lorber, Präsidiumsmitglied des BDA.

Die Auslober rufen Bauherren, Architekten und Kommunen zur Teilnahme auf. Teilnahmeberechtigt sind alle privaten und öffentlichen Bauherren, darunter Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Investoren, Baugruppen und Projektentwickler. Eingereicht werden können Projekte, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2025 in Deutschland realisiert wurden. Es ist möglich, mehrere Projekte einzureichen.


Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über das Portal https://einreichung.deutscherbauherrenpreis.de/

Ab dem 3. November 2025 können Teilnehmer ihre Projekte einreichen; die Bewerbungsfrist endet am 26. Januar 2026 um 24:00 Uhr.

Die Preisverleihung findet Ende Juni 2026 im Rahmen des GdW-WohnZukunftsTags auf dem EUREF-Campus in Berlin statt.

Der Wettbewerb wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) sowie den Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen bdla gefördert und von zahlreichen Medien- und Fachpartnern begleitet.

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Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH

Nutzen und Grenzen der Symptomtheorie des BGH
Und plötzlich sind Dachpfannen bei den Luftauslässen schwarz. Was ist da passiert? Foto: Wohnungswirtschaft technik. Gerd Warda

Fast alle privaten Bauherren sind bautechnische Laien. Damit diese ihre Ansprüche auf ein mangelfreies Bauwerk effektiv geltend machen können, hilft ihnen die sogenannte Symptomrechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). „Bauherren müssen ihre Ansprüche nicht auf einen konkreten Mangel stützen, sie können stattdessen auf die sichtbaren Symptome wie Risse oder Feuchtigkeit am Bauwerk verweisen“, erläutert Peter Reinwald, Mitglied im Bundesvorstand des Verbands Privater Bauherren e. V. (VPB) und Regionalbüroleiter Marburg.

Damit gelten alle baulichen Zustände, die für diese Erscheinung ursächlich sind, als vertragswidrig und nach Abnahme als mangelhaft gerügt. „Bis zur Abnahme sollten Bauherren nur die Symptome benennen“, rät Reinwald. So lasse sich eine möglicherweise falsche Ursachenzuordnung vermeiden. „Der Unternehmer könnte sich andernfalls darauf berufen, er habe die vorgegebene Ursache beseitigt.“

Unabhängige Bausachverständige mit einbinden

Auch im Prozess hilft die Symptomtheorie Bauherren bei der Darlegung eines Mangels. Diese Vorzüge haben aber auch Grenzen: Lediglich während der Herstellung – also vor Abnahme des Bauwerks – trägt ein Unternehmen die Beweislast für die Mangelfreiheit seines Werks. Ein Unternehmen tut bis dahin gut daran, einem gerügten Symptom zügig auf den Grund zu gehen und die Ursache, wenn sie in seinen Verantwortungsbereich fällt, zu beseitigen.

Denn das muss es auf eigene Kosten tun – und das wird billiger, je schneller es handelt. „Private Bauherren sollten dennoch schon in diesem Stadium unabhängige Bausachverständige zur Kontrolle heranziehen“, sagt Reinwald. „Denn Laien erkennen längst nicht alle Mangelsymptome, die aber den Experten geläufig sind und die schon aus Erfahrung wissen, wann sie wo genau hinsehen müssen.“

Nach Abnahme kehrt sich die Beweislast um

Nach der Abnahme kehrt sich die Beweislast für Mängel um: Bauherren müssen nun im Streitfall beweisen können, dass ein Mangel bei Abnahme vorgelegen hat, der durch denjenigen Unternehmer zu verantworten ist, dem gegenüber er die Nachbesserung verlangt. „Das alleinige Stützen auf das Symptom birgt hier Risiken“, mahnt Reinwald. „Denn bei mehreren Gewerken, die durch verschiedene Vertragspartner ausgeführt wurden, ist oft nicht klar, welches etwa für die Feuchtigkeit im Putz ursächlich ist.“

Vor Erhebung einer Mängelklage sollte daher zur Klärung von Ursachen des Symptoms und deren Zuordnung zu einem Vertragspartner immer ein firmenunabhängiger Bausachverständiger herangezogen werden. Der BGH sieht in solch einer Beauftragung Mangelfolgeschäden – wenn sie anlässlich eines vom Laien nach Abnahme vorgefundenen Symptoms und nicht als Folge einer ohnehin schon vorsorglich erteilten baubegleitenden Qualitätskontrolle erfolgt. Steckt hinter dem Symptom also ein Mangel, sind diese Gutachterkosten vom entsprechenden Unternehmen zu ersetzen.

Vorsicht beim Vergleich

Bei Vergleichen kann die Symptomtheorie sogar zum Boomerang werden: „Wer sich über ein Symptom wie Rissbildungen mit umfassender erledigender Wirkung vergleicht, schließt damit alle Ansprüche gegenüber seinem Vertrags- und Vergleichsvertragspartner aus, die auf den tatsächlichen Mängel-Ursachen fußen“, warnt Reinwald.

„Beruhen die Risse nicht wie vermutet auf  Verarbeitungsfehlern im Putz, sondern haben sie statische Ursachen, hat das bei einem Schlüsselfertiganbieter zur Folge, dass deren teure Nachbesserung zu Lasten der Bauherrschaft geht.“ Daher sollte vor Vergleichen immer ein entsprechendes Sachverständigen-Gutachten Ursachen, Verantwortung und Auswirkungen eines Mangels klären.

Lars Klaaßen, Quelle: VPB-Pressestelle

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