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BGH: Haftung des Vermieters einer Eigentumswohnung für die Folgen des Sturzes eines Mieters bei Eisglätte auf dem gemeinschaftlichen Grundstück der Wohnungseigentümer

BGH: Haftung des Vermieters für Folgen eines Sturzes bei Eisglätte
Erbgroßherzogliches Palais mit Brunnen. Foto von Joe Miletzki

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass ein Vermieter, der zugleich Wohnungseigentümer ist, grundsätzlich für Schäden haftet, die ein Mieter durch einen Sturz bei Eisglätte unter Verletzung der Räum- und Streupflicht auf einem Weg erlitten hat, der sich auf dem im gemeinschaftlichen Eigentum der Wohnungseigentümer stehenden Grundstück befindet. Das hat der BGH mit Urteil vom 6. August 2025 – VIII ZR 250/23 entschieden.

Sachverhalt:

Die Klägerin ist Mieterin einer Eigentumswohnung der Beklagten in einem Mehrfamilienhaus in Solms. Für Gehwege auf dem Grundstück nimmt eine GmbH, die einen professionellen Hausmeisterdienst betreibt, im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft den Winterdienst wahr. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts stürzte die Klägerin beim Verlassen des Hauses an einem Morgen im Januar 2017 auf dem zum Haus führenden Weg, der nicht vom Eis befreit war, obwohl zuvor Glatteis im Rahmen der Wettervorhersagen angekündigt worden war. Dabei zog sich die Klägerin nach dem Ergebnis der vom Amtsgericht durchgeführten Beweisaufnahme erhebliche Verletzungen zu, aufgrund derer sie sich langwierigen Folgebehandlungen unterziehen musste.

Bisheriger Prozessverlauf:

Das Amtsgericht hat der unter anderem auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes gerichteten Klage in Höhe von 12.000 Euro nebst Zinsen und Rechtsanwaltskosten stattgegeben und die weitergehende Klage abgewiesen. Auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht die Klage insgesamt abgewiesen.

Es hat gemeint, die Übertragung der Räum- und Streupflicht im Winter von der Wohnungseigentümergemeinschaft auf einen professionellen Hausmeisterdienst führe dazu, dass eine Haftung der beklagten Vermieterin nur noch in Betracht komme, wenn Überwachungs- und Kontrollpflichten in Bezug auf das ausführende Unternehmen verletzt worden seien, wofür im Streitfall nichts ersichtlich sei.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs:

Die Revision der Klägerin hatte Erfolg. Das Berufungsgericht hat nicht hinreichend in den Blick genommen, dass die Beklagte aus dem Mietvertrag heraus verpflichtet ist, die auf dem Grundstück der vermieteten Wohnung befindlichen Wege in den Wintermonaten zu räumen und zu streuen.

Diese mietvertragliche Nebenpflicht besteht, wie der Bundesgerichtshof entschieden hat, auch dann, wenn der Vermieter – hier die Beklagte – nicht (Allein-)Eigentümer des Grundstücks, sondern Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist. Die gegenteilige Auffassung des Berufungsgerichts führte zu einem unterschiedlichen Schutzniveau innerhalb des Wohnraummietrechts, das sachlich nicht gerechtfertigt ist und für das es auch keine rechtsdogmatische Grundlage gibt.

Nach den bislang getroffenen Feststellungen haben die Parteien im Streitfall auch keine von dieser grundsätzlichen Verteilung der Vertragspflichten abweichende Vereinbarung getroffen. Insbesondere lässt sich dem Mietvertrag eine eindeutige Regelung dahingehend nicht entnehmen, dass die Räum- und Streupflicht der Klägerin oblegen hätte und sie deshalb im Haftungsfall keine vertraglichen Ansprüche gegen die Beklagte als Vermieterin geltend machen könnte.

Zur Erfüllung der die Beklagte demnach hinsichtlich der Beseitigung von Eis und Schnee treffenden vertraglichen Nebenpflichten konnte die Beklagte sich der GmbH, die den Winterdienst im Auftrag der Wohnungseigentümergemeinschaft ausführte, als sogenannter Erfüllungsgehilfin bedienen. Dies hat zur Folge, dass die Beklagte für deren Verschulden wie für eigenes Verschulden rechtlich einzustehen hat.

Der VIII. Zivilsenat hat daher das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen, damit dieses die erforderlichen tatsächlichen Feststellungen treffen kann.

Vorinstanzen:

Amtsgericht Wetzlar – Urteil vom 16. Februar 2023 – 35 C 158/21
Landgericht Limburg a.d. Lahn – Urteil vom 6. Oktober 2023 – 3 S 32/23

Dr. Peter Hitpaß
VNW Beauftragter für Partnermitglieder / Quelle: PM des BGH

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Energie, Wärme & Wasser 2025: Steigende Energiepreise hebeln Sparbemühungen aus

Energie, Wärme & Wasser 2025: Steigende Energiepreise
Bestandsentwicklung der Energieträger - Wärmeversorgung immer noch mehrheitlich fossil - 87 % der deutschen Mehrfamilienhäuser werden noch fossil beheizt – Tendenz sinkend: 3 % weniger als im Vorjahr. Quelle: techem-Atlas

Die Wärmewende im Gebäudesektor zählt zu den wirksamsten Hebeln der deutschen Klimapolitik – doch das volle Potenzial wird bislang noch nicht ausgeschöpft. Der neue Techem Atlas für Energie, Wärme und Wasser 2025 liefert eine datengestützte Bestandsaufnahme und zeigt, welche Maßnahmen wirken, wo nachgesteuert werden muss und welche Lösungen besonders effektiv sind.

Die Analyse beruht auf der Auswertung von rund 100.000 Mehrfamilienhäusern mit etwa 1,1 Millionen Wohnungen in Deutschland – und zählt damit zu den umfangreichsten ihrer Art.

Die Ergebnisse zeigen: Während Einsparpotenziale im Nutzerverhalten nahezu ausgeschöpft sind, bieten technische Maßnahmen enorme Chancen. Besonders Wärmepumpen und digitale Betriebsführung rücken als Hebel für Energieeffizienz und CO₂-Reduktion in den Fokus.

Die wichtigsten Ergebnisse des Techem Atlas im Überblick:

Hohe Heizkosten trotz konstantem Verbrauch: Die Heizkosten 2024 lagen auf einem Rekordhoch: Seit 2021 stiegen die Energiepreise um 82 %, die Verbrauchskosten pro m² um 40 %. Trotz dieses Anstiegs blieb der Verbrauch in 2024 gegenüber 2023 stabil – ein Hinweis darauf, dass die Spielräume für individuelles Sparverhalten weitgehend ausgeschöpft sind. In manchen Regionen ist sogar eine Trendumkehr erkennbar.

Regionale Unterschiede: Die höchsten Heizkosten pro Quadratmeter wurden 2024 in Chemnitz (19,01 €/m²), Potsdam (18,61 €/m²) und Offenbach (17,86 €/m²) gemessen. Bei den Ländern führt das Saarland (15,75 €/m²), gefolgt von Schleswig-Holstein (15,68 €/m²) und Brandenburg (14,59 €/m²). (siehe interaktive Deutschland-Karte).

Energieträger immer noch mehrheitlich fossil: Der deutsche Mehrfamilienhausbestand wird noch zu über 87 % fossil beheizt. Die Tendenz ist mit einem Rückgang von 3 % gegenüber dem Vorjahr leicht sinkend.

Fernwärme auf der Überholspur: 2024 verursachte Fernwärme weniger Emissionen als Erdgas (166 vs. 201 g CO₂/kWh). Gebäude mit Fernwärmeanschluss liegen mit 0,9 Tonnen CO₂ pro Nutzeinheit bereits unter dem Klimaziel 2030 – ein echter Wendepunkt.

Ungleiche CO₂-Kostenverteilung: Die im Jahr 2023 eingeführte gesetzliche CO₂-Kostenaufteilung zeigt bislang kaum Wirkung: Noch immer tragen Mietende rund 73 % der CO₂-Kosten, Vermietende lediglich 27 % – zu wenig, um Investitionen nachhaltig anzureizen.

Technik ergänzt Nutzerverhalten – Effizienz durch Monitoring & Co.: Die Analyse zeigt, dass für weitere signifikante Einsparungen technische Maßnahmen erforderlich sind: etwa Monitoring oder digitale Betriebsführung. Damit lassen sich pro Wohnung bis zu 1 Tonne CO₂e jährlich zusätzlich vermeiden – deutlich mehr als durch individuelles Verhalten allein.

Digitalisierung kommt voran – aber nicht schnell genug: Durch digitale Betriebsoptimierung konnten allein im Jahr 2024 rund 15,9 Mio. Euro an Betriebskosten eingespart werden. Darüber hinaus können bereits 65,3 % der Gebäude in Deutschland ohne Wohnungszutritt abgelesen werden und 62,3 % sind vollständig remote auslesbar. Damit liegt Deutschland im europäischen Vergleich auf Platz 7 – Spanien (90,5 %), Niederlande (78,4 %) und Luxemburg (71,2 %) sind schon weiter. Laut EU-Vorgabe ist eine vollständige Fernablesbarkeit bis 2027 vorgesehen. Hier besteht weiterer Ausbaubedarf.

Wärmepumpen – der unterschätzte Hebel: Bereits 50 % der zentral beheizten Mehrfamilienhäuser in Deutschland sind ohne Heizkörpertausch für Niedertemperatursysteme wie Wärmepumpen geeignet – mit Tausch steigt der Anteil sogar auf 90 %. Wärmepumpenanlagen erreichen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von durchschnittlich 3,5 (Raumheizwärmeanlagen) – ein guter Effizienzwert.

Klimaziele teilweise erreicht: Die durchschnittlichen Emissionen für die Wärmeversorgung pro Wohnung lagen 2024 in deutschen Mehrfamilienhäusern mit ca. 1,5 t CO₂e bereits unter dem nach dem Klimaschutzgesetz ermittelten Zwischenzielwert von 1,8 t.

„Mit einem Anstieg um 82 % gegenüber 2021 lagen die Energiepreise 2024 auf einem Rekordniveau. Gleichzeitig beobachten wir, dass die Einsparpotenziale im Nutzerverhalten nun weitgehend ausgeschöpft sind. Vereinzelt ist gar eine Trendumkehr zu beobachten: Mietende verbrauchen teilweise wieder mehr Energie für Raumwärme. Es ist Zeit für einen technologieoffenen Ansatz, der auf innovative Lösungen und Energieeffizienz setzt, statt auf den Einsparwillen der Bevölkerung allein“, kommentiert Techem CEO Matthias Hartmann die Ergebnisse.

Der Techem Atlas 2025 zeigt, dass die Dekarbonisierung des deutschen Mehrfamilienhausbestands bis 2045 durch gezielte technische Lösungen erreichbar ist. Die hauseigene Studie liefert verlässliche Daten zu potenziellen Einsparmöglichkeiten und verdeutlicht, dass insbesondere minimal-invasive und niedrig-investive Ansätze einen besonders großen Hebel bieten.

Smarte Heizungsanlagen sind längst Realität und wirtschaftlich hoch relevant“, so Hartmann. „Unsere Daten zeigen, dass durch digitale Betriebsoptimierung allein im Jahr 2024 rund 15,9 Mio. € an Betriebskosten eingespart wurden. Die Kombination aus Monitoring, KI-gestützter Steuerung und transparenter Verbrauchserfassung ist der Schlüssel zu mehr Effizienz und weniger Emissionen – und das bei überschaubarem Investitionsbedarf.“

Quelle: Techem // Katharina Bathe-Metzler  //  Janina Schmidt

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Energiewirtschaftsgesetz: Übergangsregelung zu Kundenanlagen schafft wichtige Planungssicherheit – GdW fordert dauerhafte Lösung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag möchte das im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Übergangsregelung verankert wird, um sogenannte Bestands-Kundenanlagen bis Ende 2028 von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen. Dabei handelt es sich um lokale Energieversorgungsstrukturen – etwa Stromnetze innerhalb von Wohnquartieren oder Gebäudekomplexen –, über die Mieterinnen und Mieter direkt mit vor Ort erzeugtem Strom, beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, versorgt werden. Der GdW fordert eine Eu-konforme Dauerlösung. Foto: Wohnungswirtschaft heute. Gerd Warda

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Übergangsregelung zu verankern, um sogenannte Bestands-Kundenanlagen bis Ende 2028 von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen.

Dabei handelt es sich um lokale Energieversorgungsstrukturen – etwa Stromnetze innerhalb von Wohnquartieren oder Gebäudekomplexen –, über die Mieterinnen und Mieter direkt mit vor Ort erzeugtem Strom, beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, versorgt werden. Diese Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieerzeugung und sind zentrale Bausteine für Mieterstrom- und Quartierskonzepte.

„Wir begrüßen die Schaffung eines Übergangszeitraums ausdrücklich als wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für die Betreiber solcher Anlagen“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Damit wird zunächst verhindert, dass funktionierende und kosteneffiziente Modelle der dezentralen Energieversorgung – wie Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – durch übermäßige Regulierung ausgebremst werden.“

Nur Zwischenlösung

Gleichzeitig weist der GdW darauf hin, dass die nun vorgesehene Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2028 nur eine Zwischenlösung darstellt. Sie gilt ausschließlich für Anlagen, die bis zum Inkrafttreten der Regelung bereits angeschlossen wurden. „Deshalb bleibt es dringend erforderlich, eine dauerhafte, europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im EnWG zu verankern, so dass auch für Neuanlagen wieder rechtssicher geplant werden kann“, so Esser weiter.

Hier zeigt die Begründung zum Gesetz zwar Ansatzpunkte. Diese sind aber nicht wirklich praxisgerecht, gerade wenn es durch die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie künftig zu Einbaupflichten für Photovoltaikanlagen kommt.

Langfristige Regelung entwickeln

Positiv bewertet der GdW in diesem Zusammenhang den Entschließungsantrag des Ausschusses, der die Bundesregierung auffordert, eine langfristige Regelung zu entwickeln. Diese müsse auch auf europäischer Ebene ansetzen, um dem nationalen Gesetzgeber künftig mehr Gestaltungsspielraum zu eröffnen.

Mieterstrom- und Quartiersmodelle sind bezahlbare Lösungen

„Die Wohnungswirtschaft steht bereit, ihren Beitrag zur Energiewende und zur lokalen Stromversorgung zu leisten – dafür brauchen wir jedoch klare, verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen“, betont Esser. „Nur so können Mieterstrom- und Quartiersmodelle weiter ausgebaut und bezahlbare Energielösungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt werden.“

Andreas Schichel

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Zusammenhalt fördern – Verantwortung übernehmen – Flagge zeigen – ins Machen kommen

Gerd Warda, Foto: krimiwa

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Von der Debatte ins Handeln zu kommen, ist das Gebot der Stunde – in der Politik, aber auch in unserer Branche. Während vielerorts noch gezögert wird, zeigen Unternehmen der Wohnungswirtschaft längst, wie Transformation gelingen kann: verantwortungsvoll, sozial verankert und mit echtem Gestaltungswillen.

Das verdient nicht nur Anerkennung, sondern sollte auch zum Maßstab werden – insbesondere in einer Zeit, in der Lösungen greifbar, aber nicht immer politisch konsequent verfolgt werden.

Verantwortung beginnt mit Transparenz

Mit der Veröffentlichung ihres ersten Nachhaltigkeitsberichts für das Jahr 2024 macht die Hilfswerk-Siedlung GmbH (HWS) deutlich, was unter unternehmerischer Verantwortung heute zu verstehen ist. Nicht als Pflichtübung, sondern als Ausdruck einer Haltung.

Der Bericht, der auf dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex basiert, zeigt nicht nur Kennzahlen, sondern formuliert auch klare Ziele – etwa das ambitionierte Vorhaben, bis 2044 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Dabei bleibt die soziale Komponente fest im Blick: bezahlbarer Wohnraum, energetisch optimiert, aber für alle zugänglich.

„Nachhaltigkeit ist für uns kein kurzfristiger Trend, sondern Ausdruck unserer Haltung und unseres Selbstverständnisses“, bringt es Geschäftsführer Jörn von der Lieth auf den Punkt. So geht Verantwortung – und so wird sie glaubwürdig kommuniziert. Lesen Sie auch den Beitrag: Nachhaltigkeit aus Überzeugung: Die Hilfswerk-Siedlung GmbH legt ihren ersten Bericht vor

Zusammenhalt ist kein Zufallsprodukt

Echte soziale Resilienz entsteht nicht durch Appelle, sondern durch Kooperation, strukturelle Förderung und lokale Verankerung. Das hessische Zukunftsbündnis „Sozialer Zusammenhalt“ ist ein ermutigendes Beispiel dafür, wie Akteure aus Verwaltung, Wohnungswirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft gemeinsam an nachhaltigen Quartiersstrategien arbeiten.

Koordiniert von der ProjektStadt, einer Marke der Nassauischen Heimstätte | Wohnstadt, bringt dieses Bündnis nicht nur Fachwissen zusammen, sondern initiiert konkrete Entwicklungsperspektiven für benachteiligte Quartiere – zuletzt im neuen Fördergebiet Schlüchtern West. Dort entstehen neben einem Bildungs- und Kulturcampus auch neue Impulse für Begegnung, kreative Räume und Erinnerungskultur.

Zusammenhalt ist hier kein abstrakter Begriff, sondern gelebte Praxis – und Ausdruck einer aktiven Stadtentwicklungspolitik. Mehr lesen Sie im Beitrag: Städtebauförderprogramm – Zukunftsbündnis für sozialen Zusammenhalt – „Interdisziplinärer Quantensprung“ im ersten Jahr

Flagge zeigen – auch in der Energiepolitik

Die Energiewende im Quartier gelingt nur, wenn Mieterstrommodelle nicht an regulatorischen Hürden scheitern. Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie sich für eine Übergangsregelung im Energiewirtschaftsgesetz ausgesprochen hat. Diese bewahrt bestehende lokale Energieversorgungsstrukturen bis Ende 2028 vor neuen Regulierungen.

Doch das ist nur ein erster Schritt. Der GdW fordert zurecht eine dauerhafte, praxistaugliche und europarechtskonforme Lösung. Denn die aktuelle Regelung sichert lediglich den Bestand. Für neue Projekte braucht es endlich Rechtssicherheit und Planbarkeit – gerade mit Blick auf die kommende Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen.

Wer hier zögert, riskiert den Rückbau dezentraler Versorgungslösungen – ein energiepolitischer Rückschritt. Mehr in Energiewirtschaftsgesetz: Übergangsregelung zu Kundenanlagen schafft wichtige Planungssicherheit – GdW fordert dauerhafte Lösung

Die Wohnungswirtschaft geht voran – Politik muss folgen

In einer Zeit vielfältiger Krisen ist die Wohnungswirtschaft mehr denn je systemrelevant – nicht nur als Bauherrin, sondern als Garantin sozialer Stabilität, als Treiberin nachhaltiger Entwicklung und als Partnerin in der Energie- und Klimawende. Die Beispiele zeigen: Die Unternehmen sind bereit. Sie übernehmen Verantwortung, fördern Zusammenhalt, zeigen Flagge – und kommen ins Machen. Was jetzt noch fehlt, sind passende gesetzliche Rahmenbedingungen, ein klarer politischer Kurs und der Wille, nachhaltige Strukturen nicht nur zu ermöglichen, sondern gezielt zu stärken.

Gerade deshalb ist dieses Editorial auch ein Appell: Lassen wir nicht nach im Engagement. Denn die Lösungen sind da. Wir müssen sie nur endlich zur Regel machen.

November 2025, Wohnungswirtschaft heute., Ausgabe Nummer 206, mit neuen Inhalten.

Klicken Sie mal rein.
Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig.
Ihr Gerd Warda

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Weihnachtsfeier im Betrieb: Wer nicht aufpasst, tappt in die Steuerfalle

Weihnachtsfeier im Betrieb: Wer nicht aufpasst, tappt in Steuerfalle
Einladung zur Weihnachtsfeier AdobeStock_95312173-

Die jährliche Weihnachtsfeier ist in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil zum Jahresende. Doch während sie für die Mitarbeitenden vor allem ein geselliges Highlight ist, birgt sie für Arbeitgeber auch arbeits-, steuer- und haftungsrechtliche Risiken, warnt die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft HLB Klein Mönstermann aus Osnabrück, Mitglied im bundesweiten HLB-Netzwerk.

Was viele Unternehmen nicht wissen: Finden die Feiern „mit Anhang“ statt, müssen die Kosten für die mitgebrachte Begleitperson dem jeweiligen Mitarbeitenden zugerechnet werden. Eine pauschale Verteilung auf alle Mitarbeitenden sei nicht zulässig.

Der Freibetrag gilt pro Mitarbeiter

Grundsätzlich gilt: Zuwendungen an Arbeitnehmer im Rahmen einer Betriebsfeier sind bis zu einem Betrag von 110 Euro brutto pro Mitarbeiter und Veranstaltung lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. „Der Freibetrag gilt pro Mitarbeiter und schließt sämtliche Kosten der Feier ein – von Speisen und Getränken bis hin zur Raummiete oder den Ausgaben für ein Unterhaltungsprogramm“, erklärt Johannes Nierwettberg, Partner und Steuerberater.

„Gerade die Einbeziehung der Kosten für Begleitpersonen werden häufig unterschätzt und können schnell zu einer Überschreitung führen“, warnt er.

Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr

Zudem können die Gesamtkosten nur auf diejenigen Mitarbeiter verteilt werden, die auch tatsächlich an der Feier teilnehmen. Der Freibetrag gilt für bis zu zwei Veranstaltungen im Jahr, also beispielsweise für eine Weihnachtsfeier und ein Sommerfest. Wenn nur eine Veranstaltung stattfindet, bleibt es für diese Veranstaltung beim Freibetrag von 110 Euro; die beiden Freibeträge werden nicht addiert.

Pauschale Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG

Wird der Freibetrag überschritten, unterliegt der übersteigende Anteil der Lohnsteuer- und Sozialversicherungspflicht. Eine Gestaltungsmöglichkeit für Arbeitgeber bietet die pauschale Versteuerung nach § 40 Abs. 2 EStG, die es dem Arbeitgeber erlaubt, die entstehende Steuerlast selbst zu übernehmen und so die Feier für die Beschäftigten steuerfrei zu halten.

„Gerade bei größeren Veranstaltungen lohnt es sich, frühzeitig zu prüfen, ob eine Pauschalversteuerung sinnvoll ist – sonst wird aus dem gut gemeinten Weihnachtsgeschenk schnell ein steuerpflichtiger Vorteil für den Arbeitnehmer“, so der Experte.

Beispiel:

Die Aufwendungen für eine Betriebsveranstaltung betragen 10.000 Euro. Der Teilnehmerkreis setzt sich aus 75 Arbeitnehmern zusammen, von denen 25 von je einer Person begleitet werden. Die Aufwendungen sind auf 100 Personen zu verteilen, sodass auf jede Person ein Betrag von 100 Euro entfällt. Der auf die Begleitpersonen entfallende Anteil ist dem jeweiligen Arbeitnehmer zuzurechnen.

50 Arbeitnehmer haben somit einen geldwerten Vorteil von 100 Euro, der nicht steuerpflichtig ist, da er unterhalb des Freibetrags von 110 Euro liegt. Bei 25 Arbeitnehmern (mit Begleitperson) beträgt der geldwerte Vorteil 200 Euro. Nach Abzug des Freibetrags von 110 Euro beträgt der steuerpflichtige geldwerte Vorteil 90 Euro.

Für Arbeitnehmer gilt: Eine Teilnahmepflicht in der Regel besteht nicht. Findet die Feier jedoch während der Arbeitszeit und als „offizielle“ Veranstaltung statt, müssen Nicht-Teilnehmende trotzdem ihrer Arbeitspflicht nachkommen. Findet die Weihnachtsfeier außerhalb der Arbeitszeit statt, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen.

Gesetzliche Unfallversicherungsschutz

Ein zentraler Punkt ist auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz. Damit er greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So muss die Betriebsfeier von der Unternehmensleitung veranstaltet oder gebilligt sein, sie muss allen Mitarbeitenden offenstehen, und ein wesentlicher Teil der Belegschaft muss teilnehmen.

Wird beispielsweise im Anschluss an die offizielle Feier in kleiner Runde weiter gefeiert, ist dies nicht versichert – gleiches gilt bei erheblichem Alkoholkonsum, oder wenn Gäste sich ohne betrieblichen Bezug verletzen.

Kein Pflicht zur Weihnachtsfeier, aber ….

Arbeitgeber sollten zudem wissen: Sie sind nicht verpflichtet, eine Weihnachtsfeier auszurichten. Allerdings kann durch jahrelange Wiederholung eine sogenannte „betriebliche Übung“ entstehen. In diesem Fall haben Beschäftigte einen Anspruch auf Fortführung. „Arbeitgeber sollten daher unbedingt in den Einladungen einen klaren Freiwilligkeitsvorbehalt formulieren“, rät Johannes Nierwettberg.

So lässt sich vermeiden, dass die Geste zur dauerhaften Verpflichtung wird.

„Bei der Planung der Feier sollten Unternehmen gründlich prüfen, ob alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, und die anfallenden Kosten sorgfältig ermitteln“, sagt der Steuerberater abschließend. Richtig geplant sei die Weihnachtsfeier nicht nur ein schönes Dankeschön für die Belegschaft, sondern auch steuerlich und rechtlich sauber umsetzbar.

Gudrun Katharina Heurich

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Nachhaltigkeit aus Überzeugung: Die Hilfswerk-Siedlung GmbH legt ihren ersten Bericht vor

Nachhaltigkeit: Die Hilfswerk-Siedlung GmbH legt Bericht vor
Ein zentrales Thema im Bericht ist der Klimapfad. Die HWS verfolgt das ambitionierte Ziel, bis zum Jahr 2044 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu bewirtschaften. Grafik: HWS

Verantwortung übernehmen, Zukunft gestalten: Der erste Nachhaltigkeitsbericht der Hilfswerk-Siedlung GmbH zeigt, wie ökologische, soziale und wirtschaftliche Ziele miteinander verbunden werden – getragen von christlichen Werten und einem klaren Selbstverständnis.

Mit der erstmaligen Veröffentlichung ihres Nachhaltigkeitsberichts sowie der dazugehörigen DNK-Erklärung für das Jahr 2024 geht die Hilfswerk-Siedlung GmbH (HWS) einen wichtigen Schritt in Richtung Transparenz und Zukunftsfähigkeit. Das Unternehmen zeigt damit, wie es sich für eine sozial gerechte, ökologisch verantwortungsvolle und wirtschaftlich tragfähige Entwicklung engagiert.

„Als christlich geprägtes Unternehmen übernehmen wir Verantwortung – für unsere Mitarbeiter*innen, für die Umwelt und für kommende Generationen“, so Lena Karohs, Geschäftsführerin der HWS. „Mit diesem Bericht schaffen wir Transparenz über unsere Nachhaltigkeitsleistung und unsere Ziele für die Zukunft.“

Ein zentrales Thema im Bericht ist der Klimapfad.

Die HWS verfolgt das ambitionierte Ziel, bis zum Jahr 2044 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu bewirtschaften. Um dies zu erreichen, setzt die HWS auf verschiedene Hebel: Die Senkung des Energieverbrauchs im Bestand, die damit verbundene Reduktion von CO₂-Emissionen und der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien stehen dabei im Fokus.

Gleichzeitig bleibt die Sicherung bezahlbaren Wohnraums ein unverrückbarer Grundsatz – denn Nachhaltigkeit und soziale Verantwortung gehen bei der HWS Hand in Hand. „Nachhaltigkeit ist für uns kein kurzfristiger Trend, sondern Ausdruck unserer Haltung und unseres Selbstverständnisses“, unterstreicht Jörn von der Lieth, Geschäftsführer der HWS.

Der Bericht orientiert sich am VSME, dem freiwilligen Standard für Nachhaltigkeitsberichterstattung der EU. Ergänzend dazu wurde die DNK-Erklärung nach den anerkannten Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex erstellt – ein weiterer Beleg für die Ernsthaftigkeit und Professionalität, mit der die HWS das Thema angeht.

Fabian Mayer


Der Nachhaltigkeitsbericht steht ab sofort auf der HWS-Website

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Städtebauförderprogramm – Zukunftsbündnis für sozialen Zusammenhalt – „Interdisziplinärer Quantensprung“ im ersten Jahr

Gruppenfoto: Die Mitglieder des Zukunftsbündnisses für Sozialen Zusammenhalt. Foto: NHW

Das Zukunftsbündnis wurde 2024 vom hessischen Wirtschafts- und Sozialministerium gegründet, um aktiv an der Weiterentwicklung des Städtebauförderprogramms „Sozialer Zusammenhalt“ mitzuwirken und die Debatte über soziale Quartiersentwicklung in Hessen maßgeblich mitzugestalten.

Die fachliche und organisatorische Begleitung erfolgt durch die Geschäftsstelle bei der ProjektStadt, Stadtentwicklungsmarke der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW), durch ein sechsköpfiges Team unter Leitung von Marion Schmitz-Stadtfeld und Projektleiterin Alexa von Wedel. Beim Treffen im Kultur- und Begegnungszentrum KUBE in Schlüchtern blickten die Bündnismitglieder auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück und legten die Grundsteine für die weitere Zusammenarbeit.

Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori lobte die bisherige Arbeit: „Das Zukunftsbündnis hat in kurzer Zeit eine beeindruckende Dynamik entfaltet. Das Engagement der Mitglieder zeigt, wie viel Potenzial in der sozialen Quartiersentwicklung steckt. Gemeinsam gestalten wir Lebensräume, in denen Zusammenhalt wächst. Denn die Städtebauförderung lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen, Ideen einbringen und gemeinsam etwas bewegen – genau das zeigt das Zukunftsbündnis in beeindruckender Weise.“

Sozialministerin Heike Hofmann bekräftigte: „Die Bedeutung der sozialen Aspekte rückt durch das Zukunftsbündnis noch stärker in den Fokus. Seine Arbeit zeigt, dass die Stadtentwicklung der Zukunft auf Teilhabe, Integration und der Stärkung lokaler Wirtschaft basiert. Sozialer Zusammenhalt braucht eine gute Infrastruktur, die Begegnungen fördert sowie Ghettobildung und Gentrifizierung entgegenwirkt. So können vielfältige und lebendige Quartiere entstehen.“

Im Austausch: NHW-Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer, Sozialministerin Heike Hofmann und Schlüchterns Bürgermeister Matthias Möller. Foto: NHW

Wissen bündeln, Vernetzung schaffen

NHW-Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer war beim Bündnistreffen dabei und unterstrich die Rolle von Hessens größtem Wohnungsunternehmen. „Wir sind Vermieter und Dienstleister in der Stadtentwicklung. Über die ProjektStadt bringen wir jahrzehntelange Erfahrung in der integrierten Stadtentwicklung ein. Diese Doppelrolle macht uns zu einer Brücke zwischen sozialem Alltag in den Quartieren und strategischer Stadtentwicklung auf Landes- und Kommunalebene. Durch die Leitung der Geschäftsstelle des Bündnisses können wir die Weiterentwicklung des Programms Sozialer Zusammenhalt aktiv mitgestalten.“

Marion Schmitz-Stadtfeld, Leiterin des Fachbereichs Integrierte Stadtentwicklung bei der ProjektStadt, betonte: „Das Zukunftsbündnis ist ein interdisziplinärer Quantensprung: Hier arbeiten Ministerien, Kommunen, Wohnungswirtschaft, Verbände, Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Breite an Perspektiven ist notwendig, um die Herausforderungen in strukturschwachen Quartieren anzugehen. Als Geschäftsstelle sehen wir uns als Impulsgeber und Moderator: Wir bündeln Wissen, schaffen Vernetzung und geben Kommunen und Akteuren praxisnahe Unterstützung.“

Positives Zwischenfazit: Beim Treffen im Kultur- und Begegnungszentrum KUBE in Schlüchtern blickten die Bündnismitglieder auf ein erfolgreiches erstes Jahr zurück. Foto: NHW

Schlüchtern West neues Fördergebiet

Mit dem Bündnistreffen in Schlüchtern führte das Bündnis seine praxisorientierte Zusammenarbeit fort, in einer Stadt, die auf langjährige Erfahrung in der Städtebauförderung zurückblickt und mit „Schlüchtern West“ selbst ein neues Fördergebiet im Programm „Sozialer Zusammenhalt“ hat.

Hier stehen in den kommenden Jahren mehrere spannende Projekte an: u.a. die Transformation des ehemaligen Vogt-Werke-Areals zu einem gemischt genutzten Quartier, die Entwicklung eines Schul- und Bildungscampus, die Verstetigung des Fliegenden Künstlerzimmers als Ort kultureller Bildung und Begegnung, die Transformation des ehemaligen Kaufhauses Langer sowie die Bewahrung und Nutzung der historischen Synagoge. Nach der Sitzung besuchten die Bündnismitglieder das neue Fördergebiet, um sich vor Ort ein Bild der geplanten Entwicklung zu machen.

Für 2026 sind weitere Standortbesuche, thematische Workshops und eine landesweite Tagung zum Thema sozialer Zusammenhalt geplant.


Quelle: NHW // Frederik Lang


Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) mit Sitz in Frankfurt am Main und Kassel bietet seit über 100 Jahren umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen und Entwickeln. Sie beschäftigt mehr als 900 Mitarbeitende. Mit über 60.000 Mietwohnungen an 112 Standorten in Hessen gehört sie zu den führenden deutschen Wohnungsunternehmen. Unter der NHW-Marke ProjektStadt führt sie nachhaltige Stadtentwicklungsaufgaben durch. Sie ist Gründungsmitglied der Initiative Wohnen.2050, um dem Klimaschutz in der Wohnungswirtschaft mehr Schlagkraft zu verleihen. Mit hubitation verfügt die NHW zudem über ein Startup- und Ideennetzwerk rund um innovatives Wohnen. www.nhw.de

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GdW: „Bauland-Turbo“ statt „Bau-Turbo“ verabschiedet – Wohnungswirtschaft fordert Mut, Tempo und gesellschaftlichen Konsens

Der Baukran über dem Kanzleramt. Er steht STILL! Der Bau-Turbo wirkt nicht! Im Gesetz fehlt eine echte Beschleunigung, wie: digitale und effizientere Verfahren, weniger Bürokratie, verbindliche Zeitpläne. Aber es fehlen noch weitere gesetzliche Voraussetzungen: Im Justizministerium das einfache Bauen - Im Bauministerium von überzogenen Standards bei Förderprogrammen abrücken – Im Wirtschaftsministerium ein Update des Vergaberechts. Foto: Wohnungswirtschaft heute. /Gerd Warda

Anlässlich der Verabschiedung des sogenannten „Bau-Turbos“ am 9. Oktober 2025  im Bundestag begrüßt die sozial orientierte Wohnungswirtschaft das Gesetz als wichtigen Schritt – weist aber darauf hin, dass es für eine echte Beschleunigung des Wohnungsbaus nicht ausreicht. „Es handelt sich hier nicht um einen ‚Bau-Turbo‘ als solchen, sondern vielmehr um einen ‚Bauland-Turbo‘. Das Gesetz sorgt in dieser Form lediglich dafür, dass Flächen schneller ausgewiesen werden. Gebaut ist damit noch lange nichts. Wir brauchen eine echte Beschleunigung: digitale und effizientere Verfahren, weniger Bürokratie, verbindliche Zeitpläne. Und vor allem müssen wir uns ehrlich machen: Wir brauchen einen gesellschaftlichen Konsens für mehr Wohnungsneubau, dessen Notwendigkeit in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht unbestritten ist“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Hinzu kommt ein zentraler Punkt:

Es sind die Kommunen, die die Schaffung von Wohnraum in der Hand haben. Sie haben den Schlüssel zum Bau-Turbo in der Tasche. Je nach politischer Stimmungslage vor Ort können sie entscheiden, ob sie den Turbo wirklich zünden – oder nicht. „Unser Appell geht an die Kommunen, den Bau-Turbo auch wirklich zu nutzen, um den grassierenden Wohnungsmangel endlich wirksam zu bekämpfen“, sagt Gedaschko.

Der GdW-Präsident weist im Kontext der notwendigen Baubeschleunigung und Kostenersparnissen auf die bundesweite Bedeutung des „Regelstandards Erleichtertes Bauen“ in Schleswig-Holstein und des sogenannten „Hamburg-Standards“ hin: „Diese Modelle zeigen, wie man hochwertige und bezahlbare Wohnungen schafft – sie sollten bundesweit Schule machen“, so Gedaschko.

„Fast Lane“ schaffen: Abwägungsvorrang zugunsten des Menschenrechts auf Wohnen

„Damit der Wohnungsbau aber ganz grundsätzlich beschleunigt wird, braucht es eine ‚Fast Lane fürs Wohnen‘ – mit einem rechtlichen Abwägungsvorrang zugunsten des Wohnungsbaus, ähnlich wie bei Windenergieprojekten. Zumindest für die Zeit des Mangels in den betroffenen Regionen muss Wohnen Vorrang haben. Nur so lässt sich das Menschenrecht auf Wohnen verwirklichen“, sagt Gedaschko.

„Mut zum Bauen“ – und klare Aufgaben an die Ministerien

„Wir brauchen jetzt Mut zum Bauen von allen Beteiligten“, sagt Gedaschko. Damit die Baukosten sinken können, muss das Justizministerium das einfache Bauen endlich rechtssicher ermöglichen. Das Bundesbauministerium muss von überzogenen Standards bei Förderprogrammen abrücken. Und von Seiten des Wirtschaftsministeriums ist ein Update des Vergaberechts notwendig, „damit serielles und modulares Bauen endlich auf die Schnellspur kommt“, so Gedaschko.

„Nur mit der ganzen Palette von Maßnahmen – einfaches Bauen, günstigere Kosten, schnellere Verfahren und gesellschaftlicher Rückhalt – kann das Menschenrecht auf Wohnen Wirklichkeit werden“, betonte der GdW-Präsident.

Beschluss des Koalitionsausschusses: Jetzt kommt es auf Tempo an

Der GdW begrüßt auch den Beschluss des Koalitionsausschusses, künftig Effizienz, bessere Planung und schnellere Genehmigungsverfahren stärker zu fördern. „Das ist ein richtiges Signal – aber es darf nicht wieder bei Eckpunkten bleiben. Die angekündigten Verbesserungen müssen jetzt wirklich zügig kommen“, so Gedaschko.

Hintergrund: Verbesserungen am Bau-Turbo zu begrüßen

Bei der Sitzung des Bauausschusses wurden im Bundestag einige praxisrelevante Änderungen beschlossen, die der GdW begrüßt:

  • Mehr Spielraum für Aufstockungen: Künftig kann bei § 34 BauGB auch bei Umnutzungen von Nichtwohngebäuden auf das Einfügungserfordernis verzichtet werden, wenn dadurch neuer Wohnraum entsteht. Das erleichtert etwa die Aufstockung von Supermärkten oder Parkhäusern um Wohnetagen.
  • Mehr Zeit für Zustimmung: Die sogenannte Zustimmungsfiktion wurde auf drei Monate verlängert. Das entschärft Befürchtungen, dass Genehmigungen allein aus Zeitgründen verweigert werden.
  • Mehr Klarheit beim § 246e BauGB (Bau-Turbo): Die Streichung der Formulierung „im erforderlichen Umfang“ kann unnötige Zusatzprüfungen vermeiden. Zudem wurde der Anwendungsbereich erweitert – künftig ist eine strategische Umweltprüfung auch bei erheblichen Umweltauswirkungen möglich. Damit bleibt der Weg für den Bau-Turbo grundsätzlich offen, auch wenn die Verfahren dadurch länger dauern können.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

Andreas Schichel

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„Azubi-Strafzoll“: BVI rechnet mit Berliner Ausbildungsumlage ab

"Azubi-Strafzoll": BVI rechnet mit Berliner Ausbildungsumlage ab
Derzeit bilden nur rund elf Prozent der Berliner Betriebe aus, bundesweit fast doppelt so viele. Doch Betriebe, die händeringend Nachwuchs suchen, in wirtschaftlich angespannter Lage zusätzlich zu belasten, könne nicht die Lösung sein, kritisiert BVI-Präsident Thomas Meier. Copyright: BVI

Das Bundesland Berlin will ernst machen und alle Betriebe zu einer Ausbildungsplatzumlage verpflichten – nach Bremer Vorbild. Künftig müssten alle Unternehmen in einen Ausbildungsfonds einzahlen. Nur wer selbst ausbildet, bekäme Geld zurück. Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter, dem bundesweit mehr als 800 Mitgliedsunternehmen angehören, kritisiert das Vorhaben scharf: Das Berliner Modell dürfe in Deutschland auf keinen Fall Schule machen.

„Wer keine Nachwuchskräfte findet, soll in Bundeshauptstadt demnächst auch noch zahlen. Das ist nichts anderes als ein Azubi-Strafzoll für Betriebe, die längst alles tun, um offene Stellen zu besetzen“, kritisiert BVI-Präsident Thomas Meier. „Unsere Branche zeigt seit Jahren, dass sie Verantwortung übernimmt: Deutschlands Immobilienverwalter bilden bereits im großen Stil aus. Aber viele Betriebe, gerade kleine und mittlere, finden trotz intensiver Suche schlicht keine geeigneten Bewerber. Sie wollen ausbilden, doch ihnen fehlen die Azubis, nicht der Wille.“

Der Gesetzentwurf von Cansel Kiziltepe, Arbeitssenatorin und stellvertretende Landesvorsitzende der Berliner SPD, sieht vor, dass Berliner Unternehmen – unabhängig davon, ob sie ausbilden oder nicht – einen festen Prozentsatz ihrer Bruttolohnsumme in einen Fonds einzahlen. Im Gespräch ist ein Satz zwischen 0,2 und 0,5. Daraus sollen ausbildenden Betrieben die Kosten erstattet werden, insbesondere die Ausbildungsvergütung.

Milchmädchenrechnung ohne Nutzen

Doch das sei eine Milchmädchenrechnung, bemängelt der BVI und verweist auf Bremen, dessen Modell in Berlin als Vorbild dient. In der Hansestadt, wo seit 2023 bereits 0,27 Prozent fällig werden, zahlt ein Unternehmen mit sechs Beschäftigten und einem Azubi bei 300.000 Euro Bruttolohnsumme 810 Euro pro Jahr. Bleibt der Ausbildungsplatz unbesetzt, ist das Geld weg. Wird der Ausbildungsplatz vergeben, fließen 2.250 Euro zurück. „Das ist nicht mehr als ein Tropfen auf dem heißen Stein“, betont Meier, „denn ein Ausbildungsplatz kostet pro Jahr bis zu 30.000 Euro.“ Damit entstünden keine zusätzlichen Ausbildungsplätze nur zusätzliche Kosten.

Im Bundesland Berlin argumentiert man damit, dass die Ausbildungsquote in Branchen wie Bau, Pflege und Schornsteinfegerhandwerk, die eine solche Umlage bereits eingeführt haben, gestiegen sei. „Doch das ist nur die halbe Wahrheit“, sagt Meier.

Auch in diesen Branchen blieben zahlreiche Ausbildungsplätze unbesetzt. Nicht, weil Betriebe sich verweigerten, sondern weil Bewerber fehlen oder sie nicht die nötigen Qualifikationen oder Schulabschlüsse mitbringen. „Diese strukturellen Versäumnisse, die die Berliner Landesregierung über Jahre verschleppt hat, sollen die Betriebe jetzt ausbaden“, resümiert der BVI-Präsident.

Immenser Verwaltungsapparat

Noch dazu zöge die neue Umlage einen immensen Verwaltungsapparat nach sich. Jährlich müssten Betriebe ihre Bruttolohnsumme melden. Eine neu zu schaffende Ausbildungskasse würde das Geld einziehen und verteilen. „Was sollen Deutschlands Betriebe noch alles stemmen?“, fragt man sich beim BVI. Bürokratie kostet in Deutschland laut ifo Institut jetzt schon jährlich 146 Milliarden Euro an Wirtschaftsleistung.

Keine Blaupause für Deutschland

Der BVI appelliert eindringlich an den Berliner Senat, von der geplanten Umlage Abstand zu nehmen: „Die Politik muss endlich begreifen: Betriebe können sich Auszubildende nicht aus den Rippen schneiden. Es fehlt schlicht an geeigneten Bewerbern. Und das ist ein Problem, das die Politik lösen muss – beispielsweise durch bessere schulische Bildung, gezielte Berufsorientierung und eine Aufwertung der Ausbildung gegenüber dem Studium“, fordert Meier.

Es wäre zudem ein riskanter Fehlansatz, wenn ein solches Modell in Deutschland Schule machen würde, warnt der Verband. In Berlin hat Arbeitssenatorin Cansel Kiziltepe bereits einen Gesetzentwurf zur Ausbildungsumlage vorgelegt. Das Gesetz soll greifen, wenn es nicht gelingt, die Zahl der Auszubildenden bis Ende 2025 um 2.000 zu steigern. Derzeit bilden nur rund elf Prozent der Berliner Betriebe aus, bundesweit fast doppelt so viele. Doch Betriebe, die händeringend Nachwuchs suchen, in wirtschaftlich angespannter Lage zusätzlich zu belasten, könne nicht die Lösung sein, kritisiert Meier. „Die Umlage setzt ausbildungsbereite Unternehmen unter Druck, ohne die eigentlichen Ursachen zu bekämpfen.“ Solch ein Ansatz dürfe keinesfalls zur Blaupause für andere Bundesländer oder gar Deutschland werden, denn er sei nicht mehr als Symbolpolitik: „ein politischer Feigenblatt-Trick, der das Nachwuchsproblem nicht löst, sondern kaschieren soll.“

Der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. vertritt seit über 40 Jahren professionelle Unternehmen der Immobilienverwaltung, die sich auf Wohnungseigentümergemeinschaften spezialisiert haben. Die über 800 mittelständischen Mitgliedsunternehmen beschäftigen rund 3.000 Mitarbeiter und verwalten etwa 1,4 Millionen Wohneinheiten in ganz Deutschland.

Quelle: BVI // Bianka Wurstbauer

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Build Back Better: Thema – Schneedruckschäden verhindern

Build Back Better: Thema - Schneedruckschäden verhindern
Dächern mit geringer Neigung oder Flachdächern sind gefährdet, wenn die Schneemassen nicht selbst abrutschen können. Bei Unsicherheiten kann ein Statiker die Standsicherheit des Daches bewerten und einschätzen. Foto: Adobe 756070762

Im Leitfaden „Build Back Better“ präsentiert der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) Versicherern Maßnahmen und Strategien für mehr Klima-Resilienz beim Wiederaufbau und bei der Reparatur beschädigter Häuser. Der Leitfaden zeigt für sechs verschiedene Naturgefahren, was getan werden kann, um Wohngebäude zukünftig besser gegen Naturgefahren abzusichern. In einer Serie stellen wir die Maßnahmen für die einzelnen Naturgefahren vor. Heute ist das Thema Schneedruckschäden.

Schnee und Eis können durch ihr Gewicht Gebäudeteile und An- und Aufbauten, wie Photovoltaik-Anlagen auf dem Dach, beschädigen. Rutschen Schnee und Eis wegen fehlender Schneefangeinrichtungen ab oder stürzen Vordächer durch den Druck ein, können auch Personen zu Schaden kommen.

Die häufigsten Ursachen für Schneelastschäden:

  • Falsche Lastannahmen
  • Unterdimensionierung der tragenden Bauteile
  • Eine ungeprüfte Statik des Dachs
  • Montagefehler (z.B. schlechte Befestigung der Dachaufbauten)

Schneedruck: die wichtigsten Schutzmaßnahmen

Viele Schneedruckschäden lassen sich vermeiden. Wichtig sind dabei vor allem drei Dinge:
  • Die korrekte Bemessung der Dachkonstruktion und des Tragwerks gemäß der DIN EN 1991-1-3
  • Eine fachgerechte Montage von An- und Aufbauten
  • Die rechtzeitige Räumung von Schneeansammlungen auf dem Dach nach intensivem Schneefall

Letzteres ist gerade bei Dächern mit geringer Neigung oder bei Flachdächern wichtig, wenn die Schneemassen nicht selbst abrutschen können. Bei Unsicherheiten kann ein Statiker die Standsicherheit des Gebäudes bewerten und einschätzen, ob eine Räumung der Schneemassen nötig ist.

Elektrische Dachheizsysteme nutzen

Ob ein Dach gefährdet ist, einen Schneedruckschaden davonzutragen, kann auch durch eine Schneelastmessung festgestellt werden. Auf besonders großen Flächendächern machen auch spezielle Drucksensoren oder Schneewagen Sinn. Weitere sinnvolle Schutzmaßnahmen vor Schneedruckschäden sind Dachheizsysteme wie elektrische Heizleiterschleifen, selbstregulierende Heizbänder oder elektrische Heizmatten. Dachrinnenheizungen sorgen ergänzend dafür, dass das Schmelzwasser ohne Probleme ablaufen kann. Freiflächen wie Parkplätze, Auffahrrampen, Gehwege und Rasenflächen bleiben dank beheizten Wassersystemen mit Frostschutzmittel schnee- und eisfrei.

Vivien Steudtner
AVW-Gruppe Schadenmanagement


Lesen Sie auch Die wichtigsten Maßnahmen, um Sturmschäden zu verhindern.

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