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Alarmierend – 32 Mängel pro Hausbau

Alarmierend - 32 Mängel pro Hausbau
Baumängel nach Gewerken: Quelle: Aktuelle Studie zur Bauqualität des Bauherren-Schutzbund e.V.

Das Mängelaufkommen beim privaten Neubau von Ein- und Zweifamilienhäusern bleibt auf hohem Niveau. Das zeigt die aktuelle Studie zur Bauqualität des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) in Kooperation mit dem Institut für Bauforschung e. V. (IFB). Sie basiert auf der Auswertung von rund 700 baubegleitenden Qualitätskontrollen, die die Verbraucherschützer vom BSB an 100 exemplarischen Bauvorhaben in den Jahren 2020 bis 2024 durchgeführt haben.

Im Durchschnitt traten während der Bauphase rund 25 Mängel pro Projekt auf. Hinzu kamen im Rahmen der Schlussabnahme weitere 6 Mängel, sodass sich insgesamt 31 Mängel pro Bauvorhaben ergeben.

Zum Vergleich: 2019 lag dieser Wert noch bei rund 29. „Es ist alarmierend, dass die Zahl der Baumängel in den letzten Jahren weiter gestiegen ist“, sagt BSB-Geschäftsführer Florian Becker. „Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten darf die Bauqualität nicht zum Sparposten werden. Die Risiken, die Bauherren tragen, sind immens.“

Mängel im Bauprozess nehmen zu – Innenausbau bleibt Schwachpunkt

Die Studie zeigt deutlich: Besonders im Innenausbau – etwa bei Estrich- und Putzarbeiten – häufen sich die Mängel. Mit 22 Prozent ist dieser Bereich der größte Verursacher im Gesamtbild. Auch bei der Abdichtung und Dämmung, im Rohbau sowie an Fenstern und Türen bestehen weiterhin erhebliche Qualitätsdefizite. Bei jedem zweiten Bauvorhaben wurden zudem auch bei der Schlussabnahme Mängel festgestellt.

„Eine kontinuierliche baubegleitende Qualitätskontrolle deckt Schwachstellen frühzeitig auf und hilft, Folgeschäden zu vermeiden – das belegt unsere Analyse eindeutig“, so Becker weiter. „Je später ein Mangel entdeckt wird, desto teurer wird seine Beseitigung. Der wirtschaftliche Nutzen unabhängiger Kontrollen liegt auf der Hand.“

Systematische Analyse, klare Erkenntnisse

Die Studie analysiert unter anderem Zeitpunkt, Frequenz und Dichte der Qualitätskontrollen sowie Art und Umfang der festgestellten Mängel. Auffällig ist: Die Mängelzahl steigt im Verlauf des Bauprozesses stetig an – von wenigen, jedoch teils gravierenden Beanstandungen zu Baubeginn bis hin zu einem deutlichen Anstieg in der Ausbauphase.

„Die Studie zeigt einmal mehr: Wer ein mangelfreies Eigenheim beziehen will, braucht unabhängige Baustellenkontrollen“, betont Becker. „Denn viele Mängel treten an Bauteilen auf, an denen im Zeitverlauf gravierende Schäden entstehen können, etwa durch Fehler bei der Abdichtung im Bad oder Keller.“ Angesichts steigender Baukosten sei eine frühzeitige Mängelerkennung entscheidend, um Folgeschäden, juristische Auseinandersetzungen und hohe Nachbesserungskosten zu vermeiden.

Erik Stange

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Wer das Recht auf Eigenbedarf missbraucht, gehört bestraft

VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner. Foto: VNW, Bertold Fabricius, Hamburg

Kommentar von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner

Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Es bedeutet Geborgenheit. Sicherheit. Zukunft.

Mieterinnen und Mieter bei einem VNW-Unternehmen müssen sich keine Sorgen vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs machen. Das ist etwas, was vielen erst klar wird, wenn sie in der Zeitung vom Schicksal anderer Menschen erfahren.

Wenn jemand seine Wohnung verliert, weil der Vermieter Eigenbedarf anmeldet – für sich, für die Tochter oder eines etwas entfernteren Verwandten: dann sind Not und Klage bei den Mietern groß.

Zurecht, weil in den Städten bezahlbarer Wohnraum knapp ist und weil vor allem langjährige Mieter fürchten müssen, nur eine (viel) teurere neue Wohnung zu finden. Wenn überhaupt.

Nun ist das Recht eines Vermieters, sein Wohneigentum im Falle eines Falles selbst zu nutzen, unstrittig. Es soll an dieser Stelle nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.

Aber weil eben eine Wohnung nicht nur ein Dach über dem Kopf ist, geht mit dem Recht auf Eigenbedarf eine große Verantwortung des Vermieters einher. Es stellt sich in erster Linie die Frage: Ist der Eigenbedarf wirklich berechtigt?

Die Antwort ist nicht so einfach. Auch bei ihrer Beantwortung gilt: „Was legal ist, muss nicht legitim sein.“  Von Eigentümern mit mehreren Wohnungen daher zu fordern, bei der Kündigung eine Art Sozialauswahl zu treffen, also langjährige Mieter zu „verschonen“, das ist nicht von der Hand zu weisen.

Kritiker des Eigenbedarfs machen es sich aber oftmals (zu) einfach, wenn sie Vermietern von vorneherein fehlende Lauterkeit vorwerfen. Die allermeisten Wohnungseigentümer wägen auch im Falle von Eigenbedarf die Kündigung sorgfältig ab.

Bestraft werden müssen aber jene Immobilienbesitzer, die ihr Recht auf Eigenbedarf missbrauchen. Die Tochter, die das zur Begründung herangezogene Studium dann doch nicht anritt, oder die „Blitzversöhnung“ eines Ehepaars, nachdem der bisherige Mieter ausgezogen ist – das sind unsoziale und unethische Verhaltensweisen.

Hier gilt es, die Position des Mieters gegenüber dem unlauteren Vermieter zu stärken. Die Aussicht, dass der „Gewinn“ bei einer lukrativeren Neuvermietung an den früheren Mieter geht, könnte ein starkes Motiv sein, vor Gericht zu klagen. Dann würde es sich mancher Vermieter drei Mal überlegen, den rechten Pfad zu verlassen.

Andreas Breitner

Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)

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Rückwirkende Ausweitung der Mietpreisbremse – Schwerer politischer ‚Stockfehler‘ von Justizministerin Stefanie Hubig

Rückwirkende Ausweitung der Mietpreisbremse - politischer Fehler
Während auf der einen Seite dringend nötige Erleichterungen im Baurecht auf den Weg gebracht werden sollen, torpediert die Justizministerin diese Bemühungen mit einem Vorschlag die Mietpreisbremse nicht nur verlängern, sondern sie auch auf Gebäude mit Baujahr 2014 und 2019 auszuweiten. Foto: Gerd Warda

Justizministerin Stefanie Hubig hat in einem FAZ-Interview angekündigt, die Mietpreisbremse nicht nur verlängern, sondern sie auf Gebäude mit Baujahr 2014 und 2019 ausweiten zu wollen. „Der Vorstoß einer Ausweitung der Mietpreisbremse ist ein schwerer politischer ‚Stockfehler‘ und ein eklatanter Wortbruch – und das ausgerechnet zu Beginn einer neuen Regierungskoalition“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich 2020 auslaufen – nun steht nicht nur eine Verlängerung bis 2029 im Raum, sondern auch noch eine rückwirkende Ausweitung ihres Anwendungsbereichs. Das ist eine glatte Kehrtwende, die Vertrauen zerstört“

Der Koalitionsvertrag sieht eine solche Ausweitung der Mietpreisbremse ausdrücklich nicht vor. Eine Gesetzesinitiative in diese Richtung ignoriert bewusst getroffene Vereinbarungen und untergräbt das Vertrauen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft in die politische Verlässlichkeit.

„Die Mietpreisbremse sollte ursprünglich 2020 auslaufen – nun steht nicht nur eine Verlängerung bis 2029 im Raum, sondern auch noch eine rückwirkende Ausweitung ihres Anwendungsbereichs. Das ist eine glatte Kehrtwende, die Vertrauen zerstört“, so Gedaschko.

Verheerendes Signal für Investitionen in den Wohnungsbau

Die Branche steht angesichts explodierender Baupreise und strenger Regulierungen ohnehin unter Druck. Eine rückwirkende Ausweitung der Mietpreisbremse würde nicht nur Investitionen ausbremsen, sondern auch viele Wohnungsunternehmen veranlassen, geplante Neubauten zu verschieben oder ganz abzusagen.

„Wenn die Einnahmeseite weiter eingeschränkt wird, wankt jede wirtschaftliche Kalkulation. Schon jetzt ist kostendeckender Neubau unter 18 bis 20 Euro pro Quadratmeter nicht realisierbar – Mieten, die sich breite Bevölkerungsschichten nicht leisten können. Ohne Querfinanzierung durch Bestandsmieten bricht das System“, warnt Gedaschko.

Politik läuft eigenen Zielen zuwider

Während auf der einen Seite dringend nötige Erleichterungen im Baurecht auf den Weg gebracht werden sollen, torpediert die Justizministerin diese Bemühungen mit einem Vorschlag, der jegliche Planungssicherheit zerstört. „Das Baurecht zu entlasten, aber gleichzeitig über das Mietrecht neue Hürden aufzubauen, ist widersprüchlich. Was wir brauchen, ist eine kohärente Politik, keine regulatorische Zickzackfahrt“, betont Gedaschko.

Rückschlag für Neubau und Wohnraumversorgung

Die Folgen sind bereits sichtbar: Seit 2022 sind die Baugenehmigungen um 48 Prozent eingebrochen. Die Ziele von 400.000 neuen Wohnungen pro Jahr wurden deutlich verfehlt. Die Mietpreisbremse hat damit nicht zur Entspannung beigetragen, sondern bestehende Engpässe zementiert. „Statt neue Begrenzungen einzuführen, braucht es jetzt ein Umdenken – weg von restriktiver Mietpolitik, hin zu echten Neubauanreizen“, so Gedaschko.

Verfassungsrechtlich bedenklich

Auch aus rechtlicher Sicht ist der Vorschlag problematisch. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Mietpreisbremse nur unter der Voraussetzung einer zeitlich befristeten Übergangsregelung als verfassungsgemäß angesehen. Eine rückwirkende Ausweitung auf Bestandsneubauten birgt erhebliche verfassungsrechtliche Risiken – von der unechten Rückwirkung bis hin zu möglichen Rückabwicklungen.

Regierung darf Vertrauen nicht verspielen

„Wer die sozial orientierte Wohnungswirtschaft wieder als Partner für bezahlbaren Neubau gewinnen will, darf nicht gleich zu Beginn der Legislatur mit einem Wortbruch Vertrauen verspielen.

Wer politische Zusagen bricht, muss sich nicht wundern, wenn niemand mehr investieren will“, warnt Gedaschko. Die Bundesregierung muss sich entscheiden: Will sie Wohnungsbau ermöglichen – oder weiter blockieren?

Andreas Schichel

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Kompetenzzentrum Großsiedlungen: Mitgliederversammlung in Hamburg-Mümmelmannsberg

Die Großwohnsiedlung Mümmelmannsberg wurde zwischen 1970 und 1979 im Hamburger Stadtteil Billstedt errichtete. In rund 7.200 Wohnungen leben über 24.000 Menschen. Foto: Peter Hitpaß

Am 28. April 2025 lud das Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V., Berlin, zu seiner Mitgliederversammlung in das Gemeindezentrum in Hamburg- Mümmelmannsberg. 70 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet informierten sich über aktuelle Entwicklungen in den Großsiedlungen

Foto: Peter Hitpaß

In einer Gesprächsrunde zum Thema „Perspektiven der Hamburger Großsiedlungen“ diskutierten unter der Moderation von Dr. Dr, Bernd Hunger, Andreas Breitner, Verbandsdirektor VNW, Katrin Juhnke, SAGA – Prokuristin / Geschäftsbereichsleiterin Bestandsbewirtschaftung, Martin Rietz, Dezernent Bezirksamt Hamburg-Mitte, Stephan Thieme, Pfarrer Ev.-Luth. Gemeindezentrum Mümmelmannsberg sowie Marko Lohmann, Vorstand Gemeinnützige Baugenossenschaft Bergedorf-Bille eG u.a über den neuen Hamburg Standard, sowie die Bedeutung von Großsiedlungen für den sozialen Zusammenhalt in den Quartieren.

Zuvor fand ein Rundgang durch die Großsiedlung mit Besichtigung wichtiger Projekte der Wohnungsunternehmen statt.

Mümmelmannsberg ist eine zwischen 1970 und 1979 errichtete Großwohnsiedlung im Hamburger Stadtteil Billstedt, benannt nach der gleichnamigen Straße, die sich hier bereits vor dem Bau der Siedlung befand und an die Erzählungen vom Hasen Mümmelmann von Hermann Löns erinnert. Die Großwohnsiedlung wurde zwischen 1970 und 1979 in zwei Bauabschnitten durch die Neue Heimat mit einem Dutzend Wohnungsbaugesellschaften errichtet.[2]

Nach den Entwürfen in Blockbauweise von Paul Schütz vom Büro Werkgemeinschaft Karlsruhe fanden 24.000 Einwohner in 7.200 Wohnungen Platz.

Die Mehrheit der Wohnungen in Mümmelmannsberg befindet sich im Eigentum der städtischen SAGA Unternehmensgruppe, nämlich 4.700 der etwa 7.300 Wohneinheiten (2021)]. Daneben sind auch mehrere Wohnungsbaugenossenschaften große Bestandshalter. 

Am Vormittag waren die Grindelhochhäuser Ziel einer Exkursion.

Die Grindelhochhäuser sind ein denkmalgeschütztes Ensemble von zwölf Hochhäusern, die nach dem Zweiten Weltkrieg im Hamburger Bezirk Eimsbüttel gebaut wurden. Die Häuser wurden in den Jahren 1946 bis 1956 auf dem Gebiet des durch den Krieg zerstörten jüdischen Grindel-Viertels im Stadtteil Hamburg-Harvestehude zwischen den Straßenzügen Grindelberg, Hallerstraße, Brahmsallee und Oberstraße errichtet. Sie sind die ersten Wohnhochhäuser in Deutschland nach 1945. Größter Eigentümer ist 2025 die SAGA.

Das Kompetenzzentrum ist Partnermitglied beim VNW. Zu seinen Mitgliedern zählen Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen, Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, Wissenschaftliche Institute und Verbände der Wohnungswirtschaft und Bauindustrie sowie Vertreter aus Bürgervereinen, Kommunalpolitik und -verwaltung.

70 Teilnehmer aus dem gesamten Bundesgebiet informierten sich über aktuelle Entwicklungen in den Großsiedlungen. Quelle: Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V., Berlin

In der Mitgliederversammlung standen ebenfalls die Wahl des neuen Vereinsvorstandes an.

Die Mitglieder bedankten sich besonders bei den ausscheidenden Vorstandsmitgliedern Ralf Schekira (weg Nürnberg) und Wolfram Steinke (Specht, Kalleja + Partner GmbH) sowie des Kassenprüfers Frank Adomeit (Gneise GmbH, die über viele Jahre die Arbeiten des Vereins begleitet und unterstützt haben.

Den neugewählten Vorständen Dr. Mathias Rasch (Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH) und Benjamin Gutsche (BBP Bauconsulting mbH) sowie des neuen Kassenprüfers Mike Hanneke (Gneise GmbH) wünschen die Mitglieder viel Freude und Erfolg bei den zukünftigen Aufgaben und Herausforderungen des Vereins.

Dr. Peter Hitpaß, VNW Beauftragter für Partnerunternehmen, hitpass@vnw.de

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Digitalisierung für mehr Wertschöpfung im Rechnungswesen

Viele digitale Lösungen sind heutzutage nicht mehr zwingend mit großen Softwareprojekten verbunden und schaffen so spürbare Mehrwerte, sagte Göran Gutberlet. Foto: First Financial Software GmbH

Von Göran Gutberlet, Marketing & Communication Specialist, First Financial Software GmbH

Wohnungswirtschaftlicher Zahlungsverkehr gilt als langweilig. Ein Nischenthema für Buchhalter, das in der Tagespresse praktisch nicht stattfindet. Beim Thema Wohnen denken die meisten an Wohnungsknappheit, an steigende Mieten, an explodierende Baukosten und energetischen Sanierungsstau.

Alles fraglos wichtige Themen. Doch weisen sie alle auf dasselbe Kernproblem hin – die meisten Wohnungsunternehmen haben ein Ressourcenproblem, denn sie beschäftigen sich noch immer zu viel mit sich selbst.

Automatisierung schafft Freiräume für wertschaffende Prozesse

Eine der Hauptursachen liegt in nicht konsequent digitalisierten Prozessen, etwa im Rechnungswesen. Dabei gibt es Lösungen. Die Zahlungsverkehrslösung BK01 von First Financial Software, einem Gemeinschaftsunternehmen von Aareon und Aareal Bank, zeigt schon seit Jahren, was technisch machbar ist.

Mit cleverer Electronic-Banking-Software sind vollständig durchautomatisierte Zahlungs- und Buchungsprozesse möglich. Für Wohnungsunternehmen ist das ein Segen. Sie gewinnen Freiräume, um sich mit den eigentlich wichtigen Themen zu beschäftigen – den Bedürfnissen ihrer Mieter und der Entwicklung ihrer Bestände.

Manueller Massenzahlungsverkehr als prozessualer Alptraum

Dass die manuelle Verarbeitung einer großen Anzahl regelmäßig anfallender Zahlungen, wie sie typisch für die Wohnungswirtschaft sind, ein prozessualer Alptraum sind, hat die First Financial Software schon vor Jahrzehnten erkannt. Schon geringe Fehlerquoten führen Monat für Monat zu einer hohen Anzahl von Klärungsfällen. Im Rechnungswesen bindet dies umfänglich Ressourcen, ohne dem Unternehmen einen nennenswerten Mehrwert zu verschaffen.

Immer gleiche, oder doch zumindest ähnliche Abläufe bieten sich aber an, in eine regelbasierte Form überführt und in einer intelligenten Steuerungssoftware abgebildet zu werden. Genau das tut das BK01 Verfahren. Es ist in allen führenden immobilienwirtschaftlichen ERP-Systemen bereits integriert und stellt mit über 130 Millionen Buchungen im Jahr in der deutschen Wohnungswirtschaft so etwas wie einen Branchenstandard dar.

Nie wieder eine Zahlung manuell zuordnen

Über die Jahre hat die First Financial Software zusammen mit der Aareal Bank die Prozessketten der Wohnungswirtschaft immer weiter durchleuchtet und überall dort Softwareroutinen entwickelt, wo Unklarheiten in der Zuordnung entstehen oder ein Prozess zu stocken droht. Prominentes Beispiel sind die zwei Prozent Rücklastschriften, die regelmäßig entstehen, weil das Guthaben auf dem Mieterkonto nicht ausreicht, um die Mietforderung abzubuchen.

Mit dem BK01 Mietenmanagement erfolgen die zugehörigen Umbuchungen inklusive Rücklastschriftgebühr ohne manuelles Zutun. Der Clou liegt in der Verwendung eindeutiger, virtueller Kontonummern für jeden einzelnen Vertrag, die über das angebundene Kontosystem der Aareal Bank zur Verfügung gestellt werden. Die korrekte Kontonummer übermittelt dann auch gleich den Zahlungspflichtigen mit dem passenden Verwendungszweck für die entsprechende Buchung. Klärungsfälle reduzieren sich auf ein Minimum.

Zeitersparnis pro Rücklastschrift: ca. 3 Minuten

In diesem Kontext berichten Kunden, dass es manchmal sehr mühsam sei, Zahlungen eindeutig zuzuordnen, wenn zum Beispiel die Oma für den Enkel oder die Tante für den Neffen gezahlt und am Zahlschein nicht die Verrechnungsnummer vermerkt hätte.

Zeitgewinne und Datentransparenz

Angefangen hat alles mit Lösungen zur Automatisierung des debitorischen Zahlungsverkehrs, also der Zahlungen für Miete, Hausgeld, Instandhaltungsrücklagen und Mitgliederbeiträge. Diese machen den größten Anteil am wohnungswirtschaftlichen Zahlungsverkehr aus und bergen insofern auch das größte Potenzial für Prozessoptimierungen. Ohne BK01 müssen die Kontoinformationen zu jeder Überweisung aufwändig manuell erfasst, kontiert und gebucht werden. Informationen zu BK01 Zahlungseingängen werden dagegen über das Kontosystem der Aareal Bank tagesaktuell elektronisch bereitgestellt, zugeordnet und automatisch zur Buchung im ERP-System eingelesen.

Kunden erläutern, dass sie eine Trefferquote von 98 Prozent an debitorischen Buchungen hätten, die vollkommen automatisiert durchlaufen würden. Die manuellen Aufwände in diesem Prozess und der damit verbundene Personalaufwand seien extrem gesunken, genauso wie die Fehlerquote. Außerdem ginge die Bearbeitung der Zahlungseingänge einfach wesentlich schneller.

Später ist das kreditorische Pendant dazu gekommen, mit dessen Hilfe auch die Betriebskosten der Wohnungsunternehmen kontierungsgenau aufgeschlüsselt und gebucht werden. Beides beschleunigt die Prozesse enorm und sorgt für Transparenz in der Buchhaltung. Für die besonders ausgeprägte Geschäftsbeziehung zu den Versorgern gibt es inzwischen eine ganze Reihe von branchenübergreifenden BK01 Erweiterungen, die den Datenaustausch und die Harmonisierung der Zahlungs- und Buchungsprozesse in beide Richtungen unterstützen. Somit ist auch bei den versorgertypischen Sammelrechnungen eine vollautomatisierte Zuordnung auf Verbrauchszählerebene möglich.

Ersparnis durch debitorisches und kreditorisches BK01 bei 5.000 Wohneinheiten: mtl. ca. € 2.000

Die Mietkautionen auf dem Sparbuch hat ausgedient

Großes Effizienzpotenzial liegt auch im Umgang mit Mietkautionen, für deren Verwaltung spezielle gesetzliche Auflagen zur treuhänderischen Anlage gelten. Die damit oftmals einher gehende doppelte Datenhaltung macht den Prozess der Kautionsverwaltung traditionell sperrig, auch wenn das sprichwörtliche Sparbuch inzwischen Seltenheitswert hat. Mit dem BK01 Kautionsmodul ist die Verwaltung von Einzelmietkautionen auf einem zentralen physischen Konto bei der Aareal Bank möglich – direkt aus dem ERP-System heraus und ganz ohne Eröffnung separater Kautionskonten.

Komfortfunktionen automatisieren nicht nur die korrekte Zuordnung von Kautionsanlage und -auszahlung, die Monat für Monat bei immerhin 1 Prozent aller Mietverträge anfällt. Auch gängige Geschäftsvorfälle wie Einbehalte, Ratenzahlungen oder abweichende Treugeber werden aus dem ERP-System heraus unterstützt, einschließlich Anstoßen der Mieterkorrespondenz aus den Stammdaten.

Zeitersparnis pro bearbeitete Kaution: ca. 50 Minuten

Problemzahlern helfen ihre Ausstände zu begleichen

Ein schwieriges Thema für jedes Wohnungsunternehmen sind die sogenannten „Problemzahler“. Damit sind nicht die in der Presse oft zitierten „Mietnomaden“ gemeint, die sich über Nacht aus dem Staub machen und neben hohen Mietschulden oft auch desolate Wohnungen hinterlassen. Diese machen zum Glück nur einen sehr geringen Anteil an der Mieterschaft aus. Größer ist dagegen das Klientel der unzuverlässigen Zahler, bei denen ein Lastschrifteinzug nicht mehr möglich ist, weil die Abbuchung mangels Guthaben zu oft gescheitert ist. Im Normalfall bleibt dann nur die Überweisung, die in diesen Fällen aber meistens ebenfalls nicht zuverlässig und termintreu erfolgt.

Dabei sind diese Mieter in der Regel durchaus willens ihre Mietschulden zu begleichen, sie besitzen zum entsprechenden Fälligkeitstermin vielleicht nur nicht die erforderliche Liquidität. Oder die Überweisung der Miete ist nicht als Dauerauftrag angelegt und gerät aufgrund schwieriger Lebensumstände immer wieder in Vergessenheit. Wiederholte Mahnschreiben mit Umbuchungen für zusätzliche Mahngebühren sind die Folge. Eine weitere Problemgruppe sind die gar nicht mal so seltenen „Barzahler“, die Miete und Nebenkosten lieber in bar begleichen. Es gibt Wohnungsunternehmen, die für diese Gruppe extra Kassenschalter an ihren Standorten unterhalten, an denen die Miete mit Scheinen und Münzen eingezahlt werden kann.

Kommt zum Beispiel ein Mieter oder eine Mieterin in die Hauptverwaltung und bezahlt die Miete bei einem Mitarbeitenden, muss dieser das Geld in die Kasse einzahlen. Außerdem muss der Mitarbeitende sich um die Buchhaltung des Kassenbuchs kümmern, und die Barbestände aus der Kasse müssen regelmäßig zur Bank gebracht werden, was viel Zeit kostet und naturgemäß ein gewisses Sicherheitsrisiko für die Mitarbeitenden mit sich bringt.

Bezahlen möglichst einfach machen

Es ist offensichtlich, dass diese Prozesse extrem ineffizient sind. Zu den wiederholten Zahlungsaufforderungen per Brief kommen oftmals Medienbrüche durch den Einsatz verschiedener Kassen- und Buchungssysteme. Und die Quote der Zahlungsausfälle ist trotzdem beträchtlich. Unter dem Strich gilt, dass Aufwand und Ertrag in solchen Fällen in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Die Lösungen der First Financial zum Forderungsmanagement schaffen auch hier Abhilfe. Die Exchange und Payment Platform stellt auf einfache Weise eine Verbindung zwischen ERP-System und spezialisierten Zahlungsdiensten her.

Im Ergebnis kann das Wohnungsunternehmen für Problemzielgruppen direkt aus seinem ERP-System heraus niedrigschwellige Zahlungsverfahren wie PayPal, Kreditkarte, Direktüberweisung oder Barzahlung per viacash an der Ladenkasse anbieten. Erfolgt die Zahlung, wird diese automatisch im ERP-System gebucht.

Zeitersparnis pro Zahlungseingang: ca. 30 Minuten

Hinzu kommen intelligente Algorithmen, die herausfinden, zu welchem Zeitpunkt und über welchen Kommunikationskanal ein Mieter am ehesten zahlungsfähig und zahlungsbereit ist. Da kann dann auch ein Link zum Zahlschein per SMS zur Monatsmitte zielführend sein. Erwiesenermaßen sind die Erfolgsquoten so erheblich höher und die Steuerung und Buchung aus dem ERP-System heraus reduziert den Prozessaufwand auf ein Minimum.

Die Digitalisierung der Wohnungswirtschaft hat in den vergangenen Jahren große Fortschritte gemacht. Trotzdem leisten sich die Wohnungsunternehmen noch immer zu viele manuelle Prozesse. Lösungen sind heutzutage nicht mehr zwingend mit großen Softwareprojekten verbunden. Integrierte Module und Plattformangebote wie die der First Financial Software sind verfügbar und mit überschaubarem Aufwand einzuführen. In Kombination mit dem Kontosystem der Aareal Bank generieren sie spürbare Mehrwerte. Dem Wohnungsunternehmen hilft dies, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren.

Rechenbeispiel

Wohnungsunternehmen mit 5.000 Verwaltungseinheiten und 4.000 Kautionen; Kostensatz in der Sachbearbeitung: 60 € / Stunde

  • A Ersparnis durch automatisierte Rücklastschriftverarbeitung:
    2 Prozent Rücklastschriftquote*
    = 100 Rücklastschriften pro Monat
    = 1.200 Rücklastschriften im Jahr
    3 Minuten Zeitersparnis mit integriertem Mieten Management*
    = 60 Stunden Zeitersparnis pro Jahr
  • B Ersparnis durch integrierte Kautionsverwaltung
    1 Prozent Kautionsneuanlagen und -auflösungen pro Monat*
    = 40 Kautionsfälle pro Monat
    = 480 Kautionsfälle pro Jahr
    50 Minuten Zeitersparnis mit integriertem Kautionen Management*
    = 400 Stunden Zeitersparnis pro Jahr
  • C Ersparnis durch Angebot alternativer Zahlwege
    1 Prozent abweichende Zahlungen*
    = 50 Zahlungen pro Monat
    = 600 Zahlungen pro Jahr
    30 Minuten Zeitersparnis mit optimiertem Forderungsmanagement*
    = 300 Stunden Zeitersparnis pro Jahr

Gesamtersparnis: 760 Stunden = € 45.600 pro Jahr
* Erfahrungswert

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Netznutzungsentgelt-Vergleich Gas 2025 – Gas-Netzentgelte steigen im Schnitt um 22 Prozent – das mittlere Entgelt liegt 2025 bei 0,91 Cent pro Kilowattstunde

Netznutzungsentgelt-Vergleich Gas 2025 - Netzentgelte steigen
Die Grafik stellt die Entwicklung der Netzentgelte in den letzten 17 Jahren dar. Grafikquelle: VEA

Im Durchschnitt der 658 am Preisvergleich beteiligten Netzbetreiber sind 0,91 Cent/KWh zu entrichten. Damit sind die Preise innerhalb der letzten zwölf Monate durchschnittlich um 0,16 Cent/kWh oder 22 Prozent gestiegen. Die Preisveränderungen bei einzelnen Netzbetreibern fallen dagegen sehr unterschiedlich aus: Die größte relative Preissenkung ist mit 29 Prozent bei den Stadtwerken Balingen, die größte relative Preissteigerung mit über 145 Prozent bei der Gasversorgung Zehdenick zu verzeichnen.

Nach wie vor sind die Preisdifferenzen zwischen den einzelnen Netzbetreibern sehr groß: Preisunterschiede von rund 400 Prozent existieren zwischen den günstigsten und den teuersten Netzbetreibern. Für das Nutzen des Gasnetzes müssen bei den zehn teuersten Netzbetreibern mittelständische Sondervertragskunden durchschnittlich 1,88 Cent/kWh zahlen, während dieselbe Leistung bei den zehn günstigsten Netzversorgern im Mittel lediglich 0,40 Cent/kWh kostet.

Die zehn preisgünstigsten Netzbetreiber

  • Gemeindewerke Holzkirchen
  • Warendorfer Energieversorgung
  • Stadtwerke Nettetal
  • Stadtwerke Dülmen
  • Stadtwerke Hettstedt
  • Stadtwerke Hilden
  • Stadtwerke Hof Energie+Wasser
  • Netzgesellschaft Gütersloh
  • Gas und Wärme Bad Aibling
  • Stadtwerke Rees

 Die zehn Versorgungsunternehmen mit den höchsten Durchschnittsentgelten

  • ErstmalEnergie Dettingen an der Erms
  • VersorgungsWerke Heddesheim
  • Netzgesellschaft Bitterfeld-Wolfen
  • Stadtwerke Meinerzhagen
  • Stadtwerke Königslutter
  • e.dis Netz mit Sitz in Fürstenwalde
  • Stadtwerke Pasewalk
  • Stadtwerke Bad Wildbad
  • SachsenNetze mit Sitz in Dresden
  • Stadtwerke Premnitz

Auffallend sind die signifikanten regionalen Unterschiede in Deutschland: Insgesamt deutlich günstiger sieht das durchschnittliche Preisniveau im Norden und Westen aus, im Osten und Süden deutlich teurer.

Die Netzbetreiber in der Tabelle sind nach dem Bundesland und dem Netzbetreibersitz sortiert. Neben der laufenden Nummer findet sich in der Tabelle noch eine Angabe zum Preisniveau: Unter der Spalte „Platz“ haben wir entsprechend dem durchschnittlichen Netznutzungsentgelt der 15 Fälle die Platzierung innerhalb des jeweiligen Bundeslandes aufgeführt.

In der letzten Spalte haben wir zusätzlich die prozentuale Veränderung der durchschnittlichen Netznutzungsentgelte gegenüber unserem Entgeltvergleich 2024 erfasst.

Hintergrund zu den Netznutzungsentgelten

Wesentliche Voraussetzung für den Wettbewerb am Gasmarkt ist ein kostengünstiger und diskriminierungsfreier Zugang zum Netz. Bereits seit dem Jahr 1998 ist der deutsche Gasmarkt formaljuristisch liberalisiert.

Im Juli 2005 ist ein neues Energiewirtschaftsgesetz in Kraft getreten. Seitdem bedürfen alle Netzentgelte der Genehmigung der jeweiligen Regulierungsbehörden. Aber erst mit der Einführung eines geregelten Netzzugangs auf Basis des Zwei-Vertrags-Modells im Oktober 2007 hat sich die Wettbewerbssituation auf dem deutschen Gasmarkt deutlich verbessert.

Quelle: VEA

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Erdgaspreisvergleich I/2025: Großhandelspreise und Angebote in Versorgungsgebieten steigen deutlich

Erdgaspreisvergleich I/2025: Großhandelspreise steigen deutlich
Kochen und Heizen mit Erdgas wird immer teuer. Am schlimmsten leiden die Mieter unter den steigenden Gaspreisen deren Gasgeräte vor 1991 eingebaut worden sind. Foto: Wohnungswirtschaft heute / Gerd Warda

Differenz zwischen dem nach dem Preisvergleich günstigsten Netz (Dortmund Netz mit 6,70 Cent/kWh) und dem teuersten Netzgebiet (Sachsen Netz im Netzgebiet Dresen mit 7,74 Cent/kWh) beträgt 1,03 Cent/kWh bzw. 15,4 Prozent. Bezogen auf das arithmetische Mittel der zehn preisgünstigsten Netze (6,84 Cent/kWh) liegen die durchschnittlichen Preise der zehn teuersten Gebiete (7,37 Cent/kWh) um 0,52 Cent/kWh bzw. 7,7 Prozent höher.

Das durchschnittliche Niveau der Gruppe der zehn Netzbetreiber mit den höchsten Preisen bewegt sich im Mittel um 0,29 Cent/kWh bzw. 4,0 Prozent über und das der Gruppe der zehn preisgünstigsten Versorgungsgebiete um 0,24 Cent/kWh bzw. 3,4 Prozent unter dem Durchschnitt aller 50 Vergleichsnetze in Deutschland (7,08 Cent/kWh).

Bei unserem Erdgaspreisvergleich II 2024 lag dieser Durchschnitt bei 6,16 Cent/kWh – dies entspricht einem Anstieg von 14,9 Prozent zwischen zwei Quartalen.

Die zehn günstigsten Gebiete

  • Dortmunder Netz
  • Netzgesellschaft Düsseldorf
  • Gasnetz Hamburg
  • wesernetz Bremen
  • Energienetze Bayern mit Sitz in München
  • e-Netz Südhessen mit Sitz in Darmstadt
  • Stadtwerke Rostock
  • bnNetze mit Sitz in Freiburg
  • Netzgesellschaft Berlin-Brandenburg mit Sitz in Berlin
  • NEW Netz in Geilenkirchen

 Die zehn teuersten Gebiete

  • Sachsen Netz mit dem Netzgebiet Dresden
  • Netze BW mit Sitz in Stuttgart
  • Netz Leipzig
  • Braunschweiger Netz
  • MVV Netze mit Sitz in Mannheim
  • Westfalen Weser Netz mit Sitz in Paderborn
  • Netzgesellschaft Potsdam
  • enercity Netz mit Sitz in Hannover
  • SWKiel Netz
  • Harz Energie Netz mit Sitz in Osterode am Harz

Der Preisvergleich umfasst insgesamt 50 große Netzgebiete in Deutschland. Damit wird ein erheblicher Teil des deutschen Gasnetzes abgedeckt. Die Reihenfolge im Vergleich basiert auf dem arithmetischen Mittel ohne Gewichtung der 15 Abnahmefälle.

Die in der Tabelle oberhalb genannten Preise berücksichtigen alle Kosten für die jeweilige Netznutzung inklusive Messung und Abrechnung, Gasbeschaffung und Strukturierung, die Konzessionsabgabe (KA), die Belastungen aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), die neue Gasspeicherumlage sowie eine am Markt übliche Marge für den Lieferanten. Lediglich die Erdgas- und Mehrwertsteuer sind vom Kunden zusätzlich zu entrichten.

Nur aufgrund der Vielzahl der vom VEA beratenen Unternehmen und der damit verbundenen sehr großen Marktkenntnis ist es uns möglich, realistische Preisangaben zu publizieren.

Zum Vergleich hier die Tabelle Erdgaspreisvergleich I/2024

Quelle: VEA

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Digitalisierung, KI und Wettbewerb: Deumess-Fachkongress zur Zukunft beim Messen, Steuer, Regeln

Digitalisierung & KI: Deumess-Kongress zum Messen und Regeln
Ein Novum auf dem Kongress war die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Messwesen, Wohnungswirtschaft und Immobilienrecht. Auf dem Podium: Angelika Altenhövel von der GWG Kreis Viersen AG, Björn Borst von der Objektus GmbH, André Molls von der Molls GmbH und Rechtsanwalt Andreas Griebel von Rödl & Partner. Sie sprachen moderiert von Hartmut Michels über die Wettbewerbssituation im Submetering, die Rolle der Geräte-Interoperabilität sowie Erfolgsfaktoren für den Anbieterwechsel. Bildrechte: DEUMESS

Am 13. und 14. Mai 2025 fand in Kassel der 11. Deumess-Fachkongress statt. Insgesamt 270 Besucher und 16 ausstellende Unternehmen waren dabei, um vor Ort oder virtuell über Trends rund um die Erhebung und Nutzung von Gebäude- und Energiedaten zu sprechen. Das Motto des diesjährigen Kongresses war „Energie.KI.Praxis“.

Die beiden intensiven Tage mit Fachvorträgen und Diskussionen haben gezeigt, wie sehr Digitalisierung und Geräte-Interoperabilität die Branche verändern und welche neuen Chancen das für ihre Mitglieder und Wohnungsunternehmen bringt.

Über 220 Teilnehmende vor Ort sowie 75 Online-Besucher begleiteten die Vorträge und Diskussionen. Die angeschlossene Kongressmesse war komplett ausgebucht. Um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden, kündigte der Deumess-Vorstand bereits am ersten Kongresstag einen neuen Veranstaltungsort für 2026 an: Der 12. Deumess-Fachkongress findet am 5. und 6. Mai 2026 im Congress Centrum Würzburg statt.

Messdienstbranche stellt sich inhaltlich breiter auf und digitalisiert

Die diesjährige Veranstaltung war fachlich geprägt von Themen wie dem Einsatz von KI-Tools im Innen- und Außendienst, der Rolle von Mieterstrommodellen, Interoperabilität und Wettbewerb, der Zukunft von Immobilienverwaltungen sowie technischen und juristischen Themen.

„Die Referenten und auch die persönlichen Gespräche haben gezeigt, dass sich unsere Branche sehr dynamisch weiterentwickelt“, betonte Deumess-Vorstand Hartmut Michels. „Das ist ein guter Weg für uns und auch für den Klimaschutz in Gebäuden. Wir haben deutlich gemacht: Die Zukunft des Messwesens liegt in Digitalisierung, einem breiteren Leistungsportfolio und in enger Partnerschaft mit anderen Anbietern rund um das Energiesystem von Immobilien.“

Mehr Wettbewerb im Submetering und Praxis-Tipps für Mieterstrom

Ein Novum auf dem Kongress war die Podiumsdiskussion mit Vertretern aus Messwesen, Wohnungswirtschaft und Immobilienrecht. Auf dem Podium: Angelika Altenhövel von der GWG Kreis Viersen AG, Björn Borst von der Objektus GmbH, André Molls von der Molls GmbH und Rechtsanwalt Andreas Griebel von Rödl & Partner.

Sie sprachen moderiert von Hartmut Michels über die Wettbewerbssituation im Submetering, die Rolle der Geräte-Interoperabilität sowie Erfolgsfaktoren für den Anbieterwechsel. Dabei wurde deutlich, dass kleinere Dienstleister Durchhaltevermögen und Konsequenz beweisen müssten, was aber abschließend zumeist von Erfolg gekrönt sei. Als förderlich wurde die enge Begleitung des Anbieterübergangs durch den neuen Messdienstleister hervorgehoben.

Magdalena Strasburger erläuterte in ihrem Vortrag praxisnah die Herausforderungen und Chancen von Mieterstrommodellen, Energiemanagementsystemen und möglicher Geschäftsmodelle. Bildrechte: DEUMESS

Magdalena Strasburger von Strasburger Energie Technologie beleuchtete in ihrem Vortrag praxisnah die Herausforderungen und Chancen von Mieterstrommodellen und Energiemanagementsystemen. Kommunikation sei dabei der Schlüssel zum Erfolg – insbesondere, dass Bewohner frühzeitig eingebunden werden und das Zusammenspiel und die Rollen aller Akteure klar definiert sei.

Strasburger erläuterte detailliert verschiedene Geschäftsmodelle, von Dachpachtmodellen bis zum aktiven Vermietermodell und ging auch auf das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ein. Nachholbedarf sieht sie vor allem in der Vereinfachung der Marktkommunikation und im Messstellenbetrieb.

KI im Messwesen und Herausforderungen von Immobilienverwaltungen

Christopher Hoffmann von craft IT startete seinen Vortrag mit der provokanten Frage „Nutzt du schon KI – oder digitalisierst du noch?“. Mit vielen Praxisbeispielen zeigte er auf, wie künstliche Intelligenz den Innen- und Außendienst von Messdienstleistern revolutionieren kann: von KI-basierten Assistenten im Kundendienst, die rund um die Uhr Support leisten, bis hin zu mobilen Helfern für Monteure, die Heizkörpertypen erkennen und Arbeitsschritte erklären. „Hier sehe ich klares Potenzial für unsere Branche, die eigene Prozesse im Sinne der Kunden und der Wohnungsnutzer noch einfacher und schneller zu machen“, war Deumess-Vorstand Michels beeindruckt.

Einen Perspektivwechsel bot Martin Kaßler, Geschäftsführer des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland e.V. Er führte die Teilnehmenden in die Lebenswelt von Immobilienverwaltungen ein und zeigte dabei die Herausforderungen auf, denen sich Verwaltungen heute stellen müssen: Vom Fachkräftemangel über wechselnde gesetzliche Anforderungen bis hin zur Klimaneutralität des Gebäudebestandes und die vielschichtigen gesellschaftspolitischen Aspekte des Wohnens.

Weitere Fachvorträge hielten Daniel Bott von Jumo und Rechtsanwalt Martin Alter. Bott brachte dem Publikum näher, was es bei der Nutzung und Übernahme von Wärmezählern mit Tauchhülsen zu beachten gilt, Alter erläuterte den sich wandelnden rechtlichen Rahmen für Messdienstleister.

Intensive Gespräche und fachlicher Austausch an den Ständen der 16 Aussteller auf der Fachmesse des 11. Deumess Fachkongress. Bildrechte: DEUMESS

Der DEUMESS e.V. ist Interessenvertretung und Netzwerk für über 200 zumeist eigentümergeführte mittelständische und regionale Unternehmen der Energie- und Immobilienbranche. Gemeinsam gestalten sie durch das Erheben und Nutzbarmachen von Verbrauchsdaten für Wärme, Strom und Wasser die Energiewende in mehr als 4,4 Millionen Wohnungen aktiv mit. Sie installieren dazu Sensorik-Infrastruktur und ermöglichen dadurch Verbrauchstransparenz, die Steuerung von Gebäudetechnik und Energieströmen und die beschleunigte Digitalisierung der Immobilien in ihrer Region.

DEUMESS ist der mitgliederstärkste Verein für die digitale Erfassung und Verarbeitung energetischer Daten in Deutschland. Rund jede fünfte Wohnung in Deutschland erhält Energiedienstleistungen eines Mitgliedes von DEUMESS. Gemeinsam leisten die Mitglieder einen wichtigen Beitrag, Deutschland bis 2045 weitestgehend klimaneutral zu machen.

Nach dem Fachkongress ist vor der Heikom

Das Ende des diesjährigen Fachkongresses bedeutet für Deumess gleichzeitig den Auftakt für die neue Heikom. Am 22. und 23. Oktober 2025 findet diese neue Fachmesse für digitales Energie- und Gebäudemanagement erstmals in der Messe Erfurt statt. Rund 50 Aussteller sowie ein breites Fachprogramm mit Vorträgen, Diskussionen und Praxisbeispielen bieten eine Plattform für etablierte Marktakteure, Start-ups und neue Anbieter für Lösungen aus den Bereichen Sensorik, Datennutzung, Software und Plattformen für mehr Energieeffizienz und regenerative Gebäudeversorgung. Weitere Informationen unter www.heikom.net.

Robert Woggon

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VNW-Direktor Andreas Breitner: Mieterinnen und Mieter müssen auf neue Rechtslage achten, sonst drohen ihnen beim Strom Mehrkosten.

VNW: Neue Rechtslage beachten, sonst Mehrkosten beim Strom
Künftig ist entscheidend nicht mehr der Zählerstand, sondern der Zeitpunkt, zu dem der alte Mieter sich ab- bzw. der neue Mieter sich anmeldet. Im schlimmsten Fall zahlt der Vormieter den Strombezug des neuen Mieters mit oder der neue Mieter den teuren Tarif des Grundversorgers. Foto: Wohnungswirtschaft heute / Gerd Warda

Die sozialen Vermieter Norddeutschlands haben vor Strommehrkosten für Mieterinnen und Mieter beim Wohnungswechsel gewarnt.

Vom 6. Juni dieses Jahres an kann man hierzulande innerhalb von 24 Stunden den Energieanbieter wechseln“, sagt Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). „Was auf den ersten Blick den Verbrauchern dient, kann zu erheblichen Mehrkosten für die Mieterinnen und Mieter führen.“

Hintergrund sei die Neuerung, wonach rückwirkende An- oder Abmeldungen ab Juni nicht mehr möglich seien. „Mieterinnen und Mieter müssen stattdessen mindestens zwei Werktage vor dem gewünschten Wechseltermin ihren Stromanbieter informieren und sich an- bzw. abmelden“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.

Manche Anbieter verlangen sogar einen 14-tägigen Vorlauf.“

Wer Frist versäumt, zahlt höheren Tarif

Wer in eine Wohnung einziehe und die Anmeldefrist versäume, werde automatisch durch den örtlichen Grundversorger mit Strom beliefert.

Das Problem ist dabei: oftmals ist der Grundversorgungstarif für Strom teurer als für andere Angebote“, sagt der VNW-Direktor. „Damit entstehen für Mieterinnen und Mieter Mehrkosten.“

Problematisch wird das Ganze bei einem Wohnungswechsel.

Bislang wird der Zählerstand beim Auszug des Mieters festgestellt. Der neuen Mieter meldet sich beim Energieversorger an und übermittelt den Zählerstand. Der Energieversorger schickt dann dem früheren Mieter die Schlussrechnung. Der neue Mieter zahlt nur den Strom, den er von seinem Einzug an verbraucht.

Zählerstand nicht mehr das entscheidende Kriterium

Künftig ist nicht mehr Zählerstand das entscheidende Kriterium. Ein neuer Mieter muss sich spätestens zwei Werktage vor seinem Einzug beim Energieversorger angemeldet haben. Tut er das nicht, wird zunächst automatisch der Grundversorger aktiv. Dieser aber kann frühestens nach zwei Wochen gekündigt werden, so dass der neue Mieter zunächst den höheren Tarif zahlen muss.

Wer aus der Wohnung auszieht, muss sich spätestens zwei Werktage vor dem Auszug abmelden. Erfolgt die Abmeldung zu spät, bleibt der Vertrag so lange bestehen, bis er vom alten Mieter abgemeldet wird. Der bis dahin verbrauchte Strom wird ihm in Rechnung gestellt, selbst, wenn er schon längst ausgezogen ist.

Mit anderen Worten: Entscheidend ist künftig nicht mehr der Zählerstand, sondern der Zeitpunkt, zu dem der alte Mieter sich ab- bzw. der neue Mieter sich anmeldet. Im schlimmsten Fall zahlt der Vormieter den Strombezug des neuen Mieters mit oder der neue Mieter den teuren Tarif des Grundversorgers.

Wohnungsunternehmen fürchten Streit

Die am Gemeinwohl orientierten Wohnungsunternehmen wurden bei der Neuregelung nicht zu Rate gezogen“, sagt VNW-Direktor Andreas Breitner.

Herausgekommen ist eine Regelung, die unpraktisch ist und gegebenenfalls den Mieterinnen und Mietern höhere Stromkosten aufbürdet. Vor allem aber fürchten die Unternehmen Streit, wenn ehemalige Mieter die Stromkosten für ihre Nachmieter übernehmen sollen.“

Oliver Schirg


Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 462 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 775.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,59 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

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Urteil des Monats: Betriebskosten-Vorauszahlung nicht ständig ändern

Urteil des Monats: Betriebskosten-Vorauszahlung nicht ändern
In der Regel nur eine Anpassung pro Abrechnungszeitraum

Die Anpassung der Betriebskosten-Vorauszahlung im Rahmen eines Mietverhältnisses ist pro Abrechnung in der Regel maximal einmal möglich. So entschied es das Amtsgericht Köln,  Aktenzeichen 203 C 73/23.

Der Fall:

Eine Vermieterin rechnete im April eines Jahres die Heiz- und Betriebskosten ab und erhöhte in dem Zusammenhang die monatlich zu zahlenden Vorauszahlungen. Sieben Monate später, im November, wollte die Vermieterin den Betrag erneut nach oben anpassen. Das wurde mit den gestiegenen Energiepreisen im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine begründet.

Das Urteil:

Eine weitere Anpassung der Vorauszahlungen über die eine, bereits erfolgte Änderung hinaus sei normalerweise nicht möglich, stellte das zuständige Amtsgericht fest. Eine Ausnahme von dieser Regel wäre nur dann möglich, wenn sich die äußeren Umstände drastisch verändert hätten. Doch das greife hier nicht, denn bereits die erste Erhöhung sei im Zeichen der steigenden Energiepreise wegen des Ukrainekrieges gestanden.

Dr. Ivonn Kappe

Infodienstes Recht und Steuern der LBS.

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