Start Blog Seite 55

Philip Kennedy, Geschäftsführer der Ei Electronics KG – Gemeinsam die kommenden Herausforderungen meistern

Philip Kennedy, Geschäftsführer der Ei Electronics KG
Bei der Auswahl der Rauchwarnmelder empfehle ich, nicht nur die reinen Anschaffungskosten zu betrachten, sondern auch Folgeaufwände und die nachgelagerten Prozesse zu berücksichtigen, rät Ei Electronics-Geschäftsführer Philip Kennedy. Foto: Foto: Ei Electronics KG.

Für Ei Electronics war 2024 ein gleichermaßen forderndes wie erfolgreiches Jahr. Die wirtschaftliche Krise hat zu einem Rückgang der Investitionen geführt. Dennoch konnten wir unsere Position als Marktführer für Rauchwarnmelder und Partner der Wohnungswirtschaft stärken. Das hat vor allem damit zu tun, dass wir uns intensiv mit Prozessthemen auseinandergesetzt und digitale Lösungen entwickelt haben.

Denn für die Wohnungswirtschaft und ihre Servicepartner kommt es zunehmend darauf an, die immer zahlreicheren digitalen Systeme möglichst effizient zu betreiben. Somit müssen auch Rauchwarnmelder in das digitale Gebäudemanagement integrierbar und in einem gemeinsamen System abbildbar sein.

Nur mit herstellerübergreifenden Standards und interoperablen Geräten gelingt ein ökologisch und ökonomisch nachhaltiger Betrieb. Daher verfolgen wir auch 2025 das Ziel, unsere Führungsposition in den klimaneutralen, digitalisierten Wohnquartieren der Zukunft weiter auszubauen.

Ich hoffe, dass sämtliche wohnungswirtschaftlichen Akteure diese und weitere Herausforderungen im kommenden Jahr gemeinsam anpacken und meistern werden.

Ihr Philip Kennedy

Anzeige

Justus Mentzel, Geschäftsführer „Erste Hausverwaltung GmbH“ – digitalisierte Prozesse schaffen Freiräume

Innovation muss im Inneren der Unternehmen beginnen, meint Justus Mentzel. Foto: „Erste Hausverwaltung GmbH“

„Die Immobilienverwaltungsbranche steht 2025 vor der Aufgabe, sich grundlegend zu modernisieren. Viele Prozesse sind veraltet, Arbeitsbedingungen oft unattraktiv, und der Druck durch Regulierungen sowie jüngere Eigentümergruppen wächst. Meine Beobachtung als CEO und COO der Erste Hausverwaltung GmbH ist, dass Innovation im Inneren der Unternehmen beginnen muss – bei der Gestaltung moderner Arbeitsplätze und effizienter Abläufe.

Unser Ziel ist es, Hausverwaltungen aktiv dabei zu unterstützen, diese Transformation zu meistern. Das bedeutet, Prozesse zu digitalisieren, intuitive Software einzuführen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern moderne und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten. Deshalb setzen wir auf Lösungen, die es ermöglichen, schnell produktiv zu arbeiten und Freiräume für exzellenten Service zu schaffen. Gleichzeitig liegt unser Fokus darauf, Strukturen aufzubauen, die Talente anziehen und ihnen Perspektiven bieten. Denn nur durch eine Professionalisierung und Stärkung der Arbeitsumgebung können Verwaltungen effizient wachsen und langfristig erfolgreich bleiben.

Mit Odevo, einem der führenden Immobilienverwaltungsunternehmen im Bereich Wohnimmobilien in Europa und den USA, als starken Partner, möchten wir 2025 mit unseren Ansätzen zeigen, dass Innovation in der Hausverwaltung nicht nur möglich, sondern notwendig ist – und wie sie ganz praktisch umgesetzt werden kann.

Das Jahr 2025 bietet viele neue Wege, gehen Sie sie erfolgreich.

Ihr Justus Mentzel

Anzeige

Werkswohnungen für Mitarbeitende als positiver Standortfaktor für die Wirtschaft

Werkswohnungen für Mitarbeitende als positiver Standortfaktor

In vielen Regionen Deutschlands ist bezahlbarer Wohnraum knapp. Dieser ist für Unternehmen aber oftmals die Voraussetzung für die Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden. Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, vor allem in Ballungsräumen, spielt die Wohnraumversorgung heute eine wichtige Rolle und kann ein zentrales Argument bei der Entscheidung für ein Arbeitsangebot sein.

Große Unternehmen, die einen entsprechend hohen Bedarf an Mitarbeitenden haben, können durch das Anbieten von günstigem Wohnraum attraktiver für Bewerberinnen und Bewerber werden. Eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft hat im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Bestandsaufnahme zum Thema Wohnen für Mitarbeitende vorgelegt. Das Ergebnis: Knapp 17 % der Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der Wohnraumversorgung.

Bezahlbarer Wohnraum ist häufig eine Voraussetzung für die Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden.

Dr. Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Bezahlbarer Wohnraum ist häufig eine Voraussetzung für die Gewinnung von Fachkräften und Auszubildenden.

Die Bundesregierung unterstützt das bezahlbare Wohnen mit einer Rekordsumme für den sozialen Wohnungsbau, einem Sonderprogramm ‚Junges Wohnen‘ für Studierende und Auszubildende sowie zielgerichteten Förderprogrammen für klimafreundlichen Neubau.

Vielfältigen Förderprogramme stehen dabei grundsätzlich auch Unternehmen offen

Auch das Mitarbeiterwohnen ist ein wichtiges Segment im Wohnungsmarkt, das wir stärken wollen. Die Möglichkeiten für Unternehmen, hier aktiv zu werden, sind vielfältig – von der Unterstützung der Gründung einer Mitarbeiterwohngenossenschaft, über das Einrichten von Wohnungstauschbörsen bis hin zum Ankauf oder Bau von eigenen Wohnungen. Unsere vielfältigen Förderprogramme stehen dabei grundsätzlich auch Unternehmen offen.

Wir wollen, dass sich noch mehr Arbeitgeber aktiv für Mitarbeiterwohnungen einsetzen. Denn Unternehmen verfügen häufig über Kapital, Grundstücke und Immobilien, die im Rahmen von Umwidmung und Umwandlung für den Wohnungsbau aktiviert werden können.

Um den Informationsaustausch zu stärken und gute Beispiele für Mitarbeiterwohnen sowie Strategien aufzuzeigen, werden wir zusammen mit der Deutschen Industrie- und Handelskammer in den nächsten Monaten in vielen Regionen über das Thema informieren.“

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat hierfür die Broschüre ‚Wohnen für Mitarbeitende – Ein Beitrag zur Fachkräftebindung und zur Wohnraumversorgung‘ herausgegeben. Hier finden interessierte Unternehmen viele gute Beispiele sowie Informationen zu Fördermöglichkeiten.

Aus der Studie des IW:

5,2 % der Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden mit direkten Maßnahmen. Dies entspricht hochgerechnet rund 675.000 Wohnungen und weiteren rund 46.000 Wohnheimplätzen für (junge) Mitarbeitende. Weitere 11,6 % der Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeitenden durch indirekte Maßnahmen.

Größere Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden bieten häufiger direkte Unterstützung bei der Wohnraumversorgung an als kleine und mittlere Unternehmen. Dagegen unterstützen kleine und insbesondere mittlere Unternehmen ihre Mitarbeitenden häufiger mit indirekten Angeboten als große Unternehmen. Aufgrund der großen Anzahl kleiner Unternehmen in Deutschland leisten diese aber dennoch einen sehr großen Anteil der Wohnungen für Mitarbeitende.

Es zeigt sich, dass die Unterstützungsmaßnahmen vielfältig sind und über den klassischen Ansatz der Werkswohnungen hinausgehen. 44 % der aktiven Unternehmen geben an, dass sie Wohnungen an- und weitervermieten. Auch der Kauf von Wohnungen und deren Vermietung an die Mitarbeitenden wird mit 44 % angegeben. Der Neubau von Wohnungen durch die Unternehmen liegt mit 17 % deutlich niedriger, ebenso der Erwerb von Belegungsrechten mit 8 %. Vielfach werden Maßnahmen auch kombiniert bzw. ergänzen sich.

Quelle: www.bmwsb.bund.de

Anzeige

Was sich 2025 für Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter ändert

Was sich 2025 für Eigentümer, Vermieter und Verwalter ändert
Was ändert sich 2025 für Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter? „Der IVD hat hierfür eine Übersicht erstellt. Es ist zum Beispiel die Grundsteuerreform und die Einführung der E-Rechnung, der steigende CO2-Preis, die Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich und einige mehr“, sagte Carolin Hegenbarth, IVD-Bundesgeschäftsführerin. Foto: IVD

Mit dem neuen Jahr kommen zahlreiche Änderungen auf Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter zu. „Steuerliche Entlastungen wie höhere Einkommensteuer-Freibeträge oder die Steuerfreiheit für kleinere Photovoltaikanlagen schaffen neue Spielräume. Zugleich erfordern die Grundsteuerreform und die Einführung der E-Rechnung eine aktive Vorbereitung“, erklärt Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des Immobilienverband Deutschland IVD.

Der IVD hat eine Übersicht erstellt, was Immobilieneigentümer, Vermieter und Verwalter wissen müssen, um sich auf das neue Jahr vorzubereiten:

CO2-Preis steigt

Im Jahr 2025 wird der CO2-Preis in Deutschland von 45 auf 55 Euro je Tonne steigen, was sich spürbar auf die Wohn-Nebenkosten auswirkt. Die Mehrkosten für einzelne Haushalte hängen vom individuellen Verbrauch und der Heizung ab.

Für eine Wohnung mit 70 Quadratmetern Wohnfläche und einem mittleren energetischen Standard (24kg CO2 m²/a) steigen die CO2-Kosten von derzeit rund 75 Euro auf 92 Euro im Jahr an. Die CO2-Kosten werden, abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes, nach einem Stufenmodell zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt.

Betrieb von Kamin- und Holzöfen

Die Feinstaub- und Kohlenmonoxid-Werte für Kamin- und Holzöfen werden ab Januar 2025 verschärft. Für Geräte, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden, gelten 0,15 Gramm bei Feinstaub und vier Gramm bei Kohlenmonoxid pro Kubikmeter als Grenzwerte. Einige Geräte müssen aufgrund dessen entweder komplett ausgetauscht oder mithilfe von Feinstaubfiltern modernisiert werden.

Besitzer von Kamin- und Holzöfen sollten entsprechend prüfen, ob ihre Geräte betroffen sind, und notwendige Maßnahmen ergreifen. Der Schornsteinfeger kontrolliert im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau die Umsetzung. Er ist verpflichtet, bei einem Verstoß die zuständige Behörde zu informieren. Bei Verstößen ist mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro zu rechnen.

Heizungsprüfung und hydraulischer Abgleich

Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung (EnSimiMaV) trat am 30. September 2024 außer Kraft. Seitdem gelten im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) neue Regelungen für den hydraulischen Abgleich und die Prüfung von Heizsystemen. Verstöße gegen die seitdem geltenden Pflichten zur Heizungsprüfung und zum hydraulischen Abgleich werden mit einem Bußgeld von 5.000 Euro geahndet.

Betroffen sind insbesondere Heizungen in Gebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten. Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden mit Wasser als Wärmeträger müssen einer Heizungsprüfung und -optimierung, aber keinem vollständigen hydraulischen Abgleich unterzogen werden: Heizungen, die nach dem 30. September 2009 installiert wurden, müssen spätestens ein Jahr nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung überprüft werden.

Heizungen, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut wurden, müssen bis spätestens 30. September 2027 überprüft und optimiert werden. Ausnahmen bestehen für Gebäude mit standardisierter Gebäudeautomation sowie für Wärmepumpen.

Verbrauchsabrechnung von Wärmepumpen

Seit Oktober 2024 entfällt das bisherige Wärmepumpenprivileg, das Vermietern erlaubt, Heizkosten unabhängig vom Verbrauch abzurechnen. Nun gilt auch für Wärmepumpen die Pflicht, Geräte zur Verbrauchserfassung zu installieren und die Abrechnung gemäß § 7 der Heizkostenverordnung vorzunehmen. Die Übergangsfrist dafür endet am 30. September 2025. Bis dahin müssen entsprechende Verbrauchserfassungsgeräte eingebaut sein.

Neue Grundsteuerregelungen

Ab 2025 wird die Grundsteuer für rund 36 Millionen Häuser und Grundstücke nach neuen Regeln berechnet, die auf aktualisierten Boden- und Gebäudewerten basieren. Bei vielen Wohnimmobilien führt die neue Berechnungsmethode zu einer höheren Steuerlast. Eine Überprüfung der reformierten Grundsteuer durch das Bundesverfassungsgericht wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erfolgen.

Mindestlohn und Minijob-Freigrenze steigen

Ab dem 1. Januar 2025 wird der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde angehoben, was sich mittelbar auch die Wohnkosten auswirken dürfte, da die Entlohnung haushaltsnaher Dienstleistungen häufig auf Mindestlohn- oder Minijob-Basis erfolgt. Mit der Erhöhung des Mindestlohns wird auch die Verdienstgrenze für Minijobs angepasst: Sie steigt von 538 Euro auf 556 Euro monatlich, der maximale Stundenumfang für Minijobber bleibt unverändert.

Höheres Wohngeld

Das Wohngeld wird zum neuen Jahr um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, was rund 30 Euro monatlich entspricht.

Umsatzsteuerfreiheit für Kleinunternehmer

Ab 2025 können mehr Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, wie Hausmeisterdienste, Reinigungspersonal und Handwerker, ihre Leistungen umsatzsteuerfrei anbieten, da die Umsatzgrenzen für sogenannte Kleinunternehmer von 22.000 Euro auf 25.000 Euro (im vorangegangenen Jahr) und von 50.000 Euro auf 100.000 Euro (im laufenden Jahr) steigen. Vermieter von Wohnimmobilien mit geringen steuerpflichtigen Umsätzen aus gewerblicher Vermietung innerhalb der erhöhten Grenzen bleiben ebenfalls Kleinunternehmer.

Wird die Grenze von 100.000 Euro während des Jahres überschritten, kommt es zu einem unterjährigen Wegfall der Kleinunternehmerregelung. Nimmt der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit auf, ist § 19 Abs. 1 S. 1 Umsatzsteuergesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Umsatz im laufenden Kalenderjahr den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreitet. Bereits der Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, unterliegt der Regelbesteuerung. Nur die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung erzielten Umsätze sind steuerfrei.

Steuerfreiheit bei PV-Anlagen

Ab 2025 profitieren Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt-Peak auf Mehrfamilienhäusern und Gewerbe-Immobilien von steuerlichen Vorteilen. Diese Maßnahme ist Teil des Jahressteuergesetzes 2024, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Die zulässige Bruttoleistung laut Stammdatenregister wird von 15 Kilowatt (peak) auf 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit erhöht.

Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag, so dass bei Überschreiten der Grenze die Steuerbefreiung insgesamt nicht greift. Wie bisher, darf die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) pro Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaft betragen. Die Neuregelung gilt für Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 angeschafft, in Betrieb genommen oder erweitert werden.

Erweiterung der Solarpflicht

Ab 2025 erweitern mehrere Bundesländer die Solarpflicht. Da keine bundesweite Regelung besteht, haben die Länder eigene Vorgaben erlassen. In Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein gilt ab 1. Januar 2025 die Solarpflicht bei Neubau und vollständiger Dachsanierung von Wohngebäuden mit einer Dachfläche von mehr als 50 Quadratmetern, in Bremen ab dem 1. Juli 2025.

In Bayern wird ab Januar 2025 zwar keine Pflicht, aber eine Soll-Vorschrift für Solaranlagen bei Neubauten und vollständigen Dachsanierungen eingeführt.

Schriftform-Erfordernis bei Gewerbemietverträgen entfällt

Ab dem neuen Jahr entfällt das Schriftform-Erfordernis bei Gewerbemietverträgen. Es wird durch das Textform-Gebot ersetzt. Verträge und Zusatzvereinbarungen können dann per E-Mail, Messenger oder Scan abgeschlossen werden. Sofern bestehende Mietverhältnisse geändert werden sollen, ist das Textform-Erfordernis ab 2026 zu beachten.

Vermieter und Verwalter können Belege digital zur Verfügung stellen

Vermieter und Verwalter dürfen künftig die Belege zur Betriebskostenabrechnung entweder ausschließlich elektronisch zum Abruf bereitstellen oder per E-Mail versenden. Dabei steht es ihnen frei, Mietern entweder Originalbelege in Papierform oder elektronische Kopien, wie beispielsweise eingescannte Dokumente, zur Verfügung zu stellen.

Einführung der E-Rechnungspflicht

Ab 2025 wird die E-Rechnung in Deutschland für Umsätze zwischen Unternehmen verpflichtend. Dies betrifft steuerlich als Unternehmer geltende Personen, jedoch nicht bei Leistungen an Privatpersonen oder Kleinbeträgen bis 250 Euro. Die Anforderungen erfüllen digitale Standards wie ZUGFeRD 2.x und XRechnung.

Für den Empfang genügt ein E-Mail-Postfach. Papierrechnungen sind noch bis Ende 2026 zulässig, andere Formate ab 2025 nur mit Empfänger-Einwilligung. Es gelten Übergangsfristen bis Ende 2027. Zum Empfang von E-Rechnungen sind Unternehmen jedoch bereits ab dem 1. Januar 2025 verpflichtet.

Quelle: Immobilienverband Deutschland IVD Bundesverband e. V.

Anzeige

„Erst grübeln, dann dübeln.“ Nachhaltiges Bauen braucht uns alle!

„Erst grübeln, dann dübeln.“ Nachhaltiges Bauen braucht uns alle!
v.l.n.r. Thomas Meißner, RA Doris Möller, Sören Steger, Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, Robert Jahn, RA Rüdiger Wollmann, Helmut Wiesner, Sven Fischer, Dr. Anna Braune (Bildrechte: alle freiheit Werbeagentur)

Zum RAL Forum Nachhaltiges Bauen trafen sich knapp 100 Teilnehmende online und vor Ort in Bonn folgten den Vorträgen und Diskussionen rund um das Thema Nachhaltigkeit im Bauwesen.

„Wir haben einige Herausforderungen im Baubereich – und ich habe die Herausforderung, Ihnen dieses komplexe Thema in 20 Minuten nahezubringen“, so Prof. Dr.-Ing. Sabine Flamme, die nach der offiziellen Begrüßung durch RAL Präsidentin RA Doris Möller und Moderator Sven Fischer als erste Rednerin der Veranstaltung das Podium betritt. Sie verliert keine Zeit, das Publikum mit auf eine Reise durch den Status quo und die besonderen Herausforderungen des ressourcenschonenden Bauens zu nehmen.

Die Zuhörenden lernen beispielsweise, dass 63 % des Ressourcenverbrauchs in Deutschland dem Bauwesen mit Hoch- und Tiefbau zuzuschreiben sind. Schon das Drehen an kleinen Stellschrauben hat einen hohen Impact auf unsere Umwelt, so Prof. Dr.-Ing. Flamme. Nichts spart mehr CO2 ein, als Materialen länger zu nutzen. Konkret bedeutet dies, dass im Sinne des nachhaltigen Bauens Bestandserhalt vor Neubau kommen sollte.

Den Bestand effektiver nutzen – dieser Forderung schließt sich Sören Steger, Senior Researcher am Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie an. Es gibt zu wenige Daten zu den Stoffen, die in der deutschen Baulandschaft im Bestand gespeichert sind. Steger stellt daher in seinem Vortrag das Wohngebäudebestandsmodell des Wuppertal Instituts vor, das die im Bestand gespeicherten Ressourcen sichtbar machen will. Das Modell befindet sich noch in der Entwicklung, zeigt aber bereits für den Wohngebäudebestand NRW auf, dass ca. 4,4 Mrd. Tonnen Mineralik, Metall, Holz, Dämmstoffe etc. im Bestand gespeichert sind.

Weg von gefährlichen und hin zu mehr anspruchsvollen Berufen im Bausektor

Nach einer kurzen Pause tritt Robert Jahn von der TU Dresden ans Rednerpult. Er forscht zum Thema 3D-Druck von Gebäuden und beleuchtet intensiv die Nachhaltigkeit dieser Bauweise. Die Vorteile umfassen Materialeffizienz, einen verringerten Transportaufwand und einen Berufsfeldwandel weg von gefährlichen und hin zu mehr anspruchsvollen Berufen im Bausektor.

Jahn gibt aber zu bedenken, dass die Bauweise noch in ihren Kinderschuhen steckt und das Ergebnis, insbesondere im Freien, qualitativen Schwankungen unterliegt.

Auch die DGNB begrüßt eine Bauwende mit Fokus auf den Bestand

Dr. Anna Braune, Mitinitiatorin und Mitgründerin der DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) schlägt anschließend deutlichere Töne an. „Wir verlassen den Bereich, in dem ein friedliches, risikofreies Leben auf unserem Planeten möglich ist. […] Die Lebensdauer von Gebäuden liegt teils zwischen 30–50 Jahren. Das ist Wahnsinn – das Bauen muss sich ändern.“

Transformation ja, aber wohin? Schnell wird klar: Auch die DGNB begrüßt eine Bauwende mit Fokus auf den Bestand. Bestehende Gebäude nachhaltig zu modernisieren, sinnvoll zu nutzen und Neubau ergänzend und maßvoll einzusetzen – das sollte der Weg der Zukunft sein. „Man kann zwei Häuser sanieren und erzeugt damit den gleichen CO2-Ausstoß wie ein Neubau“, so Dr. Braune.

Im Anschluss betritt RAL Hauptgeschäftsführer RA Rüdiger Wollmann das Podium. In seinem Vortrag schlägt er die Brücke vom nachhaltigen Bauen hin zu RAL Gütezeichen. „RAL Gütezeichen“ gibt es seit knapp 100 Jahren und sie haben sich in dieser Zeit immer wieder angepasst. Jetzt müssen sie sich an die neuen Herausforderungen im Bauwesen anpassen und an der Transformation mitwirken“, so Wollmann.

Mehr Energie generiert als verbraucht

Nach einer kurzen Pause beginnt die Panel-Diskussion. Zu den Speaker:innen gesellen sich Helmut Wiesner, Stadtbaurat und Dezernent für Planung, Umwelt und Verkehr der Bundesstadt Bonn, sowie Thomas Meißner, Vorstandsmitglied der Wohnungsgenossenschaft am Vorgebirgspark.

Die Wohnungsgenossenschaft hat kürzlich in einem Pilotprojekt mit der dena (Deutsche Energie-Agentur) bestehende Genossenschaftswohnungen seriell nach dem aus den Niederlanden kommenden Energiesprong-Prinzip saniert. Durch die Sanierung wurden nicht nur die Energiekosten für die Bewohner:innen signifikant gesenkt, die Gebäude haben auch das zweite Jahr in Folge mehr Energie generiert als verbraucht wurde.

Aus dem Publikum kommt die Frage, ob alternativ zum Neubau nicht auch das Aufstocken von Bestandsgebäuden eine nachhaltige Lösung wäre. Helmut Wiesner erzählt von einem Bonner Projekt, in dem ebenso vorgegangen werden sollte – und das auf massiven Widerstand in der Bevölkerung stieß. „Wenn Sie das, was auf großer Flughöhe alle verstehen, vor die eigene Haustür bringen wollen, sind wir leider oft in der Steinzeit“, so Wiesner.

Die umweltfreundliche Lösung stellte sich nämlich auch als die kostengünstigste heraus

Prof. Dr.-Ing. Flamme hat aber auch Positives zu berichten. So macht sie z. B. immer häufiger die Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern, dass nicht mehr nur konventionell gedacht wird. Kürzlich wurden bei einem Projekt Fenster und Fassade nicht komplett neu gemacht, sondern bei den an sich guten Fenstern nur die Scheiben ausgetauscht.

Die Ziegel der Fassade wurden abgenommen, gereinigt und wieder angebracht. Der Aufwand lohnte sich gleich doppelt – die umweltfreundliche Lösung stellte sich nämlich auch als die kostengünstigste heraus.

Weg vom Ego und hin zum Allgemeinwohl

Moderator Sven Fischer schließt das Panel ab, indem er alle Teilnehmenden nach ihren Wünschen für die Zukunft fragt. Mehr Eigenverantwortung im Umgang mit Ressourcen, sagt Robert Jahn. Dr. Braune wünscht sich, Gebäude so zu betrachten, dass sie in möglichst viele Zukünfte hinein- und hinausgehen können. Helmut Wiesner hofft auf einen Switch in den Köpfen weg vom Ego und hin zum Allgemeinwohl.

Rüdiger Wollmann möchte, dass RAL Gütezeichen als Werkzeuge im Transformationsprozess fungieren. „Und wer jetzt zum Beispiel das RAL Gütezeichen Serielles Sanieren mitgründen möchte, kann sich gerne bei mir melden“, so Wollmann.


RAL – Kennzeichnungsexpertise seit 1925

Seit fast einem Jahrhundert verlassen sich Verbraucher:innen, Unternehmen und öffentliche Auftraggebende auf die von RAL unabhängig und streng kontrollierten Kennzeichnungen. Die Geschäftsbereiche – RAL GÜTEZEICHEN, RAL FARBEN, RAL UMWELT und RAL LOGO LIZENZ beschäftigen sich in unterschiedlichster Weise mit dem Thema Kennzeichnungen und leisten damit einen erheblichen Beitrag zum Verbraucherschutz.

Neben rund 150 anerkannten RAL Gütezeichen und mehr als 2.500 eindeutig definierten Farbtönen ist RAL zuständig für die Vergabe, Marktüberwachung und Missbrauchsverfolgung des Blauen Engel, des EU Ecolabel, des Testlogos der Stiftung Warentest und des Grünen Knopf, dem ersten staatlichen Zeichen für nachhaltige Textilien. Seit dem Frühjahr 2023 hat RAL zusätzlich die Aufgabe des Regulators für den Nutri-Score in Deutschland übernommen.

Quelle: RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V.

Anzeige

Urteile – Wie vor Gericht um Weihnachten und Silvester gestritten wird

Urteile - Wie vor Gericht um Weihnachten & Silvester gestritten wird
Wie vor Gericht um Weihnachten und Silvester gestritten wird Kaum jemand dürfte Interesse daran haben, ausgerechnet zur Advents- und Weihnachtszeit oder zwischen den Jahren zu streiten. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen es gerade an diesen Tagen zu Auseinandersetzungen kommt. Mal geht es um einen Brand in der Nachbarwohnung und einen dadurch nötigen Auszug, mal um den Weihnachtsmarkt und mal um das Streuen am Silvesterabend. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkomplex gesammelt.

Kaum jemand dürfte Interesse daran haben, ausgerechnet zur Advents- und Weihnachtszeit oder zwischen den Jahren zu streiten. Dennoch gibt es immer wieder Situationen, in denen es gerade an diesen Tagen zu Auseinandersetzungen kommt. Mal geht es um einen Brand in der Nachbarwohnung und einen dadurch nötigen Auszug, mal um den Weihnachtsmarkt und mal um das Streuen am Silvesterabend.

Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe Urteile deutscher Gerichte zu diesem Themenkomplex gesammelt.

Keine Heizung über die Weihnachtstage

Kommt es über die Weihnachtstage hinweg in einer Mietwohnung immer wieder zu einem Heizungsausfall, so ist das natürlich besonders ärgerlich. Denn in dieser Zeit verbringen die Menschen viel Zeit zu Hause. Sie wollen feiern und nicht gestört werden. Im konkreten Fall informierte der Mieter stets den Hausmeister, der dann auch die Heizung wieder zum Laufen brachte.

Trotzdem gestand das Amtsgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 33 C 588/11-76) den Betroffenen eine Mietminderung um 25 Prozent zu.

Feuer in der Nachbarwohnung

Noch weit schlimmer erwischte es eine Familie, die wegen eines Brandes in einer Nachbarwohnung über Weihnachten ihre eigenen vier Wände verlassen musste und über längere Zeit nicht zurückkehren konnte. Die Instandsetzungszeit betrug 18 Monate, während derer keine Miete bezahlt werden musste. Die Mieter forderten zudem rund 19.000 Euro für anderweitige Unterbringung.

Das Amtsgericht München (Aktenzeichen 414 C 22911/18) entsprach dem nicht, denn der Eigentümer habe den Mangel, der Auslöser für den Auszug war, nicht zu vertreten.

Weihnachtsmarkt ist Videoüberwacht mit Videokameras

Wer einen Weihnachtsmarkt besucht, der möchte dabei nicht unbedingt von mehreren Videokameras erfasst werden. Doch die erhöhte Gefahrenlage im öffentlichen Raum kann das wegen der Gefahr größerer Straftaten inzwischen durchaus erfordern.

Das Verwaltungsgericht Hannover (Aktenzeichen 10 A 5210/22) gestattete jedenfalls mit dieser Begründung die Überwachung eines Weihnachtsmarktes mit Videokameras.

Begehrte Weihnachtsmarkt-Stände

Weihnachtsmärkte sind nicht nur der Lieblingsort vieler Deutscher während der Adventszeit, sondern auch begehrte Plätze für Standbetreiber.

Das Verwaltungsgericht Lüneburg (Aktenzeichen 5 B 10/12) entschied, dass eine Gemeinde bei mehr Nachfrage als vorhandenen Stellplätzen über ein Punkte­system bestimmen darf, wer auf dem Markt vertreten ist.

Glocken läuten zu oft

Das Glockenläuten von Kirchen ist für manche Anwohner immer wieder ein Stein des Anstoßes. Im Ortsteil einer Kommune wurde werktags zweimal sowie am Weihnachtsnachmittag und an Feiertagen jeweils einmal am Nachmittag geläutet, was einem Nachbarn zu oft erschien.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 4 U 17/18) stimmte der geforderten Reduzierung der Lautstärke nicht zu. Schließlich handle es sich jedes Mal nur um zweieinhalb Minuten.

Weihnachtsbaum im öffentlichen Raum – Aufsteller haftet

Wenn ein Weihnachtsbaum im öffentlichen Raum nicht standsicher und damit fehlerhaft aufgestellt wurde, dann haftet der Aufsteller (hier: städtische Mitarbeiter im Auftrag einer Eigentümergemeinschaft) für den entstehenden Schaden. Der Baum war an Heiligabend umgeweht worden und hatte eine Kurierfahrerin verletzt.

Nach Meinung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Aktenzeichen 22 U 137/21) hätte der Baum so stabil stehen müssen, dass er den zu erwartenden Winden standhält.

Wo ist Silvesternacht Streupflicht?

Ist kein erhöhter Publikumsverkehr zu erwarten, dann darf der Eigentümer eines Wohngrundstücks am Silvesterabend um 20 Uhr das Streuen von Sand auf dem Gehsteig einstellen. Hier war eine Fußgängerin zwischen 22:40 und 23:30 Uhr gestürzt und hatte sich verletzt.

Das Kammergericht Berlin (Aktenzeichen 21 U 16/18) urteilte, dass es sich nicht um einen besonders frequentierten Ort gehandelt habe und deswegen auch an Silvester keine erweiterte nächtliche Winterdienstpflicht bestanden habe.

Wer Böller lagert, dem droht Kündigung

Der Eigentümer einer Wohnung darf seinem Mieter die fristlose Kündigung aussprechen, wenn dieser in dem Objekt mit Glasscherben ummantelte sogenannte „Polenböller“ lagert.

Dies entschied das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 474 C 13200/19). Der Mieter hatte beabsichtigt, die Böller nicht in der Silvesternacht, sondern zur Bekämpfung einer Rattenplage einzusetzen.

Dr. Ivonn Kappel

Anzeige

GAG-Vorständin Anne Keilholz bleibt bis Ende 2029 im Amt – Vertrag wurde vorzeitig verlängert

GAG-Vorständin Anne Keilholz bleibt bis Ende 2029 im Amt
GAG-Vorständin Anne Keilholz. Foto: GAG

Der Aufsichtsrat der GAG Immobilien AG hat auf seiner jüngsten Sitzung den Vertrag mit Anne Keilholz, Vorständin für die Bereiche Finanzen und Portfolio sowie Konzern Services, um fünf Jahre verlängert.

Der neue Vertrag tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft und hat eine Laufzeit über fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2029. Anne Keilholz ist seit Mitte 2021 im Vorstand der GAG aktiv. Zu ihren Zuständigkeitsgebieten gehören Finanzplanung, Rechnungswesen, Controlling und das Portfolio-/Nachhaltigkeitsmanagement sowie Personal und IT.

Mit dem Erreichen der Nachhaltigkeitsziele und der Implementierung der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichtserstattung steht die GAG vor komplexen Herausforderungen. Dazu kommt die Umsetzung von Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen
vor dem Hintergrund enorm schwieriger Rahmenbedingungen.

In dieser Situation setzt der GAG-Aufsichtsrat auf personelle Kontinuität, da mit Kathrin Möller im Sommer 2025 eine langjährige Vorständin das Unternehmen verlässt. Gemeinsam mit ihrer Nachfolgerin Anett Barsch hat Anne Keilholz nun die Möglichkeit, langfristig und im Team die großen Aufgaben anzugehen.

„Wir sind hocherfreut, dass es uns in diesem Jahr gelungen ist, den Vorstand der GAG langfristig aufzustellen. Mit Anett Bartsch als Nachfolgerin von Kathrin Möller und der Vertragsverlängerung von Anne Keilholz haben wir kompetentes und erfahrenes Duo für die Unternehmensführung gewinnen können. Damit hat die GAG bis zum Ende des Jahrzehnts Kontinuität, Stabilität und Planungssicherheit auf dieser Position“, erklärt der Aufsichtsratsvorsitzende Mike Homann.
Jörg Fleischer

Anzeige

Ca. 5.000 Wohnungen im Rheinland – Catella startet umfassendes Wohnungsbau-Programm CILG

Ca. 5.000 Wohnungen im Rheinland - Catella startet Wohnungsbau
Im Rahmen einer nicht-öffentlichen Tagung im Düsseldorfer Rathaus hat Catella Project Management mit rund 100 bedeutenden Akteuren aus Politik, Verwaltung, Bauindustrie, Banken, Investoren und Wissenschaft die Realisierung von ca. 5.000 Wohnungen im Rheinland erörtert. Foto: Catalla PM

Kooperativ und innovativ packt Catella das Thema Wohnungsbau an, der bezahlbar und rentabel gestaltet wird. Was im aktuellen Marktumfeld als Herausforderung gilt, wird mit 12 Lösungsbausteinen und mit Partnerschaftskonstellationen ermöglicht, wie erste Projektumsetzungen belegen. Im Rahmen einer nicht-öffentlichen Tagung im Düsseldorfer Rathaus hat Catella Project Management mit rund 100 bedeutenden Akteuren aus Politik, Verwaltung, Bauindustrie, Banken, Investoren und Wissenschaft die Realisierung von ca. 5.000 Wohnungen im Rheinland erörtert.

Die Tagung wurde eröffnet durch Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller (Düsseldorf),  Baudezernenten Markus Greitemann (Köln), Oberbürgermeister Felix Heinrichs (Mönchengladbach) sowie die Bürgermeister Erik Lierenfeld (Dormagen) und Christoph Schultz (Erkrath). Schlusswort und Zusammenfassung formulierte Baudezernentin Cornelia Zuschke (Düsseldorf).

Neben ca. 20 Banken waren internationale, nationale und regionale Investoren vertreten. Die Teilnahme war nur auf Einladung möglich. Hinter verschlossener Tür wurde konkret über Zusammenarbeit, Maßnahmen und Projekte gesprochen und für das CILG-Programm eine Startmenge von 5.000 neuen Wohnungen in der Metropolregion Rheinland abgestimmt.

„Wir haben alles auf den Prüfstand gestellt, planen anders, bauen anders, haben den Prozess anders aufgesetzt. Gemeinsam mit Partnern und kreativer Innovationskraft ist Wohnungsbau auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen bezahlbar und rentabel darzustellen.“

Klaus Franken

Catella Project Management setzt mit dem Programm „Cooperative Innovative Living Germany (CILG)“ ein starkes Zeichen gegen die stagnierende Bauentwicklung in Deutschland und die weit verbreitete Auffassung: „Wohnungsbau ist nicht mehr bezahlbar“.

Klaus Franken von Catella betont: „Wir haben alles auf den Prüfstand gestellt, planen anders, bauen anders, haben den Prozess anders aufgesetzt. Gemeinsam mit Partnern und kreativer Innovationskraft ist Wohnungsbau auch unter den aktuellen Rahmenbedingungen bezahlbar und rentabel darzustellen.“

Altes Denken muss über Bord geworfen werden, um neuen Wohnraum zu schaffen

Die Kommunen stehen bei der Bekämpfung der Wohnungsknappheit vor einer großen Herausforderung, die sich ohne aktive Beteiligung von privaten Investoren, Banken, und Bauindustrie nicht stemmen lässt. Die anwesenden Spitzen der Städte sind sich einig: Altes Denken muss über Bord geworfen werden, um neuen Wohnraum zu schaffen.

Cornelia Zuschke, Beigeordnete für Planen, Bauen, Wohnen und Grundstückswesen der Landeshauptstadt Düsseldorf sieht in der Kooperation einen Lösungsansatz: „Alle die, die motiviert sind, müssen mit allen Kräften beim Thema Wohnungsbau zusammenarbeiten. Gut ist, dass wir heute in der Region diskutieren, denn für die Menschen, die Wohnungen brauchen, ist das ein regionales Thema, kein städtisches.“

Die Städte und Kommunen müssen auch über die eigenen Stadtgrenzen hinweg kreativ, innovativ und kooperativ sein, um Wohnungen auch zukünftig für die Krankenschwester und den Feuerwehrmann bezahlbar zu machen.

Dreiklang zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft

„Beim Wohnungsbau so weitermachen wie bisher, das können wir nicht“, resümiert Dr. Stephan Keller, Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf. „Wir sind viel zu langsam, um die Bedarfe zu decken, die wir in den Städten haben. Deshalb finde ich es toll, dass Catella Menschen zusammenbringt, die an einer Lösung mitwirken, die überlegen, wie kommen wir schneller voran, wie kommen wir preisgünstiger voran, wie kann man vielleicht über serielles Bauen, über modulare Bauweise in großen Stückzahlen tatsächlich zu besseren Bedingungen kommen.“

Bessere Bedingungen wollen auch die Kommunen und Städte schaffen, versichert Felix Heinrichs, Oberbürgermeister der Stadt Mönchengladbach: „Wir wollen alles dafür tun, dass es gute Grundstücke gibt, dass Investoren hier vor Ort schnell bedient werden, dass es gute und schnelle Genehmigungen geben kann und wir so einen Teil dazu beitragen, dass die Menschen gerne hier im Rheinland wohnen.“ Die Bürgermeister Erik Lierenfeld (Dormagen) und Christoph Schultz (Erkrath) bekräftigen ebenfalls jeweils in nennenswerter Größenordnung Wohnungsbau voranzutreiben.

„Dazu ist es wichtig“, so Markus Greitemann, Beigeordneter für Planen und Bauen der Stadt Köln, „dass wir eine Allianz schmieden, damit im Endeffekt der Dreiklang zwischen Verwaltung, Politik und Wohnungswirtschaft funktioniert.“ Einen abschließenden Appell richtete Greitemann an die Banken und Finanzierer wieder offener zu werden, um Investitionen anzukurbeln.

Es wurde nach Lösungen gesucht und auch Lösungen identifiziert

Die anwesenden Banken haben diesen Ball aufgegriffen und Unterstützung versprochen bei dieser Wohnbauinitiative. Henrietta Six, Vorständin der Stadtsparkasse Düsseldorf erklärt: „Wir stehen bei der Finanzierung an der Seite der Investoren, aber auch an der Seite der Privatmenschen mit öffentlichen Fördermitteln, mit Beratung, damit die Träume auch realisiert werden können und wir unsere Aufgabe erfüllen ausreichend Wohnraum zu schaffen.“

Christoph Wintgen, Vorstandssprecher der Kreissparkasse Düsseldorf bekräftigt: „Das war heute eine wirklich tolle Initiative von Catella. Uns war es heute wichtig, ein Statement dazu abzugeben, dass es durchaus viele Finanzierer am Markt gibt, die in der Lage sind, weiterhin Projektfinanzierungen, Bauträgerthemen etc. zu begleiten.“ Und Michael Schmidt-Russnak, Deutsche Pfandbriefbank lobt: „Es wurde nach Lösungen gesucht und auch Lösungen identifiziert.“

Dr. Hans Wilhelm Korfmacher, Vorstandsvorsitzender des Club of Finance, sieht aus Investorensicht, dass genug Geld am Markt verfügbar ist, wenn vernünftige Renditen zu erzielen seien. Um dies sicherzustellen, muss umgedacht werden. „Eine wesentliche Erkenntnis der Konferenz ist, dass wir einfach versuchen müssen, die Interessen besser gegeneinander abzustimmen. Wir müssen sicherlich auch von einigen netten Dingen Abstand nehmen und müssen so bauen, dass die Menschen es sich auch wirklich leisten können.“

Investoren stehen bereit und nehmen aus der Tagung die Erkenntnis mit, dass über diesen Weg ein hohes Maß an Investitionssicherheit geschaffen wird.

Innovation von heute zum Standard von morgen machen

Ein zentrales, gemeinsames Anliegen des Teilnehmerkreises war auch das Thema Nachhaltigkeit. „Wir haben zeitgleich die Energiewende, die Wärmewende und die Mobilitätswende“, betont Rafael Jungbauer, Geschäftsführer der Stadtentfalter GmbH. „Wir brauchen deshalb gute Konzepte und wenn die Immobilienwirtschaft mit der Energiewirtschaft und mit den Kommunen eng zusammenarbeitet und auch die Investoren ihre Gelder geben, dann können wir heute schon dafür sorgen, dass wir die Innovation von heute zum Standard von morgen machen und damit auch immense Kosten in den Mietwohnungen und dem Wohnungsbau einsparen können.“

Die Catella Quartiersentwicklungen Seestadt und Düssel-Terrassen wurden als Beispiele mit dem eigenen, regenerativen Energiesystem erläutert – es sind die beiden größten, zertifizierten KlimaQuartiere des Landes.

Werner Knips, stellv. Vorstandsvorsitzender des ICG, sieht in dem Forum das ideale Umfeld, um über Social Impact Investment gemeinsam Projekte zu generieren, die sozialen, gesellschaftlichen Nutzen stiften, ökologische Standards matchen und gleichzeitig einen vernünftigen Ertrag für das investierende Unternehmen bringen.

Prof. Dr. Thomas Beyerle, Hochschule Biberach, Fakultät BWL Bau- und Immobilienwirtschaft, freut sich, neben Klaus Franken die Initiative moderiert zu haben. „Erstmalig wurde im Rheinland etwas zusammengeführt, was zusammen passt, und zwar auf freiwillige und sehr offene Art. Die Tagung zeichnete sich durch ein sehr breites Band an Aktivitäten der Immobilienwirtschaft und hochrangigen Marktakteuren aus, die gemeinsam etwas bewegen wollen. Das hat man heute gesehen und gespürt!“

Catella ist fest vom deutschen Wohnungsmarkt überzeugt

Sofia Watt, Aufsichtsratsvorsitzende der Catella AB war ebenfalls vor Ort und betonte: „Catella ist fest vom deutschen Wohnungsmarkt überzeugt und investiert seit mehr als zehn Jahren in diesen Markt, wobei wir rund 8 Mrd. Euro an Wohnbeständen verwalten. Wir sehen weiterhin viel Potenzial und sind aktiv auf der Suche nach neuen Investitionen.“ Die an der NASDAQ gelistete Catella AB hat ihren Sitz in Stockholm, Schweden und stellt das Startkapital für die im Rahmen des CILG-Programms realisierten Projekte in Deutschland.

Klaus Franken resümiert: „Das Investitionsprogramm CILG ist bundesweit ausgelegt und bspw. haben wir in Berlin gerade ein neues Projekt gestartet. Für die Tagung haben wir uns für die Metropolregion Rheinland entschieden, nicht nur wegen der Rolle als größter Ballungsraum in Deutschland, sondern weil die Kooperation mit Städten und Partnern hier umfangreich und erfolgreich erprobt ist. Anhand von gebauten Referenzen lässt sich Vertrauen in den neuen Wohnungsbau begründet aufbauen. Wir sind offen für neue Partnerschaften und freuen uns über alle, die jetzt den richtigen Zeitpunkt zum Einstieg nicht verpassen möchten.“

„Cooperative Innovative Living Germany (CILG)“

Um das gemeinsame Ziel zu erreichen, Wohnungsbau bezahlbar zu gestalten, setzt Catella mit „Cooperative Innovative Living Germany“ (CILG-Programm) diverse Innovationen um: Es wird anders geplant, anders gebaut und der gesamte Prozess anders aufgesetzt. Mit modularen Prozessen und nachhaltigen Konzepten revolutioniert CILG den Wohnungsbau und schafft attraktive Investmentmöglichkeiten.

CILG ist ein innovatives Investitionsprogramm, das auf strategische Partnerschaften, industrielle Bauweise und höchste ESG-Standards setzt. Ziel ist die Bereitstellung von leistbarem Wohnraum in Deutschlands Schwarmstädten.

CILG zielt darauf ab, Wohnraum für alle Altersgruppen zu schaffen und legt einen Schwerpunkt auf altersunabhängiges, barrierefreies Wohnen. „Mit dem Südviertel in der Seestadt haben wir bereits ein erfolgreiches Modell geschaffen, das zeigt, wie nachhaltiger und bedarfsgerechter Wohnbau funktioniert“, erläutert Klaus Franken. So sollen in den kommenden Jahren In Deutschland rund 10.000 neue Wohneinheiten geschaffen werden, davon allein 5.000 in der Metropolregion Rheinland. Eine Zusammenfassung sehen Sie hier per Klick zu einem Youtube-Video.

Catella schafft Lebensräume: Catella Project Management entwickelt neue Quartiere mit langfristiger Perspektive. Dabei setzt das Unternehmen das Konzept der „10-Minuten-Stadt“ um, mit der Nutzungsmischung von Gewerbe und Wohnen, mit attraktivem Wohnraum für alle, mit zukunftsfähigem Arbeitsumfeld und mit der Vielfalt, welche die nachhaltige Wertigkeit des Quartiers sicherstellt. Neue Mobilitätskonzepte ermöglichen, den Menschen den Freiraum in der Stadt zurückzugeben; die Flächen zwischen den Gebäuden werden begrünt und für Aufenthalt wie Begegnung hergerichtet. Die von Catella entwickelten Quartiere befinden sich in zentralen Lagen, sind sowohl auto-gerecht wie auto-arm geplant und insgesamt zukunftsweisend konzipiert. Der Leitfaden der Social Impact Investing Initiative der ICG, den Catella Project Management mitentwickelt und finanziert hat, gewann 2022 den imAward in der Kategorie Social Responsibility. Mit dem Catella-Programm „Cooperative Innovative Living Germany“ (CILG) entwickelte Catella einen Baukasten mit 12 Werkzeugen – Innovation und Kooperation sind die Stichworte dazu.

Zu den bisherigen Projekten gehören u.a. Living Circle in Düsseldorf, Living Lyon in Frankfurt sowie verschiedene gewerbliche Projekte, wie z.B. das C&A Headquarter und das größte Service-Center der Telekom. Die Quartiersentwicklungen Seestadt und Düssel-Terrassen sind die beiden größten, zertifizierten KlimaQuartiere.NRW in NRW. Allein im Rheinland werden derzeit rund 4.000 neue Wohnungen realisiert, u.a. wurden im Grand Central am Düsseldorfer Hauptbahnhof im Herbst 2023 147 geförderte Wohnungen fertiggestellt.

Catella Project Management gehört zur Catella Group, Stockholm, einem führenden Spezialisten für Immobilieninvestitionen und Fondsmanagement mit Niederlassungen in 12 Ländern. Die Gruppe verwaltet ein Vermögen von rund 13 Milliarden Euro. Catella ist an der Nasdaq Stockholm im Segment Mid Cap gelistet.

Quelle: Catella, https://www.cilg-invest.com

Anzeige

Die Weihnachtsüberraschung von Catella

Gerd Warda. Foto: krimiwa

Liebe Leserin, lieber Leser,

am 27. November trafen sich in Düsseldorf rund 100 bedeutende Akteure aus Politik, Verwaltung, Bauindustrie, Banken, Investoren und Wissenschaft. Catella hat eingeladen, packt das Thema:  Wohnungsbau, bezahlbar und rentabel gestalten mit ihrem Programm „Cooperative Innovative Living Germany (CILG)“ zielführend an. Hinter verschlossener Tür wurde konkret über Zusammenarbeit, Maßnahmen und Projekte gesprochen und für das CILG-Programm eine Startmenge von 5.000 neuen Wohnungen in der Metropolregion Rheinland abgestimmt.

Ja, Sie haben richtig gelesen: „ABGESTIMMT“. Man kann Klaus Franken von Catella nur gratulieren, denn sein Weg des wertschätzenden Miteinanders, macht allen, die ins Boot steigen, Freude. ..und besonders, denen, die dann später bezahlbar dort wohnen dürfen, wie es die Catella-Quartiers-Entwicklungen Seestadt und Düssel-Terrassen beispielhaft zeigen. Aber lesen Sie selbst: „Ca. 5.000 Wohnungen im Rheinland – Catella startet umfassendes Wohnungsbau-Programm CILG“.

Dies und einiges mehr lesen Sie in Wohnungswirtschaft heute. Ausgabe 195…

Aber damit nicht genug: Die letzte Ausgabe im Jahre 2024 ist eine Doppelausgabe, hinzu kommen noch einige spannende Artikel von Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 38, die Sie noch in diesem Jahr lesen sollten.

In der letzten Digital-Ausgabe habe ich schon vor den bösen Spam-Mails, die nur ihre Geschäftsdaten abgreifen wollen, gewarnt. Nun scheint es in den letzten Wochen und besonders in diesen Tagen immer dreister zu werden. Neben bereits bekannten Phishing-Kampagnen im Namen von Banken und Finanzinstituten, wurde eine Zunahme von Kampagnen, die die Namen bekannter Streamingdienste missbrauchten, registriert, meldet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Lesen Sie hierzu den Artikel: „Cybersicherheit: Bedrohungslage bleibt angespannt, aber Resilienz gegen Angriffe steigt“.

Dezember 2024. Wohnungswirtschaft heute. Ausgabe 195 und Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 38, ist für Sie als Doppelausgabe bereit.

Zwei neue Ausgaben, mit neuen Inhalten, klicken Sie mal rein.

Ihnen wünscht das Wohnungswirtschaft heute-Team noch eine geruhsame Adventszeit und ein gesegnetes Weihnachtsfest.

Bleiben Sie zuversichtlich und nachhaltig, Sie lesen uns wieder im nächsten Jahr

Ihr Gerd Warda

Anzeige

Genossenschaften wollen „Hamburg-Standard“ auch bei Sanierungen

Genossenschaften wollen „Hamburg-Standard“ bei Sanierungen

Hamburgs Wohnungsgenossenschaften setzen große Hoffnungen in den künftigen Hamburg Standard beim Wohnungsbau. „Eine Reduzierung von Standards und eine Verkürzung von Genehmigungsverfahren dürfte helfen, die ausufernden Baukosten in den Griff zu bekommen“, erklärt Matthias Saß, Vorstand der Allgemeinen Deutschen Schiffszimmerer-Genossenschaft eG und Vorsitzender des Vereins Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften.

„Ob diese am Ende wirklich in dem von der Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein genannten Umfang sinken werden, steht jedoch in den Sternen.“

Die Senatorin hatte auf der Jahresversammlung der Hamburger Wohnungsgenossenschaften erklärt, sie erwarte vom „Hamburg Standard“ eine Senkung der Baukosten von derzeit 4500 Euro auf 3000 Euro pro Quadratmeter. Der Standard solle vom kommenden Jahr an gelten, und die IBA werde diesen in einem Pilotprojekt in die Praxis umsetzen. Im Kern geht es beim „Hamburg Standard“ um eine Reduzierung von Baustandards, die Optimierung in Planung und Management sowie die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren.

In den Behörden ist ein Mentalitätswechsel notwendig

Matthias Saß machte deutlich, dass die Genossenschaften die Ideen des „Hamburg-Standards“ voll und ganz unterstützen. „Es kommt jetzt natürlich zudem darauf an, dass auch in den Behörden, allen voran den Bauämtern in den Bezirken ein Mentalitätswechsel stattfindet. „In einigen Ämtern spüren wir, dass die Mitarbeitenden mit uns an einem Strang ziehen und ein Wohnprojekt unbedingt umsetzen wollen. Es gibt aber auch Ämter und Beispiele bei denen das nicht der Fall ist.“

Für kontraproduktiv halten es die Genossenschaften, jetzt schon so konkrete Zahlen zur Kosteneinsparung zu nennen. „Es wäre natürlich toll, wenn wir die Baukosten auf 3000 Euro pro Quadratmeter senken könnten. Allerdings werden mit derartigen Versprechen geweckt, die möglicherweise in der Realität nicht eingehalten werden können.“

Es gebe ja auch von der Politik nicht beeinflussbare Variablen wie die Entwicklung der Zinsen oder die Inflation. „Deshalb werden die Hamburger Wohnungsgenossenschaften erst nach Anwendung des ‚Hamburg-Standards‘ genau sagen können, in welchem Umfang Kosten gespart werden können und welche Auswirkungen das auf die Mieten und Qualität der Vorhaben haben wird“, sagt Matthias Saß.

Bezirksamtsleiter bei Problemen direkt kontaktieren

Aus der Mitgliederversammlung heraus wurde der Vorschlag unterbreitet, künftig Baugenehmigungen zentral von der Stadtentwicklungsbehörde genehmigen zu lassen. Die Bezirke seien oftmals der „Flaschenhals“, der so umgangen werden könne. Die Senatorin reagierte mit Skepsis. Sie glaube, dass es sinnvoller wäre, sich die Prozesse anzuschauen. Zugleich motivierte sie die Genossenschaftsvorstände, bei Problemen die Bezirksamtsleiter direkt anzusprechen.

„Wir erkennen an, dass auch in den Bezirksämtern derzeit Personalprobleme bestehen“, sagte Matthias Saß. „Um so wichtiger ist es, die Genehmigungsprozessen zu verschlanken. Bei Genehmigungsverfahren gibt es oftmals zeitlich auseinandergezogene Nachforderungen, die die Dauer der Verfahren um Monate verlängern. Hier wäre es sinnvoll, dass es eine sogenannte Clearingrunde gibt, auf einmalig Nachforderungen gestellt. Werden diese erfüllt, muss die Baugenehmigung ohne weitere Nachforderungen erteilt werden. Es sollte mehr und zeitnaher kommuniziert werden.“

„Hamburg-Standard“ auch bei Modernisierungen einführen

Zu guter Letzt fordert Matthias Saß, auch für die Modernisierung von Wohnraum einen „Hamburg-Standard“ einzuführen. „In diesem Zusammenhang müssen wir dringend u. a. die Regelungen der sozialen und städtebaulichen Erhaltungsverordnungen den aktuellen Gegebenheiten anpassen. Ich fürchte, dass sonst beispielsweise energetische Sanierungen nicht mehr umgesetzt werden können“, sagt Matthias Saß.

Oliver Schirg


Der Verein Hamburger Wohnungsbaugenossenschaften e. V. bündelt die Aktivitäten von 30 Mitgliedsgenossenschaften in der Hansestadt. Ziel des Vereins ist es, sich untereinander auszutauschen und das Thema „genossenschaftliches Wohnen“ in der Öffentlichkeit zu kommunizieren und die Interessen unserer Mitgliedsgenossenschaften nach außen zu vertreten. Stellvertretend für alle Vereinsmitglieder stehen wir im kontinuierlichen Dialog mit Politik, Wirtschaft und den Medien.

Anzeige