Vorsicht Einsturzgefahr und schon wird der Fußweg großzügig abgesperrt. Foto: Wohnungswirtschaft-heute.de
Die Verkehrssicherheit in Wohngebäuden ist essenziell, um Unfälle in öffentlich zugänglichen Bereichen zu vermeiden. Die alarmierenden Zahlen verdeutlichen den Handlungsbedarf: Zwischen 2006 und 2022 stieg die Zahl der Todesfälle durch Stürze im Haushalt von 6.455 auf 15.551 – eine Entwicklung, die zeigt, wie wichtig regelmäßige Verkehrssicherungsprüfungen sind.
Neben dem sozialen Aspekt trägt die korrekte Einhaltung der Verkehrssicherheitspflichten wesentlich dazu bei, rechtliche und finanzielle Risiken für Eigentümer und Verwalter zu minimieren. Regelmäßige Prüfungen und eine lückenlose Dokumentation bieten nicht nur Schutz vor möglichen Haftungsansprüchen, sondern stärken auch das Vertrauen der Mieter in die Sicherheit ihrer Wohnumgebung. So wird die Verkehrssicherheit zu einem zentralen Element, um Immobilien nachhaltig wertstabil und attraktiv zu halten.
Typische Gefahrenbereiche und häufige Mängel
Die QVS GmbH hat in den vergangenen zehn Jahren umfassende Daten aus Verkehrssicherungsprüfungen gesammelt und ausgewertet. Diese Analysen bieten einen detaillierten Einblick in die häufigsten Gefahrenbereiche und Mängel in Wohnimmobilien. Sie dienen als Grundlage, um gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit zu entwickeln.
Die häufigsten Problemfelder nach Hauptgruppen umfassen:
Absturz- und Sturzsicherungen: 202.488 Mängel und Gefahren
Feuerschutz: 50.954 Mängel und Gefahren
Freianlagen: 47.752 Mängel und Gefahren
Diese Zahlen basieren auf den Erkenntnissen aus über 550.000 geprüften Häusern mit rund 3,5 Millionen Wohneinheiten deutschlandweit. Sie verdeutlichen, wie wichtig regelmäßige Prüfungen und präventive Maßnahmen sind, um die Sicherheit in Wohngebäuden nachhaltig zu gewährleisten.
DIN 94681: Ein Standard für mehr Sicherheit
Unzureichende Sicherheitsvorkehrungen, wie eine zu niedrige Geländerhöhe, können zu Unfällen mit schwerwiegenden Folgen führen. Bereits geringfügige Abweichungen von geltenden Normen gelten als
Mangel, der Immobilieneigentümer im Schadensfall haftbar macht. In solchen Fällen greift die Umkehr der Beweislast: Eigentümer müssen nachweisen, dass sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen sind.
Die DIN 94681 wird erstmals einen einheitlichen Standard geben, der Eigentümern und Verwaltern klare Orientierung gibt. Sie verfolgt das Ziel, Gefahrenbereiche systematisch zu identifizieren und durch standardisierte Prüfroutinen die Verkehrssicherheit langfristig zu verbessern.
Wie die DIN 94681 Mängel reduziert
Die Einführung der DIN 94681 bietet zahlreiche Vorteile, um die häufigsten Mängel und Gefahren zu minimieren:
· Systematische Erkennung von Gefahrenstellen
Standardisierte Prüfroutinen sorgen dafür, dass keine relevanten Gefahrenbereiche übersehen werden. Dies umfasst sowohl offensichtliche Mängel wie lockere Geländer als auch schwer erkennbare Gefahren wie Materialermüdungen.
· Klare Anforderungen und Verantwortlichkeiten
Die Norm definiert klare Vorgaben für die Durchführung und Dokumentation von Prüfungen. Das erleichtert die Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Verwaltern und Dienstleistern und sorgt für maximale Rechtssicherheit.
· Praxisnahe und flexible Anwendung
Die Anforderungen der DIN 94681 sind auf verschiedene Gebäudetypen anwendbar und lassen sich individuell an die jeweiligen Immobilien anpassen. Damit bietet sie eine praxisorientierte Lösung sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien.
· Mehr Sicherheit und Lebensqualität für Bewohner
Ein sicheres Wohnumfeld ist die Grundlage für ein gutes Lebensgefühl. Die Einhaltung der DIN 94681 trägt dazu bei, Unfälle zu verhindern und die Lebensqualität der Bewohner spürbar zu steigern. Sie stärkt das Vertrauen in die Immobilie und sorgt dafür, dass Bewohner und Besucher sich jederzeit sicher fühlen können.
Fazit
Die Auswertungen von Verkehrssicherungsprüfungen zeigen eindrücklich, wie wichtig eine systematische Herangehensweise an die Sicherheit von Wohnimmobilien ist. Verkehrssicherheit ist kein Luxus, sondern eine essenzielle Grundlage für funktionale und sichere Wohnräume.
Die Einführung der DIN 94681 bietet klare Standards, um Gefahrenstellen gezielt zu identifizieren und Maßnahmen effizient umzusetzen. Nur durch regelmäßige Prüfungen, präventive Maßnahmen und die Einhaltung dieser Norm können Haftungsrisiken minimiert und ein sicheres Umfeld für Bewohner und Besucher geschaffen werden.
Wärmenetze sind natürliche Monopole. 64 Prozent der Fernwärmekund:innen befürworten eine öffentliche Preisaufsicht. Foto: Wohnungswirtschaft Heute.de Gerd Warda
Wie sich die Fernwärmepreise bilden, ist für Verbraucher:innen immer wieder eine Blackbox. Knapp zwei Drittel der befragten Fernwärmekund:innen in Deutschland (64 Prozent) befürworten daher eine öffentliche Preisaufsicht, die überprüft, dass die gesetzlichen Vorgaben zur Berechnung der Preise eingehalten werden. Das ergab eine repräsentative eye square-Umfrage im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Ein neues Gutachten zeigt auf, wie eine bundeseinheitliche Preisaufsicht ausgestaltet werden könnte.
„Obwohl Wärmenetze natürliche Monopole sind, erfolgt im Fernwärmemarkt bisher keine ausreichende systematische Kontrolle der Preise und der Preiszusammensetzung“, sagt Florian Munder, Energieexperte beim vzbv. „Verbraucher:innen sind den Preiserhöhungen und Vertragskonditionen ihres Versorgers weitgehend ausgeliefert. Sie können ihren Anbieter nicht wechseln. Es braucht daher eine verbraucherfreundliche Novellierung der Fernwärmeverordnung sowie eine bundesweite Preisaufsicht zur einheitlichen Kontrolle der Preise.“
Anders als die Strom- und Gasversorgung wird der Markt für leitungsgebundene Wärme nicht im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), sondern in einer eigenen Verordnung, der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), geregelt. Diese enthält die wesentlichen Bestim mungen für das Verhältnis zwischen Versorgungsunternehmen und ihren Kund:innen. Seit ihrem Inkrafttreten Anfang der 1980er Jahre wurde die AVBFernwärmeV nur wenig angepasst und ist dementsprechend nicht mehr zeitgemäß.
Aus dem Forderungspapier des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv)
Aufgaben einer Fernwärme-Preisaufsichtsbehörde
Ein Gutachten des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS)[/LINK] und des ehemaligen Vorsitzenden der Monopolkommission Prof. Dr. Jürgen Kühling kommt zu dem Ergebnis, dass bei der Regulierung von Wärmenetzen eklatante Defizite bestehen.
Die Stellung der Verbraucher:innen ist gegenüber den Versorgungsunternehmen in diesen Monopolmärkten geschwächt. Die Gutachter schlagen deshalb vor, eine Preisaufsichtsbehörde einzurichten. Diese hätte die Aufgabe, eine Obergrenze für Wärmepreise festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren.
Damit Wärmenetze zu einer attraktiven Lösung für mehr Verbraucher:innen werden können, braucht es nach Auffassung des vzbv ein regulatorisches Gesamtpaket. „Die nächste Bundesregierung muss endlich eine verbraucherfreundliche Novellierung der Fernwärmeverordnung beschließen“, so Munder.
Aus Sicht des vzbv braucht es zudem ein Gesetz, das grundsätzliche Aspekte zur Organisation des Wärmemarkts regelt. Der Gesetzgeber muss klären, wie die hohen Investitionen, die zur Dekarbonisierung der Wärmenetze benötigt werden, fair finanziert werden können. „Bezahlbare Fernwärme ist ein wichtiger Baustein für das Gelingen der Wärmewende“, sagt Munder.
Hintergrund
15 Prozent der Haushalte heizten 2023 laut Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) mit Fernwärme. Während im Jahresdurchschnitt 2024 die Preise für Haushaltsenergie um 3 Prozentpunkte sanken, verteuerte sich Fernwärme laut Statistischem Bundesamt im Jahresdurchschnitt gegenüber 2023 erheblich um 27 Prozent.
Wie sich die Preise bei leitungsgebundener Wärme bilden, ist für Verbraucher:innen nur schwer nachvollziehbar. Die Marktbeobachtung des vzbv erhebt daher seit Anfang 2023 quartalsweise die Preisdaten von 31 Wärmenetzen aus ganz Deutschland. Im Median zahlten private Haushalte in einem typischen Mehrfamilienhaus im vierten Quartal 2024 effektiv 16 Cent (große Wärmenetze) beziehungsweise 22 Cent pro Kilowattstunde (kleine Wärmenetze).
Nach drastischen Preissteigerungen hat der vzbv zwei Sammelklagen gegen HanseWerk Natur GmbH und E.ON – sowie Unterlassungsklagen gegen die Stadtwerke Neubrandenburg und Avacon Natur – eingereicht.
Methode eye square Befragung
Repräsentative Onlinebefragung (17. bis 24. Oktober 2024) von eye square im Auftrag des vzbv. Basis: 1.000 Personen ab 14 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.
Methode Preismonitoring Fernwärme
Untersucht hat die Marktbeobachtung des vzbv für jedes Bundesland das jeweils größte Netz der einwohnerstärksten Stadt sowie – außer in Bremen – ein möglichst kleines Netz. Für den Preisvergleich wurden die Effektivpreise herangezogen (Jahresgesamtpreis im Verhältnis zur Wärmeabnahme), basierend auf einer angenommenen jährlichen Wärmeabnahme in Höhe von 288 MWh für ein typisches Mehrfamilienhaus.
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) bemängeln seit Inkrafttreten die fehlende Praxistauglichkeit der EU-Taxonomie. Beide Verbände untermauern ihre Kritik nun mit einem Positionspapier, in dem sie ihre wesentlichen Kritikpunkte benennen und konkrete Empfehlungen aussprechen.
Die hinter dem Green Deal stehende Absicht, Kapitalströme in umweltfreundliche Projekte zu lenken und darüber zur Erreichung der Klimaziele beizutragen, unterstützen GdW und vdp weiterhin uneingeschränkt. Die bisherige Ausgestaltung der dazugehörigen Sustainable-Finance-Regulierung halten beide Verbände jedoch für nicht zielführend:
„Die EU-Taxonomie hat in Umfang und Komplexität ein Maß erreicht, das Kreditinstitute, Unternehmen und Endverbraucher ressourcenseitig vor riesige Herausforderungen stellt und damit die Erfolgschancen des Regelwerks merklich schmälert“, betonte Sascha Kullig, Mitglied der vdp-Geschäftsleitung.
„Die EU-Taxonomie privilegiert ausschließlich die Gebäude mit der besten Energieeffizienz mit der Folge, dass das Kapital bevorzugt in sehr gut sanierte Gebäude fließt. Dieser Ansatz stigmatisiert Gebäude mit schlechter Energieeffizienz und konterkariert damit die Klimaziele“, unterstrich Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Die am 8. Januar 2025 veröffentlichten Empfehlungen der Plattform for Sustainable Finance zur Änderung der Taxonomie zielen für beide Verbände nur ansatzweise in die richtige Richtung. Aus Perspektive der Finanz- und Wohnungswirtschaft haben vdp und GdW im Zusammenhang mit der EU-Taxonomie vor allem fünf Hindernisse identifiziert, die der praktischen Umsetzung und der Erreichung der Klimaziele entgegenstehen.
Beide Verbände zeigen zugleich mögliche Lösungswege auf:
1) Die Anforderungen für Neubauten hinsichtlich ihres Primärenergiebedarfs verteuern das Bauen und tragen nicht nennenswert zur CO2-Einsparung bei.
>> Kritik im Detail:
Die EU-Taxonomie verlangt, dass der Primärenergiebedarf eines ab 2021 errichteten Gebäudes mindestens 10 % unter dem Schwellenwert für das Niedrigstenergiegebäude gemäß nationaler Vorgaben liegt. Diese Regelung verhindert bezahlbaren Neubau und konterkariert damit die Bestrebungen Deutschlands und der EU, die Baukosten zu senken und darüber mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
>> Lösungsweg:
GdW und vdp plädieren dafür, die Energieeffizienzanforderungen an die nationalen Vorgaben für Niedrigstenergiegebäude anzugleichen, also nicht noch darüber hinauszugehen. Dies wäre aus Sicht beider Verbände ein zielführender Beitrag zu kostengünstigerem Neubau und zu bezahlbareren Mieten.
2) Es bestehen gravierende Widersprüche zwischen EU-Taxonomie und EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).
>> Kritik im Detail:
Während die Vorgaben der EU-Taxonomie fast ausschließlich auf den Endzustand der Klimaneutralität abzielen (Best-in-Class-Ansatz), liegt der Fokus der EU-Gebäuderichtlinie EPBD auf Verbesserungen bei den Gebäuden mit der aktuell schlechtesten Energieeffizienz (Worst-first-Ansatz). Es ist widersinnig, in zwei Regelungsvorhaben, die von der gleichen Institution stammen und auf das gleiche Ziel gerichtet sind, zwei komplett konträre Ansätze zu verfolgen. Dieser Widerspruch sorgt sowohl in der Finanzwirtschaft als auch in der Realwirtschaft für erhebliche Unsicherheit und verzögert die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.
>> Lösungsweg:
Für GdW und vdp ist der Fokus der EPBD auf die energetisch schlechtesten Gebäude deutlich erfolgversprechender als die konträr dazu stehenden Regeln der EU-Taxonomie. Beide Verbände weisen darauf hin, dass die Effizienzgewinne bei der Renovierung von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz deutlich höher und schneller zu erreichen sind als bei Gebäuden, die bereits über eine gute Energieeffizienz verfügen. Vor diesem Hintergrund fordern GdW und vdp eine Synchronisierung beider Regelwerke beim Effizienz-Ansatz, so dass die Sustainable-Finance-Regulierung fortan einheitlich den Worst-first-Ansatz als Ziel beinhaltet.
3) Die Latte für die Taxonomiekonformität liegt viel zu hoch; Transformationspfade und Effizienzgewinne aus erneuerbaren Energien werden nicht gewürdigt.
>> Kritik im Detail:
Nur solche Renovierungsarbeiten, die zu einer Verringerung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden um mindestens 30 % führen, gelten als taxonomiekonform und profitieren von Finanzierungsvorteilen. Für Modernisierungen, die geringere Energieeinsparungen nach sich ziehen, könnten sich die Finanzierungskosten durch die Stigmatisierung der Nicht-Taxonomiekonformität in Zukunft erhöhen. Gleiches gilt für Gebäude, die sich auf einen langfristigen Transformationspfad zur Klimaneutralität begeben, derzeit aber noch schlechte Energieeffizienzklassen aufweisen. Hinzu kommt, dass in der EU-Taxonomie Effizienzgewinne aus der Nutzung erneuerbarer Energien bei Renovierungen nicht berücksichtigt werden können.
>> Lösungsweg:
GdW und vdp setzen sich dafür ein, dass alle Renovierungsmaßnahmen, die gemäß eines festgelegten Transformationspfads Energieeinsparungen erzielen, unter Berücksichtigung der Effizienzgewinne aus der Nutzung erneuerbarer Energien als taxonomiekonform anerkannt werden. Zudem plädieren beide Verbände dafür, dass – anders als bisher – das gesamte Gebäude und dessen gesamte Finanzierung als taxonomiekonform gelten, wenn die Taxonomie-Anforderungen an eine energieeffiziente Renovierung erfüllt sind.
4) Die in der EU-Taxonomie genannten „Do No Significant Harm (DNSH)-Kriterien“ führen ungerechtfertigterweise zu erheblichen Zusatzkosten.
>> Kritik im Detail:
Gemäß EU-Taxonomie führt die Nichteinhaltung nur eines der insgesamt sechs DNSH-Kriterien dazu, dass ein Gebäude und die Finanzierung dieses Gebäudes als nicht taxonomiekonform gelten. Eine Immobilie kann noch so energieeffizient sein, sobald es beispielsweise nur einen Grenzwert beim Wasserdurchlauf reißt, wird die Taxonomie-Anerkennung für die gesamte Immobilie und deren Finanzierung verwehrt. Die erforderlichen Prüfverfahren sind so zeit- und dokumentationsintensiv, dass Kosten und Nutzen weit entfernt von einem angemessenen Verhältnis sind. Zudem wirken sich diese erheblichen Zusatzkosten bei Renovierungen direkt auf die Erschwinglichkeit von Wohnraum aus und gefährden die soziale Akzeptanz.
>> Lösungsweg:
Unabhängig von der Frage der Relevanz aller DNSH-Kriterien halten GdW und vdp deren Anforderungen in puncto Anzahl und Komplexität für deutlich zu hoch. Sie regen an, insbesondere die Vorgaben für die Kriterien „Bau neuer Gebäude“ und „Renovierung bestehender Gebäude“ merklich zu reduzieren. Darüber hinaus empfehlen sie, die DNSH-Kriterien in Gänze lediglich als „Beobachtungskriterien“ zu deklarieren, so dass die Nichteinhaltung einer einzelnen Vorgabe nicht automatisch zur Aberkennung der Taxonomiekonformität führt.
5) Die EU-Taxonomie fokussiert ausschließlich auf ökologische Kriterien. Soziale Aspekte werden in keiner Weise gewürdigt.
>> Kritik im Detail:
Der einseitige Fokus der EU-Taxonomie auf ökologische Zielvorgaben lässt Vorhaben, die beispielsweise in sozialer Hinsicht Vorteile bringen, in den Hintergrund treten. Dabei sind sich Politik und Wirtschaft einig, dass die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Stadtplanung zum Gemeinwohl beitragen.
>> Lösungsweg:
GdW und vdp sprechen sich für eine Aufnahme sozialer Aspekte in der bestehenden Taxonomie aus, um die ökologische und soziale Dimension in Einklang zu bringen. Somit sollten auch nicht messbare Beiträge zur sozialen Gerechtigkeit, die von Wohnungsbaugesellschaften aufgrund ihres gesetzlichen Auftrags geleistet werden, Anerkennung finden. Konkret vorgeschlagen wird, dass soziale Ausgleichsmechanismen zur Anwendung kommen. Bieten Gebäude beispielsweise ein vergleichsweise geringes Mietniveau, eine positive Quartiersqualität oder eine räumliche Nähe zu sozialen Einrichtungen könnten sie damit die etwaige Nichteinhaltung einzelner ökologischer Vorgaben kompensieren. Durch dieses Vorgehen könnten spürbar mehr Immobilien und Immobilienfinanzierungen Taxonomiekonformität erlangen.
Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.
Der Verband deutscher Pfandbriefbanken ist einer der fünf Spitzenverbände der Deutschen Kreditwirtschaft. Er repräsentiert die bedeutendsten Kapitalgeber für den Wohnungs- und Gewerbebau sowie für den Staat und seine Institutionen.
Vom 26. bis 28. Mai 2025 findet der Aareon Summit in der neuen zukunftsweisenden Location EUREF-Campus in Düsseldorf statt. Angesichts der drängenden Zukunftsthemen in der Wohnungswirtschaft geht es darum, jetzt gemeinsam zu handeln. Ganz oben auf der Agenda dieser zentralen Branchenveranstaltung stehen die Themen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und KI sowie die erfolgreiche Gestaltung der zukünftigen Prozesse.
Expertinnen und Experten werden sich mit den Herausforderungen der Wohnungswirtschaft befassen und wertvolle Impulse geben. Verschiedene Formate laden zum Austausch und Networking ein – insbesondere auch die innovative Partnerausstellung.
Mit dabei sind zudem die folgenden prominenten Speaker, die ihre Expertise und ihre Einblicke teilen werden:
Sarah Lewandowski: Expertin für Digitalisierung, Künstliche Intelligenz und Generative KI. Unter anderem hat sie das IT-Technologie-Innovationsteam von Bayer für neue Technologien geleitet und zahlreiche zukunftsorientierte Projekte erfolgreich realisiert.
Ralf Schumacher: Er hat als Spitzensportler in der Formel 1 herausragende Erfolge verbucht. Nach seinem Ausscheiden aus der Formel 1 wurde er Gesellschafter von Mücke Motorsport und fungierte als Mentor für junge Fahrer, die bei Mercedes-Benz unter Vertrag standen. Dabei spielte die Interaktion zwischen Technik und Mensch eine zentrale Rolle.
Caroline Bosbach: Bundesvorsitzende des Jungen Wirtschaftsrats der CDU und Autorin. Vor ihrem Wechsel in das politische Metier war sie in der freien Wirtschaft tätig. Zu ihren besonderen Schwerpunkten zählen Zukunfts-, Nachhaltigkeits- und Wirtschaftsthemen.
Sven Häberer, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei MÜLLER RADACK SCHULTZ Rechtsanwälte Notare in Berlin. Quelle: https://www.mueller-radack.com
Mit dem Inkrafttreten des Vierten Bürokratieentlastungsgesetzes vom 23. Oktober 2024 am 1. Januar 2025 wurde ein entscheidender Schritt in Richtung Digitalisierung und Bürokratieabbau im Arbeitsrecht gemacht.
Das Gesetz zur Änderung des Nachweisgesetzes (NachwG) erlaubt nun erstmals, die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses in Textform – und somit auch elektronisch – zu übermitteln. Sven Häberer, Spezialist für Arbeitsrecht in der Kanzlei Müller Radack Schultz, erklärt was zu beachten ist.
Modernisierung des Nachweisgesetzes
„Das Nachweisgesetz regelt, welche wesentlichen Vertragsbedingungen Arbeitgeber schriftlich festhalten und Arbeitnehmern übermitteln müssen. Bis zum 31. Dezember 2024 war dafür die Schriftform zwingend erforderlich, also ein Papierdokument mit handschriftlicher Unterschrift.
Die Neufassung ermöglicht nun, diese Bedingungen auch in Textform (§ 126b BGB) zu dokumentieren und elektronisch zu übermitteln. Arbeitgeber können beispielsweise per E-Mail informieren, sofern das Dokument vom Arbeitnehmer gespeichert und ausgedruckt werden kann. Ein Empfangsnachweis bleibt jedoch erforderlich“, so Sven Häberer.
Ein wichtiger Schritt – mit Einschränkungen
Trotz der Erleichterungen gibt es Ausnahmen: In bestimmten Branchen, wie dem Baugewerbe, dem Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, der Personenbeförderung und der Gebäudereinigung, bleibt die Schriftform weiterhin verpflichtend (§ 2 Abs. 1 S. 6 NachwG n.F.).
Auch für befristete Arbeitsverträge (§ 14 Abs. 4 TzBfG) und Kündigungen (§ 623 BGB) bleibt die bisherige Regelung unverändert.
Chancen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Mit der Modernisierung des Nachweisgesetzes wird ein seit Langem bestehender Widerspruch aufgelöst: Während der Abschluss eines Arbeitsvertrages formfrei möglich war, mussten die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niedergelegt werden. „Die Änderung ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Flexibilität und Digitalisierung in der Arbeitswelt“, führt Häberer aus.
Ausblick
Die Reform bringt den deutschen Arbeitsmarkt näher an europäische Standards und erleichtert die Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Dennoch bleibt abzuwarten, wie die Neuerungen in der Praxis angenommen werden und ob weitere Modernisierungen folgen werden“, so Häberer abschließend.
Die Kanzlei Müller Radack Schultz wurde 1990 gegründet und ist heute mit über 50 Mitarbeitern in Berlin auf die Bereiche Immobilien- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Neben renommierten und leistungsstarken Notaren umfasst die anwaltliche Beratung und Betreuung die folgenden Bereiche: Grundstückstransaktionen, öffentliches Bau- und Bauplanungsrecht, Zweckentfremdungs- und Milieuschutzrecht, privates Bau- und Architektenrecht, Bauträgerrecht, Geschäfts- und Wohnraummiete, Arbeitsrecht sowie Wohnungseigentumsrecht. Darüber hinaus bietet die Kanzlei fundierte und umfassende anwaltliche Betreuung und notarielle Expertise im Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Insolvenz- und Sanierungsberatung. www.mueller-radack.com.
Kondensation von Raumluftfeuchte und in Folge der erhöhten Feuchtigkeit eine Schimmelbildung hinter einem Sofa. Quelle: eurofins umweltmykologie Dr. Christoph Trautmann
Von Dr. Christoph Trautmann
Viele Menschen sehen in der Bildung von Schimmel ein Übel, ohne dem die Welt ein besserer Ort wäre. Diese Einstellung ignoriert allerdings völlig die wichtige Funktion der Mikroorganismen beim Abbau von organischen Materialien. Der Abbau organischer Materialien und die Remineralisierung, bei der anorganische Stoffe in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden, ist eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung von neuem Leben.
Durch eine ständige Erneuerung und einer genetischen Vielfalt ist eine kontinuierliche Anpassung und Optimierung von allen Organismen auf die globalen und regionalen Veränderungen gewährleistet.
Stark verkürzt kann man sagen: Der Materialabbau durch Mikroorganismen ist eine der wesentlichen Antriebsfedern der Evolution.
Die Eigenschaften von vielen Pilzen, große Sporenmengen zu bilden und diese über die Luft zu verbreiten, ist daher systemimmanent. Diese Eigenschaften gewährleisten, dass alle Oberflächen zwischen dem Nord- und dem Südpol zumindest von einem geringen „Keimbesatz“ überzogen sind. Unter günstigen Bedingungen kommt es zum Auswachsen der Pilzsporen, so dass der Materialabbau zugunsten der Entwicklung neuer Lebensformen eingeleitet werden kann.
Eine Schimmelbildung im Gebäude verdeutlicht in erster Linie, dass ausreichende Wachstumsbedingungen für Mikroorganismen vorliegen. Der Einsatz von Bioziden zur Unterdrückung von mikrobiellem Wachstum wird bereits seit vielen Jahren nicht mehr empfohlen, weil er nicht nachhaltig ist und auch für die Nutzer Belastungen darstellen kann.
Zu den wichtigsten Lebensbedingungen von Mikroorganismen gehören ausreichende Feuchtigkeit, Nährstoffe, Temperatur und ein günstiger pH-Wert. Nachhaltig ist es, günstige Wachstumsbedingungen durch bauliche Maßnahmen und durch ein angepasstes Nutzungsverhalten zu verhindern.
Die Temperatur ist kein geeigneter Faktor zur Unterdrückung von Mikroorganismen in Gebäuden, weil viele Mikroorganismen sich auch bei Temperaturen von weniger als 15 °C und mehr als 25 °C gut entwickeln können, während sich die meisten Gebäudenutzer bei diesen Temperaturen unbehaglich fühlen.
Eine präventive Maßnahme zur Unterdrückung von mikrobiellem Wachstum könnte der Einsatz von nährstoffarmen Baumaterialien sein. Allerdings reichen für eine Entwicklung von Pilzen bereits Staubbeläge als Nahrungsgrundlage aus. Nährstoffe sind auch in sehr reinlichen Haushalten grundsätzlich kein Mangel, weil organische Bauprodukte, wie Tapeten oder Holzbaustoffe, natürlicherweise sehr hohe Nährstoffmengen enthalten und auch moderne Wandputze häufig Zuschlagstoffe enthalten, die ein gutes mikrobielles Wachstum ermöglichen.
Durch den Einsatz von stark alkalischen Farbanstrichen oder Materialien kann die Entwicklung von Mikroorganismen zumindest temporär unterbunden werden, aber auch hier nagt der Zahn der Zeit an der Prävention, wenn ausreichend Feuchtigkeit vorhanden ist. Häufig kommt es innerhalb von mehreren Monaten bis wenigen Jahren zu einer pH-Wert Anpassung, die eine mikrobielle Besiedlung erneut möglich macht.
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung von Schimmelentwicklung liegt in der Reduzierung von Materialfeuchtigkeit.
Es gibt zahlreiche Ursachen für erhöhte Materialfeuchtigkeit in Gebäuden. Im folgenden Beitrag geht es um Schimmelbildung, die durch Kondensation von Luftfeuchtigkeit an kühlen Materialoberflächen begründet ist.
1 – Feuchteschäden durch Kondensationen an Materialoberflächen
Zum Verständnis von Kondensationsschäden müssen die folgenden 4 Punkte beachtet werden:
1.1 Zusammenhang von Lufttemperatur und der in der Luft maximal aufnehmbaren Wasserdampfmenge.
1.2 Ursachen für erhöhte Feuchtigkeit bzw. Kondensation an Materialoberflächen
1.3 Vorteile von Baustoffen mit großem Porengehalt
1.4 Wie kommen Schimmelpilze an die für sie lebensnotwendige Feuchtigkeit
1.1 Zusammenhang von Lufttemperatur und der in der Luft maximal aufnehmbaren Wasserdampfmenge
Bei Kondensationsschäden kommt es zu einer Anfeuchtung von Materialien durch Raumluftfeuchtigkeit. Grundlegend für das Verständnis dieser Vorgänge ist der Zusammenhang zwischen der Lufttemperatur und der maximalen Wasserdampfaufnahmekapazität.
Grundsätzlich steigt die maximale Aufnahmekapazität von Wasserdampf in die Raumluft mit zunehmender Temperatur an. Bei 0 °C und normalem Atmosphärendruck kann ein Kubikmeter Luft maximal 4,9 g Wasserdampf aufnehmen. Bei 15 °C sind es bereits 12,82 g Wasserdampf pro Kubikmeter Luft und bei 20 °C können sogar maximal 17,26 g Wasserdampf pro Kubikmeter Luft aufgenommen werden. Die kondensierte maximale Wassermasse bei unterschiedlichen Temperaturen ist in Abbildung 1 als drei Gräser mit unterschiedlichen Volumen symbolisiert.
Abb 1: Als Gläser mit unterschiedlichen Volumen ist der maximale Wassergehalt bei unterschiedlichen Lufttemperaturen symbolisiert
Die absolute Luftfeuchtigkeit kann als Gramm Wasserdampf pro Kubikmeter Luft, unabhängig von der Lufttemperatur angegeben werden. Bei einer Angabe von Temperatur und absoluter Luftfeuchtigkeit und der Kenntnis von der maximal möglichen Wasserdampfaufnahmekapazität der Luft kann die relative Luftfeuchtigkeit berechnet werden. Bei 20 °C und einer Wasserdampfmenge von 17,26 g/Kubikmeter entspricht die relative Luftfeuchtigkeit 100%.
Geringere Feuchtigkeitsmengen bei gleicher Lufttemperatur werden als Prozentanteil [relF%] angegeben. Eine Luft mit einer Temperatur von 20 °C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit hat somit einen absoluten Wasserdampfgehalt von 8,635 g pro Kubikmeter (17,26 g / 100 * 50 = 8,635 g)
Die Berechnung, wie sich durch eine Veränderung der Lufttemperatur (z. B. bei einer Abkühlung an kalten Oberflächen) die relative Feuchtigkeit verändert, hat einen hohen Vorhersagewert für mögliche Schimmelbildungen. Über das h-x-Diagramm von Mollier kann eine solche Veränderung der relativen Feuchte bei Lufttemperaturveränderungen abgelesen werden. Noch einfacher geht es mit einem Feuchterechner, der zahlreich im Internet angeboten wird.
Ursachen für erhöhte Feuchtigkeit bzw. Kondensation an Materialoberflächen
Die Erhöhung der Lufttemperatur führt zu einer Erhöhung der maximalen Wasserdampfaufnahmekapazität. Übersetzt auf die Bedingungen in Wohnräumen bedeutet es, dass Luft, die durch Heizenergie erwärmt wird, mehr Wasserdampf aufnehmen kann. Ein plakatives Beispiel für diesen Zusammenhang ist ein Wintertag mit Nieselregen bei 0 °C Lufttemperatur.
Unter diesen Bedingungen enthält die Außenluft trotz Nieselregen eine geringe Luftfeuchtigkeit bzw. einen Wasserdampfgehalt von maximal 4,9 Gramm. Es ist daher sinnvoll diese Luft zur Trocknung des Innenraums zu verwenden – also „zu Lüften“. Wird die Luft in den Innenraum geführt und auf 20 °C erwärmt verändert sich die relative Feuchtigkeit der Luft von 100 % auf ca. 28 % unter der Voraussetzung, dass keine zusätzliche Feuchtigkeit zugeführt wird.
Der Vorgang ist in Abbildung 2 symbolisiert. Hier steht das Glasvolumen für eine maximale Wasserdampft-Aufnahmekapazität bei 0 °C bzw. bei 20 °C. Die Überführung der Flüssigkeitsmenge vom kleinen in das große Glas bedeutet, dass die absolute Wassermenge gleichbleibt, aber die relative Feuchtigkeit abnimmt. Es bleibt im großen Glas ein Restvolumen, dass die zusätzliche Aufnahme von Feuchtigkeit ermöglicht.
Abb. 2: Symbolisierung der Veränderung der relativen Feuchtigkeit, wenn kalte Luft erwärmt wird.
Die 0 °C kalte und maximal befeuchtete Luft wird durch Lüftung in den Innenraum überführt und auf 20 °C erwärmt. Dadurch sinkt die relative Luftfeuchtigkeit von 100 % auf ca. 28 %
Feuchtigkeit, die zuvor in den Oberflächenmaterialien zwischengelagert wurde, kann nun in die Raumluft zurückdiffundieren und dadurch den absoluten und relativen Wasserdampfgehalt der Raumluft langsam erhöhen.
Gleichzeitig wird die Wasseraktivität (aw-Wert) des Materials erniedrigt. Verkürzt kann man sagen, dass der Feuchtegehalt der Oberflächenmaterialien abnimmt. Der Begriff Wasseraktivität ist für das Verständnis von Kondensationsschäden wichtig und wird daher unter 1.4 erklärt.
Für die Entwicklung von Kondensationsschäden ist allerdings der umgekehrte Vorgang entscheidend, wenn sich die Raumluft an kühlen Oberflächen abkühlt. Je höher die relative Feuchtigkeit der Raumluft ist, desto kritischer wird eine Abkühlung an kühlen Oberflächen. Enthält eine 20 °C warme Raumluft bereits 100 % relative Feuchtigkeit, so wird jede Abkühlung zu einer Kondensation führen.
In Abbildung 3 wird diese Kondensation durch die Überführung des Wassergehaltes des großen Glases in ein kleineres symbolisiert. Allerdings kann es auch zu einer Kondensation kommen, wenn 20 °C warme Raumluft nur 50 % relative Feuchtigkeit, also 8,63 g/m3/ (17,26 g/m3/100*50 = 8,63 g/m3) enthält. Unter diesen Bedingungen tritt eine Kondensation ab einer Abkühlung unter ca. 8 °C ein (maximale Wasserdampfkapazität bei 8 °C = 8,26 g/m³).
Abb. 3: Durch Abkühlung der Raumluft wird die maximal lösbare Wasserdampfmenge reduziert. Wird der Taupunkt erreicht beginnt die Kondensation. Der Prozess wird symbolisiert, indem versucht wird, den Inhalt eines großen Glases in ein kleines zu gießen
In Hinblick auf einen Kondensationsschaden kann ein Schadensfall allerdings nicht erst beim Auskondensieren von Raumluftfeuchte auftreten, sondern bereits bei einer dauerhaften relativen Feuchtigkeit von 80 %. Um die 80 % relative Feuchtigkeit unter Standardbedingungen (20 °C und 50 % rel.F) nicht zu überschreiten sollten Wandtemperaturen nicht unter 12,3 °C fallen.
Zusammengefasst kann eine Kondensation von Luftfeuchtigkeit durch niedrige Materialoberflächentemperaturen und hohe Luftfeuchtigkeit begünstigt werden. Die Erhöhung der Luftfeuchtigkeit kann durch verschiedene Einflüsse verstärkt werden.
Häufige Fehler sind ein zu geringer Luftwechsel bei gleichzeitiger Anwesenheit von mehreren Menschen in einem Raum, das Trocknen von Wäsche, sowie die Aufstellung sehr vieler Pflanzen im Raum oder auch die Freisetzung von Wasserdampft beim Kochen und Duschen.
Abb. 4: Kondensation von Raumluftfeuchte und in Folge der erhöhten Feuchtigkeit eine Schimmelbildung hinter einem Sofa
Die Oberflächentemperaturen können zu gering erwärmt sein, weil die Wärmeenergie der Heizungsanlage insgesamt zu gering ist oder die zu erwärmenden Oberflächen nicht erreicht werden, weil Objekte (z. B. Gardine, Schrank, Sofa) die Wandbereiche abschirmen (siehe Abbildung 4) oder weil die Heizung ungünstig platziert ist.
Ein weiterer Grund für kalte Wandflächen sind konstruktive, geometrische oder thermodynamische Wärmebrücken. Hierbei kommt es oft in kleinen Bereichen zu einer verstärkten Wärmeableitung, so dass diese Bereiche im Vergleich zu benachbarten Bereichen mehrere Grad Celsius kälter werden können.
Dr. Christoph Trautmann
In der nächsten Folge erklärt Dr. Christoph Trautmann die Vorteile und Nachteile von Baustoffen mit großem Porengehalt. Er beantwortet die Frage: Wie kommen Schimmelpilze an die für sie lebensnotwendige Feuchtigkeit? Und hat der fRsi-Temperaturfaktor einen praktischen Nutzen zur Vorhersage von Kondensationsschäden?
Welt der Mikroorganismen. Quelle: eurofins /Umweltmykologie Dr. Christoph Trautmann
Online-Vorlesung – Schimmel ist immer und überall in einem Gebäude, aber warum?
Eine schadhafte Silikonfuge an der Bade- oder Duschwanne und sonstige Leckagen im Leitungswassersystem auf oder in der Wand sind häufig die Ursache für Schimmel. Erkennt man die Schäden frühzeitig, „beseitigt“ den Schimmel schnell, ist dann die Welt wieder in Ordnung?
Nein, so einfach ist es nicht. Wir haben den Umweltmykologen Dr. Christoph Trautmann von eurofins/Umweltmykologie, Deutschlands führendem Unternehmen auf dem Gebiet der Schimmelpilzanalytik in Gebäuden, um Aufklärung gebeten. Das Thema ist komplex. Es ist wichtig die Zusammenhänge zu verstehen, um letztlich schadenpräventiv und nachhaltig handeln zu können.
Dr. Christoph Trautmann hat das Thema von A bis Z betrachtet. Daraus ist eine Online-Vorlesungs-Reihe mit 11 Themenblöcken entstanden. Das Team von der „Initiative Schadenprävention“ und „Forum Leitungswasser / Alles rund um die Leckage-Prävention“ lädt Sie zur kostenfreien Teilnahme an den Online-Vorlesungen von Dr. Trautmann ein.
Umfangreiche Informationen zu wichtigen Themen rund um die Lebensbedingungen, den Auswirkungen und der Erfassung von Mikroorganismen in Innenräumen können Sie in unseren Online-Vorlesungen erfahren. Ihr Newsletter-Abo bei „Wohungswirtschaft-heute.de“ berechtigt Sie zur kostenlosen Teilnahme an unseren Online-Vorlesungen 2025. Diese können Sie HIERbuchen. Geben Sie im Feld „Gutschein-Code“ die Kennung Wohnungswirtschaft-heute ein.
Themen und Terminplan für die Online-Vorlesungsreihe
die wasserführenden Leitungen in unseren Wohngebäuden sind die wichtigsten Bauteile. Aus dem Wasserhahn fließt das Trinkwasser, eines unserer wertvollsten Lebensmittel. Die Leitungen der Heizung liefern die Wärme, die Behaglichkeit. Andere Leitungen sind für die Entsorgung zuständig.
Damit dies auch sicher und nachhaltig funktioniert, wurden die vielen Erfahrungen in Normen und Gesetze gebündelt. Dort steht auch etwas über Materialzusammensetzung, über Wartung und Haltbarkeit. Wissen, das wir für eine schadenpräventive, nachhaltige Planung der Leitungsinstallationen benötigen.
Oder welche Wirkung hat das Wasser auf das verwendete Material im Leitungssystem? Dies erforscht das IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung e.V. in Kiel an realen Schäden, die in den Gebäuden entstanden sind. Hier ein Beispiel wie eine Dichtung im Wärmetauscher dem einströmenden heißen Wasser nicht standhielt und eine teure Leckage verursachte. Den IFS-Bericht „Dichtungsmaterial im Wärmetauscher versagt“ lesen Sie in dieser Ausgabe.
Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) wurden im Jahr 2023 in Deutschland 1,12 Millionen Leitungswasserschäden gemeldet. Die Versicherer leisteten hierfür Zahlungen in Höhe von insgesamt 4,5 Milliarden Euro, was einen neuen Höchstwert darstellt. Die durchschnittliche Schadenssumme pro Fall betrug dabei fast 4.000 Euro. Und diese Zahlen schreiben sich in 2024 und 2025 noch weiter fort.
Was ist zu tun? Wir können aus den Schäden lernen. Hierfür möchte ich Sie auf zwei Veranstaltungen aufmerksam machen: Am 27. und 28. Mai 2025 veranstaltet das VdS-Bildungszentrum in Köln den Lehrgang „Leitungswasserschäden“. Auch das IFS Kiel zeigt Ergebnisse seiner Schadenforschung. (Lesen Sie mehr in dieser Ausgabe.)
Die zweite Veranstaltung beschäftigt sich ganzheitlich mit dem komplexen Thema „Schimmel ist immer und überall in einem Gebäude, aber warum?“ Als Musterbeispiel dafür gilt die schadhafte Silikonfuge mit deren unsichtbaren Folgen. Die Redaktion von „Forum Leitungswasser“ hat den Umweltmykologen Dr. Christoph Trautmann von eurofins/Umweltmykologie, Deutschlands führendem Unternehmen auf dem Gebiet der Schimmelpilzanalytik, um Aufklärung gebeten. Herausgekommen ist eine Online-Vorlesungs-Reihe mit 11 Themenblöcken. Melden Sie sich dazu kostenfrei an. Wie und wo finden Sie in dieser Ausgabe.
Dies und mehr erwartet Sie in dieser Ausgabe von FORUM LEITUNSGWASSER.
Eine schadhafte Silikonfuge an der Bade- oder Duschwanne und sonstige Leckagen im Leitungswassersystem auf oder in der Wand sind häufig die Ursache für Schimmel. Erkennt man die Schäden frühzeitig, „beseitigt“ den Schimmel schnell, ist dann die Welt wieder in Ordnung?
Nein, so einfach ist es nicht. Wir haben den Umweltmykologen Dr. Christoph Trautmann von eurofins/Umweltmykologie, Deutschlands führendem Unternehmen auf dem Gebiet der Schimmelpilzanalytik in Gebäuden, um Aufklärung gebeten. Das Thema ist komplex. Es ist wichtig die Zusammenhänge zu verstehen, um letztlich schadenpräventiv und nachhaltig handeln zu können.
Dr. Christoph Trautmann hat das Thema von A bis Z betrachtet. Daraus ist eine Online-Vorlesungs-Reihe mit 11 Themenblöcken entstanden.
Das Team von der „Initiative Schadenprävention“ und „Forum Leitungswasser / Alles rund um die Leckage-Prävention“ lädt Sie zur kostenfreien Teilnahme an den Online-Vorlesungen von Dr. Trautmann ein.
Umfangreiche Informationen zu wichtigen Themen rund um die Lebensbedingungen, den Auswirkungen und der Erfassung von Mikroorganismen in Innenräumen können Sie in unseren Online-Vorlesungen erfahren.
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Themen und Terminplan für die Online-Vorlesungsreihe
Längsrisse in der Chromschicht des Ventilrohrs. Foto: https://www.ifs-ev.org/
Derzeit häufen sich Leitungswasserschäden durch Frosteinwirkung auf frostsichere Außenwasserhähne, wie unsere Gutachter berichten. Die Ursache ist in der Regel ein einfaches Versäumnis. Unser Beispiel zeigt, was bei diesen Schäden passiert und wie es sich einfach vermeiden lässt.
Das hier betroffene Reihenhaus war noch keine drei Jahre alt, als an der Kellerdecke im Bereich der Treppe ein Wasserschaden bemerkt wurde. Die Leckageortung führte zur Außenwandarmatur, an der die Schraubverbindung zwischen dem Ventilrohr der Armatur und dem angeschlossenen Kupferrohr undicht war.
Das Foto unten zeigt die Dichtigkeitsprüfung im Labor des IFS. Auf dem nächsten Bild ist der Grund für die Undichtigkeit zu sehen: Das verchromte Ventilrohr, das sich im eingebauten Zustand in der Wand befinden würde, ist am innen liegenden Ende aufgeweitet.
Bei der Dichtigkeitsprüfung tritt an der Gewindeverbindung von Ventilrohr und Anschluss-Stück Wasser aus (Pfeil).
Im Bereich der grünen Pfeile beträgt der Außendurchmesser 27 mm, wie es für das Produkt vorgesehen ist; an dem Ende, das wir mit den roten Pfeilen markiert haben, ist der Durchmesser 0,7 mm größer. Wegen dieser Aufweitung des Ventilrohrs im Bereich des Gewindeanschlusses war die Gewindeverbindung zum Anschluss-Stück undicht.
Nicht abgebildet ist die O-Ringdichtung, die auf dem Anschluss-Stück sitzt. Sie wurde bei der Schadenentstehung in Mitleidenschaft gezogen und dichtet die Verbindung zwischen Ventilrohr und Anschluss-Stück nicht mehr ab. Die mikroskopische Ansicht unten offenbart Längsrisse in der Chromschicht des Ventilrohres. Die beschriebenen Schädigungen entstehen durch einen sehr hohen Innendruck und damit durch Frost.
Die Außenwandarmatur samt angeschlossenem Anschluss-Stück: Der rechte Abschnitt liegt im eingebauten Zustand außerhalb des Gebäudes. Das kleine Bild zeigt die Ventilrohraufweitung.
Die Armatur soll – und kann – konstruktionsbedingt frostsicher sein. Allerdings untersucht das IFS häufig frostsichere Außenwandarmaturen mit Frostschaden. Das liegt an einem typischen Fehler in der Handhabung: Das Ventil der Armatur liegt im beheizten Haus. Das Ventilrohr führt durch die Wand nach draußen. Es liegt also in einem frostgefährdeten Bereich. Weil es sich aber konstruktionsbedingt selbst entleert, wenn das Ventil geschlossen wird, kann kein Frostschaden entstehen.
Das funktioniert allerdings nur, wenn draußen kein Gartenschlauch angeschlossen ist, der das Entleeren verhindert. Auch eine Schlauchtülle genügt, um die Frostsicherheit zunichte zu machen. Das war in diesem Fall das Problem: Die Hausbewohner hatten nicht daran gedacht, die Gartenschlauchtülle vom Außenwasserhahn zu schrauben. Trotz der Schadenberichte gilt also: Frostsichere Außenwandarmaturen halten in der Regel, was sie versprechen vorausgesetzt, sie werden richtig eingebaut und benutzt. (is)
Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/
Detailaufnahme der Wärmetauscherplatten; oben sind die Dichtungen zu sehen. Foto: https://www.ifs-ev.org/
Schaden in einem Geothermiekraftwerk: Große Mengen Thermalwasser traten aus dem Wärmetauscher einer Anlage, in der die hohe Temperatur des Tiefenwassers zur Stromerzeugung genutzt wird. Das IFS wurde beauftragt, die Ursache der Leckage zu ermitteln. Der betroffene Wärmetauscher besteht aus 180 profilierten Metallplatten, die nebeneinander liegen und durch Dichtungen voneinander getrennt sind.
Das Thermalwasser gelangt mit einer Temperatur von 120 °C in den Wärmetauscher, strömt entlang der Profilierungen und verlässt ihn mit etwa 70 °C. Auf seinem Weg strömt es in den Randbereichen an den Dichtungen vorbei.
Bei der Demontage der Platten wurden diese Bruchstücke der Dichtungen in einer öligen Matrix gefunden. Foto: https://www.ifs-ev.org/
Zum Wasseraustritt war es gekommen, weil das Dichtungsmaterial versagt hatte. Bei der Demontage der Platten wurden kleine Dichtungsstücke gefunden, die mit einer öligen Flüssigkeit umhüllt waren.
Aus den Dichtungen im Schadenbereich hatten sich entsprechende Stückchen gelöst. An vielen Stellen war das Material zudem aufgequollen.
Die Dichtungen bestanden aus einem Ethylen-Propylen-Dien-Kautschuk, und dieser hatte offenbar Probleme mit dem Thermalwasser. Es wurde vor der Einleitung in den Wärmetauscher in seiner Zusammensetzung nicht verändert, denn die Anlage war darauf ausgelegt, das Wasser nach der Nutzung der Wärme in seiner ursprünglichen Form wieder in den Untergrund zu leiten.
Bei der öligen Flüssigkeit, in der die Dichtungsstückchen schwammen, handelte es sich um Kohlenwasserstoffverbindungen.
Aus der beschädigten Dichtung ist Material herausgebrochen; rechts im Bild ist eine Aufquellung markiert. Foto: https://www.ifs-ev.org/
Eine Analyse des Tiefenwassers zeigte ebenfalls Kohlenwasserstoffanteile. Diese sammelten sich im hinteren Teil der Plattenwärmetauscher. Das Material der Dichtungen wurde durch den Kontakt mit den Kohlenwasserstoffanteilen des Thermalwassers geschädigt. Für diese Anlage beziehungsweise für die Art, in der sie genutzt wurde, war es nicht geeignet.
Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/