Die Ursache eines Leitungswasserschadens findet man oft relativ weit entfernt von der Stelle, an der sich der Schaden gezeigt hat. Im hier beschriebenen Fall wurde dem IFS ein Messkapselzähler zur Untersuchung zugesandt, der einen Leitungswasserschaden verursacht hatte. Doch im Labor war das Rätsel nicht zu lösen.
Das Anschlussgewinde aus Kunststoff war vollständig umlaufend gebrochen. Die Bruchflächen wiesen die Merkmale eines Gewaltbruchs auf. Der zuständige Gutachter vermutete zunächst ein zu festes Anziehen des Wasserzählers bei der Installation.
Bei seiner genaueren Recherche stellte sich heraus, dass in dem Haus bereits sechs Messkapseln gebrochen waren. In allen Fällen waren alte Zähler mit Messinggewinde gegen neue Zähler mit Kunststoffgewinde getauscht worden. Das bestärkte die Vermutung, dass der Monteur die Kunststoffgewinde zu fest angezogen hatte.
Doch diese Theorie war nicht wasserdicht:
Bei der weiteren Recherche stellte sich nämlich heraus, dass nur Warmwasserzähler betroffen waren. Da der Monteur aber immer Warm- und Kaltwasserzähler gleichzeitig getauscht hatte, hätten bei dem vermuteten Installationsfehler auch Kaltwasserzähler betroffen gewesen sein müssen.
Um der Sache auf den Grund zu gehen, untersuchte der Gutachter die gesamte Gebäudeinstallation des Mehrfamilienhauses. Im Keller des Hauses fand er eine Dosieranlage, die schon vor zehn Jahren zur Behandlung des Warmwassers installiert worden war. Der Turbinenwasserzähler der Dosieranlage war zwischen dem Sicherheitsventil und dem Warmwasserspeicher installiert.
Diese Installationsweise ist nicht zulässig:
Da der Turbinenwasserzähler der Dosieranlage über einen Rückflussverhinderer verfügt, konnte der bei der Erwärmung des Trinkwassers im Warmwasserspeicher entstehende Druck nicht über das Sicherheitsventil abgebaut werden. In der Folge kam es immer wieder zu einem unzulässigen Druckanstieg in den Warmwasserleitungen des Hauses.
Die Wasserzähler mit Messinggewinde hatten diese Überbelastung noch ausgehalten; die neuen Zähler mit Kunststoffgewinde sind durch diese unzulässigen Betriebsbedingungen hingegen gebrochen.
Der schadenursächliche Montagefehler war also schon zehn Jahre vor dem Schaden erfolgt, fiel allerdings erst durch den Tausch der Zähler auf. (LW)
Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org