Liebe Leserin, lieber Leser, Baukosten steigen dramatisch, bezahlbares Wohnen gefährdet – Bis zu 200 Euro jährlich Mehrkosten pro Haushalt durch Telekommunikationsgesetz

Im April vor einem Jahr habe ich in unserer Technikausgabe: „Wohnungswirtschaft im Griff von Corona – Wohnungswirtschaft ist aber auch Konjunkturmotor und Beschäftigungsmotor, wenn Politik mitzieht“, getitelt. Und wie sieht es im April 2021 aus? Die Wohnungsunternehmen arbeiten vorbildlich, erfolgreich im Corona-Homeoffice-Modus.

Trotz dieser Hürde finden Mieter/Mitglieder immer ein Ohr, wenn Probleme gelöst werden müssen. Neubau- und Instandhaltung-/Modernisierungsmaßnahmen, die das Wohnen weiterhin bezahlbar bleiben lassen, sind im Plan. Dann kommen plötzlich zwei „schlechte“ Nachrichten auf den Tisch.

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Nachricht 1

Der Deutsche Bundestag hat letzte Woche die umstrittene Novelle des Telekommunikationsgesetzes beraten und beschlossen. Demnach soll die jahrzehntelang bewährte Betriebskostenumlage abgeschafft werden, die bislang Mietern eine kostengünstige TV-Versorgung sowie den dringend notwendigen Glasfaserausbau der kommenden Jahre sichert.

„Das sind schlechte Nachrichten für über 12 Mio. Mieterhaushalte in ganz Deutschland. Auf sie kommen Mehrkosten von bis zu 200 Euro jährlich pro Haushalt zu. Die Regierung leistet hier einen echten Bärendienst für Mieter mit geringen Einkommen und sozial orientierte Vermieter“, rechnet GdWPräsident Axel Gedaschko vor.

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Laut Alexander Rychter, Verbandsdirektor des Verbands der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen, hat die Politik eine grundlegend falsche Entscheidung getroffen. „Die Preise steigen, die Digitalisierung verlangsamt sich – auch in Nordrhein-Westfalen und Rheinland- Pfalz. Eine zukunftsfähige Medien- und Digitalversorgung steht nun auf dem Spiel“.

Dazu sagt Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw): „Wir halten es für sinnvoll, ein sogenanntes Opt-out-Recht für jene Mieter zu schaffen, die aus der Umlagefinanzierung und Nutzung des Breitbandanschlusses aussteigen wollen. Alle haben dann die freie Wahl. Zugleich sollte Wohnungsunternehmen weiterhin erlaubt sein, bei den Haushalten, die nicht aussteigen wollen, die Kosten für den Kabelanschluss über die Betriebskostenumlage abzurechnen.

Wir hoffen nun auf den Bundesrat, um die Gesetzesnovelle noch zu verändern. Vor einigen Wochen hatte die Länderkammer mehrheitlich gegen den Plan der Bundesregierung gestimmt, die bewährte Betriebskostenumlage zu streichen. Ich habe den Abgeordneten aus unseren beiden Bundesländern geschrieben, sich ausdrücklich für den Erhalt der mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Kosten fürs Kabelfernsehen einzusetzen.“

Nachricht 2

„Seit Jahresbeginn sind vereinzelt deutliche Preissteigerungen bei Baumaterialien zu beobachten. Besonders betroffen sind hiervon Stahlprodukte und Bitumen. Diese Entwicklung werden wir weiterhin mit Argusaugen beobachten, da für Bauunternehmen das Problem bei einer unerwarteten Steigerung in der Weitergabe liegt, wenn keine Preisgleitung vertraglich vereinbart worden ist“, sagt René Hagemann-Miksits, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie. Die Preise lagen im März 2021 um 18,5 % bzw. 20,6 % über dem Niveau von Dezember 2020.

Wie sich die Preiserhöhungen und die Lieferprobleme auf die Neubau- und Modernisierungstätigkeiten der Wohnungsunternehmen in Norden auswirken, lesen Sie ab Seite 8. Hier schlägt VNW Direktor Breitner Alarm: Logistikprobleme auf Baustellen, Lieferketten unterbrochen, Baukosten steigen dramatisch.

April 2021. Eine neue Technik-Ausgabe, mit neuen Inhalten.

Klicken Sie mal rein.
Ihr Gerd Warda

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