Die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben für die Schaffung einheitlicher Standards verlangt, dass bis zum 31.12.2013 „Großanlagen zur Trinkwassererwärmung“ auf einen möglichen Legionellenbefall untersucht werden. Diese Frist ergibt sich aus der bereits in 2012 novellierten Trinkwasserverordnung (TrinkwV).


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