Klares Bekenntnis zur Wärmepumpe – Absenkung der Strompreise ein erster Schritt

Nach Wochen hitziger öffentlicher Debatten hat die Ampelkoalition endlich einen offiziellen Gesetzesentwurf für das Gebäudeenergiegesetz und die Vorgabe von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei der Installation einer neuen Heizung vorgelegt. Das Hin-und-Her der letzten Wochen hat derweil bei den Verbrauchern für eine starke Verunsicherung über die ab dem kommenden Jahr geltenden Regeln gesorgt.

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. ruft die Ampelkoalition dazu auf, diese Verunsicherungspolitik jetzt zu beenden. Stattdessen bedürfe es jetzt dringend eines Bekenntnisses der Bundesregierung zur Wärmepumpe und einer entsprechenden Flankierung des GEG.

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Wärmepumpenbranche auf die 65-Prozent-Vorgabe vorbereitet

Seit eineinhalb Jahren bereitet sich die Wärmepumpenbranche auf die 65-Prozent-Vorgabe vor. Sie hat sich längst darauf ausgerichtet, dass die Wärmepumpe bereits ab dem kommenden Jahr die neue Standardheizung wird: „Die Absatzzahlen der Branche brechen immer wieder neue Rekorde und befinden sich voll auf Zielkurs. Hersteller, Fachhandwerk und viele andere machen ihre Hausaufgaben – jetzt ist die Bundesregierung an der Reihe, klare Regeln zu schaffen“, so Dr. Martin Sabel, BWP-Geschäftsführer.

Da kommt vor Ostern der Beschluss des Bundeskabinetts einer Anpassungsnovelle zum Strompreisbremsengesetz gerade recht. Sie behebt Ungerechtigkeiten für Wärmepumpenhaushalte. Die vorgesehene Anpassung des Referenzpreises für Heizstrom auf 28 Cent pro Kilowattstunde entlastet Wärmepumpennutzer spürbar.

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Zusätzlich wird für die Berücksichtigung neu eingebauter Wärmepumpen bei der Strompreisbremse mehr Klarheit geschaffen. Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. begrüßt die Anpassungen, mahnt aber weiterhin dazu, über die temporäre Strompreisbremse hinaus, den Strompreis auch langfristig zu entlasten, um die notwendige Lenkungswirkung weg von Gas hin zu Wärmepumpen im Sinne von Klimaschutz und Energieunabhängigkeit zu erreichen.

Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes

„Mit ihrem Entwurf korrigiert die Bundesregierung an wesentlichen Stellen Konstruktionsfehler des Strompreisbremsengesetzes, das im Dezember unter großem Zeitdruck beschlossen wurde“, so BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel. So sei für die Berechnung des Entlastungskontingents häufig eine zu niedrige Jahresverbrauchsprognose angenommen worden, wodurch zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen aus dem Raster fielen und nicht ausreichend von der Strompreisbremse berücksichtigt wurden.

Besonders bekamen dies Haushalte im Zuge des gewollten Wechsels von einer Gasheizung zur Wärmepumpe zu spüren, die als Folge ihrer Entscheidung von keiner der Energiepreisbremsen entlastet wurden.

Soziale Ungerechtigkeit

Eine weitere Änderung erfährt der Referenzpreis für Heizstrom: Bisher lag dieser analog zum Haushaltsstrom bei 40 Cent pro Kilowattstunde. Mit der Anpassungsnovelle korrigiert das Kabinett nun soziale Ungerechtigkeiten, da Haushalte mit Heizstrom durch die Preisbremse mitunter gar nicht oder nur sehr geringfügig entlastet wurden.

Nach dem Gesetzentwurf soll nunmehr für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden im Jahr verbrauchen, der Referenzpreis sowohl für Heizstrom als auch für Niedertarife (Nachtstromtarife) von 40 auf 28 Cent je Kilowattstunde gesenkt werden. Der BWP begrüßt diese Anpassung als überfällig. „Im Schnitt der vergangenen Jahre bewegten sich Heizstromtarife in der Regel knapp über 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung auf 40 Cent pro Kilowattstunde führte zu einer sozialen Schieflage, die nun korrigiert wurde.

Das stellt eine wichtige sozialpolitische Maßnahme dar, die Endverbraucher, die bereits in eine klimafreundliche Heizung investiert haben, spürbar entlastet. Die Bundesregierung sendet damit ein klares Signal“, so Sabel. Der BWP hatte daher bereits im ursprünglichen Gesetzgebungsverfahren darauf gedrungen, Heizstromtarife auf einem niedrigeren Niveau als Haushaltsstromtarife zu deckeln.

Der hohe Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis schaffe ausreichend Spielraum, den Preis politisch zu gestalten 

Die Energiepreisbremsen sind in erster Linie eine sozialpolitische Maßnahme für die verbleibende Geltungsdauer der staatlichen Preisbremsen. Der BWP betont jedoch, dass es nun darauf ankomme, dauerhaft spürbare Anreize für den Wechsel zum erneuerbaren Heizen mit Wärmepumpe zu setzen und Vertrauen in die zukünftige Preisentwicklung für Wärmestrom zu schaffen.

Der hohe Anteil von Steuern und Umlagen am Strompreis schaffe ausreichend Spielraum, den Preis politisch zu gestalten. Angesichts des hohen Aufwands, der mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen insbesondere für die Energieversorger verbunden war, seien Steuerentlastungen zudem ein einfaches und etabliertes Instrument und damit effizient umsetzbar

Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde 

„Auch im Zuge der Debatte um das Gebäudeenergiegesetz und mögliche Mehrbelastungen der Bürger muss daher flankierend eine deutliche Entlastung des Strompreises in den Fokus genommen werden“, betont Sabel.

“Über eine Absenkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Privathaushalte und die Absenkung der Mehrwertsteuer für Wärmestrom auf sieben Prozent ließen sich wichtige Anreize für den Wärmepumpeneinsatz schaffen. Maßnahmen beim Strompreis setzen zudem direkt bei den Verbrauchskosten an und entlasten die Verbraucher transparent und unmittelbar.

Wasserstoff in der Heizung kann allenfalls Nischenlösung sein

Die Politik der falschen Zeichen könnte sich im GeG noch verstärken. Je nachdem wie der Gesetzgeber mit dem Vorschlag weiterverfährt, dass auch Erdgasheizungen als Erfüllungsoption anerkannt werden, wenn sie „H2-ready“ sind und der Gasnetzbetreiber einen Transformationsplan vorlegt.

Laut Gesetzentwurf wäre das mit harten Anforderungen verbunden, Gasnetzbetreiber müssten für entsprechende Versorgungsgebiete verbindliche Zusagen machen und massive Investitionen leisten, was angesichts der großen Effizienzvorteile von Wärmepumpen nur in vereinzelten Insellösungen eine Rolle spielen dürfte.

Im Zusammenwirken mit den falsch gestellten Energiepreisen könnte bei Verbrauchern aber die Erwartung entstehen, dass diese Option auch in der Breite des Gebäudebestands eingesetzt werden könnte. Es ist Aufgabe der Politik, falschen Erwartungen entgegenzutreten.

Denn überall dort, wo die Umstellung zu Wasserstoff dann nicht gelingt, drohen fehlgeschlagene Investitionen und enorme Kostenbelastungen für die Steuerzahler und all diejenigen, die im falschen Glauben in eine H2-ready-Heizung investiert haben.

RED

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