Fairer Datenzugang: BMUV zum Data Act und seiner Bedeutung für Verbraucher*innen – Diskussionsveranstaltung zum Download

Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat den von der EU-Kommission vorgelegten Vorschlag für ein EU-Datengesetz – Data Act – mit Vertreterinnen der Wissenschaft, Datenschutzpraxis sowie Politik und Wirtschaft diskutiert. Verbraucherinnen sollen Zugang zu Daten aus ihren smarten Alltagsgeräten, wie z.B. Smart-Home-Heizung oder smarte Küchengeräte („Internet of Things“), erhalten und diese Daten an andere Unternehmen übertragen können. So können Verbraucher*innen ihre Geräte z.B. von jedem Anbieter reparieren lassen oder auf Basis der dann verfügbaren Daten Mehrwertdienste erhalten: beispielsweise Daten aus der smarten Heizung können dann zur Optimierung des Heizverhaltens an ein darauf spezialisiertes Unternehmen gegeben

Staatssekretärin Dr. Christiane Rohleder: „Verbraucherinnen haben ein gutes Recht darauf, Zugang zu den Daten ihrer vernetzten Alltagsgeräte zu bekommen. Derzeit haben z.B. auf die Daten aus einem vernetzten Auto nur die Hersteller Zugriff. Der Data Act soll den Verbraucherinnen ermöglichen, die Daten auch selbst zu nutzen. Nur, wenn die Verbraucherinnen selbst Zugriff auf diese Daten haben und diese auch anderen Unternehmen zugänglich machen können, haben sie wieder die Wahl, ihr Auto auch bei der Werkstatt um die Ecke reparieren zu lassen und nicht nur bei einer Vertragswerkstatt des Herstellers. Umgekehrt schafft der Data Act aber auch das Risiko, dass persönliche Daten der Verbraucherinnen noch stärker kommerzialisiert werden. Hier sehe ich noch erheblichen Änderungsbedarf. Der Data Act darf auch den Datenschutz nicht unterlaufen. Das Schutzniveau der Datenschutz-Grundverordnung und der ePrivacy- Richtlinie muss gewahrt bleiben.“

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Prof. Dr. Josef Drexl vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb beleuchtete die verbraucherrechtliche Dimension des Data Acts. Nach seiner Ansicht enthält der derzeitige Entwurf des Data Acts für Verbraucherinnen noch zu wenige schützende und klarstellende Regelungen. Der Data Act stelle beispielsweise die faktische Herrschaft der Hersteller über die Daten der Verbraucherinnen nicht hinreichend in Frage und laufe Gefahr, dass die Kosten des Datenteilens am Ende die Verbraucher*innen tragen könnten.

Anna Buchta vom Europäischen Datenschutzbeauftragten ging auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen ein. Insbesondere das Verhältnis zwischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und Data Act sei in wichtigen Fragen noch unklar: Das Schutzniveau der DSGVO dürfe nicht unterlaufen werden. Der Data Act laufe in seiner jetzigen Fassung Gefahr, eine Entwicklung hin zu einer „Kommodifizierung“ personenbezogener Daten voranzutreiben, bei der personenbezogene Daten als reine Handelsware betrachtet werden…

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