Schon seit weit über 20 Jahren gibt es die „Geislinger Konvention“. Der Arbeitskreis stellt ein Normungsgremium für externe Benchmarking-Verfahren von Betriebskosten dar. Als loser Interessenverbund bündelt er verschiedene Kräfte der Wohnungswirtschaft. Dazu gehören vor allem Verbandsvertreter der Immobilienbranche, Wohnungsunternehmen und auch die namensgebende Universität Nürtingen-Geislingen.
Der hier lange Zeit tätige und 2023 verstorbene Prof. Dr. Hansjörg Bach hatte den „Arbeitskreis Geislinger Konvention“ 2000 ins Leben gerufen. Seine zugrundeliegende Erkenntnis ist denkbar einfach: Betriebskosten von Wohngebäuden beschäftigen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Sie sind aber sehr intransparent – gerade im Vergleich zum Mietkostenspiegel des Mieterbunds, dessen Ziel es ist, die Mietkostenentwicklung transparent zu machen. So werden auch Mieter in die Lage versetzt, Kosten vergleichen zu können.
Die Idee der Geislinger Konvention ist es, alle in Wohnungsunternehmen verfügbaren Daten zu Betriebskosten auch auf eine gemeinsame Plattform zu bringen, die eine Vereinheitlichung von Kostenarten, Gebäudestrukturen und Berechnungsmethoden schafft – und damit Vergleichbarkeit. „Benchmarking heißt für Unternehmen sich mit den Besten zu vergleichen. Vergleiche sind aber nur möglich, wenn einheitliche Standards existieren.
Solche einheitlichen Standards setzt die Geislinger Konvention“, bestätigt Prof. Dr. Andreas Saxinger, der dem Arbeitskreis seit 2022 zusammen mit Andreas Fecker von der GBG Mannheim, der größten kommunalen Wohnungsbaugesellschaft Baden-Württembergs, vorsitzt.
Betriebskosten: Optimierungsbedarf ausloten
Als Mitglied der Geislinger Konvention möchte auch die BML zu mehr Transparenz beim Thema Betriebskosten beitragen. Dazu Karl Scheinhardt, Geschäftsführer der BML: „Bei den Baukosten ist es selbstverständlich, dass wir uns die Zahlen genau ansehen und kritisch nach Einsparpotenzial hinterfragen.
So möchten wir auch mit Betriebskosten umgehen. Also ehrlich draufschauen und gegensteuern, wenn es Optimierungsbedarf gibt. Deshalb sind wir Teil der Geislinger Konvention und tauschen uns mit den anderen Mitgliedern regelmäßig aus.“
Schließlich gibt es viele Fragen: Wo genau sind welche Kosten versteckt? Wie werden sie abgebildet? Wie können diese verglichen werden? Welche neuen Kostenarten, zum Beispiel zu den CO2-Emissionen, gibt es?
Impulsgeber für Wohnungsunternehmen
Das Ziel der Geislinger Konvention ist es, nicht nur für diese Fragen zu sensibilisieren, sondern im Verbund und über die Mitglieder als Multiplikatoren auch konkrete Antworten zu diskutieren. Die Geislinger Konvention kann so mit Blick auf neue Ansätze zum Impulsgeber für Wohnungsunternehmen werden.
Sie kümmert sich um insgesamt vier Arbeitsfelder: Strukturdaten, Betriebskostenarten, Berechnung und Auswertung sowie die Bilanzierung von Treibhausgasemissionen. Ein Instrument zur Erfassung und Analyse von Energieverbrauchsdaten macht aber zum Beispiel CO2-Emissionen nicht nur vergleichbar, sondern trägt auch zu ihrer Reduzierung bei – um so die Energieeffizienz von Gebäuden nachhaltig steigern zu können.
Die Vorteile der Geislinger Konvention für Mitgliedsunternehmen
- Fachliche Expertise
- Belastbares Datenmaterial
- Externe Transparenz und Vergleichbarkeit
- Qualifizierte Ansätze zur Optimierung
Konkrete Umsetzung der Wärmewende fördern
Am Ende ginge es darum, ein Gefühl dafür zu bekommen, wo man stehe und was möglich sei, um auch eine entsprechende Handlungserkenntnis zu gewinnen, so Scheinhardt. Vor diesem Hintergrund möchte der Arbeitskreis langfristig auch die konkrete Umsetzung der Wärmewende fördern. Fest steht schon heute: Eine Betriebskosten-Optimierung und im besten Falle sogar -Senkung käme allen zugute. Nicht zuletzt den Mieterinnen und Mietern.
Astrid Schön