Energiewirtschaftsgesetz: Übergangsregelung zu Kundenanlagen schafft wichtige Planungssicherheit – GdW fordert dauerhafte Lösung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie im Deutschen Bundestag hat sich dafür ausgesprochen, im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eine Übergangsregelung zu verankern, um sogenannte Bestands-Kundenanlagen bis Ende 2028 von den Regulierungsbestimmungen für Verteilnetzbetreiber auszunehmen.

Dabei handelt es sich um lokale Energieversorgungsstrukturen – etwa Stromnetze innerhalb von Wohnquartieren oder Gebäudekomplexen –, über die Mieterinnen und Mieter direkt mit vor Ort erzeugtem Strom, beispielsweise aus Photovoltaikanlagen, versorgt werden. Diese Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Energieerzeugung und sind zentrale Bausteine für Mieterstrom- und Quartierskonzepte.

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„Wir begrüßen die Schaffung eines Übergangszeitraums ausdrücklich als wichtigen Schritt hin zu mehr Planungssicherheit für die Betreiber solcher Anlagen“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Damit wird zunächst verhindert, dass funktionierende und kosteneffiziente Modelle der dezentralen Energieversorgung – wie Mieterstrom oder gemeinschaftliche Gebäudeversorgung – durch übermäßige Regulierung ausgebremst werden.“

Nur Zwischenlösung

Gleichzeitig weist der GdW darauf hin, dass die nun vorgesehene Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2028 nur eine Zwischenlösung darstellt. Sie gilt ausschließlich für Anlagen, die bis zum Inkrafttreten der Regelung bereits angeschlossen wurden. „Deshalb bleibt es dringend erforderlich, eine dauerhafte, europarechtskonforme und bürokratiearme Lösung im EnWG zu verankern, so dass auch für Neuanlagen wieder rechtssicher geplant werden kann“, so Esser weiter.

Hier zeigt die Begründung zum Gesetz zwar Ansatzpunkte. Diese sind aber nicht wirklich praxisgerecht, gerade wenn es durch die Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie künftig zu Einbaupflichten für Photovoltaikanlagen kommt.

Langfristige Regelung entwickeln

Positiv bewertet der GdW in diesem Zusammenhang den Entschließungsantrag des Ausschusses, der die Bundesregierung auffordert, eine langfristige Regelung zu entwickeln. Diese müsse auch auf europäischer Ebene ansetzen, um dem nationalen Gesetzgeber künftig mehr Gestaltungsspielraum zu eröffnen.

Mieterstrom- und Quartiersmodelle sind bezahlbare Lösungen

„Die Wohnungswirtschaft steht bereit, ihren Beitrag zur Energiewende und zur lokalen Stromversorgung zu leisten – dafür brauchen wir jedoch klare, verlässliche und praxistaugliche Rahmenbedingungen“, betont Esser. „Nur so können Mieterstrom- und Quartiersmodelle weiter ausgebaut und bezahlbare Energielösungen für die Bewohnerinnen und Bewohner sichergestellt werden.“

Andreas Schichel

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