Die Bundesregierung will den Stromanteil mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) bis 2020 auf 25 Prozent verdoppeln. Damit gehört die KWK neben der Fotovoltaik und der Windkraft zu den wesentlichen Elementen im Konzept der deutschen Energiewende.
Mikro-KWK-Anlagen können sowohl in Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern sowie Gewerbebetrieben einen großen Teil der elektrischen und thermischen Grundlast erzeugen. Das zeigt auch der neue VDI-Statusreport „Mikro- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“. Er beleuchtet den Stand der Technik, die sich abzeichnenden Tendenzen und gibt konkrete Hinweise für Planung und Dimensionierung sowie Betrieb von Mikro- KWK-Systemen.
Die Publikation gibt zudem Tipps zur Abrechnung von Wärme- und Stromerzeugungskosten und stellt die gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere hinsichtlich Förderung von KWK-Anlagen vor.
Nur ca. 0,3 Prozent auf Mikro-KWK-Anlagen
Jährlich werden ca. 700.000 Heizsysteme installiert, davon entfielen im Jahr 2018 nur ca. 0,3 Prozent auf Mikro-KWK-Anlagen. Unter angemessenen Rahmenbedingungen ist bis 2030 ein Anteil von über 5 Prozent möglich. Um das zu erreichen, ist der Gesetzgeber aber gefordert.
Wichtig sind langfristige Rahmenbedingungen, die Investoren Sicherheit in ihren Entscheidungen geben. Gleichzeitig müssen die bestehenden Hindernisse in Gesetzen und Verordnungen beseitigt werden, um beispielsweise auch der Wohnungswirtschaft einen wirtschaftlich tragfähigen Zugang zu dieser klimaschonenden und effizienten Technologie zu ermöglichen.
So könnte gerade das ideale Einsatzfeld der Wohnungswirtschaft durch bereits bestehende Contracting- Lösungen schnell und spürbar für die Reduzierung des CO2-Ausstoßes sorgen. In einer Contracting-Lösung übernimmt ein Energiedienstleister die Objektversorgung mit Strom und Wärme, wobei Planung, Errichtung, Finanzierung, Betrieb sowie Wartung und Instandhaltung vom Contractor als Komplettpaket angeboten werden.
Dadurch wird das wirtschaftliche Risiko bezüglich Investition und Betrieb nicht vom Endkunden getragen. Die Ungleichstellung von Contracting und Eigenbetrieb bezüglich der Fälligkeit zur Zahlung der EEG-Umlage stellt jedoch ein wesentliches Hemmnis zur Markteinführung dar…