Duschtassen contra Design: Wann hat das Auswirkungen auf die Leitungswasserversicherung – Herr Senk?

Inzwischen ist es gängige Praxis, Badezimmer nicht mehr mit konventionellen Duschtassen aus Emaille oder Kunststoff auszustatten, sondern stattdessen den Wasserablauf in den gefliesten Fußboden zu integrieren und so zugleich auch einen Absatz zur Dusche zu vermeiden. Dies macht die Bäder zum einen alters- und behindertengerecht und sieht zum anderen in aller Regel auch deutlich stylisher aus. Die gelungene Optik und Benutzerfreundlichkeit kann jedoch im Falle eines Leitungswasserschadens zur Leistungsverweigerung des Versicherers führen, wie der Kläger eines in München anhängigen Rechtsstreits vor dem Münchener Oberlandesgericht erfahren musste (OLG München, Hinweisbeschluss vom 30. August 2017, Az.: 25 U 1728/17).

Der Kläger verfügte in seinem Haus über ein vollständig verfliestes Bad, welches wie bereits geschildert keine Duschwanne o.ä. aufwies sondern lediglich einen Wasserablauf im Boden besaß. Aus dieser Dusche trat bestimmungswidrig Wasser aus und verursachte einen Leitungswasserschaden in einem darunter befindlichen Raum. Der Kläger meldete diesen Schadenfall seinem Gebäudeversicherer, welcher sich jedoch weigerte, die Kosten als Leitungswasserschaden zu regulieren. Er begründete seine Ablehnung damit, dass im vorliegenden Fall es sich nicht um einen bedingungsgemäß versicherten Austritt von Leitungswasser aus einer fest mit dem Rohrleitungssystem verbunden Einrichtung im Sinne von § 1 Nr. 2 b) AWB 87 (Allgemeine Bedingungen zur Leitungswasserversicherung) gehandelt habe, da das Brauchwasser direkt durch einen Bodenablauf abgeleitet werde.

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