Als gute Nachricht für saubere Energie und die Stromkunden wertet der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Fall Ålands Vindkraft AB (Rechtssache C-573/12). „Die Richter am EuGH haben betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die Erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte.“
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Bundesverband Erneuerbare Energie: EuGH-Urteil gute Nachricht für Stromkunden
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Vorheriger Artikel
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Urteile rund um „geerbte Immobilie“
Gerichte müssen über unzählige Zweifelsfragen entscheiden Eine Immobilie zu erben, das...
Soziale Vermieter: Politik muss eine Lösung für die unterschiedlichen Stromkosten finden
VNW-Direktor Andreas Breitner: In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind die Kosten im...
Spielraum für Eigentümergemeinschaften: Flexiblere Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen
In Eigentümergemeinschaften sind viele Entscheidungen zu treffen, besonders bei der Verteilung...
Holzheizung auf Basis fiktiver Heizölkosten abgerechnet
Bei mit Holz betriebener Heizung darf Vermieter nicht Heizkosten auf Basis...
Grundsteuer-Update: Nach der Hauptfeststellung ist vor der Fortschreibung
Die Reform der Grundsteuer und die damit verbundene Neubewertung zum 01.01.2022...
VNW 5. Norddeutscher Betriebskostentag – Programm steht fest
Am 14. Oktober 2024 findet in Lübeck der 5. Norddeutsche Betriebskostentag...