Bäume und die Verkehrssicherungspflicht – Was bei einer regelmäßigen Baumsicht-Kontrolle nötig ist, erklärt Thomas Bludau

Mit Bäumen ist das ja so eine Sache. Wir alle freuen uns, wenn die Stadt schön grün ist – keine Frage. Für Wohnungsunternehmen stellen sie aber auch ein Risiko dar. Denn für Schäden, die durch umgeknickte Bäume oder herabfallende Äste entstehen, haftet der Baumeigentümer. Bei Privatgrundstücken oder Privatwegen ist das der Grundeigentümer, auch wenn das Grundstück vermietet oder verpachtet ist. Regelmäßige Baumsichtkontrollen sind im Sinne der Verkehrssicherungspflicht deshalb wichtig. Aber Vorsicht: Es gibt einige Dinge zu beachten, damit Sie im Schadenfall nicht das Nachsehen haben.

Baumsichtkontrollen dokumentieren

Ein Gebäudeeigentümer musste das kürzlich schmerzlich erfahren. Er hatte nach einer Baumsichtkontrolle durch einen externen Experten ein schriftliches Protokoll erstellt und wähnte sich damit auf der sicheren Seite. Immerhin ist er seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und hat die Baumbeschaffenheit ordnungsgemäß prüfen lassen. Dann kam es zum Schadenfall.

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Ein umgeknickter Baum fiel auf ein Auto, der Halter klagte. Und das zuständige Gericht gab dem Gebäudeeigentümer die Schuld: Es wäre nicht sicher, dass er die notwendigen Schritte zur Verkehrssicherung wirklich unternommen hätte, hieß es. Weil er die Sichtkontrollen nicht ausreichend dokumentiert hatte. Nicht ausreichend heißt: nur schriftlich.

Im Schadenfall liegt die Beweispflicht beim Baumeigentümer

Was viele nicht wissen: Die Beweispflicht liegt in so einem Fall immer beim Baumeigentümer. Er ist verantwortlich dafür, dass von „seinen“ Bäumen keine Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer ausgehen, muss Vorkehrungen zum Schutz Dritter rechtzeitig treffen – und das im Zweifel eben auch beweisen können. Sonst drohen Schadenersatzansprüche, bei Körperverletzung kommt die strafrechtliche Belangung hinzu

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