Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Haftung von Managern und die D&O-Versicherung

Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat weiterhin Auswirkungen auf die Versicherungsbranche. Vertieft diskutiert wird zum Beispiel die Frage, ob bei Angriffen russischer Hacker auf Unternehmen die sogenannte Kriegsausschlussklausel in der Cyber-Versicherung zur Anwendung kommt (vgl. Artikel Wohnungswirtschaft heute (wohnungswirtschaft-heute.de). Auch in weiteren Sparten sind erhebliche Auswirkungen zu erwarten. Im Fokus steht hierbei ebenfalls die D&O-Versicherung und viele Unternehmen – insbesondere solche mit Russland-Bezug – fragen sich, welchen speziellen Haftungsrisiken sie nun ausgesetzt sind und ob die versicherten Organe weiterhin Versicherungsschutz unter der D&O-Police erwarten können.

Große Herausforderungen für Unternehmen

Die aktuellen Ereignisse stellen viele Unternehmen vor essenzielle Fragen. Hohe Energiepreise, fehlende Rohstoffe, Lieferengpässe, Produktionsausfälle, verteuerte Einkaufspreise, Inflation, Cyberangriffe oder Sanktionen. Die Liste der zu bewältigenden Probleme ist lang und die Folgen der Krise treffen viele Unternehmen hart. Die Geschäftsführer und Vorstände der Unternehmen stehen daher vor enormen Herausforderungen und es gilt zuvorderst, das Unternehmen durch die herausfordernden Zeiten zu führen und den möglichen Schaden so gering wie möglich zu halten.

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Erhöhte Haftungsrisiken für Manager

Aufgrund der Ausnahmesituation und der sich stetig ändernden Gegebenheiten sind Vorstände und Geschäftsführer einem erhöhten Haftungsrisiko ausgesetzt. Die möglichen Haftungsrisiken sind ebenso vielfältig wie die sich aus der Krise ergebenden Herausforderungen. Unternehmensleiter sind bereits außerhalb von Krisenzeiten Haftungsrisiken ausgesetzt. Begeht ein Manager einen Fehler, haftet er mit seinem Privatvermögen, wenn er bei seiner Entscheidung nicht die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters angewendet hat.

Dr. Marcel Straub, Head of Legal und Leiter der Schadenabteilung bei Finlex: „Während einer Krise sind die Anforderungen an Manager besonders hoch. Neben dem normalen Geschäftsbetrieb müssen Unternehmenslenker die aktuelle Unternehmenssituation noch intensiver überwachen als bisher, um mögliche Risiken zu identifizieren und zu bewältigen. Aktuell kann das z.B. bedeuten, dass Lieferketten oder Produktionsabläufe angepasst, Kredite rechtzeitig beantragt, mögliche Fördermittel zu prüfen sind, die Cybersicherheit hochgefahren oder etwa, dass ein externer Krisenberater beauftragt werden muss, der das Unternehmen fachlich oder juristisch unterstützt.

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Zudem ist bei jeglichen Geschäften zu prüfen, ob ein Russland-Bezug besteht und das Geschäft somit ggf. sanktions- oder embargobewehrt ist. Anderenfalls drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder, für die der Unternehmensleiter von seinem Unternehmen persönlich in Regress genommen werden könnte.“

Bewältigung der Haftungsrisiken

Es ist zwar davon auszugehen, dass die von den Managern getroffenen Entscheidungen momentan noch nicht kritisch hinterfragt werden. Insbesondere wenn ein Unternehmen durch falsche Entscheidungen des Managers in finanzielle Schieflage gerät, wird sich diese Sicht jedoch ändern und Manager von den Unternehmen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Unternehmensleitern ist daher zu raten, ihre Entscheidungen auch in Krisenzeiten auf der Grundlage angemessener Informationen zu treffen sowie eine erhöhte Sorgfalt an den Tag zu legen…

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