Steht in Ihrem Versicherungsvertrag, dass Ihr Feuerversicherer dem Regressverzichtsabkommen beigetreten ist? Dieser Hinweis wird zum 1. Januar 2018 gegenstandslos. Der Grund dafür: Das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen wird zum 31. Dezember 2017 aufgehoben.


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Änderung in der Feuerversicherung: Das Regressverzichtsabkommen wird aufgehoben. Versicherungsexperte Dirk Gehrmann klärt auf.
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