Änderung in der Feuerversicherung: Das Regressverzichtsabkommen wird aufgehoben. Versicherungsexperte Dirk Gehrmann klärt auf.

Steht in Ihrem Versicherungsvertrag, dass Ihr Feuerversicherer dem Regressverzichtsabkommen beigetreten ist? Dieser Hinweis wird zum 1. Januar 2018 gegenstandslos. Der Grund dafür: Das Regressverzichtsabkommen der Feuerversicherer bei übergreifenden Schadenereignissen wird zum 31. Dezember 2017 aufgehoben.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema