Wasserschäden an Geräteanschlussventilen – Warum kommt es immer wieder in Umzugs- und Renovierungsphasen

Die Einliegerwohnung in einem Einfamilienhaus war sechs Jahre lang ungenutzt gewesen, als sie renoviert und eine neue Küche eingebaut wurde. Dabei wurde eine Spülmaschine im Spülenunterschrank angeschlossen, jedoch nicht an dem bereits vorhandenen Gerätezusatzventil, sondern es wurde ein zusätzliches montiert. Diese Arbeiten waren am frühen Nachmittag beendet. In der darauffolgenden Nacht hörte der Hauseigentümer Fließgeräusche aus der noch leerstehenden Einliegerwohnung.

Auf der Suche nach der Geräuschquelle stieß er auf einen Wasserschaden. Das Wasser lief aus dem alten Gerätezusatzventil in der Küche. Mit dem Schließen dieses Gerätezusatzventils konnte der Hauseigentümer den Wasseraustritt problemlos stoppen. Aber warum war es überhaupt mitten in der Nacht spontan zum Wasseraustritt gekommen?

Ein IFS-Gutachter sah sich die Schadenstelle an: Das alte Gerätezusatzventil befand sich dort bereits seit Jahren und hatte nie Probleme verursacht. Daran gab es einen offenen, nicht belegten Geräteanschluss, den wir auf den Bildern oben mit einem roten Pfeil markiert haben. Hier war das Wasser ausgetreten.

Das neue Zusatzventil hatten die Küchenbauer entweder aus Platzgründen verwendet oder aber, weil aus dem alten Gerätezusatzventil kein Wasser floss. Hierin lag auch die Schadenursache: Nach dem Aufbau der Einbauküche lag an dem alten Gerätezusatzventil Leitungsdruck an. Doch aus dem offenen, nicht belegten Geräteanschluss trat kein Wasser aus. Darum hatte niemand das Problem bemerkt.

Das Gerätezusatzventil hat an der Seite einen 3/4″-Außengewindeanschluss (roter Pfeil), dieser ist nicht belegt und kann über das untere Bedienelement (grüner Pfeil) geschlossen werden. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Das Ventil war über Jahre hinweg nicht betätigt worden und darum war der Ventilteller im Ventilsitz verklebt. Durch den Leitungsdruck löste sich der Ventilteller im Laufe der folgenden Stunden, so dass es schließlich zum Wasseraustritt kam. Die spätere Laboruntersuchung der installierten Bauteile bestätigte, dass alle Komponenten einwandfrei funktionierten. Das Problem war die Handhabung.

- Anzeige -

Fälle wie den hier beschriebenen gibt es zuhauf in der Schadendatenbank des IFS: In Umzugs- oder Renovierungsphasen kommt es plötzlich zu einem Wasseraustritt, weil jemand ein Geräteanschlussventil öffnet, aus dem kein Wasser fließt, und es dann im offenen Zustand vergisst.

Kappen oder Blindflansche fehlten

Nach der Norm müssen fertiggestellte und noch nicht mit Entnahmearmaturen versehene Leitungen an allen Ein- und Auslässen zum Beispiel mit Kappen oder Blindflanschen dicht verschlossen werden. Insbesondere der offene Auslass des Geräteventils hätte demnach mit einer Blindkappe versehen werden müssen, da laut Norm geschlossene Absperrventile , wozu auch das Gerätezusatzventil gehört, nicht als dichte Verschlüsse anzusehen sind.

Wenn Absperrventile über Jahre in der selben Position verharren, können sie verkleben oder sich festsetzen. Deshalb sollte man sie regelmäßig betätigen und damit ihre Funktion überprüfen. Das gilt für alle Absperrventile, auch wenn sie genutzt werden. Wenn zum Beispiel eine Leitung undicht wird bzw. ein Rohr bricht, muss das Wasser so schnell wie möglich abgestellt werden. Wenn aber das entsprechende Absperrventil seit Jahren nicht geschlossen wurde, ist das nicht unbedingt möglich, weil das Absperrventil nicht mehr funktioniert. (is)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org/

Forum Leitungswasser erscheint in Kooperation mit der Initiative Schadenprävention und  der AVW Gruppe

Kommentar

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema