Grundsätzlich können auch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) einer gerichtlichen Klauselkontrolle nach dem AGB-Recht unterzogen werden. Dies gilt auch, wenn es sich um einen gewerblichen oder industriellen Versicherungsnehmer handelt. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk beschreibt eine BGH-Entscheidung (Az.: IV ZR 74/08) über die AVB für eine D & O Versicherung.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
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