Grundsätzlich können auch Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) einer gerichtlichen Klauselkontrolle nach dem AGB-Recht unterzogen werden. Dies gilt auch, wenn es sich um einen gewerblichen oder industriellen Versicherungsnehmer handelt. Versicherungsexperte Wolf-Rüdiger Senk beschreibt eine BGH-Entscheidung (Az.: IV ZR 74/08) über die AVB für eine D & O Versicherung.
Lesezeit ca: Less than 1 min.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB): Vertrauen ist gut – Kontrolle ist besser
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Günstig installiert, teuer bereut
Nachdem die alte Geschirrspülmaschine in der Mietwohnung einer vierköpfige Familie nicht...
Wenn nach dem Urlaub das Haus unter Wasser steht
Im Spülenunterschrank platzt ein flexibler Schlauch zur Küchenarmatur. 25 Liter Wasser...
10. September – VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ – auch Online
Leitungswasserschäden entwickeln sich für Wohnungsunternehmen zunehmend von einem klassischen Versicherungsthema zu...
Dürre – das unterschätzte Versicherungsrisiko | Teil 1
Wenn der Boden unter dem Haus trocknet: Bringt Dürre einen neuen...
Vom Versicherungsthema zur Managementaufgabe – der Leitungswasserschaden
Leitungswasserschäden gehören zu den teuersten und zugleich hartnäckigsten Schadenfeldern in der...
Die Photovoltaikversicherung – Warum ist sie wichtig?
In einer zunehmend grünen und nachhaltigen Welt ist die Nutzung von...

