Eine neue Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) sichert WEG-Konten im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung zukünftig noch stärker ab. Sparguthaben von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) sind im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung ab dem 1. Januar 2014 auch über den Betrag von 100.000 Euro staatlich abgesichert.
Das Konto einer Eigentümergemeinschaft wird auf Grund der Teilrechtsfähigkeit der WEG als Einzel- Anleger betrachtet – bisher auch im Falle eines Entschädigungsanspruches. Das Guthaben ist daher aktuell nur bis zu einem Wert von 100.000 Euro gesetzlich gesichert. Durch die jetzt beschlossene Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (EAEG) werden zukünftig WEG-Konten im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung als Gemeinschaftskonten ausgelegt, bei denen alle Mitglieder der WEG als Kontoinhaber gelten.
Ab Januar gilt dann der jeweilige Anteil des einzelnen Kontoinhabers als maßgebliche Obergrenze für einen Entschädigungsanspruch. Alle weiteren Belange der Kontoführung von WEG-Konten bleiben unberührt.