Um Art und Umfang der Verkehrssicherungspflichten des Gebäudeeigentümers wird in schöner Regelmäßigkeit gestritten. Ob diese Verpflichtung auch die regelmäßige Überprüfung einer ausziehbaren Treppe zum Dachboden eines Mehrfamilienhauses beinhaltet, konnte vom Oberlandesgericht Hamm in einem vor einiger Zeit dort anhängigen Rechtsstreit beantwortet werden (OLG Hamm, Az.: I-6 U 16/12).
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