Wer hat grundsätzlich Anspruch auf Wohngeld? Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Anträge auf Wohngeld können bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden.Wohngeld für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Personen, die (Unter-)Mieterin oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.
Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnraum
Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum haben Anspruch auf einen Zuschuss zu ihren Lasten. Maßgeblich sind die Kosten für den Kapitaldienst wie Zinsen und Tilgung, Kosten für die Bewirtschaftung von Wohnraum wie Instandhaltungskosten, Betriebskosten ohne Heizkosten und Verwaltungskosten.
Wovon hängt die Höhe des Wohngeldes ab?
Ob jemand Wohngeldanspruch hat und wenn ja in welcher Höhe, hängt von drei Faktoren ab: Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder Höhe des wohngeldrechtlichen Gesamteinkommens Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. der Belastung (bei Eigentümerinnen und Eigentümern).
Weshalb ist die geplante Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2020 erforderlich?
Seit der letzten Wohngelderhöhung 2016 sind die Mieten und Verbraucherpreise je nach Region deutlich gestiegen. Das eigene Einkommen reicht für viele Haushalte trotz Unterstützung bei den Wohnkosten durch das Wohngeld nicht mehr aus, um ihren Lebensunterhalt selbst zu decken.
Dadurch wechseln Jahr für Jahr Haushalte vom Wohngeld in das Arbeitslosengeld II oder in die Sozialhilfe. Zugleich führen Einkommensanstiege, auch wenn sie nur den allgemeinen Preisanstieg ausgleichen, zu einer Verringerung oder dem Verlust des Wohngeldanspruchs. Zudem übersteigen immer mehr Mieten die Miethöchstbeträge, bis zu denen Mieten in die Wohngeldberechnung einfließen.
Dadurch hat sich die Zahl der Haushalte, die Wohngeld beziehen von Jahr zu Jahr verringert. Ohne Reform würde entsprechend die Zahl der Wohngeldempfängerhaushalte von rund 630.000 Haushalten Ende 2016 voraussichtlich auf 480.000 Haushalte Ende 2020 absinken.
Das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes reichen angesichts dieser Entwicklungen auf vielen Wohnungsmärkten nicht mehr aus, um die wohnungs- und sozialpolitischen Ziele des Wohngeldes zu erreichen.
Was unternimmt die Bundesregierung?
Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD vereinbart, das Wohngeld an die allgemeinen und individuellen Lebensbedingungen anzupassen. Zur Umsetzung dieses Vorhabens hat der Deutsche Bundestag am 18. Oktober 2019 das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) erarbeitete Gesetz zur Stärkung des Wohngeldes (Wohngeldstärkungsgesetz) beschlossen, dem der Bundesrat am 8. November 2019 zugestimmt hat…