Im Durchschnitt des Jahres 2023 sind in rund 320.000 Bedarfsgemeinschaften im SGB II (Bürgergeld) die tatsächlichen laufenden Kosten der Unterkunft und Heizung höher gewesen als die anerkannten Kosten dafür. Bezogen auf alle Bedarfsgemeinschaften mit laufenden anerkannten Kosten der Unterkunft entspricht das einem Anteil von 12,2 Prozent.
Das führt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12470) auf eine Kleine Anfrage (20/12047) der Gruppe Die Linke aus.
Am Beispiel Thüringen sind es 11,2 Prozent
Für Miete und Heizkosten müssen Bürgergeldempfänger in vielen Fällen trotz staatlicher Unterstützung selbst in die Tasche greifen, weil ihre Wohnung als nicht angemessen gilt. Im vergangenen Jahr betraf das in Thüringen 11,2 Prozent der Haushalte mit Bürgergeld und anerkannten Kosten der Unterkunft, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Gruppe Die Linke im Bundestag hervorgeht.
Im Jahresdurchschnitt ging es demnach dabei in Thüringen um 6.501 Haushalte. Rund 90 Euro mussten diese monatlich durchschnittlich selbst bestreiten, etwa aus dem eigentlich zur Sicherung des Lebensunterhalts gedachten Regelbedarf oder aus Ersparnissen.
Das machte rund 18 Prozent der gesamten Wohnkosten aus. Bundesweit waren rund 320.000 Bürgergeld-Haushalte von dieser sogenannten „Wohnkostenlücke“ betroffen. Sie mussten durchschnittlich jeden Monat 103 Euro selbst zahlen.
Quelle: vtw