Kommentar von VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner
Wohnen ist mehr als nur ein Dach über dem Kopf. Es bedeutet Geborgenheit. Sicherheit. Zukunft.
Mieterinnen und Mieter bei einem VNW-Unternehmen müssen sich keine Sorgen vor einer Kündigung wegen Eigenbedarfs machen. Das ist etwas, was vielen erst klar wird, wenn sie in der Zeitung vom Schicksal anderer Menschen erfahren.
Wenn jemand seine Wohnung verliert, weil der Vermieter Eigenbedarf anmeldet – für sich, für die Tochter oder eines etwas entfernteren Verwandten: dann sind Not und Klage bei den Mietern groß.
Zurecht, weil in den Städten bezahlbarer Wohnraum knapp ist und weil vor allem langjährige Mieter fürchten müssen, nur eine (viel) teurere neue Wohnung zu finden. Wenn überhaupt.
Nun ist das Recht eines Vermieters, sein Wohneigentum im Falle eines Falles selbst zu nutzen, unstrittig. Es soll an dieser Stelle nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden.
Aber weil eben eine Wohnung nicht nur ein Dach über dem Kopf ist, geht mit dem Recht auf Eigenbedarf eine große Verantwortung des Vermieters einher. Es stellt sich in erster Linie die Frage: Ist der Eigenbedarf wirklich berechtigt?
Die Antwort ist nicht so einfach. Auch bei ihrer Beantwortung gilt: „Was legal ist, muss nicht legitim sein.“ Von Eigentümern mit mehreren Wohnungen daher zu fordern, bei der Kündigung eine Art Sozialauswahl zu treffen, also langjährige Mieter zu „verschonen“, das ist nicht von der Hand zu weisen.
Kritiker des Eigenbedarfs machen es sich aber oftmals (zu) einfach, wenn sie Vermietern von vorneherein fehlende Lauterkeit vorwerfen. Die allermeisten Wohnungseigentümer wägen auch im Falle von Eigenbedarf die Kündigung sorgfältig ab.
Bestraft werden müssen aber jene Immobilienbesitzer, die ihr Recht auf Eigenbedarf missbrauchen. Die Tochter, die das zur Begründung herangezogene Studium dann doch nicht anritt, oder die „Blitzversöhnung“ eines Ehepaars, nachdem der bisherige Mieter ausgezogen ist – das sind unsoziale und unethische Verhaltensweisen.
Hier gilt es, die Position des Mieters gegenüber dem unlauteren Vermieter zu stärken. Die Aussicht, dass der „Gewinn“ bei einer lukrativeren Neuvermietung an den früheren Mieter geht, könnte ein starkes Motiv sein, vor Gericht zu klagen. Dann würde es sich mancher Vermieter drei Mal überlegen, den rechten Pfad zu verlassen.
Andreas Breitner
Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)