Hilfsorganisationen brauchen dringend Geld- und Sachspenden, um Asylsuchende mit dem Nötigsten zu versorgen. Dem trägt jetzt auch der Fiskus Rechnung und vereinfacht das Spenden für Flüchtlinge (Schreiben des Bundesfinanzministeriums, Az. IV C 4 – S 2223/07/0015 :015). Die Finanzbehörden haben die steuerlichen Vorgaben deutlich gesenkt, betont die Wirtschaftskanzlei WWS aus Mönchengladbach. Spenden für Flüchtlinge ist nun mit minimalen Formalitäten möglich.
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