Das vereinfachte Verfahren A zur Durchführung des hydraulischen Abgleichs war von KfW und BAFA bisher nur bis Ende 2016 erlaubt. Ab sofort ist das vereinfachte Verfahren unbefristet zugelassen. Zur Berechnung des hydraulischen Abgleichs bei einer Einzelmaßnahme sind damit ab 2017 nach wie vor zwei Verfahren zulässig: Das sogenannte Verfahren A ist ein Näherungsverfahren, bei dem die relevanten Werte überschlägig ermittelt werden. Das Verfahren B basiert auf der raumweisen Heizlastberechnung in Anlehnung an die DIN EN 12831 und wird üblicherweise per Software berechnet.