Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) hat klare Erwartungen an die geplante Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen. Wichtigster Punkt: die Verwendung der Fördermittel. „Wir fordern eine deutliche Schwerpunktsetzung für den sozialen Mietwohnungsbau“, sagt vdw-Direktorin Dr. Susanne Schmitt. „Im Wohnraumförderfonds muss dafür ein angemessenes Finanzkontingent festgelegt werden.“ Anderenfalls gerate das im Bündnis für bezahlbares Wohnen gemeinsam vereinbarte Ziel, bis 2030 in Niedersachsen 40.000 öffentlich geförderte Wohnungen zu bauen, frühzeitig und unnötig in Gefahr. Darüber hinaus mahnt die Verbandsdirektorin eine schnelle Umsetzung der neuen Wohnraumförderbestimmungen an: „Es muss jetzt losgehen.“
Anträge für mehr als 100 Millionen Euro
Das Interesse an der neuen Wohnraumförderung des Landes ist auf Seiten der Wohnungswirtschaft enorm. Schon vor der endgültigen Festlegung der Förderbestimmungen haben die vdw-Mitglieder Anträge für mehr als 100 Millionen Euro eingereicht. Damit könnten rund 700 Wohnungen gebaut werden. Insgesamt wollen die Wohnungsgesellschaften und -genossenschaften landesweit in den nächsten zwei Jahren 3000 öffentlich geförderte Wohnungen errichten. Das hat eine Umfrage des vdw unter seinen Mitgliedern ergeben.
Schmitt fordert: „Im Wohnraumförderfonds müssen mindestens 85 Prozent der zur Verfügung stehenden Mittel als Darlehen und Tilgungsnachlässe für den sozialen Mietwohnungsbau zur Verfügung stehen. Das gibt den Investoren Planungssicherheit und entspricht dem Ziel, gerade auf den angespannten Wohnungsmärkten in wachsenden Ballungsräumen für Entlastung zu sorgen. Jetzt darf keine Zeit mehr vergeudet werden. Wir stehen in den Startlöchern.“
Die vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz zur Verbändeanhörung vorgelegten Verwaltungsvorschriften zur sozialen Wohnraumförderung sehen neben der finanziellen Unterstützung des Mietwohnungsbaus unter anderem auch den geförderten Einfamilienhausbau für Familien mit Kindern vor. Schmitt sagt dazu: „Beides ist richtig. Aber Planung und Ausführung eines Mietwohnungsprojektes erfordern deutlich mehr Zeit. Einen Wettlauf ums Fördergeld können wir uns nicht leisten. Leidtragende wären die Haushalte mit geringen Einkommen, die dringend auf eine Mietwohnung warten.“
Trotz der noch erforderlichen Feinjustierung der Förderbestimmungen ist Verbandsdirektorin Schmitt zuversichtlich…