Umstellung auf Contracting oder Fernwärme – wann müssen Sie bei der Einbindung eines Wärmelieferanten die Voraussetzungen des § 556c BGB und der Wärmelieferverordnung beachten?

Mit dem Mietrechtsänderungsgesetz hat der Gesetzgeber zum 01.07.2013 die für die Umstellung auf eine gewerbliche Wärmelieferung zentrale Vorschrift des § 556c in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) aufgenommen und damit versucht, einen Schlussstrich unter eine lange andauernden Diskussion zu ziehen. Technische Einzelheiten werden in einer Wärmelieferverordnung geregelt.

Die Erfahrungen aus unserer Beratungspraxis zeigen uns allerdings, dass die Regelung zu fehlerhaften Vorstellungen führen, wann und welche gesetzlichen Voraussetzungen Immobilieneigentümer für die Sicherstellung der Umlagefähigkeit der damit verbundenen Kosten erfüllen müssen.

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