Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat die drei wohnungswirtschaftlichen Förderprogramme „Wohneigentum“, „Energetische Sanierung“ und „Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen“ – die sogenannte Mehrgenerationenrichtlinie – hinsichtlich der Kreditkonditionen vereinheitlicht. Bereits im Februar wurden die Konditionen der Landeswohnbauprogramme „Energetische Sanierung“ und „Wohneigentum“ verbessert. Jetzt unterzeichnete Innenminister Markus Ulbig die Anpassung der „Mehrgenerationenrichtlinie“.


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Sachsen: Förderprogramme „Wohneigentum“, „Energetische Sanierung“ und „Wohnraumanpassungen für generationenübergreifendes Wohnen“
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