Rund zwei Millionen Haushalte profitieren ab 2023 vom „neuen Wohngeld“

Das „neue Wohngeld“ trat zum 1. Januar 2023 in Kraft. Der Bundesrat hatte dem Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt. Die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolge am 8. Dezember 2022.

Von der Wohngelderhöhung können laut Berechnungen des IW Köln (Mikrosimulation) im Jahr 2023 rund zwei Millionen Haushalte profitieren. Darunter sind rund 1,4 Millionen Haushalte, die durch die Reform erstmals oder wieder einen Wohngeldanspruch erhalten.

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Link: Rechenbeispiel für das neue Wohngeld


Insgesamt werden drei Gruppen von der Wohngelderhöhung durch die dauerhafte Heizkostenkomponente, die Klimakomponente und die Anpassung des Einkommensparameters in der Wohngeldformel profitieren:

  • Rund 600.000 Wohngeldhaushalte, die im Jahr 2023 auch ohne Anpassung Wohngeld bezogen hätten.
  • Rund 1.040.000 Haushalte, deren Einkommen bislang die Grenzen für einen Wohngeldanspruch überschritten haben und die aufgrund der Wohngeldverbesserung im Jahr 2023 erstmals oder wieder mit Wohngeld bei den Wohnkosten entlastet werden.
  • Rund 380.000 Haushalte, die zuvor Leistungen nach dem SGB II oder nach dem SGB XII bezogen haben.

Dauerhafte Heizkomponente


Die Heizkostenkomponente wird ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld werden. Die Höhe der Heizkostenkomponente ist so gewählt, dass im Durchschnitt aller Empfängerinnen und Empfänger die durch eine Preisverdoppelung gegenüber 2020 entstehenden Mehrbelastungen ausgeglichen werden. Dies führt in der Wohngeldberechnung im Schnitt zu 1,20 Euro je qm mehr Wohngeld. Als Pauschale angelegt, setzt die Komponente zudem auch Anreize zur Sparsamkeit.

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Klimakomponente

Die Klimakomponente soll höhere Mieten durch energetische Sanierungen des Gebäudebestands und energieeffiziente Neubauten zur Erreichung der Klimaschutzziele pauschal abfe-dern. Es wird ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro je qm vorgesehen. Die bürokratiearme Lösung sieht einen gesamtwirtschaftlichen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.

Zu Beginn des Jahres 2022 haben rund 595 300Haushalte in Deutschland Wohngeld bezogen. Das entsprach 1,5 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.

Im Vergleich zum Vorjahr gingen die Zahlen um 3,7 Prozent zurück. 2020 hatten noch rund 618 200 Haushaltediesen staatlichen Zuschuss erhalten. Aufgrund einer Reform der Ampel-Regierung sollen ab dem kommenden Jahr allerdings deutlich mehr Berechtigte die Zulage bekommen.

Beim Blick auf die einzelnen Bundesländer werden Unterschiede deutlich

Mit einem Anteil von 2,6 Prozent waren die Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Ende 2021 am häufigsten auf Wohngeldangewiesen. Am geringsten war der Anteil in Bayern mit 0,9 Prozent. In rund 96 Prozent der Wohngeldhaushalte hatten laut den Angaben alle Haushaltsmitglieder Anspruch auf Wohngeld. In rund 4 Prozent lebten sowohl Bewohner mit und ohne Wohngeldanspruch. Der durchschnittliche monatliche Anspruch betrug Ende 2021 bei reinen Wohngeldhaushalten192 Euro, bei den Teilhaushalten 177 Euro. Ein Jahr zuvor lag der Anspruch bei reinen Wohngeldhaushalten noch bei 177 Euro und bei Teilhaushalten bei 167 Euro.

Der Anstieg liegt unter anderem an der sogenannten CO2-Komponente, die Anfang 2021 eingeführt wurde und Mehrkosten beim Heizen ausgleichen soll. Das Bundesamt verwies zudem auf Zahlen des Bundesbauministeriums, wonach Bund und Länder im Jahr 2021 zusammen rund 1,406 Milliarden Euro für Wohngeld ausgaben. Das waren rund 7 Prozent oder 94,6 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

HP Quelle: DESTATIS, BMWSB

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