Passivhaustauglichkeit von Fenstern, Außentüren, Fassaden und Isoliergläsern

ift-Richtlinie WA-15/2 ermöglicht CE- und normkonforme Bewertung von Bauteilen. Das energetische Anforderungsniveau an Gebäude entwickelt sich stetig weiter in Richtung Passiv- bzw. Nullenergiehaus. Damit die Hersteller die geforderten Werte nachweisen können, hat das ift Rosenheim die Richtlinie WA-15/2 erarbeitet, in der die Vorgehensweise zur Beurteilung der Passivhaustauglichkeit der genannten Bauelemente auf der Grundlage von ENNormen festgelegt wird.

Hersteller und Planer haben damit die Sicherheit, dass die Nachweise auch für die CE-Kennzeichnung nach der jeweiligen Produktnorm verwendet werden können. Zusätzlich werden weitere Leistungseigenschaften sowie Baukörperanschlüsse hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit gemäß RALMontage bewertet.

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