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Neue Zähler – alter Fehler

Der beschädigte Wasserzähler wurde dem IFS in Einzelteilen übersandt. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Die Ursache eines Leitungswasserschadens findet man oft relativ weit entfernt von der Stelle, an der sich der Schaden gezeigt hat. Im hier beschriebenen Fall wurde dem IFS ein Messkapselzähler zur Untersuchung zugesandt, der einen Leitungswasserschaden verursacht hatte. Doch im Labor war das Rätsel nicht zu lösen.

Das Anschlussgewinde aus Kunststoff war vollständig umlaufend gebrochen. Die Bruchflächen wiesen die Merkmale eines Gewaltbruchs auf. Der zuständige Gutachter vermutete zunächst ein zu festes Anziehen des Wasserzählers bei der Installation.

Bei seiner genaueren Recherche stellte sich heraus, dass in dem Haus bereits sechs Messkapseln gebrochen waren. In allen Fällen waren alte Zähler mit Messinggewinde gegen neue Zähler mit Kunststoffgewinde getauscht worden. Das bestärkte die Vermutung, dass der Monteur die Kunststoffgewinde zu fest angezogen hatte.

Doch diese Theorie war nicht wasserdicht:

Bei der weiteren Recherche stellte sich nämlich heraus, dass nur Warmwasserzähler betroffen waren. Da der Monteur aber immer Warm- und Kaltwasserzähler gleichzeitig getauscht hatte, hätten bei dem vermuteten Installationsfehler auch Kaltwasserzähler betroffen gewesen sein müssen.

Das Anschlussgewinde aus Kunststoff des Wasserzählers war umlaufend gebrochen. Die Bruchflächen wiesen Merkmale eines Gewaltbruchs auf. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Um der Sache auf den Grund zu gehen, untersuchte der Gutachter die gesamte Gebäudeinstallation des Mehrfamilienhauses. Im Keller des Hauses fand er eine Dosieranlage, die schon vor zehn Jahren zur Behandlung des Warmwassers installiert worden war. Der Turbinenwasserzähler der Dosieranlage war zwischen dem Sicherheitsventil und dem Warmwasserspeicher installiert.

Diese Installationsweise ist nicht zulässig:

Da der Turbinenwasserzähler der Dosieranlage über einen Rückflussverhinderer verfügt, konnte der bei der Erwärmung des Trinkwassers im Warmwasserspeicher entstehende Druck nicht über das Sicherheitsventil abgebaut werden. In der Folge kam es immer wieder zu einem unzulässigen Druckanstieg in den Warmwasserleitungen des Hauses.

Im Keller fand der Gutachter die Schadenursache: Der Turbinenzähler der Dosieranlage (rote Markierung), wurde in Fließrichtung (blauer Pfeil) hinter dem Sicherheitsventil grüner Pfeil und dem Warmwasserspeicher (rechts im Bild) installiert. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Die Wasserzähler mit Messinggewinde hatten diese Überbelastung noch ausgehalten; die neuen Zähler mit Kunststoffgewinde sind durch diese unzulässigen Betriebsbedingungen hingegen gebrochen.

Der schadenursächliche Montagefehler war also schon zehn Jahre vor dem Schaden erfolgt, fiel allerdings erst durch den Tausch der Zähler auf. (LW)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org

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„Verhütung von Leitungswasserschäden“: So lief die VdS-Fachtagung in Köln – Eindrücke, beschrieben von Stefan Schenzel

„Verhütung von Leitungswasserschäden“: VdS-Fachtagung in Köln
Alexander Gegner, rechts, von BEULCO beeindruckte mit seinem Vortrag „iQ-waterGuards zur Digitalisierung von Trinkwasserleitungen“, wie man mit Sensoren Leckagen in Trinkwasserinstallationen auf die Spur kommen kann. Dr. Georg Scholzen führte mit sehr viel Fachwissen durch die Veranstaltung. Foto: gw

Mitte September fand in Kooperation mit der AVW in Köln wieder die beliebte VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“ statt. Zahlreiche Entscheiderinnen und Entscheider der Wohnungswirtschaft kamen auch in diesem Jahr nach Köln, um ihr Wissen und ihr Netzwerk zu erweitern. Auch die Online-Teilnehmer beteiligten sich an den regen Diskussionen

Alle zwei Jahre findet sie unter der Schirmherrschaft der AVW in Köln statt: die VdS-Fachtagung „Verhütung von Leitungswasserschäden“. Ein Pflichttermin für viele Entscheiderinnen und Entscheider der Wohnungswirtschaft. Denn Leitungswasserschäden übersteigen bei weitem die Feuer- und Sturmschäden – sowohl in der Anzahl als auch in den Schadenaufwendungen. Und die meisten der mehr als eine Million Leitungswasserschäden, die in der verbundenen Wohngebäudeversicherung pro Jahr auftreten, entfallen auf Wohngebäude.

Und so fanden sich am 17. September wieder zahlreiche Mitarbeitende von Versicherungsunternehmen und der Wohnungswirtschaft, aus Ingenieur-, Planungs-, Architektur- und Sachverständigenbüros, aus Wasserschaden-Sanierungsfirmen und der Heizungs- und Sanitärbranche in Köln ein, um die derzeit relevantesten Aspekte bei der Prävention von Leitungswasserschäden zu diskutieren.

Dipl.-Ing. Mark Grusdas von GDV, stimmt mit neueren Zahlen (Grafik) in seinem Vortrag die Teilnehmer auf den Tag in Köln ein. So führten die 2021 im Durchschnitt deutlich teureren Frostschäden Ende Februar zu einem Anstieg des gemeldeten Schadenaufwandes im Februar/März. Ohne ausgeprägte Frostperiode verlief die Schadenbelastung im Monatsverlauf 2022 und 2023 deutlich gleichmäßiger. Insbesondere aufgrund der Inflation wird aber insgesamt mit einem Anstieg des Schadenaufwandes 2023 gegenüber 2022 von Wohngebäude-Leitungswasser um 17 % von 3,8 Milliarden Euro auf 4,5 Milliarden Euro gerechnet. Ähnlich hoch wird auch der Verlauf für 2024 gerechnet.

Die Digitalisierung nutzen

Die von AVW-Experte Dr. Georg Scholzen moderierte Veranstaltung lieferte einen aktuellen Überblick über das Marktgeschehen und informierte die Teilnehmer über neue Techniken und innovative Ansätze. Etwa die digitale Überwachung von Trinkwasserleitungen. Denn durch die zunehmende Digitalisierung unserer Welt ergeben sich hier völlig neue Möglichkeiten.

Gleich drei Vorträge beschäftigten sich mit dem Thema und der Tagungsschwerpunkt stieß auf reges Interesse. Neue, intelligente Systeme punkten nicht nur durch eine präzise Erfassung von Daten, sondern im Vergleich zu herkömmlichen Zählern auch durch geringere Kosten. Sie können Verbraucher automatisch alarmieren, sobald Anomalien im Wasserverbrauch erkannt werden. Das kann Schäden, etwa durch Schleichleckagen, verhindern.

Die Fachtagung zeigte auch in diesem Jahr wieder eindrücklich, was bei der Prävention von Leitungswasserschäden heute nicht nur möglich ist, sondern tatsächlich bereits angewandt wird. Wie können Neuinstallationen von nicht gepressten Trinkwasserleitungen repariert beziehungsweise überprüft werden? Inwiefern ist die Kontrolle des Trinkwassers auch für Mieter relevant? Und was hat die Gefahrstoffverordnung mit Leitungswasserschäden zu tun? Das waren nur einige der Fragen, auf die es Antworten und spannende Insights gab, die direkt in die Praxis umgesetzt werden können. Für viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer stand im Anschluss fest: 2026 sind sie auf jeden Fall wieder dabei.

Stefan Schenzel

Teamleiter Schadenmanagement und -beratung bei der AVW Gruppe

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Doppelwaschtisch mit zwei Wasserhähnen – Am falschen Ende gespart

Doppelwaschtisch mit Wasserhähnen - Am falschen Ende gespart
Das Eckventil und das T-Stück mit dem Anschlussstutzen. Rechts: An der Überwurfmutter sind Druckspuren vorhanden, die belegen, dass die Verbindung ursprünglich fest angezogen worden war. Foto: https://www.ifs-ev.org/

In der vergangenen Woche berichteten wir über einen Eigenheimbesitzer, der im Rahmen einer Renovierung einen Billig-Wasserhahn eingebaut und sich damit einen Wasserschaden eingefangen hatte. Ähnlich erging es dem zunächst glücklichen Besitzer eines neu errichteten Einfamilienhauses.

Im Bad im Obergeschoss sollte ein Doppelwaschtisch mit zwei Wasserhähnen installiert werden. Allerdings war nur ein Eckventilepaar, also einmal Kaltwasser und einmal Warmwasser, für deren Anschluss vorhanden. Ob dies von Anfang so geplant war, oder ob sich nachträglich doch noch etwas Kleingeld in der Haushaltskasse gefunden hatte, um doch zwei Waschbecken zu installieren, ist dem IFS nicht bekannt.

Der Nachbar (ein Profi) wurde aktiv

Die Installation der Waschbecken und Armaturen wurde von einem Nachbarn durchgeführt wurde. Der Mann war immerhin ein Profi; er arbeitet für das Installationsunternehmen, das auch die Rohrleitungen in dem Gebäude verlegt hatte.

Um beide Armaturen mit nur einem paar Eckventile mit Wasser zu versorgen, hatte man zwei T-Stücke besorgt. Diese waren mit einem verchromten Stutzen ausgeführt und wurden an die Klemmringverschraubungen der Eckventile angeschlossen. An den beiden anderen Anschlüssen wurden jeweils die Armaturen angeschlossen. Voilà. Allerdings hatte der Hausbesitzer nicht lange Freude an dem Doppelwaschtisch: Bereits nach zwei Wochen löste sich eine Klemmringverbindung. Das austretende Wasser flutete sowohl das Ober- als auch das Erdgeschoss.

Das Eckventil und das T-Stück mit dem Anschlussstutzen. Rechts: An der Überwurfmutter sind Druckspuren vorhanden, die belegen, dass die Verbindung ursprünglich fest angezogen worden war. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Durch die Untersuchung des T-Stückes und des Eckventils im Labor sollte ein IFS-Gutachter nun herausfinden, ob der Schaden auf einen Installationsfehler oder einen Produktmangel zurückzuführen war.

An dem Stutzen war keine Einschnürung vorhanden, wie sie durch den festgezogenen Klemmring an einem Kupferröhrchen entstanden wäre. Hatte der Installateur einfach nur schlecht gefrühstückt und die Verbindung nicht vernünftig festgezogen?

Der Gutachter trennte das Stutzenende ab, um mit dem verbliebenen Teil und der vorhandenen Verschraubung eine Vergleichsverbindung zu erstellen. Diese hielt zunächst auch üblichen Drücken stand, ließ sich dann aber von Hand auseinanderziehen.

Hartes Messing statt weiches Kupfer

Warum sich mit den vorliegenden Komponenten keine dauerhaft Kraftschlüssige Verbindung erstellen ließ, zeigte ein Blick auf den abgetrennten Stutzen: Die Trennfläche war nicht kupferrot, sondern messinggelb. Der Stutzen bestand also nicht aus weichem Kupfer, das sich einschnüren lassen würde, wodurch der Klemmring dann an dieser Stelle fixiert wäre, sondern aus Messing.

Messingstutzen vom T-Stück (rechts) und Messingstutzen eines flexiblen Anschlussschlauchs (links): An letzterem ist ein Absatz vorhanden, der das Durchrutschen durch den Klemmring verhindert. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Messing ist deutlich härter und lässt sich mit dem Messingklemmring nicht einschnüren. Aus diesem Grund müssen Messingstutzen, wie sie zum Beispiel an flexiblen Anschlussschläuchen verwendet werden, einen Absatz bzw. eine kleine Kante haben, hinter den der Klemmring hakt und dadurch den Stutzen festhält.

Der Stutzen hätte also vom Hersteller entweder aus Kupfer oder mit einem Absatz ausgeführt werden müssen. Er hatte buchstäblich „am falschen Ende“ gespart. Der Hersteller, dessen Name auf dem Bauteil aufgedruckt war, hat übrigens im Mai 2024 Konkurs angemeldet.

Mit je zwei separaten Eckventilpaaren wäre der Schaden so nicht eingetreten. Dies hätte man besser planen können. Der gesparte Planungsaufwand oder die Kostenersparnis für die beiden zusätzlichen Anschlüsse wiegen sicherlich den Ärger über die anstehende Sanierung nicht auf. (SBO)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org

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Hochwasser verursacht Schäden in Milliardenhöhe – Neuer digitaler „Hochwasser-Check“ verfügbar

Hochwasserschäden in Milliarden - Digitaler „Hochwasser-Check“
Mit dem „Hochwasser-Check“ können Immobilienbesitzer und Mieter ihre individuelle Gefährdung durch Starkregen und Fluss-Hochwasser ermitteln. Der Hochwasser-Check zeigt an, wie stark der gewählte Standort durch die Gefahren Starkregen und Fluss-Hochwasser im Vergleich zu anderen Standorten in Deutschland betroffen ist. Neben dem Adresspunkt wird auch die unmittelbare Umgebung verwendet. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass Gebäude auf Flächen stehen, die überschwemmt werden können. Quelle: https://www.dieversicherer.de

Unerwartete Naturereignisse haben in den vergangenen Monaten zu erheblichen Schäden geführt. Laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) belaufen sich die versicherten Schäden durch das Pfingst-Hochwasser im Saarland und in Rheinland-Pfalz schätzungsweise auf bis zu 200 Millionen Euro.

Noch gravierender sind die Hochwasserschäden, die durch die Starkregenfälle Anfang Juni vor allem in Bayern und Baden-Württemberg verursacht wurden. In den von Hochwasser betroffenen Regionen Bayerns und Baden-Württembergs gehen die Wasserstände allmählich zurück.

Die Versicherungswirtschaft schätzt, dass die jüngsten Überschwemmungen erhebliche Schäden hinterlassen haben. Vorläufigen Schätzungen zufolge belaufen sich die Schäden in den beiden Bundesländern auf mehr als 2 Milliarden Euro.

Folgt eine Elementar-Pflichtversicherung?

Die Versicherungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen, insbesondere nach den Schäden durch die bislang folgenschwerste Naturkatastrophe im Juli 2021. Damals entstand ein versicherter Schaden von knapp neun Milliarden Euro. Die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden wird in der Politik wieder intensiv diskutiert, um die Betroffenen besser abzusichern und die finanziellen Belastungen durch Schäden besser auszugleichen.

Die Bereitstellung erforderlicher staatlicher Rückversicherungskapazitäten oder die unbegrenzte Absicherung im Katastrophenfall für Schäden oberhalb einer bestimmten Eintrittsschwelle („Stop-Loss“) lehnen Bund und Länder allerdings ab.

Hingegen appelliert die Versicherungswirtschaft beim Schutz vor Wetterextremen besonders hinsichtlich der Prävention. Wichtig ist ein klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren. Die Prävention sollte fester Bestandteil der Landesbauordnungen werden. Nur so können die zukünftig hohen Schäden vermieden werden – besonders in Überschwemmungsgebieten, wo immer noch zu viel gebaut wird. Vor diesem Hintergrund haben die Versicherer einen Forderungskatalog vorgelegt, in dem die Anforderungen an einen umfassenden Naturgefahrenschutz konkretisiert werden.

Das Papier ergänzt den Lösungsvorschlag der Versicherer für ein ganzheitliches Absicherungskonzept für Naturgefahren in Deutschland.

Neuer „Hochwasser-Check“ verfügbar

Auch der frisch eingeführte Hochwasser-Check informiert über das potenzielle Risiko für Starkregen und Überschwemmungen an mehr als 22 Millionen Adressen in Deutschland. Mit dieser neuen Online-Plattform können Immobilienbesitzer und Mieter einfach und schnell ihr persönliches Risiko für Starkregen und Hochwasser ermitteln – ohne Kosten und ohne Anmeldung.

Bundesländer und Regionen unterschiedlich betroffen

Laut GDV hat Sachsen von allen Bundesländern den höchsten Anteil gefährdeter Adressen. Hier liegen knapp 3 Prozent der Adressen in Überschwemmungsgebieten. Dahinter folgen Thüringen mit rund 2,7 Prozent und Rheinland-Pfalz mit 2 Prozent. Am wenigsten betroffen sind Schleswig-Holstein (0,16), Hamburg (0,08) und Berlin (0.04).

Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass auch in weniger gefährdeten Gebieten hohe Sachschäden, z. B. durch starke Niederschläge, eintreten können. Daher sind auch bereits bundesweit rund 95 % der über uns versicherten Immobilien über eine Elementarschadenversicherung abgesichert.

Die Wohnungsunternehmen, die bisher über keinen entsprechenden Versicherungsschutz verfügen, sind vor dem Hintergrund der tendenziell steigenden Schadenzahlen gut beraten, sich Gedanken über diese elementare Versicherungsdeckung zu machen. Sprechen Sie hierzu gerne Ihren Kundenmanager an.

Dirk Gehrmann

Prokurist und Bereichsleiter Bestandsmanagement  bei der AVW-Gruppe

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Wer billig kauft, renoviert zweimal

Wer billig kauft, renoviert zweimal
Armatur mit gebrochenem Stutzen und Schlauch. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Es hätte so schön werden sollen. Gerade hatte man das frisch renovierte Einfamilienhaus bezogen und den Renovierungsstress etwas hinter sich gelassen, als im Obergeschoss ein Kaltwasserhahn brach und das austretende Wasser die Arbeiten der vergangenen Monate zunichtemachte.

Der Wasserhahn war an einem Ausgussbecken angeschlossen. Beides hatte der Hauseigentümer auf einer bekannten Internetplattform mit vier bunten Buchstaben „günstig geschossen“ und dann selbst eingebaut. Dabei habe er alles richtig gemacht, davon war der Mann überzeugt.

Keine Hinweise auf den Hersteller oder einen Eignungsnachweis

Dies zu prüfen war nun die Aufgabe des IFS-Gutachters, der die defekte Armatur auf den Labortisch bekam. An der Armatur, die selbst keine Hinweise auf den Hersteller oder einen Eignungsnachweis hergab, war ein Messingstutzen an der Unterseite vollständig abgebrochen. Das Bauteil diente sowohl zum Anschluss des Kaltwasserzulaufschlauchs, war also innen wasserdurchflossen, als auch zur Befestigung am Ausgussbecken. Mittels der auf den Stutzen geschraubten Mutter wurde die Armatur festgezogen.

Im Rasterelektronenmikroskop zeigten sich auf der gereinigten Bruchfläche die typischen Merkmale einer Spannungsrisskorrosion, wie sie bei wasserberühren Messingbauteilen regelmäßig auftritt, wenn diese überhöhte herstellungsbedingte Zugeigenspannungen aufweisen oder überhöhte Zugspannungen im Rahmen der Montage eingebracht werden.

Der Stutzen ist an der Armaturenunterseite gebrochen. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Eine weitere Werkstoffprüfung zeigte, dass das Messing des Stutzens sämtliche Vorgaben erfüllte und die schadenursächlichen Zugspannungen tatsächlich im Rahmen der Installation erzeugt worden waren. Diese hatte der Hauseigentümer ja selbst durchgeführt. Hatte er also selbst Schuld und entgegen seiner Überzeugung doch etwas falsch gemacht?

Ein Blick in die Formelsammlung und Tabellenwerke sollte die Antwort geben: Bei sanitärüblichen Anzugsmomenten entstanden in dem tragenden Querschnitt des Stutzens bereits Spannungen, die allein ausreichten, um Spannungsrisskorrosion auszulösen. Er war für den Anwendungszweck schlicht zu dünnwandig ausgelegt.

Der Hersteller hätte also entweder einen gegen Spannungsrisskorrosion unempfindlichen Werkstoff, eine ausreichend dimensionierte Wandstärke oder eine nicht wasserberührte Konstruktion wählen sollen.

Mikroskopische Ansicht der Bruchfläche. Foto: https://www.ifs-ev.org/

Formal hatte der Hauseigentümer zwar keinen schadenursächlichen Installationsfehler begangen. Er hatte aber mit dem Griff zum Billigbauteil das Risiko für einen Wasserschaden deutlich erhöht. Im Verhältnis zu einem Wasserhahn eines namhaften Herstellers ist eine solche Armatur zunächst eine deutliche Ersparnis. Doch Schnäppchen sind am Ende häufig teuer. (SBO)

Ein Gastbeitrag des Institutes für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer, IFS e.V. Weitere Informationen unter www.ifs-ev.org

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hubitation finals 2024 … and the winner is Awatree

hubitation finals 2024 … and the winner is Awatree
Fröhliche Gesichter auf den siebten hubitation finals, die in diesem Jahr am 7. Oktober zum dritten Mal auf dem Expo Real Stand der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt stattfanden. Quellenhinweis: NHW / Walter Vorjohann.

Die hubitation finals gehören mittlerweile zum festen Programm der Expo Real und sind ein Höhepunkt des Messeauftritts der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW). Bereits zum siebten Mal suchte der Start-Up-Accelerator der NHW die interessantesten Geschäftsideen für die Herausforderungen der Immobilienbranche und ist fündig geworden.

Nach einem spannenden Pitch vor rund 120 Zuschauern konnte das Startup Awatree aus Celle am Messemontag den hubitation Innovation Contest für sich entscheiden. Iris Christophers, Leiterin Business Development bei Awatree, hatte ein intelligentes und nachhaltiges Wasserkonzept für Freiflächen überzeugend vorgestellt und damit die dreiköpfige Jury überzeugt.

Neben weiteren Einladungen zu großen Branchenevents winkt ein Pilotprojekt gemeinsam mit Tandempartner NHW, vertreten durch die Leiterin des Freiflächenservice Martina Fendt.

Das Siegerduo der hubitation finals 2024: Startup Awatree mit Iris Christophers (l.) und Martina Fendt, Leiterin des Freiflächenservice der NHW. Foto: NHW / Walter Vorjohann

Vier Tandems am Start

Als erstes pitchte in diesem Jahr veli aus Kassel im Tandem mit der Volkswohnung aus Karlsruhe. Die Idee aus dem Bereich Ambient Assisted Living ist sozusagen ein smarter Notruf, der auch passiv funktioniert und das Leben älterer Mieter um einiges sicherer macht.

DayOff aus Kiel war mit einer Applikation angetreten, mit der Mieterinnen und Mieter über Gamification Elemente zum Energiesparen und zur Schonung von Ressourcen befähigt und motiviert werden. Mit im Tandem: der Spar- und Bauverein aus Dortmund.

Der letzte Finalist, kolua aus München, hatte ein Heimspiel. Die modulare, hardware-unabhängige Buchungsplattform für Mieterservices ermöglicht ein breites Spektrum an Anwendungen – von intelligenten Schließfächern (Smart Lockern) bis hin zu digitalen Dienstleistungen, die das Leben in Wohnquartieren bereichern. Mit im Boot: Tandempartner NEULAND Wohnungsgesellschaft aus Wolfsburg.

Wichtiger Innovationsschub in die Branche

„Genauso vielfältig wie die Herausforderungen, vor der die Wohnungswirtschaft steht, sind die Ideen und Lösungsansätze, die gerade aus der innovativen Startup-Szene kommen. hubitation hat sich zu einem ganz wichtigen Motor für unsere Branche entwickelt, der diesen Austausch zwischen ‚alter und neuer Welt‘ am Laufen hält“, beschreibt Dr. Thomas Hain, Leitender Geschäftsführer der NHW, den Wert der hubitation finals. Wie wichtig der Accelerator nach sieben Jahren für die Branche geworden ist, zeige die wachsende Zahl der Unternehmen, die sich als Associates dem Netzwerk anschließen.

„Das Tempo an Veränderung ist so brutal schnell und nimmt mit KI und fortschreitender Digitalisierung ja immer weiter zu. Niemand von uns ist in der Lage, dass alleine auch nur annähernd im Blick zu behalten. Ein Netzwerk wie hubitation ist die einzige Chance, hier den Kopf oben zu behalten“, meint auch Klaus Straub, Leiter IT und Digitale Transformation bei der NHW.

Jury hatte es nicht leicht

So vielfältig das Feld der Startups, so kompetent und branchenerfahren war auch die Jury besetzt. Aus der Wissenschaft kommt die Immobilienökonomin Prof. Dr. Sigrid Schaefer. Sie hat die Professur für Immobilienmanagement an der IU Internationale Hochschule Essen inne und ist dort Studiengangsleiterin für die Masterstudiengänge. Ihre Schwerpunkte liegen unter anderem in den Bereichen Immobilienmanagement und digitale Transformation, Nachhaltigkeitsmanagement und Green Building.

Doris Wagner vertritt in der Jury den Gastgeber Expo Real, der die große Bühne für die Startups ermöglicht. Nachdem sie als Mitglied im deutschen Bundestag politische Arbeit leistete, wechselte sie im Februar 2019 zur Messe München. Heute ist sie dort als Director of Public Policy und ESG tätig und fokussiert sich vor allem auf Nachhaltigkeitsthemen.

Aus der wohnungswirtschaftlichen Praxis und als Vertreter des hubitation Associates Netzwerks kommt Steffen Helbig, Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Berlin Mitte mbH. Als gelernter Bankbetriebswirt und Immobilienökonom ist er seit 2007 bei der Wohnungsgesellschaft Berlin Mitte mbH tätig und verfügt über langjährige Fach- und Führungserfahrung in der Branche.

Jens Duffner


Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) mit Sitz in Frankfurt am Main und Kassel bietet seit 100 Jahren umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen und Entwickeln. Sie beschäftigt rund 850 Mitarbeitende. Mit rund 60.000 Mietwohnungen in rund 120 Städten und Gemeinden in Hessen gehört sie zu den zehn führenden deutschen Wohnungsunternehmen. Unter der NHW-Marke ProjektStadt werden Kompetenzfelder gebündelt, um nachhaltige Stadtentwicklungsaufgaben durchzuführen. Die Unternehmensgruppe arbeitet daran, ihren Wohnungsbestand weiter zu erhöhen und klimaneutral zu entwickeln. Um dem Klimaschutz in der Wohnungswirtschaft mehr Schlagkraft zu verleihen, hat sie gemeinsam mit Partnern das Kommunikations- und Umsetzungsnetzwerk Initiative Wohnen.2050 gegründet. Mit hubitation verfügt die Unternehmensgruppe zudem über ein Startup- und Ideennetzwerk rund um innovatives Wohnen. www.naheimst.de

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Sind alle Ihre Geräte mit aktueller Software ausgestattet?

digitales Denken hilft der Baubranche – Die neue Bau-Förderung
Gerd Warda, Chefredakteur

Liebe Leserinnen, liebe Leser.

Werden Sie auch gerade „überspamt“? Mails mit Aufforderungen die Bankdaten zu überprüfen, angefallene Zollgebühren zu begleichen, der Versicherungsschutz sei nicht mehr gegeben, wenn…, die Paketgebühren seien zu niedrig ausgefallen – „…zahlen Sie 2,39 Euro, damit das Paket ausgeliefert werden kann..“ und viele mehr.

Mails, die früher noch sehr dilettantisch rüberkamen, Rechtschreibfehler, Layout mangelhaft etc., sind heute sehr professionell. Selbst mit „geschultem“ Auge kann man noch reinfallen und in die Virenfalle tappen. Ich, für meinen Teil, lösche ALLES, was ich nicht kenne, was mir verdächtig vorkommt, egal ob Rechnung oder die Drohung den Mail-Account abzuschalten.

Aber damit nicht genug. Per Mail ist ein Weg in unsere Systeme. Der viel wichtigere, oft unterschätzte Weg kommt über ungeschützte Schnittstellen in unseren Netzwerken. Zum Beispiel Drucker, Zutrittskontrollen, Sensoren usw.

Nun hat die EU zu dieser digitalen Herausforderung die Richtlinie „Network & Information Security 2“ (NIS2) auf den Weg gebracht und in den Mitgliedsländern wird zurzeit an der Umsetzung gearbeitet – auch in Berlin.

Hier wird in erster Linie an Unternehmen gedacht, die als Kritische Infrastruktur (KRITIS) eingestuft werden. Das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geht von knapp 30.000 betroffenen Unternehmen aus.

Was verlangt die EU-Richtlinie bzw. das Gesetz aus Berlin? Jan Wendenburg, CEO des deutschen Cybersicherheitsunternehmens ONEKEY bringt es auf den Punkt: „Alle NIS2-pflichtigen Unternehmen müssen prüfen und dokumentieren, dass all diese Geräte mit aktueller Software ausgestattet und damit bestmöglich gegen Cyberangriffe gewappnet sind.“

Wohnungswirtschaft heute. wird nicht der Kritischen Infrastruktur (KRITIS) zugeordnet, bedeutet dies dann, dass wir uns in Sicherheit wiegen können? Nein! Das Böse sucht hier und überall… Wir warten nicht auf ein Gesetz, wir haben Jan Wendenburgs „Rat“ umgesetzt: Unsere Software ist auf dem neuesten Stand…   Bei einigen Geräten war es auch nötig.

Oktober 2024 – Wohnungswirtschaft digital. Ausgabe 37 – mit vielen neuen Anregungen.

Klicken Sie mal rein.

Bleiben Sie zuversichtlich, virenfrei und nachhaltig.

Ihr Gerd Warda

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Mainzer Immobilientag, 8. November 2024 – KI-gestützte Lösungen für Energie- und CO2-Schleudern

Im Herzen von Mainz ist das LUX ein Ort, um interdisziplinär zusammenzuarbeiten und um sich mit Impulsgebern aus Forschung, Wirtschaft, Kultur und der Kreativbranche auszutauschen. Foto: Wohnungswirtschaft heute. , Gerd Warda

14. Mainzer Immobilientag (MIT): Wir sind präsent in der Mitte von Mainz und Online zu erreichen: Das diesjährige Motto lautet: „KI-gestützte Lösungen für Energie- und CO2-Schleudern im Immobiliensektor (?) – Realität, Evolution oder mehr Vision?’ Nähert sich der Hype dem Ende (Handelsblatt 17.7.2024) oder welche Chancen eröffnen sich im Gebäudebestand?

Wir laden Sie ein, mit führenden Köpfen aus Wohnungswirtschaft, Kirche, Öffentliche Hand, Industrie und Gewerbe am Freitag, den 8.11.2024 ab 09:00 Uhr im LUX der Hochschule Mainz, in 55116 Mainz, Ludwigstraße 2 (im Herzen von Mainz) und an Ihren Bildschirmen zwanglos in Kontakt zu treten. Um 09:30 Uhr beginnen wir mit dem Programm.

KI gestützte Lösungen für Energie- und CO2-Schleudern im Immobiliensektor – Realität, Evolution, Vision?

Forum 1. KI für die Bau- und Immobilienwirtschaft

  • „KI für die Immobilienwirtschaft – Status quo“ Prof. Dr. Thomas Beyerle, Hochschule Biberach adR
  • „KI in der Versicherungswirtschaft – Digitale Überwachung in der Trinkwasserinstallation, Schritte zur Nachhaltigkeit in der Leitungswassersparte”, Dr. Georg Scholzen, AVW Gruppe
  • „Monumentum ad usum – Simulation der Klimarisiken”, Prof. Dr. Christian Hanus, Universität fürWeiterbildung Krems
  • „KI in der industriellen Serienfertigung“, Andreas Miltz, Mitglied der Geschäftsführung Renowate
  • „KI-gestützteWertschöpfung und technologische Innovationen in der technischen Gebäudeausrüstung“, Dr. Pau-y Chow (Lead Smart Buildings & Smart Cities) und Olaf Beerbaum (Leiter Vertrieb Key Account Management), Schindler, Schweiz

Forum 2. KI für Asset-, Portfolio- und Facilitymanager

  • „KI in der Projektentwicklung und Bauplanung“,Matthias Zühlke, Architekt BDB, Geschäftsführer SYTE
  • „KI in derWohnungswirtschaft – Chancen und Risiken der Simulation zur Nutzeransprache“*, Dr. Oliver Martin, Vorstandvorsitzender Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., Worms
  • „KI im Portfoliomanagement: Mit Simulation und Automatisierung zu besseren Ergebnissen“, Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter, Hochschule Mainz
  • „Über KI & KA in der Immobilienwirtschaft: Baupotenziale mit KI heben & Klimarisiken senken“*, Dr. Christian Schlicht, CEO, Beyond Tech, Kempten
  • „KI- und energieauditbasierter selbstlernender Gebäudeleitstand – der digitale Zwilling“, Sven Diehl, Geschäftsführer & Gesellschafter bei SBC GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main, Geschäftsführer SBC.sim
  • „KI Status quo oder geht da noch etwas?“, Podiumsdiskussion zusätzlich mit Annelie Casper, Geschäftsführerin GEFMA; Prof. Dr. Thomas Glatte, Vorstandsvorsitzender der Familienheim Rhein-Neckar e.G., Lena Karohs, Geschäftsführerin, Phillip Knauer Hilfswerk-Siedlung Berlin; Wilhelmina Katzschmann, Sprecherin des BIM-Clusters und Vizepräsidentin der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz

Das Programm gliedert sich in 2 Blöcke, sodass Sie problemlos zielorientiert auch am Bildschirm dabei sein können. Sie können sich in die erweiterten Diskussionsrunden einbringen und unter https://m-i-t.hs-mainz.de  genauer informieren. Sollte es zu Änderungen des Programms kommen, finden Sie zu diesem Link alle aktuellen Informationen. Zur Information und Reservierung Ihres Platzes im LUX (derzeit max. ca. 100 Personen) oder am Bildschirm nutzen Sie bitte das Online-Anmelde-Formular

Die Teilnahmegebühr:

14. Mainzer Immobilientag am Freitag, den 8.11.2024, LUX der Hochschule Mainz in 55116 Mainz, Ludwigstraße 2 im Herzen von Mainz, 09:00 – 12:30 (Block 1), 13:30 – 16:30 (Block 2), beträgt bei Präsenz je Block oder Online gesamt – bis einschl. 31.10.2024, EUR 45 (Frühbucher), danach bis 8.11.2024 EUR 90 (nur Online). In Präsenz sind je Block bis insgesamt 90 Plätze buchbar.

Prof. Dr. Ulrich Bogenstätter

Ulrich.Bogenstaetter@hs-mainz.de

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Künftig auch sichere Fernablesung des Wärmeverbrauchs über intelligente Messsysteme

Fernablesung des Wärmeverbrauchs per intelligente Messsysteme
Die Übergabe der Zertifikate erfolgte an v. l. n. r.: B. Klein, M. Brehm, K. Redeker, A. Resch, D. Laupichler, S. Amendola (alle BSI), Karen Schmid (Teamleiterin CLS Produkte PPC AG), Ingo Schönberg (CEO PPC AG) und Janosch Wagner (CTO PPC AG) Quelle: BSI

Bislang wird der Wärmeverbrauch in vielen Wohnungen in Deutschland manuell direkt an den Heizkörpern abgelesen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat nun erstmals eine sogenannte Submeter-Lösung zertifiziert, die künftig eine sichere digitale Ablesung des Wärmeverbrauchs aus der Ferne ermöglicht. Damit kann etwa eine Nebenkostenabrechnung transparent und kostengünstig erstellt werden, ohne das Vor-Ort-Termine notwendig sind.

BSI-Präsidentin Claudia Plattner: „Wir erreichen mit diesem Zertifikat eine echte und unmittelbar spürbare Digitalisierung der Energiewende. Wir ermöglichen damit neue Anwendungsgebiete für Smart-Meter-Gateways und schaffen mehr Transparenz durch die sichere Erfassung des Wärmeverbrauchs. Das ist ein großer Schritt und ein echter Gamechanger für die Digitalisierung der Energiewende!“

Auch Dienstleister der Wohnungswirtschaft profitieren von der nun zur Verfügung stehenden Lösung.

Die ausgelesenen Daten können dem Letztverbraucher zur Verbrauchstransparenz digital zur Verfügung gestellt werden. Damit kann der gesetzlich verankerte spartenübergreifende Messstellenbetrieb für Strom und Wärme realisiert werden. Somit kann der Energieverbrauch eines Haushalts mit einer Ablesung erfasst werden.

Denn durch den Einsatz von Submeter-Produktlösungen, die an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) angeschlossen werden, ist es Messstellenbetreibern zusätzlich zur Erfassung des Stromverbrauchs zukünftig möglich, den Wärmeverbrauch sicher und interoperabel fernauszulesen und damit eine Abrechnung ohne Vor-Ort-Ablesetermine durchzuführen.

Das BSI hat erstmals eine Submeter-Produktlösung nach der Technischen Richtlinie BSI-TR-03109-5 zertifiziert und für das Produkt CLS Adapter Submetering 2 die entsprechenden Zertifikate an die Power Plus Communication AG (PPC AG) übergeben. Damit wird die erfolgreiche Konformitätsbewertung nach Technischer Richtlinie, mit der die Umsetzung der funktionalen Anforderungen an die Interoperabilität zur Anbindung an ein SMGW getestet wurden, sowie die Einhaltung der IT-Sicherheitsanforderungen, die bereits am 14. August 2024 erfolgreich durch die Beschleunigte Sicherheitszertifizierung (BSZ) zertifiziert wurden, bestätigt.

 Bis 2032 sollen alle Haushalte in Deutschland mit digitalen Stromzählern ausgestattet werden.

Darüber hinaus werden bei bestimmten Haushalten intelligente Messsysteme – so genannte Smart Meter – eingebaut, die Messdaten versenden und Steuerungssignale von außen empfangen können. Dafür wird zusätzlich zu einem digitalen Stromzähler ein Smart-Meter-Gateway (abgekürzt SMGW) installiert, das u.a. den Stromverbrauch oder Netzzustandsdaten an den Netzbetreiber übermittelt.

Die Digitalisierung der Energiewirtschaft schreitet weiter voran

Die BSI-TR-03109-5 ist die Grundlage für viele Anwendungsfälle auf Basis der sicheren Smart-Meter-Gateway-Plattform. Mit der ersten zertifizierten Submetering-Produktlösung ist nun auch der initiale Startschuss für die sichere und interoperable Erfassung und Übermittlung von Heizkostenzählern über das SMGW geschaffen, um Datenschutz und Datensicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher nachweislich zu gewährleisten.

Die Technische Richtlinie BSI-TR-03109-5 „Kommunikationsadapter“ ergänzt seit Ende 2023 die nötigen Standards und eröffnet weitere Anwendungsmöglichkeiten.

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

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Crowdstrike-Vorfall – Erhalten betroffene Unternehmen eine Entschädigung aus ihrer Cyber-Versicherung?

Crowdstrike-Vorfall: Erhalten Unternehmen eine Entschädigung?
Ein fehlerhaftes Update des US-amerikanischen IT- Sicherheitsdienstleisters Crowdstrike hat am 19.07.2024, zu weitreichenden Störungen geführt. Der Fehler ist zwischenzeitlich behoben. Die meisten Unternehmen sind wieder voll einsatzfähig, bleibt eine große Frage: Wer erstattet den betroffenen Unternehmen die Kosten und Umsatzausfälle, die aufgrund des Vorfalls entstanden sind? Foto: Finlex

Ein fehlerhaftes Update des US-amerikanischen IT- Sicherheitsdienstleisters Crowdstrike hat am Freitag, 19.07.2024, zu weitreichenden Störungen geführt. Experten sprechen vom größten, nicht durch einen Cyber-Angriff verursachten IT-Ausfall aller Zeiten. Unzählige Unternehmen waren betroffen und etliche mussten den Betrieb oder Teile davon zeitweise komplett einstellen.

Auch wenn Crowdstrike den Fehler zwischenzeitlich behoben hat und die meisten Unternehmen wieder voll einsatzfähig sind, bleibt eine große Frage: Wer erstattet den betroffenen Unternehmen die Kosten und Umsatzausfälle, die aufgrund des Vorfalls entstanden sind?

Ferner, ob Versicherungsschutz im Rahmen einer Cyber-Police besteht? Unser langjähriger Kooperationspartner für die Financial Lines Sparten Finlex hat Antworten auf diese Fragen:

Klassische deckungsauslösende Ereignisse in der Cyber-Versicherung

Die Frage lässt sich nicht ohne weiteres mit einem einfachen Ja oder Nein beantworten. Vielmehr kommt es – wie so oft – auf die Umstände des Einzelfalls und insbesondere auf die konkreten Bedingungen der zugrundeliegenden Cyber-Deckung an.

Eine Cyber-Versicherung bietet grundsätzlich Versicherungsschutz für Schäden, die versicherten Unternehmen infolge eines deckungsauslösenden Ereignisses entstehen. Was der einzelne Versicherungsvertrag unter einem solchen Ereignis versteht, unterscheidet sich von Deckungskonzept zu Deckungskonzept. In sämtlichen Cyber-Versicherungen werden deckungsauslösende Ereignisse aber durch Cyber-Angriffe ausgelöst.

Grob skizziert sind dies Vorfälle der unbefugten Nutzung versicherter IT, wie zum Beispiel insbesondere klassische „Hackerangriffe“, aber auch die Sabotage versicherter IT durch eigene Mitarbeiter. Weitere mögliche Deckungsauslöser sind Datenschutzrechtsverletzungen sowie die Androhung eines Cyber-Angriffes in erpresserischer Weise.

Da es sich vorliegend – zumindest nach derzeitigen Erkenntnissen – jedoch um ein fehlerhaftes Update eines Cyber-Dienstleisters handelte und nicht um einen Cyber-Angriff im klassischen Sinne, greifen die oben angesprochenen einschlägigen Trigger der Cyber-Versicherung nicht.

Fehlbedienung und technische Probleme als deckungsauslösende Ereignisse

In vielen Versicherungsverträgen werden daneben aber auch sogenannte Bedienfehler und technische Probleme als deckungsauslösende Ereignisse definiert. Entweder ist dies im Katalog der deckungsauslösenden Ereignisse standardmäßig enthalten oder kann als optionale Deckungserweiterung gegen Mehrprämie vom Versicherungsnehmer dazugebucht werden.

Bei der Erweiterung des Gefahrenkataloges um die Fehlbedienung wird diese meist als eine fehlerhafte (unsachgemäße) Bedienung des IT-Systems eines versicherten Unternehmens durch fahrlässiges Handeln oder Unterlassen beschrieben. Hier kommt es dann auf die weiteren Details des Wordings an: Sind nur Fehlbedienungen durch eigenes Personal des Versicherten umfasst oder sind auch Fehlbedienungen durch IT-Dienstleister in die Gefahrenbeschreibung eingeschlossen? Zählt auch ein fehlerhaftes Update zu den versicherten Bedienfehlern? Ist es für das Auslösen der Deckung erheblich, ob die Fehlbedienung an IT des Versicherungsnehmers vorgenommen wurde?

Eine weitere Möglichkeit, einen passenden Deckungsauslöser für das vorliegende Szenario zu finden, bietet eventuell die Mitversicherung von technischen Problemen.

Definiert werden technische Probleme in den Bedingungen zum Beispiel als Fehlfunktionen des informationstechnischen Systems eines versicherten Unternehmens, die weder durch eine Fehlbedienung noch durch eine Netzwerksicherheitsverletzung verursacht werden. Die Erweiterung der Deckung wird in der Regel auf Basis sogenannter „benannter Gefahren“ angeboten, das heißt der Umfang der Deckung wird durch Konkretisierung der genau in den Versicherungsschutz fallenden Szenarien präzisiert und weiter eingeschränkt.

So ist häufig auch bei Mitversicherung technischer Probleme der Deckungsumfang auf Fälle der Über- und Unterspannung, Ausfall der eigenen Stromversorgung oder Klimatechnik und Ähnliches begrenzt. Teils sind aber auch fehlerhafte Updates ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Bausteines einbezogen.

Auch etwaige Bausteine, die die Nichtverfügbarkeit externer IT-Dienstleister, Softwarefehler oder fehlerhafte Updates als deckungsauslösende Ereignisse vorsehen, können hier einschlägig sein.

Ob es sich beim Crowdstrike-Vorfall um einen Fall für die Cyber-Versicherung handelt, ist nach alldem individuell zu bestimmen und hängt entscheidend von den vereinbarten Bedingungen ab.

Versicherungsumfang der Cyber-Versicherung

Liegt ein deckungsauslösendes Ereignis vor, bietet der Cyber-Versicherungsvertrag für versicherte Unternehmen – neben Assistance-Leistungen durch eine Notfallhotline und diverserer Netzwerkpartner – insbesondere einen Kostenschutz (zum Beispiel Schadenermittlungskosten, Wiederherstellungskosten, Rechtsanwaltskosten, Lösegelder), einen Verfahrensschutz (zum Beispiel Abwehrkosten in OwiG- oder Bußgeld-Verfahren) sowie Schutz vor Schadenersatzansprüchen (Abwehr und/oder Freistellung).

Darüber hinaus bieten die Policen Versicherungsschutz für Verluste aufgrund einer Betriebsunterbrechung.

Schäden aufgrund des Crowdstrike-Vorfalls

Im Rahmen des Crowdstrike-Vorfalls sind vor allem Kosten oder Mehraufwendungen denkbar, die bei betroffenen Unternehmen für die Wiederherstellung der Systeme angefallen sind (zum Beispiel, weil ein externer IT-ler eingeschaltet werden musste oder weil Mitarbeiter Überstunden machen mussten) und Umsatzverluste aufgrund einer Betriebsunterbrechung.

Sowohl Kosten als auch ein Verlust durch Betriebsunterbrechung sind im Rahmen der Cyber-Versicherung grundsätzlich versichert, wenn die Schäden kausal auf einem der in der konkreten Police versicherten deckungsauslösenden Ereignisse beruhen.

Unternehmen, denen Schäden aufgrund des Crowdstrike-Vorfalls entstanden sind, sollten daher unbedingt einen genauen Blick in ihre Versicherungspolice werfen. Insbesondere wenn der Vertrag eine Klausel enthält, die Fehlbedienungen durch externe IT-Dienstleister oder eine Verfügbarkeitsbeeinträchtigungen infolge technischer Probleme als deckungsauslösendes Ereignis definiert, könnten entstandene Kosten versichert sein.

Ausschlüsse, Sublimite und zeitlicher Selbstbehalt

Beachtet werden müssen hierbei aber etwaige Ausschlüsse, die einschlägig sein könnten (zum Beispiel ein Ausschluss für Schäden durch Softwarefehler) und individuelle Sublimite, die die Entschädigung zu bestimmte Deckungsbausteinen auf einen Maximalbetrag beschränken. Darüber hinaus kommt für eine Entschädigung eines etwaigen Betriebsunterbrechungsschadens in aller Regel ein sogenannter zeitlicher Selbstbehalt zur Anwendung.

Dieser beträgt in vielen Versicherungsverträgen 12 Stunden. Das heißt, erst wenn eine Betriebsunterbrechung länger als der vereinbarte Selbstbehalt andauerte, wird der Versicherer eintrittspflichtig. Ist der zeitliche Selbstbehalt überschritten, gilt in vielen Spezialkonzepten dann sogar eine Eintrittspflicht rückwirkend ab der 1. Minute.

Wolf-Rüdiger Senk

Prokurist, Bereichsleiter Versicherungsrecht der AVW-Gruppe

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