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Kabelnetzbetreiber bauen in Kooperation mit der Wohnungswirtschaft FTTH

Kabelnetzbetreiber bauen mit der Wohnungswirtschaft FTTH

In der teils hitzig geführten Diskussion um ein Konzept für die Kupfer-Glas-Migration wird immer wieder behauptet, dass im Rahmen der Abschaltung kupferbasierter Telekommunikationsnetze auch die Kabelnetze mit abgeschaltet werden müssten. Dieser Behauptung tritt der Fachverband Rundfunk und BreitbandKommunikation (FRK) entschieden entgegen.

„Das gerade von Seiten der Deutschen Telekom so argumentiert wird, ist vielleicht nachvollziehbar, bleibt aber dennoch schlicht sachfremd“, sagt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK. „Wer keine Kabelnetze besitzt, kann natürlich einfach fordern, sie abzuschalten. Aber sie leisten einen wichtigen Beitrag zu einer marktkonformen und kundenorientierten Breitbandversorgung.“

Kupfer-Glas-Migration: Kupfer-Abschaltung heißt DSL-Abschaltung

Ohne Zweifel basieren auch die Koaxial-Kabelnetze auf Kupfer, jedoch haben die Kabelnetzbetreiber des FRK schon mit der Migration auf Glasfaser begonnen, als noch mit politischem Rückenwind die DSL-Netze technisch hochfrisiert wurden. „Dabei war von vornherein klar, dass die DSL-Vectoring-Technologie am Ende ist“, sagt Berger.

Die Kabelnetzbetreiber migrieren hingegen ihre Netze von reinen Kupfer- auf sogenannte hybride Glasfaser-Koaxialnetze (Hybrid Fiber Coax, HFC). Tagtäglich erhöhen die FRK-Mitglieder den Glasfaseranteil in ihren Netzen und reduzieren dadurch den Energieverbrauch der HFC-Netze, indem dank Glasfaser auf aktive Technik wie etwa Signalverstärker verzichtet werden kann.

Schleswig-Holstein bleibt im Ländervergleich Spitzenreiter. Bremen und Brandenburg mit den stärksten Zuwächsen

„Man sollte auch nicht vergessen, dass es die Kabelnetze sind, die deutschlandweit Verbrauchern heute schon Gigabit-Geschwindigkeiten zur Verfügung stellen, während gerade einmal 12 Prozent der Haushalte einen Glasfaseranschluss nutzen“, führt Berger weiter aus*. „Die HFC-Netze sind auf lange Sicht zukunftssicher, wohingegen das Maximum eines VDSL-Anschlusses von 250 Mbit/s schon bald nicht mehr ausreichen wird – Stichwort Virtual Reality und KI.“

Kein FTTH-Ausbau ohne Kabelnetze

Für den Glasfaser-Rollout der Kabelnetzbetreiber müssen zudem weder Straßen noch Bürgersteige aufgebrochen werden. „Unsere Mitglieder überbauen sich zum Teil selbst, um den angeschlossenen Haushalten einen leistungs- und zukunftsfähige Breitbandversorgung zu bieten“, sagt Berger. „Diesen Prozess zu unterbrechen, indem die HFC-Netze abgeschaltet werden, ist kontraproduktiv.“

Vor allem auch deshalb, weil es gerade die kleinen und mittelständischen Kabelnetzbetreiber sind, die seit Jahrzehnten Telekommunikationsnetze in den Gebäuden, auf der sogenannten Netzebene 4 (NE4), betreiben. „Ein Konzept für die NE4-Verglasung liegt bis heute nicht vor“, sagt Berger.

„Die einzigen Unternehmen, die die Glasfaser in die Wohnungen bringen, weil sie über viele Jahre gute Kontakte zur Wohnungswirtschaft pflegen, sind die Kabelnetzbetreiber.“ Damit leisten sie einen wesentlichen Beitrag zum politischen Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung bis 2030.

Diese Themen werden auch bei 28. Breitbandkongress des FRK vom 10. Bis 11.September 2025 in Leipzig aufgegriffen.

Ralf Berger


*Quelle: Marktanalyse 2024 des Bundesverbands Breitbandkommunikation , der zufolge von insgesamt 42 Mio. Haushalten in Deutschland 5,2 Mio. „Homes activated“ sind, also Haushalte, die ihren Glasfaseranschluss nutzen.

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Mieterstrom in der Krise? Rechtssichere Alternativen nach dem EuGH-Urteil

Mieterstrom in der Krise? Rechtssichere Alternativen nach EuGH
Gemeinschaftliche Stromversorgung mit dem Pionierkraftwerk

Die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur sogenannten Kundenanlage sorgt für erhebliche Verunsicherung in der Energiewirtschaft. Viele bestehende Modelle der dezentralen Stromversorgung – insbesondere Mieterstrom-Projekte – stehen plötzlich vor regulatorischen Herausforderungen, die ihre Wirtschaftlichkeit und Umsetzung in Frage stellen.

Doch was genau bedeutet das Urteil, welche Folgen hat es und wie kann die dezentrale Energieversorgung dennoch weitergehen?

Rechtsunsicherheit stoppt den Fortschritt

Am 28. November 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die deutsche Regelung zur Kundenanlage nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Konkret geht es um die Frage, wann eine Stromverteilung innerhalb eines Gebäudes oder Quartiers als Kundenanlage und wann sie als reguliertes Stromnetz gilt. Bisher konnten Betreiber von Mieterstrom-Projekten kleine, abgeschlossene Stromnetze betreiben, ohne als Verteilnetzbetreiber eingestuft zu werden.

Durch das EuGH-Urteil besteht nun das Risiko, dass viele dieser Modelle künftig als regulierte Netze gelten – mit allen entsprechenden Pflichten und Kosten. Insbesondere Mehrfamilienhäuser sind betroffen – genau dort, wo Mieterstrom-Modelle bislang eine wichtige Rolle in der Energiewende spielten. Und während in Einfamilienhäusern weiterhin günstiger Solarstrom vom eigenen Dach fließt, stehen Mieter möglicherweise bald im Regen.

Die unmittelbaren Folgen des Urteils sind gravierend. Mieterstrom-Projekte könnten durch die Verpflichtung zur Zahlung von Netzentgelten und Umlagen ihre Wirtschaftlichkeit verlieren. Darüber hinaus würde eine Umwandlung von Kundenanlagen in regulierte Netze zu einem erheblichen Anstieg des bürokratischen Aufwands führen.

Betreiber müssten nicht nur neue administrative Aufgaben übernehmen, sondern auch komplexe regulatorische Anforderungen erfüllen. Insgesamt könnte diese Entwicklung den dringend benötigten Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere in urbanen Gebieten, erheblich bremsen.

Pionierkraft als rechtskonforme Alternative

Während klassische Mieterstrom-Modelle von Unsicherheiten betroffen sind, bietet Pionierkraft eine zukunftsorientierte und rechtskonforme Lösung. Warum? Weil Pionierkraft gemäß des §3 Abs. 12 des EnWG auf Direktleitungen zwischen der Erzeugungsanlage und den Verbrauchern setzt. Eine juristische Prüfung durch spezialisierte Energierechtler bestätigt, dass das Pionierkraftwerk nicht in den Geltungsbereich des EuGH-Urteils fällt.

Andreas Eberhardt, CEO von Pionierkraft, sieht im Urteil des EuGH eine große Herausforderung für die Energiewirtschaft in Deutschland: „Gleichzeitig zeigt sich, dass innovative Ansätze wie das Pionierkraft -System gut aufgestellt sind, um den sich wandelnden rechtlichen Rahmen zu erfüllen. So bleibt die Energiewende in Mehrfamilienhäusern weiterhin möglich – mit den richtigen Technologien und Konzepten.“

Für Wohnungsunternehmen bedeutet das: Keine rechtlichen Unsicherheiten, keine zusätzlichen Netzentgelte, keine teuren Bürokratiehürden.

Gerade in der Wohnungswirtschaft ist die Nachfrage nach wirtschaftlichen und rechtssicheren Lösungen zur Eigenstromnutzung groß. Pionierkraft bietet Vermietern und Wohnungsunternehmen eine Alternative, mit der sie trotz regulatorischer Änderungen wirtschaftlich und nachhaltig agieren können.

Kooperationen mit Installationsunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften sollen weiter ausgebaut werden, um die dezentrale Energieversorgung zu fördern.

Technologie mit Zukunft

Seit der Gründung im Jahr 2019 verfolgt Pionierkraft das Ziel, Solarstrom in Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich und einfach nutzbar zu machen. Die Kombination aus intelligenter Hardware, Software und Dienstleistung ermöglicht es, selbst erzeugte Solarenergie direkt zwischen den Parteien eines Gebäudes zu teilen.

Mit über 800 verkauften Pionierkraftwerken hat sich das Unternehmen erfolgreich am Markt etabliert. Der nächste Innovationssprung steht kurz bevor: Die dritte Generation des Pionierkraftwerks wird noch leistungsfähiger, effizienter und benutzerfreundlicher.

Handeln, bevor die Energiewende ins Stocken gerät

Die Wohnungswirtschaft kann durch den Einsatz intelligenter Technologien weiterhin von dezentraler Energieversorgung profitieren, ohne sich neuen regulatorischen Unsicherheiten auszusetzen.

Die Branche braucht dringend Klarheit. Bis der Gesetzgeber nachzieht und das EnWG novelliert, um dezentrale Energieversorgung wieder sicherzustellen, könnte wertvolle Zeit verloren gehen. Die Bundesnetzagentur muss jetzt schnellstmöglich Rechtssicherheit schaffen, damit bestehende Anlagen Bestandsschutz genießen und neue Investitionen nicht auf Eis gelegt werden.

Bis dahin zeigt Pionierkraft, dass es auch anders geht: rechtssicher, wirtschaftlich und ohne unnötige Bürokratie. Denn die Energiewende darf nicht an Paragrafen scheitern – erst recht nicht dort, wo sie am meisten gebraucht wird: in unseren Städten.

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E-Commerce: Verbraucher sind noch immer Opfer von verbotenem Geoblocking

E-Commerce: Verbraucher Opfer von verbotenem Geoblocking
Die Geoblocking-Verordnung wurde 2018 angenommen, um gegen die Diskriminierung von Kunden in der EU aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung anzugehen. Quelle: Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

Ungerechtfertigtes Geoblocking, das den gleichen Zugang von Verbrauchern zu Online-Waren und -Dienstleistungen in der gesamten EU verhindert, ist immer noch ein Problem. Dies geht aus einem aktuellen Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Mit der Geoblocking-Verordnung von 2018 sollte diese Art von Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit oder Wohnsitz gestoppt werden.

Bei der praktischen Umsetzung in den EU-Ländern hapere es aber noch. Die Prüfer empfehlen, die Durchsetzungsregeln zu verschärfen und einheitlich zu gestalten. Außerdem sollten Kunden besser über mögliche Hilfe und Schutz informiert werden. Nach Ansicht des Rechnungshofs sollte außerdem eine Ausweitung des Geoblocking-Verbots auf bisher noch nicht abgedeckte Bereiche wie audiovisuelle Dienste geprüft werden.

Ausnahmen sind möglich, wenn…..

Geoblocking liegt vor, wenn etwa in einem bestimmten EU-Land tätige Händler den Online-Zugang zum Beispiel über Websites und Apps für Kunden einschränken bzw. ganz sperren, weil diese in einem anderen Land wohnen oder weil die Bedingungen für den Kauf von Waren oder Dienstleistungen vom Standort des Kunden abhängen.

Laut der Geoblocking-Verordnung von 2018 kann diese Praxis in bestimmten Fällen gerechtfertigt sein – zum Beispiel, wenn in den EU-Ländern unterschiedliche Gesetze gelten (wie etwa unterschiedliche Altersgrenzen für den Kauf von Alkohol) oder wenn ein Händler beschließt, seine Waren nicht an Kunden in einem anderen EU-Land zu verkaufen. Wenn es aber keine solche Rechtfertigung gibt, verbieten die EU-Vorschriften Händlern, die Waren oder Dienste an Personen mit Wohnsitz in der EU verkaufen, das Geoblocking.

„Geoblocking schränkt die Auswahl der Verbraucher ein, was zu großer Unzufriedenheit bei den Kunden führt. Außerdem entstehen so Hindernisse für den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen im digitalen Binnenmarkt der EU“, so Ildikó Gáll-Pelcz, die als Mitglied des Europäischen Rechnungshofs für die Prüfung zuständig ist. „Es gibt EU-Vorschriften, die diese Praxis verhindern sollen, doch haben wir Mängel bei der praktischen Umsetzung festgestellt.“

In einigen EU-Ländern könnten Verstöße auch strafrechtlich verfolgt werden

Wenn beispielsweise Unternehmen die Endkunden beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen sind, kann es den Prüfern zufolge schwierig sein, Streitigkeiten beizulegen, weil unklar ist, wer dafür zuständig ist – insbesondere, wenn Händler beteiligt sind, die in der EU zwar tätig, aber nicht ansässig sind. Zumeist seien Kunden und Händler nicht ausreichend über den Umfang des Verbraucherschutzes informiert.

Manchmal wüssten sie auch nicht, dass es sowohl auf lokaler wie auch auf EU-Ebene Schlichtungsstellen gibt, die in solchen Fällen helfen können. Außerdem gebe es beim Vorgehen gegen Händler, die sich nicht an die Vorschriften hielten, große Unterschiede zwischen den einzelnen EU-Ländern. Die Vorschriften über die gerichtliche Zuständigkeit seien nicht klar genug, und es sei auch nicht eindeutig geregelt, welcher Mitgliedstaat (d. h. der des Kunden oder der des Händlers) bei Verstößen Bußgelder verhängen sollte.

In einigen EU-Ländern könnten Verstöße auch strafrechtlich verfolgt werden. Was die Bußgelder betrifft, stellten die Prüfer erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Ländern fest: Die Geldbußen lagen zwischen 26 Euro und 5 Millionen Euro und hingen in einigen Fällen auch vom Umsatz des Händlers ab. Die Prüfer betonen, dies könnte dazu führen, dass im EU-Binnenmarkt ungleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen.

Als die Geoblocking-Verordnung angenommen wurde, seien bestimmte als problematisch eingestufte Bereiche ausgeschlossen worden. Dazu gehörten insbesondere audiovisuelle Angebote (z. B. Filmverleih, On-Demand-Plattformen, Radio-/Fernsehangebote usw.). Die EU-Kommission habe mit der Branche Gespräche über die Verfügbarkeit audiovisueller Inhalte und einen breiteren Zugang dazu geführt. Sie habe jedoch betont, dass Bedarf an weiteren Informationen bestehe, bevor neue Maßnahmen in Betracht gezogen könnten.

Da die Verordnung demnächst überarbeitet werden soll, halten die Prüfer es für angebracht, die Vor- und Nachteile einer möglichen Ausweitung von deren Geltungsbereich zu analysieren. So könnte festgestellt werden, ob es sinnvoller wäre, die Geoblocking-Verordnung insgesamt auszuweiten oder aber andere branchenspezifische Verordnungen zu überarbeiten.

Hintergrundinformationen

Die Geoblocking-Verordnung wurde 2018 angenommen, um gegen die Diskriminierung von Kunden in der EU aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit und ihres Wohnsitzes oder ihrer Niederlassung anzugehen. Die Verantwortung für die Durchsetzung der EU-Vorschriften liegt bei den Mitgliedstaaten. Diese haben Stellen eingerichtet, die im Falle von Streitigkeiten mit Unternehmern die Verbraucher unterstützen.

Der Sonderbericht 03/2025 „Ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel: Die Verordnung bietet einen ausgewogenen Rahmen, doch gibt es noch Herausforderungen bei der Durchführung“

Quelle: Pressestelle des Europäischen Rechnungshofs: press@eca.europa.eu

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Neue Identität für altes Warenhaus

Revitalisierung - Neue Identität für altes Warenhaus in Gevelsberg
Visualisierung des Entwurfs. © ATP architekten ingenieure/Silisight Frankfurt

Revitalisierung des Rupprecht-Hauses in Gevelsberg. Der Entwurf von ATP architekten ingenieure gewinnt im europaweit ausgeschriebenen Wettbewerb den 1. Preis. Der prämierte Beitrag verwandelt das zum Teil leerstehende frühere Kaufhaus in ein pulsierendes Zentrum für Kultur und Begegnung im Herzen der Stadt.

Das Rupprecht-Haus zählt mit seiner typischen Kaufhaus-Fassade und exponierten Lage im Zentrum von Gevelsberg zu den prägendsten Gebäuden der Stadt. Da es massiv an Bedeutung und Attraktivität verloren hat, wird es umgebaut, um bisher dezentral liegende öffentliche, soziale und kulturelle Einrichtungen unter einem Dach zu bündeln. Der Revitalisierungsansatz von ATP integriert umfassende Nachhaltigkeitsmaßnahmen und schafft einen wichtigen Impuls zur Belebung des Stadtzentrums.

Mit dem städtebaulich anspruchsvollen Projekt setzt ATP ein innovatives Zeichen für die zukunftsorientierte Neunutzung leerstehender Warenhausimmobilien. Als integrales Planungsbüro nutzt ATP seine umfassende Expertise aus Architektur und Ingenieurwesen für die Konzipierung von Multifunktionsgebäuden sowie zur nachhaltigen Revitalisierung und Sanierung von Bestandsgebäuden. Eine Kompetenz, die ATP auch in die interdisziplinäre Initiative „NEW LIFE“ einbringt.

„Im Rahmen unserer New-Life-Initiative bemühen wir uns um die Wiederbelebung innerstädtischer Warenhausimmobilien. Die Revitalisierung des Rupprecht-Hauses gibt dem Gebäude eine völlig neue Identität und – noch wichtiger – der Stadtbevölkerung einen besonderen Mehrwert im täglichen Leben.“ Matthias Koch, Architekt und Geschäftsführer in Frankfurt

Ganzheitliche Nachhaltigkeit im Fokus

Das Gebäude setzt Maßstäbe durch seine umfassenden ökologischen, ökonomischen und sozialen Qualitäten. Innovative Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs, eine effiziente Ressourcennutzung, großzügige grüne Zonen und eine durchdachte funktionale Organisation der Bereiche tragen zu nachhaltig optimierten Lebenszykluskosten bei.

Insgesamt bietet der Entwurf die besten Voraussetzungen, um das Rupprecht-Haus wieder zur zentralen Drehscheibe im kulturellen und sozialen Leben der Gevelsberger Bevölkerung zu machen.

Fassadendesign mit narrativer Note

Vernetzung als Leitgedanke prägt den Entwurf und schafft innen wie außen multifunktionale Verbindungen, die optimale Bedingungen für Angebote, Interaktion und Austausch bieten. So nehmen die Dachschrägen die Formsprache der Nachbargebäude auf. Vertikale Holzlamellen und horizontale Metallprofile gliedern die Fassade des Hauptgebäudes und gewähren an ausgewählten Stellen gezielte Einblicke ins Gebäudeinnere.

Die Gestaltung erzählt die Nutzung der Räume: Die Idee einer Partitur verschmilzt mit der eines Bücherregals, das durch gefüllte, teilgefüllte und leere Bereiche die Funktionen der Musikschule und Bibliothek symbolisiert und nach außen sichtbar macht.

Visualisierung des Innenraums. © ATP architekten ingenieure/Silisight Frankfurt

NEW LIFE „Neues Leben für Warenhausimmobilien“

Im Zuge der Initiative „Neues Leben für Warenhausimmobilien“ arbeitet ATP an zukunftsfähigen Revitalisierungskonzepten für leerstehende Warenhäuser. Ziel ist es, innerstädtischen Bestandsruinen durch kreative Umnutzung und innovative Planung neues Leben einzuhauchen. So entstehen attraktive, multifunktionale sowie nutzungsorientierte Räume, die der Bevölkerung zugutekommen und einen entscheidenden Mehrwert für die Stadt bieten.

Christine Hörmann

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In Gevelsberg – Altes Kaufhaus mit neuer Zukunft bringt Menschen zurück

Gerd Warda. Foto: krimiwa

Es geht immer noch um unsere Innenstädte. Wie werden sie wieder attraktiv? Wie wir dort wieder wohnen können, hatten wir in der letzten Ausgabe beschrieben. Und dafür die Studie „Homeoffice und die Zukunft der Büros: Flexibilisierung, Reduzierung und Umnutzungspotenzial“ vom ifo-Institut für den Immobilienberater Colliers vorgestellt.

Aber allein durch Wohnungen wird eine Innenstadt nicht unbedingt attraktiv. Es gehört mehr dazu. Und dieses MEHR hat ein Team von ATP architekten ingenieure aufgezeigt. Sie haben mit ihrem Entwurf der Revitalisierung des Rupprecht-Hauses in Gevelsberg, mit seiner typischen Kaufhaus-Fassade und exponierten Lage im Zentrum und dem Image einer aus der Zeit gefallenen Warenhausimmobilie neues Leben und Attraktivität eingehaucht.

Künftig soll in dem zum Teil leerstehenden früheren Kaufhaus ein pulsierendes Zentrum für Kultur und Begegnung im Herzen der Stadt entstehen. Dafür gab es für ATP den 1. Preis in dem europaweit ausgeschriebenen Wettbewerb.  Lesen Sie „Neue Identität für altes Warenhaus“ in dieser Ausgabe.

Nun wäre aber ATP nicht ATP, wenn man nicht gleich ganz GROß denkt. „Rupprecht-Häuser“, wie in Gevelsberg, gibt es viele.

Ich zitiere mal Christoph M. Achammer, CEO ATP architekten ingenieure

„Die große Retail-Immobilie in der Innenstadt steht seit vielen Jahren unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Ihr Anteil am Einzelhandelsumsatz sinkt kontinuierlich – dementsprechend viele Häuser mussten geschlossen werden – ganze Konzerne haben inzwischen das Handtuch geworfen. So glanzvoll-lebendig diese hochfrequentierten Häuser einst auf die ganze Stadt reflektierten, so trist ist heute die Optik der in Schieflage geratenen – leeren – Warenhausimmobilien.

Ihre Bedeutung für die Innenstädte war und ist enorm – in guten, wie in schlechten Zeiten. Daher sind sie auch immer Gegenstand gesellschaftlicher und vor allem auch planerischer Diskussionen.

Die jüngsten makroökonomischen Entwicklungen tun ihr Übriges. Aus dieser Schieflage ergibt sich gerade jetzt die große Chance, dass sich Akteur:innen der Immobilienbranche gemeinsam mit den

Kommunen und Investor:innen zu neuen Formen der Kooperation zusammenschließen. Um mit mutigen Ideen frische, zukunftsträchtige Formen innerstädtischen Lebens zu schaffen. “

Das Team von ATP nennt es NEW LIFE „Neues Leben für Warenhausimmobilien“ und das  „Ziel ist es, innerstädtischen Bestandsruinen durch kreative Umnutzung und innovative Planung neues Leben einzuhauchen“, wie sie es nennen. Und in Gevelsberg sehen wir schon mal, wie auch ganzheitliche Nachhaltigkeit gemacht wird. Wir werden berichten…

Wohnungswirtschaft architektur., eine neue Ausgabe mit vielen neuen Blickwinkeln.

Bauen und planen Sie mit der Natur!

Ihr Gerd Warda

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Wüstenrot Gestaltungspreis 2024 – GEWOBA für „Grünes Haus“ ausgezeichnet

Wüstenrot Gestaltungspreis – GEWOBA „Grünes Haus“ ausgezeichnet
Solarpanele und eine Bepflanzung zieren das Dach. Quelle Gewoba

Der Gestaltungspreis der Wüstenrot Stiftung widmet sich einem der drängendsten Themen unserer Zeit: Wohnraummangel und Flächenknappheit. Wie lässt sich das Potential von Lücken aktivieren, um eine zukunftsfähige Stadtentwicklung zu fördern? Eine Antwort auf diese Frage gibt die Bremer Wohnungsgesellschaft GEWOBA mit ihrem Neubauprojekt Grünes Haus.

Auf einer ehemaligen Parkplatzfläche realisierte sie 2021 einen sechseckigen Neubau in der Bremer Neustadt mit insgesamt 52 barrierefreien Wohnungen. Das Grüne Haus konnte in der Kategorie „Engere Auswahl“ überzeugen und wurde am 28. Januar mit einer von elf Urkunden gewürdigt. Insgesamt wurden 20 Projekte aus Deutschland, Österreich und der Schweiz nominiert.

Kleine Fläche, große Wirkung

Johann Christian Plagemann, GEWOBA-Projektleiter, nahm an der Preisverleihung in Stuttgart gemeinsam mit den Architekten von Hild und K teilt. Er sieht in der Anerkennung eine Bestätigung, wie unscheinbare „Leerstellen“ zwischen bestehenden Gebäuden oder in brachliegenden Flächen für neuen Wohnraum genutzt werden können.

„Mit dem Neubau zeigen wir, wie eine Nachverdichtung in Innenstadtlagen mit einer hohen architektonischen Qualität clever und mit viel Finesse gelingen kann“, so Plagemann. Mit seiner grün schimmernden Fliesenfassade, den Gold- und Ockertönen an den Fenstern und der sechseckigen Grundfläche setzt das „Grüne Haus“ am Hohentorsplatz in der Bremer Neustadt ein architektonisches Signal.

Realisiert wurden die 52 barrierefreien Wohnungen auf einer ehemaligen Parkplatzfläche nach den Plänen des Architekturbüros „Hild und K Architekten“ aus München.

Grünes Haus in der Neustadt. Foto: Gewoba

Weitere Details des freistehenden achtgeschossigen Baus: Der Grünton der Fassadenfliesen wird nach oben hin heller, unterschiedlich profilierte Gesimse unterteilen das Haus. Ein innenliegendes Treppenhaus mit einer durchgehenden Leuchtsäule vergrößert die Flächeneffizienz des Gebäudes. Ökologisch überzeugt der Neubau mit einer Dachbegrünung, Solarzellen sowie einem Blockheizkraftwerk für die Wärme- und Stromerzeugung. Die Jury würdigte diese architektonische Bauqualität, die sowohl ökologisch als auch sozial und gestalterisch überzeugt. Damit zeige der Neubau beispielhaft, wie die GEWOBA den drängendsten Herausforderungen unserer Zeit begegnet.

Zum Gestaltungwettbewerb

Alle zwei Jahre lobt die Wüstenrot Stiftung den Gestaltungspreis zu herausragenden Aufgaben im Bereich des Wohnens, Planens und Bauens aus. Über den bundesweit ausgeschriebenen Wettbewerb soll auf besonders gelungene Lösungen in bestimmten Einzelfeldern aufmerksam gemacht werden.

Mit der Auslobung der Wettbewerbe und ihrer Präsentation im Rahmen einer Wanderausstellung leistet die Stiftung einen Beitrag zur Diskussion des jeweiligen Themas und gibt Theorie und Praxis wichtige Impulse. Die Preisvergabe erfolgt durch eine interdisziplinär besetzte Jury. Alle Preisträger finden sie hier.

Emilia Naatz

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Zukunft Bau Kongress 2025: Architektur als gesellschaftliche Aufgabe

Architektur steht vor einer doppelten Herausforderung: Neben den drängenden ökologischen und klimapolitischen Fragen trägt sie auch eine zentrale soziale Verantwortung. Wie können diese Aspekte zusammen gedacht und als Chance genutzt werden, um die gebaute Umwelt besser zu verstehen und demokratisch zu gestalten?

Der Zukunft Bau Kongress 2025 thematisiert die verschiedenen Facetten dieser gesellschaftlichen Aufgabe und reflektiert neue Formen des Zusammenwirkens aller am Bau beteiligten Disziplinen. Er findet am 21. und 22. Mai 2025 im World Conference Center Bonn (WCCB) und per Livestream statt.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) laden Fachleute aus Wissenschaft, Planung, Baupraxis und Wirtschaft sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen und Politik zu diesem interdisziplinären Austausch ein.

Als eine der wichtigsten Gebäudenutzungen steht der Wohnungsbau im Vordergrund: Wie kann Wohnungsbau sozial, nachhaltig und architektonisch qualitätsvoll entwickelt werden? Wie kann die immense Masse an Bestandsgebäuden möglichst lang erhalten und klimaschonend genutzt werden? Wie lassen sich einzelne Bauteile und Baustoffe wiederverwenden?

Bei all diesen Prozessen spielt das Handwerk eine große Rolle und die Frage, welchen Stellenwert dieses im Bauwesen und der Gesellschaft einnimmt. Darüber hinaus diskutiert der Kongress die Frage, wie sich Erkenntnisse aus der Bauforschung wirksamer in den öffentlichen Diskurs einbringen lassen und wie dabei unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen besser adressiert und eingebunden werden können.

Expertinnen und Experten aus Deutschland, Belgien, der Schweiz, Österreich, Dänemark und Frankreich geben Einblicke in ihre Praxis.  So ist für eine Keynote Anne Hidalgo, Bürgermeisterin von Paris, angefragt.

Zu den Vortragenden zählen unter anderem der Soziologe Prof. Armin Nassehi, der Philosoph Dr. Jörg Bernardy sowie die Architektinnen und Architekten Laurens Bekemans, Margit Sichrovsky, Prof. Florian Nagler, Anna Popelka, Jörg Finkbeiner und Anders Lendager. Ergänzt wird das Programm durch Beiträge aus den Bereichen Bauforschung, Journalismus, Ingenieurwissenschaften, Handwerk, Stadtplanung und Baurecht.

Der alle zwei Jahre stattfindende Zukunft Bau Kongress ist Teil des Innovationsprogramms Zukunft Bau des BMWSB und zählt mit bis zu 3.000 Teilnehmenden vor Ort und im Livestream zu den wichtigsten Veranstaltungen des Bauwesens. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anerkennung zur Fortbildungspflicht für Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern ist angefragt.

Christian Schlag

Das Programm und die Anmeldeinformationen zum Kongress finden Sie HIER.

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Wiro 2025 – Große Baupläne für Rostock

Wiro 2025 - Große Baupläne für Rostock
Auf der Zielgeraden: Das neue Wohnviertel in der Thierfelder- und Kobertstraße im Hansaviertel. Hier ziehen im Mai die letzten Mieter in die 148 neu entstandenen Wohnungen ein. Foto: DOMUSIMAGES

Die WIRO rüstet ihre Gebäude für die Zukunft und baut neue Wohnungen für ihre Heimatstadt: 2025 investiert das Wohnungsunternehmen 72 Millionen Euro in den Bestand und 20 Millionen Euro für Neubauten.

Wo sich in den letzten dreieinhalb Jahren die Baukräne drehten, steht jetzt ein fertiges Quartier. „Zum Jahreswechsel ist unser mit Abstand größtes Wohnungsbauprojekt in der Möllner Straße in Lichtenhagen fertig geworden“, sagt Ralf Zimlich, Vorsitzender der WIRO-Geschäftsführung. Rund 71 Millionen Euro hat die WIRO Wohnen in Rostock in 318 Wohnungen investiert. Alle Bewohner sind bereits eingezogen.

Auf der Zielgeraden ist auch das neue Wohnviertel in der Thierfelder- und Kobertstraße im Hansaviertel. „Hier ziehen im Mai die letzten Mieter in die 148 neu entstandenen Wohnungen ein“, so Zimlich. Damit hat der kommunale Vermieter als größtes Wohnungsunternehmen der Hansestadt allein 2024 rund 370 neue Wohnungen auf den Rostocker Wohnungsmarkt gebracht. 

Komplexe Sanierungen und Modernisierungen

Die WIRO setzt auch in Zukunft weiter darauf, Wohnraum zu schaffen. „Die Bestandspflege hat jedoch Priorität“, sagt der Operative Geschäftsführer Ingo Hübner, denn in den rund 35.200 WIRO-Wohnungen in nahezu allen Stadtteilen wohnt fast jeder dritte Hansestädter. Energetische Baumaßnahmen an Fassaden und Dächern, Treppenhaussanierungen und Grundrissveränderungen sowie der Einbau von Aufzügen stehen unter anderem auf dem Programm. Im Jahr 2024 flossen 60 Millionen Euro in die Modernisierung und Sanierung des Wohnungsbestandes. In diesem Jahr sollen es, so Hübner, 72 Millionen Euro werden.

„2024 haben wir rund 370 neue Wohnungen auf den Rostocker Wohnungsmarkt gebracht,  dieses Jahr werden es knapp 190 sein.“

Ralf Zimlich, Vorsitzender der WIRO-Geschäftsführung

In Neubauprojekte investiert die WIRO 2025 erneut 20 Millionen Euro. Zum Beispiel für ein Mehrfamilienhaus mit 21 Wohnungen in der Albin-Köbis-Straße 7 in Markgrafenheide, das mit Fotovoltaikanlage und Geothermie ausgestattet, Mitte 2026 bezugsfertig sein soll. Die Hausnummer 7 ist das vierte Haus in der Straße, das die WIRO saniert beziehungsweise neu baut.

Die Warnemünder Lortzingstraße 9 bis 10 ist der nächste Klinkerbau im Karree, den die WIRO in der Rostocker-, Lortzing- und Lilienthalstraße seit 2015 von Grund auf saniert. 174 Wohnungen sind es insgesamt. Anvisierter Baustart für die Nummer 9 bis 10 und die Neugestaltung des Innenhofes ist in diesem Jahr.

Im vierten Bauabschnitt in der Kuphalstraße sind 17 weitere Wohnungen inmitten des grünen Quartiers geplant, in dem die WIRO bereits sieben Häuser mit 63 Wohnungen fertiggestellt hat. Foto: DOMUSIMAGES

In der Wachtlerstraße am Kurpark in Warnemünde startet 2025 auch der Neubau von neun Wohnungen. „Parallel dazu bereiten wir den Bauantrag für den vierten Bauabschnitt in der Kuphalstraße im Komponistenviertel vor“, informiert Hübner. 17 Wohnungen sind im Neubau inmitten des grünen Quartiers geplant, in dem die WIRO bereits sieben Häuser mit 63 Wohnungen fertiggestellt hat. Auch in der Ziolkowskistraße in der Südstadt laufen die Planungen für einen sechsgeschossigen Neubau mit 33 Wohnungen.

Die WIRO kauft auch Häuser schlüsselfertig an. Wie zwei Mehrfamilienhäuser in der Helmuth-Mentz-Straße in Gehlsdorf. Foto: DOMUSIMAGES

Der kommunale Vermieter baut aber nicht nur selbst, sondern kauft auch Häuser schlüsselfertig an. Wie die zwei Mehrfamilienhäuser in der Helmuth-Mentz-Straße in Gehlsdorf. „Hier können 39 Wohnungen ab dem Frühsommer bezogen werden“, so Zimlich.

Ankaufen will die WIRO auch ein neu gebautes Wohnhaus in der Warnowallee 23a in Lütten Klein. Der Zwölfgeschosser hat 67 Wohnungen, die zum Jahreswechsel bezogen werden können, davon 63 sozial gefördert. „Dieses Jahr bringen wir so knapp 190 neue Wohnungen an den Start“ freut sich Zimlich.

Die Planungen für das größte zusammenhängende Neubauvorhaben in der Geschichte der WIRO laufen. Quelle: Wiro

700 Wohnungen am Werftdreieck

Auf dem zirka zehn Hektar großen Werftdreieck in der Kröpeliner-Tor-Vorstadt soll für mehrere Hundert Millionen Euro ein komplett neues Musterviertel entstehen. Die Planungen für das größte zusammenhängende Neubauvorhaben in der Geschichte der WIRO laufen: „Im Sommer beginnen wir für alle sichtbar mit der äußeren Erschließung“, sagt Zimlich. Straßen, Wege und Leitungsnetze werden angelegt. „Doch eine Genehmigung für den Hochbau steht leider noch aus.“ Wann der Hochbau starten könnte, ist deshalb weiter offen. Am Werftdreieck sollen zirka 700 Wohnungen entstehen.

Dagmar Horning

Carsten Klehn

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Bayerische Ingenieurekammer-Bau für Nachhaltigkeit beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken

Nachhaltigkeit beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau tritt für Nachhaltigkeit beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauwerken ein. In einer aktuellen Erklärung legt sie sieben Leitlinien dar, für die sie als Dachorganisation, der am Bau tätigen bayerischen Ingenieurinnen und Ingenieure eintritt.

„Nachhaltigkeit betrifft alle Sparten des Bauwesens und ist alternativlos. Nachhaltige Bauwerke in einer lebenswerten Umwelt zu planen, zu realisieren und später um- bzw. rückzubauen, ist die elementare Zukunftsaufgabe des Bauwesens. Nur so kann der Schutz der Ressourcen erreicht und der Klimawandel und seine Folgen für Mensch und Umwelt eingedämmt werden. Dem Bau- und Gebäudesektor kommt hier eine Schlüsselrolle zu“, stellt Prof. Dr. Norbert Gebbeken, der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, fest.

„Mit unserer Initiative ‚Sustainable Bavaria‘ haben wir gemeinsam mit anderen wichtigen Vertretern der bayerischen Baubranche bereits 2022 konkrete Maßnahmen vorgeschlagen, die zur Erreichung der bayerischen Klimaneutralität zentral sind. Nun legen wir mit unserer Erklärung zur Nachhaltigkeit bei Planung, Ausführung und Betrieb von Bauwerken nach“, erklärt Gebbeken.

Die Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und ihre Mitglieder handeln nach den folgenden Leitlinien:

     Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau verpflichtet sich, konsequent die Aspekte eines nachhaltigen Planens, Bauens und Betreibens voranzutreiben, um eine lebenswerte Umwelt zu erhalten und nachfolgenden Generationen das Potenzial für eigene Gestaltungen zu ermöglichen.

    Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau informiert Öffentlichkeit, Politik und Medien über Instrumente und Konzepte des nachhaltigen Planens, Bauen und Betreibens. Sie fördert die Entwicklung, Ausarbeitung und Umsetzung von Methoden, Prozessen und Technologien, die die Nachhaltigkeit sowie Klima- und Naturschutz konsequent in das Planen, Bauen und Betreiben integrieren.

    Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau zeigt Wege auf, wie Nachhaltigkeit und Suffizienz beim Planen, Bauen und Betreiben ganz konkret Berücksichtigung finden können. Die einzelnen Ingenieurfachsparten entwickeln in den Ausschüssen und Arbeitskreisen der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau Checklisten und weitere Instrumente, um Nachhaltigkeitsaspekte in den jeweiligen Ingenieursdisziplinen konsequent zu berücksichtigen.

    Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau arbeitet an der Ausschöpfung der Energieeffizienz- und Einsparpotenziale, der Optimierung des Ressourceneinsatzes in allen Phasen des Lebenszyklus eines Gebäudes, der Wiederverwendung von Baustoffen und Materialien und an möglichst einfachen technischen Lösungen.

    Neben ökologischen und ökonomischen Zielen engagiert sich die Bayerische Ingenieurekammer-Bau für die Schaffung sozial gerechter und barrierefreier Bauwerke, die zur Erhöhung der Lebensqualität und Inklusion beitragen.

    Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau stärkt durch Information und Weiterbildung die Kompetenz ihrer Mitglieder, sodass sie zu Nachhaltigkeit und Klima- und Ressourcenschutz beitragen können. Mit einer kontinuierlichen Weiterbildung erhöht sie die Kompetenz der in der Praxis tätigen Ingenieurinnen und Ingenieure sowie der nachfolgenden Generationen von Fachkräften für das nachhaltige Bauen.

    Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau fördert das Interesse an nachhaltigen und klimafreundlichen bautechnischen Lösungen. Sie zeichnet innovative Projekte aus und informiert über Nachhaltigkeitsaspekte, klimaneutrale Energieerzeugung, Energieeffizienz und Energieeinsparung sowie über nachhaltige Stadt- und Infrastrukturplanung und klimaangepasstes Bauen. Sie zeigt der Fachöffentlichkeit, der Politik und der Bevölkerung Wege auf, um eine lebenswerte Umwelt zu gestalten, in der sich Natur und Bauwerke zum Wohl der Gesellschaft nachhaltig ergänzen.

Sonja Amtmann

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Schalldämmende Türen und Innentüren – ifz Infos helfen bei Planung und baurechtlichen Nachweisen

Schallübertragungswege bei einer Trennwand mit Verbindungstür. (Quelle: ift Rosenheim)

Die kostenlos verfügbaren ifz infos SC-07/2 und SC-10/2 interstreichen, wie wichtig ein durchdachtes Schalldämmkonzept bei der Gebäudeplanung ist. Es gilt, die Privatsphäre zu wahren und Lärmbelästigungen zu verringern, die häufig zu Streitereien und auch zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können.

Türen sind oft schalltechnische Schwachstellen, weshalb deren präzise Planung sowie die Einhaltung von Normen und baurechtlichen Vorgaben notwendig sind. Die DIN 4109 legt Anforderungen fest; Schalldämmmessungen erfolgen in der Regel im Labor nach den Prüfnormen DIN EN ISO 10140 und DIN EN ISO 717-1.

Die Schalldämmung von Türen und auch speziell von Innentüren hängt von konstruktiven Merkmalen wie Türblatt, Zarge, Bauanschlüssen und Dichtungen sowie einer fachgerechten Montage ab. Ein umfangreiches Kapitel des ifz infos SC-10/2 beschäftigt sich daher detailliert mit diesen konstruktiven Details.

Das ifz info SC-07/2 bietet neben Begriffsdefinitionen im Schallbereich auch ein Kapitel mit häufig gestellten Fragen. Somit unterstützen beide ifz infos Hersteller, Architekten und Monteure bei der Planung, Ausschreibung und Auswahl geeigneter Produkte sowie deren konstruktiver Umsetzung und Montage.

Lärm beeinträchtigt die Gesundheit und die Leistungsfähig- keit, daher ist die Schalldämmung ein essenzieller Aspekt moderner Gebäudeplanung. Dies gilt sowohl für den Außen- als auch für den Innenbereich. Türen spielen eine wichtige Rolle, da sie als Öffnungen in der Wand eine schalltechnische Schwachstelle darstellen können. Tür- und Montagedetails müssen daher präzise geplant und ausgeführt wer- den, um eine gute Schalldämmung zu gewährleisten.

Unterstützung hierbei bieten die beiden überarbeiteten und im November 2024 veröffentlichten ifz infos:

Die schalldämmende Tür; Zur Masse gehört auch noch Klasse

Schalldämmung von Innentüren – Planung und baurechtliche Nachweise; Hinweise für Hersteller, Architekten und Monteure

Anforderungen definiert die DIN 4109, deren Einhaltung baurechtlich vorgeschrieben ist. Die Messungen erfolgen standardmäßig im Labor nach DIN EN ISO 10140 und DIN EN ISO 717-1. Dabei wird das bewertete Schalldämm-Maß Rw ermittelt.

Alternativ zur Laborprüfung kann die Schalldämmung auch im Bauzustand gemessen werden, wobei diese Messungen für bauaufsichtliche Nachweise eine untergeordnete Rolle spielen. Sie können allerdings für privatrechtliche Streitfälle von Bedeutung sein und auch im Rahmen einer Bauab- nahme gefordert werden.

Auch die Schalldämmung von Innentüren hängt maßgeblich von konstruktiven Merkmalen der verschiedenen Bauteilkomponenten in Verbindung mit der Montage und der Einstellung der Bedienkräfte (Beschläge) ab. Im Wesentlichen zählen hierzu das Türblatt, die Zarge, der Bauanschluss so- wie Falz- und Bodendichtungen. Im ifz info SC-10/2 erläutert das Kapitel 3 „Einfluss von Konstruktionsmerkmalen auf die Schalldämmung von Innentüren“ ausführlich folgende Details:

  • Schalldämmung des Türblatts,
  • Sperrtürblätter ohne Lichtausschnitt,
  • Türblätter mit Lichtausschnitt,
  • Fugenschalldämmung Zargenfalz,
  • Schalldämmung von Zarge und Bauanschluss,
  • Fugenschalldämmung der Bodenfuge,
  • Resultierende Schalldämmung des Türelements.

Neben den Konstruktionsmerkmalen erläutert das ifz info SC-07/2 beispielsweise regelmäßig im Kontext mit dem Schallschutz auftretende bestimmte Begriffe und Kurzzeichen, um eine einheitliche Terminologie für alle Beteiligten sicherzustellen. Zudem enthält es ein Kapitel mit spannen- den Antworten auf häufig auftretende Fragen.

Schallübertragungswege und Entkoppelungsmaßnahmen bei einer Tür im Fußbodenanschlussbereich (Quelle: ift Rosenheim)

Essenziell ist auch eine fachgerechte Montage der Türen, da selbst kleine Abweichungen den Schallschutz erheblich verringern können. Ebenso ist eine regelmäßige Wartung erforderlich, um die Schalldämmwerte langfristig sicherzustellen. Grundvoraussetzung für eine gleichbleibend hohe Qualität sind ausführliche und aussagekräftige Dokumente wie klare Leistungsverzeichnisse, vollständige Prüfberichte, Konstruktionszeichnungen sowie detaillierte Montage- und Wartungsanleitungen.

Jürgen Benitz-Wildenburg

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