Um die Baugenehmigung in Hessen deutlich zu beschleunigen, wurde mit der ekom21 den digitalen Bauantrag entwickelt. Eine erste Zwischenbilanz zeigt jetzt, das Projekt ist ein voller Erfolg.
„Der digitale Bauantrag ist Meilenstein in der Verwaltungsdigitalisierung. Hessen macht damit bundesweit vor, dass Digitalisierung mehr als Folklore sein muss. Schlechte analoge Prozesse, die auf Bildschirmen stattfinden, sind nämlich immer noch schlechte Prozesse. Deswegen haben wir den Verwaltungsvorgang neu konzipiert. Mit dem digitalen Bauantrag gibt es eine echte Schnittstelle zwischen Planungsbüros und Behörden und die Möglichkeit, in unterschiedlichen Ämtern parallel an den gleichen Unterlagen zu arbeiten. Das ist Verwaltungsmodernisierung, die im Alltag einen Unterschied macht.
Wir vereinfachen damit nicht nur das Baugenehmigungsverfahren, sondern sorgen dafür, dass Bauvorhaben viel schneller und effizienter umgesetzt werden können.
Seit dem 01. Januar 2025 konnten die Betriebsphase in 19 von 36 unteren Bauaufsichtsbehörden starten, davon 5 die ausschließlich auf eine rein digitale Antragsstellung setzen. Darüber hinaus sind zehn weitere Behörden in der Betriebs- oder der Einführungsphase. Diese Zahlen zeigen, der digitale Bauantrag kommt genau zur richtigen Zeit“, erklärte Minister Mansoori.
„Genauso eindrucksvoll sind die Zahlen, die zeigen, dass die digital übermittelten Vorgänge im Laufe des vergangenen Jahres stark gestiegen sind. Mit knapp 5.000 digital eingereichten Bauanträgen wird fast jeder dritte Bauantrag inzwischen online gestellt. Das zeigt für alle ganz klar, das Verfahren funktioniert und wird erfolgreich genutzt.“
Ziele für 2026
„Unser Ziel ist es, dass alle 33 unteren Bauaufsichtsbehörden, die nicht bereits eigeninitiativ ein Verfahren entwickelt haben, an unser System anzuschließen. Darüber hinaus sollen in diesem Jahr 10.000 Anträge rein digital übermittelt werden“, so Minister Mansoori. Gleichzeitig wird parallel an der technischen Weiterentwicklung gearbeitet. So sollen bspw. auch fliegende Bauten abgedeckt werden und die Beteiligungsplattform sowie die Geoinformationsdienste weiterentwickelt werden.
Katja Apelt / Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Die monatliche Netto-Kaltmiete der sozialen Vermieter Norddeutschlands liegt derzeit im Durchschnitt bei 7,69 Euro pro Quadratmeter. Das geht aus dem aktuellen Monitoring hervor, dessen Ergebnisse am Mittwoch am Rande des 28. VNW-Managementforums in Rostock-Warnemünde vorgestellt wurden. Die durchschnittlich Neuvertragsmiete liegt demnach bei 9,17 Euro pro Quadratmeter.
Die VNW-Unternehmen planen, in diesem Jahr mehr als 3000 Wohnungen zu übergeben. In den Neubau sollen mehr als 640 Millionen Euro fließen, in die Sanierung und Modernisierung mehr als 685 Millionen Euro.
An dem Monitoring, das in der Zeit vom 1. bis 20. Dezember 2025 durchgeführt wurde, beteiligten sich 76 von 302 Mitgliedsunternehmen des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW). Sie verwalten rund 366.000 Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein und Hamburg. Insgesamt verwalten VNW-Unternehmen in den drei Bundesländern gegenwärtig rund 726.000 Wohnungen.
Garanten des bezahlbaren Wohnens
„Die im VNW organisierten Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften stellen damit einmal mehr unter Beweis, dass sie Garanten des bezahlbaren Wohnens im Norden sind“, sagt VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner. Überall dort, wo es einen Mietspiegel gibt, liegen die Durchschnittsmieten der VNW-Unternehmen darunter.“
Mit Blick auf die zu Beginn dieser Woche veröffentlichten Angebotsmieten durch das Kieler Weltwirtschaftsinstitut sagt der VNW-Direktor: „Angebotsmieten spiegeln lediglich einen Teilbereich des Wohnungsmarktes wider. Bestandsmieten machen mehr als 90 Prozent des Mietmarktes aus. Diese Mieten sind zwar ebenfalls gestiegen, aber bei weitem nicht so deutlich wie Neuvertragsmieten.“
Der Bau von Wohnungen ist deutlich teurer geworden
Dass die Neuvertragsmieten so deutlich gestiegen seien, liege an den aktuellen Bedingungen, die den Bau von Wohnungen teuer machten, so Breitner weiter. „Gestiegene Baupreise, höhere Zinsen, lange Baugenehmigungszeiten und überbordende bürokratische Anforderungen machen es gegenwärtig unmöglich, ohne eine öffentliche Förderung eine Wohnung zu errichten, die anschließend zu einem bezahlbaren Preis vermietet werden kann.“
Wer heute ohne öffentliche Förderung baue, müsse am Ende eine Miete zwischen 18 und 20 Euro pro Quadratmeter verlangen, um wenigstens eine „schwarze Null“ zu schreiben, sagt Andreas Breitner.
„Allerdings stößt auch die öffentliche Förderung der Bundesländer an ihre Grenzen. Hamburg stellt jährlich mehr als 900 Millionen Euro für den öffentlichen Wohnungsbau zur Verfügung, Schleswig-Holstein mehr als 400 Millionen Euro und Mecklenburg-Vorpommern rund 135 Millionen Euro. Zusammen sind das allein in diesem Jahr mehr als 1,4 Milliarden Euro in 2026.“
Die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker hätten die Probleme erkannt und versuchten mit einem Abbau von bürokratischen Hürden gegenzusteuern, sagt der Verbandsdirektor. „Der ‚Hamburg-Standard‘ und das ‚vereinfachte Bauen‘ in Schleswig-Holstein sind Schritte in die richtige Richtung.
Allerdings warnte VNW-Direktor Andreas Breitner vor zu großen Hoffnungen. „Zwar lassen erste Ergebnisse auf großes Einsparpotenzial schließen. Es ist aber noch zu früh, um bei den Baukosten generell Entwarnung zu geben. Bis belast- und verallgemeinerbare Ergebnisse vorliegen, wird es noch etwas dauern.“
Focus auf die „zweite Miete“ richten
VNW-Direktor Andreas Breitner mahnte in seinen Ausführungen an, den Blick nicht allein auf die Entwicklung der Kaltmieten zu richten. „Mir macht die Entwicklung der sogenannten zweite Miete derzeit erheblich mehr Sorgen.
Städtische Gebühren, Grundsteuer, Heiz- und Stromkosten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und umfassen inzwischen mehr als ein Drittel der Wohnkosten.Statt einer Mietpreisbremse benötigen wir eine Nebenkostenbremse.“
Besonders beunruhigend sei die Preisentwicklung bei der Fernwärme, so der VNW-Verbandsdirektor weiter. „In Hamburg haben die Energiewerke zu Beginn dieses Jahres ihren Fernwärmepreis für viele Tausend Mieterinnen und Mieter um 30 Prozent erhöht. In Mecklenburg-Vorpommern vermeldete das Statistische Amt des Landes am Dienstag, dass die Fernwärmepreise 2025 flächendeckend um 7,3 Prozent gestiegen sind.“
Forderung nach einer Transparenzbehörde für Fernwärme
Bei den Fernwärmepreise sei die Situation der Mieterinnen und Mieter doppelt misslich. „Sie müssen nicht nur deutlich höhere Preise bezahlen, sondern können auch nicht einfach zu einem anderen Anbieter wechseln. Ihre Monopolstellung erlaubt es den örtlichen Stadtwerken, Kosten auf die Mieterinnen und Mieter abzuwälzen.
Deshalb benötigen wir eine bundesweit agierende Transparenzbehörde für Fernwärmeanbieter, die genau prüft, ob die aufgerufenen Preise korrekt sind. Zudem muss bei starken Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht eingeführt werden.“
Transparenz bei den Fernwärmepreisen sei vor allem deshalb wichtig, weil dieser Art der Versorgung mit Heizenergie bei der Energiewende eine zentrale Bedeutung zukomme, so Andreas Breitner. „Regenerativ erzeugte Fernwärme ermöglicht die meiste Reduzierung von klimaschädlichen Emissionen. Um so wichtiger ist es, dass am Ende nicht die betroffenen Mieterinnen und Mieter mit dem Energiewendekosten allein gelassen werden.“
Quelle: vnw
An dem diesjährigen VNW-Managementforum nehmen mehr als 340 Vorstände und Geschäftsführer von norddeutschen Wohnungsunternehmen teil – so viele wie noch nie. Die Veranstaltung dient in erster Linie dem Erfahrungsaustausch und der Vernetzung, wie das Foto oben zeigt. Zu den Referenten der Veranstaltung gehören in diesem Jahr Dr. Meik Woyke von der Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung, Prof. Elisabeth Endres von der Technischen Universität Braunschweig, und der Politikwissenschaftler Albrecht von Lucke.
Oliver Schirg
Durch einen Wechsel bei der Erhebungsmethode ist ein Vergleich mit Werten aus dem Jahr 2024 nicht möglich. Seinerzeit lag die Durchschnittsmiete bei 6,74 Euro pro Quadratmeter.
Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 478 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 730.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 7,69 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.
VNW-Verbandsdirektor Andreas Breitner. Foto: VNW, Bertold Fabricius, Hamburg
Liebe Leserinnen und Leser,
es gibt Licht am Ende des Tunnels. Bundesweit ist zu Ende des vergangenen Jahres die Zahl der Baugenehmigungen gestiegen. Auch mit dem von der Bundesregierung ausgerufenen Bau-Turbo und den Bemühungen, die Baukosten zu senken, geht es voran.
Um so wichtiger ist es, die sogenannte zweite Miete in den Fokus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu rücken. Mir macht deren Entwicklung derzeit erhebliche Sorgen. Städtische Gebühren, Grundsteuer, Heiz- und Stromkosten sind deutlich gestiegen und umfassen inzwischen mehr als ein Drittel der Wohnkosten. Statt einer Mietpreisbremse benötigen wir eine Nebenkostenbremse.
Kämmerer und Finanzminister erklären die Erhöhungen – im Übrigen zu Recht – mit den gestiegenen Kosten. Die Gehälter sind angehoben worden, die anhaltende Inflation kommt hinzu.
Alles Argumente, die wir in der am Gemeinwohl orientierten Wohnungswirtschaft gut nachvollziehen können. Wir würden sicher leichter damit unseren Frieden machen, wenn diese Argumente auch zählen würden, wenn es um Mieterhöhungen geht.
Da aber regiert – zumindest in Teilen der Politik – die Ideologie, die ökonomische Zusammenhänge einfach ignoriert, weil sie nicht ins eigene Weltbild passen oder Wahlkampfchancen schmälern könnten.
Besonders beunruhigend ist die Preisentwicklung bei der Fernwärme. In Hamburg haben die Energiewerke zu Beginn 2026 den Fernwärmepreis für Tausende Mieterinnen und Mieter um 30 Prozent erhöht. In Mecklenburg-Vorpommern vermeldete das Statistische Amt für 2025 einen Anstieg um 7,3 Prozent.
Stadtwerke, Bürgermeister und Finanzpolitiker machen für die gestiegenen Fernwärmepreise in erster Linie die hohen Kosten der Energiewende verantwortlich. Neue Fernwärmeleitungen und die Umstellung auf einer dekarbonisierte Energieerzeugung gehen mächtig ins Geld.
Das ist sicher richtig, und es nicht von der Hand zu weisen, dass der Fernwärme, die ohne klimaschädliche Emissionen erzeugt wird, bei der Energiewende eine zentrale Bedeutung zukommt. Um so wichtiger ist es, dass am Ende nicht die Mieterinnen und Mieter mit diesen Kosten allein gelassen werden.
Für die Betroffenen ist die Lage in doppelter Hinsicht misslich. Sie müssen nicht nur deutlich höhere Preise bezahlen, sondern können auch nicht einfach zu einem anderen Anbieter wechseln.
Die Monopolstellung legt den örtlichen Stadtwerken daher eine besondere sozialpolitische Verantwortung auf. Das Problem nur auf der Grundlage ökonomischer Kennziffern anzugehen, wird dem Anspruch einer solidarischen Energiewende nicht gerecht.
Auch deshalb benötigen wir eine bundesweit agierende Transparenzbehörde für Fernwärmeanbieter. Diese muss regelmäßig – am besten jährlich – prüfen, ob die aufgerufenen Preise korrekt sind. Zudem sollten Mieterinnen und Mieter bei starken Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht erhalten, auch wenn das am Ende nur der letzten Ausweg sein kann.
Andreas Breitner Vorstand und Verbandsdirektor Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW)
Zum 01. Januar 2026 sind erneut wichtige Änderungen bei Steuern und Umlagen im Strom- und Gasbereich in Kraft getreten.
Welche Auswirkung die Anpassungen für die Akteure in der Immobilien- und Wohnungswirtschaft bedeutet, wird nach der Analyse klarer. Was für einzelne Kilowattstunden nach wenig aussieht, kann sich auf ganze Quartiere, Liegenschaften und Portfolios betrachtet durchaus summieren.
Hinzu kommt die neue Struktur im CO2-Preis, die mit Unsicherheit, aber auch Gestaltungsspielraum einhergeht. Zeit also für eine realistische Einschätzung: Was bedeutet das konkret? Wer profitiert? Und worauf sollten Sie sich vorbereiten?
Strom: Leichte Steigerung der Umlagen – mit Signalwirkung
Im Strombereich steigt die Gesamtsumme der Abgaben um 0,295 ct/kWh auf 4,996 ct/kWh. Dabei bleibt die EEG-Umlage bei 0,000 ct/kWh – das ist weiterhin ein Ergebnis der politischen Entscheidung, die Strompreise zu stabilisieren.
Interessant ist jedoch der Blick auf die anderen Komponenten: Der KWK-Aufschlag (Kraft-Wärme-Kopplung) steigt um rund 0,17 ct/kWh. Auch die Offshore-Netzumlage legt um 0,125 ct/kWh zu.
Diese Entwicklungen spiegeln die hohen Investitionen in Netzstabilität und Klimaschutz wider – Kosten, die anteilig von allen Stromkunden getragen werden. Zwar ist der Anstieg noch vergleichsweise moderat, doch angesichts der geplanten Netzausbauten und neuen Strommarktdesigns könnte hier in den kommenden Jahren weitere Dynamik entstehen.
Gas: Entlastung durch Wegfall der Speicherumlage
Bei Gas hingegen zeigt sich ein entgegengesetzter Trend: Die Gasspeicherumlage entfällt vollständig, was einen Preisrückgang von 0,289 ct/kWh bedeutet. Laut der Bundesregierung bedeutet das eine Entlastung für alle Gas-Kunden von insgesamt 10 Milliarden Euro. Bezogen auf eine Gas-Verbrauchsstelle mit 50.000 kWh beträgt die Reduktion rund 173,- Euro inkl. 19% Umsatzsteuer. Gleichzeitig bleibt die Erdgassteuer konstant, und der CO2-Preis bewegt sich in einer Bandbreite zwischen 0,998 ct/kWh und 1,179 ct/kWh.
Je nach Ausgestaltung könnten sich hier minimale Entlastungen oder eine nahezu stabile Belastung für Gasnutzer ergeben.
CO2-Bepreisung: Vom Festpreis zur Auktionsphase
Der größere Unsicherheitsfaktor liegt im neuen nationalen Emissionshandelssystem (nEHS). Seit 2026 wird der CO2-Preis nicht mehr über einen Festpreis gesteuert, sondern über eine Auktionsphase (55–65 €/Tonne), gefolgt von einer Festpreisphase (68 €/Tonne). In der Nachkaufphase liegt der Preis bei 70 €/Tonne.
Netzentgelte: Entwicklung je nach Investitionsbedarf und Subventionen
Spannend bleibt der Ausblick auf die Netzentgelte. Laut aktuellen Einschätzungen könnten die Stromnetzentgelte durch gesetzliche Subventionen in den kommenden Jahren sinken. Hier wirken sich Zuschüsse aus dem Klima- und Transformationsfonds stabilisierend aus.
Beim Gasnetz sieht es anders aus: Aufgrund hoher Abschreibungen dürften die Entgelte eher steigen. Das hat direkte Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit gasbasierter Systeme im Bestand und sollte bei Investitionsentscheidungen berücksichtigt werden.
Reiner Energie-Preis:
Für die Berechnung des Bruttoenergiepreises muss zu den vorgenannten Abgaben, Steuern und Netzentgelten der reine Energie-Preis hinzugerechnet werden:
Beim reinen Energiepreis besteht der größte Hebel, um die Energiekosten aktiv zu beeinflussen. Die Strom- und Gaspreise an den Energiemärkten sind volatil. Der Preis hängt vom Einkaufszeitpunkt ab (siehe Grafik).
Abbildung: Preisverlauf Gas Energiebörse EEX Terminmarkt für Lieferjahr 2027
Der Energielieferant berücksichtigt in seiner Kalkulation weitere Kostenpositionen zum o. g. Börsenpreis, wie z. B. Risikozuschläge, Abrechnungskosten und Vertriebsmargen. Energievertriebe haben die Zielsetzung, möglichst hohe Margen für ihr Unternehmen durchzusetzen.
Eine professionell organisierte Gas- und Stromausschreibung wirkt der Margenentwicklung entgegen, reduziert Risikozuschläge und sorgt für bestmögliche Energiepreise.
Was heißt das für die Immobilienwirtschaft?
Die Entwicklungen zeigen: Die Energiepreisgestaltung wird komplexer. Eine Planbarkeit sollte durch rechtzeitiges Entwickeln einer passenden Beschaffungs-Strategie ermöglicht werden.
Für Immobilienunternehmen und Bestandshalter heißt das:
Energiekosten fokussiert in der Unternehmensstrategie berücksichtigen.
Dynamisches Preisumfeld und neue CO2-Kostenmodelle im Blick behalten.
Wer sich jetzt informiert und strategisch aufstellt, vermeidet Mehrkosten und kann auch aktiv zur Transformation der Energieversorgung beitragen.
Fazit: 2026 bringt Herausforderungen – aber auch Chancen.
Das hat das AG Hamburg mit Urteil vom 22. Januar 2025 – 9 C 6/24 – entschieden. Darüber hinaus beschäftigt sich das Urteil mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung.
In die Betriebskostenabrechnung bei Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten ist als Mindestinhalt für eine formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung die Zusammenstellung der Gesamtkosten, die Angabe und die Erläuterung der zu Grunde gelegten Verteilerschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und der Abzug der Vorauszahlungen des Mieters aufzunehmen.
Fehlt die Angabe eines Umlageschlüssels, ist die Betriebskostenabrechnung bereits formell unwirksam.
Erhöhte Vorauszahlungen können nur auf eine formell wirksame und materiell fehlerfreie Abrechnung gestützt werden.
Erlaubt der Vermieter dem Mieter, Zahlungsrückstände in Raten zu begleichen, kann eine Kündigung nicht auf diese Rückstände gestützt werden, da sich der Vermieter sonst widersprüchlich und damit rechtsmissbräuchlich verhalten würde.
Neben der Ratenzahlungsproblematik spielten auch fehlerhafte Betriebskostenabrechnungen im Urteil eine wichtige Rolle. Die Abrechnungen für die Jahre 2019 bis 2021 wiesen erhebliche Formfehler auf.
Diese Mängel betrafen konkret die fehlende Angabe und Erläuterung der Verteilerschlüssel, eine nicht nachvollziehbare Kostenverteilung sowie mangelnde Transparenz bei der Berechnung des Mieteranteils.
Aufgrund dieser Formfehler waren die Betriebskostenabrechnungen unwirksam. Der Mieter konnte daher die ihm zustehenden Guthaben mit seinen laufenden Mietzahlungen verrechnen. Dies reduzierte seine tatsächlichen Zahlungsrückstände erheblich.
Dr. Peter Hitpaß VNW Beauftragter für Partnermitglieder
Das Hauptgebäude oder auch Dienstgebäude A (Nussallee 17) wurde am 13. Oktober 1911 seiner Bestimmung übergeben. Das Amts- und das Landgericht Hanau teilen sich dieses Gebäude. Das Landgericht Hanau ist dabei für den gesamten Main-Kinzig-Kreis zuständig. Bereits im Jahre 1908 war mit Bauarbeiten begonnen worden. Die Gesamtkosten für die Errichtung und die Einrichtung dieses Gerichtsgebäudes betrugen eine Million Mark. Hanau war bereits seit dem 1. Oktober 1879 Sitz eines Landgerichts. Foto: AB Hanau
Ein Vermieter kann den bisher vereinbarten Verteilungsschlüssel von Betriebskosten nicht einseitig abändern. So das Amtsgericht Hanau mit Urteil vom 15.August 2025, Az. 32 C 16/25, entscheiden. Denn es handele sich um eine vertragliche Vereinbarung, die grundsätzlich nur im Einvernehmen mit dem Mieter angepasst werden könne. Eine Ausnahme kann es nur dann geben, wenn dem Vermieter das Festhalten am unveränderten Vertrag nach § 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nicht zumutbar ist.
Die Vermieterin klagte gegen den Mieter auf Zahlung von Mietrückständen und Nachzahlungen aus mehreren Betriebskostenabrechnungen. Der Mieter hatte sich geweigert, die offenen Forderungen zu begleichen. Er machte geltend, die Vermieterin habe einseitig den Verteilungsschlüssel der Betriebskosten umgestellt. Deshalb habe er mehr Kosten zu tragen. Seit Beginn des Mietverhältnisses im Jahr 1995 wurden die Betriebskosten nach der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen aufgeschlüsselt.
Als die Vermieterin das Haus vor einigen Jahren gekauft hatte, habe sie bei bestimmten Positionen nicht mehr auf die Personenanzahl, sondern auf die Wohnfläche abgestellt. Der Mieter erstellte unter Anwendung des ursprünglichen Verteilungsschlüssels eine neue Abrechnung.
Vor dem AG hatte er damit Erfolg. Das Gericht wies die Zahlungsklage der Vermieterin ab. Die einseitige Anpassung des Verteilungsschlüssels war unzulässig, so das AG.
Zwar beinhalte der Mietvertrag selbst keinen festgelegten Verteilungsschlüssel. Der frühere Eigentümer durfte nach der damaligen Rechtslage den Verteilungsschlüssel noch eigenmächtig bestimmen. Er habe sich auf die Berechnung nach Personenanzahl festgelegt. Dies sei mit der ersten Abrechnung des Voreigentümers vertraglich bindend geworden – und sei es auch heute noch.
Für eine Änderung des Verteilungsschlüssels ist daher grundsätzlich die Zustimmung beider Vertragsparteien notwendig.
Eine Ausnahme gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nur dann, wenn dem Vermieter ein Festhalten am bisherigen Verteilungsschlüssel unzumutbar ist. Die Vermieterin hatte argumentiert, die Verteilung nach Personenzahl eigne sich nicht, da die Ermittlung der tatsächlich vorhandenen Personen in der Liegenschaft kaum möglich oder jedenfalls zu ungenau sei. Das überzeugte das AG jedoch nicht: Bei einem anderen Abrechnungsposten, den Gebäudereinigungskosten, rechnete die Vermieterin nämlich nach der Anzahl der Personen ab. Die Vermieterin sei also „erkennbar doch in der Lage (…), diesen Verteilungsmodus anzuwenden“, so das Gericht.
Durch die zu hohen Nachforderungen der Betriebskosten ist dem Mieter ein Guthaben entstanden, dass er gegen die Mietzahlungen und verbleibenden Nachforderungen aufrechnen durfte. Zugleich stellt die fehlerhafte Abrechnung über die Betriebskosten eine vertragliche Pflichtverletzung dar, so dass der Mieter die Kosten für die anwaltliche Prüfung ebenfalls aufrechnen konnte.
Bauen in Deutschland soll einfacher, schneller und günstiger werden. Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, wenn nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wird. Planung und Bauausführung können daher über den eigentlichen Bedarf hinausgegen.
Daher soll Bauvertragsparteien unkompliziert ermöglicht werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag abzuschließen, um rechtssicher von gesetzlich nicht erforderlichen Baustandards abzuweichen, ohne dass die Wohnqualität leidet. Das sieht ein gemeinsames Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vor.
Der Gebäudetyp E steht für einfaches bedarfsgerechtes Bauen. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist hingegen nicht gemeint. Der Gebäudetyp E ist sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.
GdW begrüßt Eckpunkte zum Gebäudetyp E: Wichtiger Schritt für mehr Einfachheit beim Bauen – Regelung im Mietvertragsrecht nötig
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt ausdrücklich, dass nun Eckpunkte zum Gebäudetyp E vorgelegt wurden. Damit greift die Bundesregierung zentrale Forderungen des GdW auf, die für mehr Einfachheit, Rechtssicherheit und Kosteneffizienz beim Bauen dringend notwendig sind. Für eine vollständige Rechtssicherheit bei der Anwendung des Gebäudetyp E muss aber im Mietvertragsrecht noch eine eigenständige, klare Regelung geschaffen werden.
Besonders begrüßt der GdW, dass der Gebäudetyp-E-Vertrag zivilrechtlich verankert werden soll. Ebenso positiv ist die Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder. Es bleibt damit bundeseinheitlich bei dem bekannten, verlässlichen bauordnungsrechtlichen Sicherheitsniveau. Zugleich soll Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik künftig keinen Mangel mehr darstellen. Auch zu begrüßen ist, dass die Regierung die Schaffung einer eigenen Rahmenvereinbarung oder eines Mustervertrages zum Gebäudetyp E – analog zur Rahmenvereinbarung 2.0 für serielles Bauen – unterstützen will. Wie schon bei der erfolgreichen GdW-Rahmenvereinbarung Serielles und modulares Bauen sagen wir hierbei unsere Unterstützung zu.
„Die Eckpunkte sind ein wichtiger Schritt, um das Bauen in Deutschland wieder einfacher, schneller und kostengünstiger zu machen. Mit dem Gebäudetyp E haben wir erstmals die Chance, nicht nur mit steigenden, sondern auch mit sinkenden Baukosten zu rechnen. Das ist ein riesiger Schritt hin zu mehr bezahlbarem Wohnraum“, erklärt GdW-Präsident Axel Gedaschko. „Wir gewinnen die Freiheit zurück, innovative und wirtschaftliche Lösungen einzusetzen, ohne uns sklavisch an zahlreiche kostentreibende DIN-Normen halten zu müssen.
Der Grundsatz ‚Safety First‘ bleibt dabei selbstverständlich gewahrt: Alle sicherheitsrelevanten Vorgaben gelten weiter. Genau diesen pragmatischen Ansatz haben wir als GdW nachdrücklich eingefordert.“
Von zentraler Bedeutung sind dabei einheitliche Rahmenbedingungen: „Der Gebäudetyp E kann zum dringend benötigten Bau-Turbo werden. Entscheidend wird aber sein, dass die Bundesländer in ihren Förderrichtlinien nicht wieder zusätzliche Standards einführen. Nur wenn die Eckpunkte konsequent auch im Förderrecht umgesetzt werden, können wir die Mietpreise im Neubau senken und echten Fortschritt erzielen“, sagt Gedaschko.
Eigenständige Regelung für das Mietvertragsrecht
Auch im Mietvertragsrecht muss eine eigenständige, klare Regelung geschaffen werden. Hier bleiben die Eckpunkte leider sehr vage und unzureichend. Damit würde aber verhindert, dass der Gebäudetyp E in der Vermietungspraxis zu juristischen Auseinandersetzungen über vermeintliche Mängel führt.
Für die sozial orientierte Wohnungswirtschaft ist diese Klarstellung zentral, denn ohne eindeutige mietrechtliche Bestimmungen wäre der Gebäudetyp E kaum anwendbar gewesen. Gerne unterstützen wir die Bundesregierung in dem nun folgenden Diskussionsprozess bei der Findung einer angemessenen Lösung.
Der GdW wird den weiteren Gesetzgebungsprozess konstruktiv begleiten und setzt sich dafür ein, dass der Gebäudetyp E zu einem praxistauglichen und rechtssicheren Instrument wird, das Innovation ermöglicht und gleichzeitig Klarheit für Bauherren, Vermieter und Mieter schafft.
Die Eckpunkte sind ein vielversprechender Anfang – doch damit der Gebäudetyp E tatsächlich zum Befreiungsschlag für preiswerteres Bauen werden kann, müssen die offenen mietrechtlichen Fragen zwingend geklärt werden. Wichtig ist aber auch, dass der weitere Prozess jetzt schnell vorangebracht wird. Der GdW erwartet, dass die gesetzlichen Regelungen noch im ersten Halbjahr 2026 zum Abschluss gebracht werden.
Dr. Peter Hitpaß VNW Beauftragter für Partnermitglieder
Abschlussdiskussion (v.l.n.r.) mit Siw Foge, Lara Möller, Frank Emrich, Dr. Bernd Hunger, Stephan Mayer und Dr. Timo Munzinger
Am 11. Dezember 2025 fand im ehemaligen Capitol-Kino in Halle/Saale die Jahreshauptversammlung des Kompetenzzentrum Großsiedlungen e.V. aus Hellersdorf statt. Ca. 120 Teilnehmer, darunter ein Großteil aus Mecklenburg- Vorpommern, informierten sich über die Zukunft kleiner Großsiedlungen in Kleinstädten. Dabei ging es um mehrgeschossige Ensembles, die häufig am Rand kleinerer Städte und nach den gleichen Prinzipien wie ihre großen Pendants in den Großstädten gebaut wurden.
In den zwischen 1950 und 1990 errichteten mehrgeschossigen Wohngebieten lebten in Kleinstädten laut Zensus 2022 bundesweit ca. 1,1 Millionen Menschen in 720.000 Wohnungen. In den neuen Ländern waren es 423.000 Menschen in ca. 310.000 Wohnungen. 75 Prozent dieser Wohnungen befinden sich im Eigentum von kommunalen Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften.
Vielfältige Situationen – lokal spezifische Erneuerungskonzepte
Rund die Hälfte der Teilnehmer kam aus Wohnungsunternehmen kleiner Städte in den neuen Bundesländern – von Ribnitz-Damgarten bis Zeulenroda-Triebes, von Calau bis Sangerhausen. Anhand von sieben Beispielen aus der Praxis wurde ein breites Spektrum der Herangehensweisen an die Erneuerung der Quartiere deutlich.
Für Mecklenburg- Vorpommern präsentierten Kerstin Simon und Mandy Falk, Vorständinnen des Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde (ca. 700 WE,) ihre Erfahrungen und Zukunftspläne für ihr Unternehmen. Größtes Projekt der vergangenen Jahre der Genossenschaft waren zwei Neubauten am Rande des bestehenden Quartiers direkt neben der Geschäftsstelle. Und es zeigte sich, wie durch gehobenem Wohn-Standard auch in einem stark schrumpfenden Markt qualitätvolles Wohnen nachgefragt wird.
Carolin Ermisch, Geschäftsführerin der kommunalen Wohnungsgesellschaft, schilderte, wie in Hettstedt ein ganzer Wohnkomplex teils abgerissen und teils zu dreigeschossigen Häusern umgebaut wurde – abgestimmt mit der Genossenschaft und der Stadt, die mit der grundhaften Sanierung der Schule ihren Beitrag zu einem modernen Wohnmilieu leistete.
Im sächsischen Löbau ist es aus Sicht von Wolfgang Winkler, Vorstand der Wohnungsgenossenschaft, gelungen, nach dem Flächenabriss mehrerer Wohnblocks ein Quartier barrierefrei umzubauen. Auf besondere Qualitäten wurde Wert gelegt bei der Gestaltung des Wohnumfeldes unter breiter Beteiligung der Nachbarschaften, Kitas und Schulen.
Frank Richter, Vorstand der Wohnungsbaugenossenschaft WOBAG, schilderte, wie im Thüringischen Sömmerda das große Wohngebiet „Neue Zeit“ durch Modernisierung und ergänzenden Neubau umgestaltet wird. Trotz sinkender Einwohnerzahl steigt die Zahl älterer Single – Haushalte – und damit der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum. Die Genossenschaft setzt aufgrund des dringenden Handlungsbedarfs die zweite Sanierungswelle trotz steigender Kosten und kaum noch zu sichernder wirtschaftlicher Tragbarkeit fort.
In Tangermünde hat die Wohnungsgenossenschaft einen verwahrlosten Supermarkt revitalisiert und die leer gefallene Mitte des Quartiers „Komponistenviertel“ durch ein modernes Begegnungszentrum ergänzt. Vorstand Ringo Schmidt schilderte, dass durch die Anknüpfung der Fassadengestaltung an das Thema „Literatur“ dem Quartier ein besonderes Image verliehen wurde.
Reiner Striegler, Geschäftsführer der kommunalen Wohnungsgesellschaft, berichtete, dass im sächsischen Nünchritz auch externe Faktoren dafür sorgten, dass sich die Großsiedlung nach dem bedarfsgerechten Umbau und Teilrückbau stabilisiert hat: der weitere Ausbau der Chemieindustrie, die gute Verkehrsanbindung sowie das bedarfsgerechte Angebot an sozialer Infrastruktur durch die Gemeinde. Bewährt hat sich zudem der Zusammenschluss mit der Riesaer Wohnungsbaugesellschaft.
Den Weg der Kooperation hat auch die in Lübbenau ansässige WIS „Wohnungsbaugesellschaft im Spreewald“ in der Kraftwerkstadt Vetschau durch die Fusion mit der Vetschauer kommunalen Gesellschaft beschritten. Geschäftsführer Michael Jacobs erläuterte, wie das beim Umbau der Lübbenauer Großsiedlung erworbene Wissen nun in ersten Projekten den Vetschauern zugutekommt. Grundlage dafür ist ein gemeinsam ausgearbeitetes Quartiersentwicklungskonzept.
Dr. Dr. Bernd Hunger, Vorstandsvorsitzender des Kompetenzzentrums:
„Für die Kommunen und Wohnungsunternehmen geht es darum, auf Basis von Quartierskonzepten zukunftsfähige Entscheidungen für Modernisierungen, Rückbau, aber auch für den Neubau zu treffen – sowohl die Wohngebäude als auch die Infrastruktur betreffend.“
Dr. Peter Hitpaß, VNW Beauftragter für Partnermitglieder
Das Kompetenzzentrum ist Partnermitglied im VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. Zu seinen Mitgliedern zählen Wohnungsgenossenschaften, kommunale und private Wohnungsunternehmen, Architektur-, Planungs- und Ingenieurbüros, Wissenschaftliche Institute und Verbände der Wohnungswirtschaft und Bauindustrie sowie Vertreter aus Bürgervereinen, Kommunalpolitik und -verwaltung
Der neue Vorstand des Arbeitskreises Geislinger Konvention Prof. Dr. Andreas Saxinger, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), Gernot Schober, vbw und Andreas Fecker GBG Mannheim Unternehmensgruppe, Wohnungsbau und Gemeindeentwicklung. Foto: privat
Auf seiner Sitzung am 18. November 2025 in Haar, Lkr,, München, wählte der Arbeitskreis Geislinger Konvention seinen neuen Vorstand. Prof. Dr. Andreas Saxinger, Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen (HfWU), Andreas Fecker GBG Mannheim Unternehmensgruppe, Wohnungsbau und Gemeindeentwicklung sowie Gernot Schober, vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., wurden für weitere drei Jahre in ihren Ämtern bestätigt.
Seit dem Jahr 2000 arbeitet die Geislinger Konvention in einem interdisziplinären Arbeitskreis an einem aktiven repräsentativen Betriebskosten-Benchmarking.
Die Geislinger Konvention setzt dabei einen modernen Standard zur Vergleichbarkeit von Nebenkosten und fördert durch eine normierte Abrechnung ein effektives Kostenmanagement. Das Ziel ist eine nachhaltige Senkung der Betriebskosten durch den Austausch von Best-Practice-Ansätzen, wobei das erworbene Siegel die engagierte Teilnahme und Zusammenarbeit der einzelnen Wohnungsunternehmen symbolisiert, die damit ihrer sozialen Verantwortung gerecht werden.
Der Arbeitskreis nutzt dazu die enge Kooperation mit Hochschulen, Verbänden und der Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen (AGW), um gemeinsam innovative und nachhaltige Ansätze für einen modernen Prozessstandard im Betriebskostenmanagement weiterzuentwickeln.
Der Arbeitskreis „Geislinger Konvention“ setzt sich zusammen aus Personen:
der Verbände der Immobilienwirtschaft,
der wohnungswirtschaftlichen Dienstleister,
der Immobilienunternehmen,
der Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen
Deutschland wächst und braucht deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum. Das hat auch die aktuelle Bevölkerungsprognose des BBSR bestätigt. Danach steigt die Bevölkerungszahl in Deutschland bis 2045 auf 85,5 Millionen Menschen an. Der anhaltende Wohnungsmangel in den beliebten Großstädten führt aber dazu, dass immer weniger Menschen überhaupt noch eine Wohnung finden –geschweige denn eine bezahlbare.
Der Neubau ist in den letzten Jahren eingebrochen. Es gibt daher gute Gründe, den Wohnungsbau im bezahlbaren Segment schnell wieder auf die Straße zu bringen.
Mit den „Wohnungswirtschaftlichen Daten und Trends“, legt der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erneut einen kundigen Überblick zum Stand der Entwicklungen in der Branche vor. Fundament der Berichterstattung sind eigene umfassende Basisdaten aus der vom GdW bundesweit vertretenen Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie die relevanten Ergebnisse der amtlichen Statistik und weiterer Erhebungen von Branchentrends.
Kennziffern, Tabellen und Grafiken zur Entwicklung der Branche und der Wohnungsmärkte sind in den „Daten und Trends“ detailliert dokumentiert.
Das 116 Seiten umfassende Kompendium informiert in diesem Jahr neben der üblichen Berichterstattung zu den Themen Investitionen, Bautätigkeit, Mietenentwicklung außerdem diese Themen:
Spotlight: Energieeffizienz des Wohnungsbestandes der GdW-Unternehmen
Grundstücks- und Wohnungswirtschaft 2024 mit stabilen Wachstum
Neubauinvestitionen auch bei den GdW-Unternehmen im dritten Jahr auf Talfahrt
Sozialer Wohnungsbau unter Druck: Zahl der geförderten Mietwohnungen bislang eher gering
Aktuelle Bevölkerungsprognose: Wachstum bis ins Jahr 2045 und Zunahme regionaler Disparitäten
6,63 Euro/m² – bei GdW-Unternehmen wohnt man im Schnitt besonders günstig
Kapitaldienst- und Zinsdeckung: Unternehmenskennzahlen im Fokus