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Die Rolle von Genehmigungsverfahren bei chronischer Wohnungsnot

Rolle von Genehmigungsverfahren bei chronischer Wohnungsnot
Friedrich Geschwinder studierte als gebürtiger Hannoveraner Rechtswissenschaften an der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover. Im Rahmen seines Referendariats beim Oberlandesgericht Celle absolvierte er unter anderem eine Station in der Liegenschaftsabteilung der Klosterkammer Hannover. Seit 2024 unterstützt Rechtsanwalt Friedrich Geschwinder das Team von Koenen Bauanwälte am Standort Hannover und ist hier vorwiegend im Bereich des öffentlichen Baurechts tätig. Foto: www.bauanwaelte.de.

Eine Betrachtung mit Berliner Perspektive von Friedrich Geschwinder  

Der jüngst vom Bundeskabinett verabschiedete „Bau-Turbo“ verspricht in erster Linie eins: Erleichterungen für Bauherren und alle, die es werden wollen. Mit ihm soll Wohnbebauung in Einzelfällen auch ohne Bebauungsplan möglich und Nachverdichtung sowie Wohnen im Außenbereich einfacher werden. Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verspricht eine Reduzierung der Planungszeit für den Wohnungsbau von fünf Jahren auf zwei Monate.

Doch setzt die neue Regierung hier an der richtigen Stelle an? Anfang 2024 formulierten die Bundesarchitektenkammer und der Bund Deutscher Architektinnen und Architekten zusammen mit verschiedenen Umwelt- und Sozialverbänden einen Appell gegen die Einführung des damals noch von der Ampel-Regierung geplanten Bau-Turbos. Der Rückgang von Wohnungsneubauten habe nichts mit zu strengen Anforderungen der Baugesetze zu tun, so die Kernaussage. So seien zum Zeitpunkt des Appells erteilte Baugenehmigungen für fast 900.000 Wohneinheiten ungenutzt. Grund für das reduzierte Neubauvolumen seien damit nicht zu wenig erteilte Baugenehmigungen, sondern zu wenig genutzte Baugenehmigungen.

Gerade in Berlin zeigt sich dieses Paradoxon besonders deutlich. Laut Berliner Bauverwaltung wurden allein 2023 über 21.000 Wohnungen genehmigt, von denen ein erheblicher Teil bisher nicht realisiert wurde. Die Gründe dafür liegen tief in der Struktur der Bauprozesse sowie und im Spannungsfeld zwischen politischem Willen, wirtschaftlicher Realität und gesellschaftlichem Widerstand.

Baukosten steigen  

Eine erste große Hürde für Bauherren sind die stetig steigenden Baukosten. Gerade in Berlin hat sich die Situation zugespitzt. Während der Bundesdurchschnitt laut Landesbausparkassen im Jahr 2024 bei bis zu 3.029 EUR pro Quadratmeter liegt, rangieren die durchschnittlichen Baukosten in Berlin laut Baukostenindex des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sogar bei rund 3.250 EUR pro Quadratmeter.

Neben gestiegenen Material- und Energiekosten wirken sich auch die Preissteigerungen im Handwerk und die Anforderungen an nachhaltiges Bauen auf das Budget aus. Öffentliche Vorgaben wie die Solarpflicht oder höhere Energiestandards sind zwar ökologisch sinnvoll, erhöhen aber zusätzlich den finanziellen Druck. Angesichts der hohen Zinsen geraten viele Berliner Bauherren in Finanzierungsschwierigkeiten, was sich insbesondere bei privaten Bauträgern und kleineren Projektentwicklern zeigt.

Zwar gibt es Landesprogramme wie die „Wohnungsbauoffensive Berlin“, doch hier sind Antragsverfahren komplex und zeitaufwändig. Während auf dem Papier also Baugenehmigungen vorliegen, fehlt vielen Investoren die wirtschaftliche Basis, um ihre Projekte tatsächlich zu starten.

Personalmangel und Bearbeitungs-Slow Motion

Die Herausforderungen enden nicht bei der Finanzierung. In Berlin verzögern sich viele Projekte bereits auf Verwaltungsebene. Während das Baugesetzbuch bundesweit gilt, sind die Genehmigungsverfahren in Berlin besonders langwierig.

Laut einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für eine Baugenehmigung in Berlin über 8 Monate. Das stellt im Bundesvergleich einen  Spitzenwert dar.

Parallel bremst der fortwährende Fachkräftemangel Baufirmen aus. In einer Umfrage der deutschen Industrie- und Handelskammer gaben 2024 53 % der Unternehmen an, Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung zu haben. Im Tiefbau waren es sogar 61 %. Während also im Wohnungsbau die Anzahl der Aufträge für Bauunternehmen in jüngster Vergangenheit gestiegen ist, haben viele Firmen zu wenig  Kapazitäten, diese zu bearbeiten. Die Folge sind lange Wartezeiten und Baustopps, die die Fertigstellung bereits genehmigter Bauvorhaben verzögern.

Fällt erst mal ein Bauunternehmen bei der zeitlichen Planung eines Bauvorhabens aus, kann das gesamte Bauvorhaben wie ein Kartenhaus ineinander zusammenfallen. Baustellen stehen temporär still, zusätzliche Unterhaltungskosten fallen an und Bauherren müssen Nachunternehmer kurzfristig zu erhöhten Preisen beauftragen.

Nicht vor meiner Haustür  

Ein weiterer Grund für Verzögerung nach erteilter Baugenehmigung sind Streitigkeiten mit Nachbarn.

Seit vielen Jahren versuchen Gemeinden, Wohnraum durch nachträgliche Nachverdichtung von Wohngebieten zu schaffen. Investoren, die auf frei gewordenen Grundstücken große Wohnraumprojekte verwirklichen möchten, werden daher mit offenen Armen empfangen. Doch nicht jeder ist ein Freund der typischen Neubauquartiere mit ihren Tiefgaragen, dunklen Ziegelsteinoptiken und bodentiefen Fenstern. Gerade in Wohngebieten, deren Bebauung zuvor nur von Ein- bis Zweifamilienhäusern geprägt war, haben Nachbarn Bedenken gegen die wortwörtlich aus der Reihe fallenden Großbauprojekte.

Bei einem großen Teil der Mandate von Koenen Bauanwälte im öffentlichen Baurecht handelt es sich um Nachbarklagen. Typische Argumente gegen ein benachbartes Bauprojekt sind Schattenwürfe durch übergroße Gebäude, Erhöhung des Verkehrsaufkommens und hieraus resultierender Lärm und Parkplatzmangel, Einsichtmöglichkeiten in das eigene Grundstück durch künstlich erhöhtes Gelände sowie der befürchtete Verlust des Wertes des eigenen Grundstücks.

Bei einer störenden Baugenehmigung des Nachbarn führt der Widerspruchsweg zunächst zur zuständigen Behörde. Diese muss daraufhin die Baugenehmigung noch einmal auf der Grundlage der Argumente des Nachbarn überprüfen und entscheiden, ob diese noch einmal aufgehoben wird. Wie lange das dauert, hängt stark von der Auslastung und der Personalkraft der jeweiligen Behörde ab. Erfahrungsgemäß ist bei einem anwaltlich begründeten Widerspruch mit Wartezeiten von einem halben bis einem Jahr zu rechnen.

Gibt die Behörde dem Widerspruch nicht statt, kann der Nachbar gegen die Baugenehmigung klagen. Meist übersteigt die Dauer eines Klageverfahrens die Dauer des Widerspruchsverfahren. So geht aus dem Geschäftsbericht des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg aus 2024 hervor, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer für allgemeine Klageverfahren der niedersächsischen Verwaltungsgerichte 2023 bei 17 Monaten lag, was mit dem Personalmangel in Hinblick auf Richter begründet wird.

Der Nachbar kann stets beantragen, dass die Baugenehmigung bis zur Entscheidung über deren Rechtmäßigkeit ausgesetzt wird. Über den entsprechenden Antrag wird zwar meist innerhalb einiger Monate entschieden, doch damit ist nicht automatisch das Hauptverfahren vor Behörde oder Gericht aus der Welt.

Natürlich kann der Nachbar trotzdem nach Erteilung der Baugenehmigung mit dem Bau seines Vorhabens beginnen, ohne den Verlauf der Verwaltungs- und Gerichtsverfahren abzuwarten. Doch gerade vor dem Hintergrund steigender Kosten bedeutet dies Risiko.

Alle getätigten Investitionen wären letztlich verloren, wenn die Baugenehmigung nach Baubeginn noch von einem Nachbarn gekippt würde, ohne dass eine neue in Aussicht steht.

Die Genehmigung des Bauvorhabens ist also nur das erste Glied in einer langen Kette von Hürden, die Bauherren nehmen müssen. Es gilt, die Finanzierung fortlaufend sicherzustellen, den Zeitplan mit unterbesetzten Bauunternehmen zu koordinieren und Streitigkeiten mit Nachbarn zu lösen.

Hierfür hat der Bauherr nicht unbegrenzt Zeit. Wird eine Baugenehmigung nicht genutzt, verfällt sie nach drei Jahren. Auf diese Weise sind im Jahr 2024 ca. 29.000 Baugenehmigungen erloschen, wie das Bundesamt für Statistik mitteilte. Das ist der Höchststand seit 2002. Laut Berliner Bauaufsicht waren es allein in Berlin 3.200.

Die Regierung bleibt daher auch neben dem beschlossenen Bau-Turbo in der Pflicht, die Rahmenbedingungen für den Bau zu verbessern. Wenn die Hauptstadt ihre ehrgeizigen Pläne im Wohnungsbau erreichen will, dann braucht es dafür aus meiner Warte digitalisierte, personell aufgestockte Bauämter, vereinfachte Förderzugänge und eine gute Kommunikationskampagnen in beliebten Wohnvierteln, in denen Nachverdichtungen geplant sind. 

Nur so kann sichergestellt werden, dass der Bauherr nach erfolgreichem Verfahren  mit dem Bau beginnen kann – falls ihm bis dahin noch nicht die Lust dazu vergangen ist.

Friedrich Geschwinder

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Vergabebeschleunigungsgesetz verfehlt das Ziel: Bürokratie statt Bauen – der Anti-Bauturbo

Vergabebeschleunigungsgesetz verfehlt: Bürokratie statt Bauen
Axel Gedaschko, Präsident des GdW (Copyright GdW / Urban Ruths)

Zum Kabinettsbeschluss am 6. August 2025 über das sogenannte „Vergabebeschleunigungsgesetz“ erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Was als Beschleunigung angekündigt wurde, erweist sich in Wahrheit als weiterer Bremsklotz für den Wohnungsbau in Deutschland. Der Entwurf zum Vergabebeschleunigungsgesetz schafft keine neuen Spielräume – er verengt sie. Statt Klarheit und Entlastung bringt das Gesetz neue bürokratische Hürden, Unsicherheiten und unnötige Dokumentationspflichten bei öffentlichen Aufträgen. Das Gegenteil von dem, was wir dringend brauchen.

Bauen und Wohnen stehen unter enormem Druck: Es fehlen hunderttausende bezahlbare Wohnungen, insbesondere in den Ballungsräumen. Sozial orientierte Wohnungsunternehmen wollen und können schnell und effizient bauen, doch die rechtlichen Rahmenbedingungen setzen ihnen immer neue Grenzen. Gerade das serielle und modulare Bauen – ein entscheidender Hebel für Tempo und Kosteneffizienz – wird durch starre Vorgaben bei der Losvergabe massiv ausgebremst.

Wer das Ziel verfolgt, den Wohnungsbau in Deutschland zu beschleunigen, darf nicht bei der Realität der Baupraxis wegsehen. Gesamtvergaben müssen möglich sein – dort, wo sie technisch, wirtschaftlich oder zeitlich sinnvoll sind. Das neue Gesetz ignoriert diesen Bedarf und behindert damit nachweislich funktionierende Verfahren. So wird kein einziges Wohnungsbauprojekt schneller realisiert.

Der GdW fordert daher eine grundlegende Nachbesserung des Gesetzentwurfs. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte Anspruch, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu modernisieren, muss eingelöst werden – und zwar praxisnah, zielgerichtet und im engen Dialog mit der Wohnungswirtschaft.

Wir brauchen ein Vergaberecht, das den Wohnungsbau ermöglicht – nicht eins, das ihn weiter erschwert. Es ist Zeit für ein echtes Beschleunigungsgesetz, nicht für ein neues Bürokratiemonster.

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vdw zieht Bilanz – Dr. Susanne Schmitt: Der Absturz beim Neubau ist beispiellos!

Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen. Foto: vdw

Die sozialorientierte Wohnungswirtschaft in Niedersachsen und Bremen schwankt zwischen Hoffen und Bangen. „Der Druck auf die Wohnungsgenossenschaften und die kommunalen Wohnungsgesellschaften bleibt in vielerlei Hinsicht groß: beim Neubau bezahlbarer Wohnungen, bei der klimagerechten und sozialverträglichen Sanierung der Bestände, bei der Entwicklung lebenswerter Quartiere und beim Angebot generationengerechter Wohnangebote“, betonte Dr. Susanne Schmitt, Direktorin des Verbandes der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw), am Donnerstag in Hannover. 

„Wir erwarten nun von Bund, Ländern und Kommunen umgehend eine klare Schwerpunktsetzung fürs bezahlbare Wohnen, verbindliche kostensenkende Regeln für Neubau und Sanierung sowie eine stabile und zukunftsgerichtete Förderkulisse, die Haushalten mit kleinen und mittleren Einkommen zugutekommt.“

Die Geschäftszahlen der 180 Mitgliedsunternehmen im vdw zeichnen ein differenziertes Bild: Während die Gesamtinvestitionen im Jahr 2024 deutlich auf knapp 1,3 (2023: 1,2) Milliarden Euro gestiegen sind, deutet sich für das laufende Jahr wieder ein spürbarer Rückgang auf ca. 1,1 Milliarden Euro ab. Die Fertigstellungszahlen bleiben weiter stark rückläufig. Dennoch schätzen die Unternehmen ihre Perspektiven ein wenig positiver ein als in den Vorjahren.

„Dieser zurückhaltende Optimismus stützt sich trotz der vielen Rückschläge der vergangenen Jahre auf die schlagzeilenträchtigen Ankündigungen von Bauturbo, Novellierungen und Investitionsoffensiven. Mal abwarten, was davon am Ende übrigbleibt“, sagte Dr. Schmitt.

Die Geschäftszahlen im Überblick:

Neubau

Ins Neubaugeschäft haben die vdw-Mitglieder im vergangenen Jahr 410 (2023: 463) Millionen Euro investiert; im laufenden Jahr wird nur noch mit rund 364,5 Millionen Euro gerechnet. Die vdw-Chefin hat noch eine andere Vergleichszahl: „2021 waren wir bei fast 700 Millionen Euro für den Neubau. Dieser Absturz ist beispiellos.“

Die Fertigstellungszahlen (Anzahl Wohneinheiten) der vdw-Mitglieder im Überblick:

                                               Niedersachsen                     Bremen                  gesamt
 
 
2022                                             2061                                   416                       2477
 
2023                                             1602                                   241                       1843
 
2024                                             1236                                   244                       1480
 
2025 (geplant)                              952                                   165                       1117
 

 

Auch die Zahl der mit öffentlicher Förderung errichteten Wohnungen durch vdw-Mitglieder ist weiter rückläufig. Die Unternehmen im Land Bremen haben 2024 104 (2023: 152) geförderte Wohnungen fertiggestellt, in Niedersachsen waren es 418 (616). „Hier haben sich unsere Erwartungen nicht erfüllt. Gleichwohl sind die Förderkonditionen durch Bremer Förderbank und NBank mittlerweile optimiert worden, so dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau in Zukunft gestärkt werden sollte“, meinte Dr. Susanne Schmitt.

Wohnungsbestand

Weiterhin gilt: Das Land Bremen will bis 2038 CO2-neutral sein, Niedersachsen bis 2040. Die Wohnungswirtschaft muss daher massiv in die energetische Sanierung ihrer Wohnungsbestände investieren.

Dazu Dr. Schmitt: „Nur damit die Dimension dieser Aufgabe klar wird: Der mit Abstand größte Teil der rund 400.000 Wohnungen, die unsere Mitglieder managen, stammt von vor der Jahrtausendwende. Die Gebäude sind somit mindestens ein Vierteljahrhundert alt, wurden teilweise schon saniert und müssen aufgrund der jetzt geltenden Vorgaben erneut energetisch optimiert werden.“

Entsprechend lagen die Bestandsinvestitionen für Modernisierung und Instandhaltung im Geschäftsjahr 2024 bei knapp 890 (2023: 727) Millionen Euro – und damit auf Rekordniveau. Im laufenden Jahr deutet sich ein Rückgang auf 742 Millionen Euro an. „Die große Investitionsneigung ist nur eine Seite der Medaille“, schränkt die vdw-Verbandsdirektorin ein, „denn ein großer Teil der Aufwendungen ist nicht auf vermehrte Projekte, sondern auf immer höhere Baupreise sowie Qualitäts- und Anforderungsveränderungen zurückzuführen.“

(**Modernisierung: Verbesserung des Zustands der Mieträume // ***Instandhaltung: Erhalt bzw. Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands der Mieträume)

Mieten

Die Mieten bleiben trotz eines spürbaren Anstiegs um rund 3,3 Prozent auf einem preisgünstigen Niveau. Im Durchschnitt liegt der Quadratmeterpreis im Verbandsgebiet bei 6,60 (2023: 6,39) Euro (nettokalt). In Niedersachsen sind es 6,60 (6,39) Euro/Quadratmeter, im Land Bremen 6,59 (6,39) Euro/Quadratmeter. Die Steigerungsrate liegt über der allgemeinen Inflation von 2,1 Prozent sowohl in Niedersachsen als auch im Land Bremen.

Gestiegen sind auch die Betriebskosten, die 2024 bei 1,97 (Niedersachsen) bzw. 2,13 (Bremen) Euro/Quadratmeter lagen (2023: 1,84 Euro/Quadratmeter in Niedersachsen; 1,86 Euro/Quadratmeter in Bremen).

Außerdem müssen die Mieter Heizkostenvorauszahlungen in Höhe von 1,84 (Niedersachsen) bzw.1,49 (Bremen) Euro/Quadratmeter leisten (2023: 1,74 Euro/Quadratmeter in Niedersachsen; 1,42 Euro/Quadratmeter in Bremen).

„Die allgemeine Entwicklung der Wohnkosten ist für viele Mieterhaushalte zweifellos belastend. Unsere Mitgliedsunternehmen wollen diesen Trend eindämmen. Deswegen werden weiterhin viele Neubaupläne zurückgestellt, um unsoziale Mieten von bis zu 20 Euro pro Quadratmeter zu vermeiden, und teure Luxussanierungen finden bei uns ohnehin nicht statt. Die Wohnungsunternehmen geben nach Modernisierungsmaßnahmen die investierten Kosten mit Augenmaß weiter. Niemand soll finanziell überfordert werden. Man muss indes bedenken, dass viele Wohnungen vor der Sanierung Mietpreise von fünf Euro pro Quadratmeter oder sogar weniger hatten“, betonte Dr. Susanne Schmitt.

Stimmungslage

Mit der Jahresstatistik wurde die Stimmungslage der vdw-Mitglieder erfragt. Die allgemeine Geschäftslage liegt bei einem Wert von 2,35 (Skala von 1=deutlich zunehmend bis 5=deutlich abnehmend / Vorjahrswert: 2,48), die Investitionserwartung im Neubau bei einem Wert von 2,87 (3,25) und im Bestand bei 2,33 (2,45).

Abgefragt wurden auch der Geschäftslage-Index (Wie beurteilen Sie die gegenwärtige Geschäftslage Ihres Unternehmens?) und der Geschäftserwartungs-Index (Wie wird sich Ihrer Einschätzung nach die Geschäftslage Ihres Unternehmens innerhalb der nächsten 2 bis 3 Jahre entwickeln?). Beide Indizes verzeichnen auf niedrigem Niveau eine leichte Aufwärtstendenz. Dr. Schmitt: „Eine Trendwende lässt sich daraus nicht ableiten. Die Branche verharrt zwischen Hoffen und Bangen.“

Bezahlbar – Sozial – Klimagerecht

Die Aufbruchstimmung der Jahre 2019 bis 2022 ist längst verpufft. Der Anspruch der sozialorientierten Wohnungsunternehmen im vdw-Verbandsgebiet, bezahlbaren und klimagerechten Wohnraum insbesondere für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen zur Verfügung zu stellen, ist unter den gegebenen Bedingungen kaum noch aufrechtzuerhalten.  Zu sperrig sind die gesetzlichen und technischen Anforderungen, zu hoch sind die Baukosten, zu teuer ist das Bauland.

Um die Probleme am Wohnungsmarkt zu lösen, hat der vdw hat mit den Landesregierungen in Hannover und Bremen in den zurückliegenden Monaten an wichtigen Stellschrauben gedreht. Die mit fachlicher Unterstützung des vdw entstandene neue Niedersächsische Bauordnung hat bundesweit Vorbildcharakter. Und in Bremen hat die gemeinsame Arbeit am sogenannten „Bremer Weg“ begonnen, der ebenfalls Lösungen zur Senkung von Baukosten und zur Vereinfachung von Genehmigungsverfahren aufzeigen soll.

Was ist jetzt zu tun?

Förderung

Verbandsdirektorin Dr. Schmitt: „Wir benötigen in Niedersachsen eine neue Förderstruktur. Um Wohnungen nicht nur im unteren Mietpreissegment zu errichten, sondern in gleicher Weise das Angebot für die arbeitende Mitte auszuweiten, muss ein dritter Förderweg eingerichtet werden. Damit könnten neue Wohnungen zu einem geregelten Mietpreis von acht bis zwölf Euro pro Quadratmeter ermöglicht werden. Außerdem besteht mit der Investitionsoffensive des Landes (plus 200 Millionen Euro) die Chance, im bestehenden zweiten Förderweg einen Tilgungszuschuss für Investoren zu gewähren.“

Eine Wette auf die Zukunft

Übrigens: Seitens des Bundes sind von 2026 bis 2029 insgesamt 20 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen. Außerdem wird die Städtebauförderung im gleichen Zeitraum mit insgesamt rund 5,2 Milliarden Euro gestärkt. „Grundsätzlich gute Voraussetzungen für die Stärkung des Wohnungssektors. Aber noch ist dies alles eine Wette auf die Zukunft.“

Klimaschutz

Der vdw ist der Initiative „Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“ beigetreten, die auf die Reduktion von Treibhausgasen im Gebäudebereich fokussiert statt auf die Erreichung von Energieeffizienzvorgaben. „Mit diesem Paradigmenwechsel wird der Weg geebnet, überteuerte Maßnahmen an Gebäuden zu vermeiden und stattdessen die Klimaziele sozialverträglich zu erreichen“, betonte Dr. Schmitt. Um bei dieser Mammutaufgabe weder Vermieter noch Mieter finanziell zu überfordern, bedürfe es einer verlässlichen öffentlichen Förderung. „Das hat auch etwas mit Vertrauen zu tun.“

Bauen wieder einfacher machen

„Mehr Gebäudetyp E wagen!“ So lautet seit langem eine zentrale Forderung des vdw. „Wir müssen endlich einfach, effektiv und effizient bauen“, betonte Dr. Schmitt. Dafür müssen etablierte Baustandards z.B. beim Brandschutz, Schallschutz und der Barrierefreiheit sinnvoll und vor allem rechtssicher reduziert werden.

Abweichungen von DIN-Normen dürfen kein Mangel mehr sein. Zudem müssen für nachweislich mehrfach errichtete, baugleiche Gebäude Typengenehmigungen ermöglicht werden, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen. Außerdem fordert der vdw die Förderung von Holz und weiterer alternativer Baustoffe. Doch bislang ist der standardisierte Bau von Mehrfamilienhäusern in Deutschland hinter den hohen Erwartungen zurückgeblieben.

Dazu die Verbandsdirektorin: „Einige unserer Mitglieder haben Projekte realisiert und sind mit den erzielten Ergebnissen, sowie in bautechnischer als auch in betriebswirtschaftlicher Hinsicht, sehr zufrieden. Ich wünsche mir natürlich eine deutlich größere Anzahl von Neubauvorhaben dieser Art.“

Wohnkosten

Die Mieten in Deutschland – auch in Niedersachsen und Bremen – steigen. Daraus ergibt sich eines der gravierenden sozialen Probleme unserer Zeit. Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen sind besonders betroffen. Oft sind es Familien, Alleinerziehende, Senioren, Auszubildende und Studierende, die gerade in urbanen Bereichen keinen passenden Wohnraum mehr finden und zunehmend auf Transferleistungen angewiesen sind. Aber auch Haushalte aus der Mitte unserer Gesellschaft mit einem geregelten Einkommen, geraten angesichts hoher Wohnkosten an ihre finanziellen Grenzen.

Im Neubau, das haben die vergangenen Jahre gezeigt, ist dieses Dilemma nur noch mit öffentlicher Förderung zu lösen. Selbst die vdw-Mitgliedsunternehmen berichten, dass Mietpreise von mehr als 18 Euro pro Quadratmeter nötig wären, um die hohen Baukosten decken zu können – selbst wenn auf eine eigene Rendite verzichtet wird. Und mit der Miete ist es nicht getan. Zu den Wohnkosten gehören auch Abgaben für Steuern, Versicherungen, Energie und Müllabfuhr, auf die die Wohnungswirtschaft keinen Einfluss hat. „Nicht nur Vermieter, auch Bauwirtschaft, Energieversorger, Länder und Kommunen tragen dazu bei, dass Wohnen immer teurer wird“, sagte Dr. Susanne Schmitt.

Ausblick

Dr. Schmitt: „Wir haben vier zentrale Forderungen, um das soziale Wohnen wieder zu stärken:

  • Die Entwicklung des Wohnungsbestands muss in den politischen Fokus rücken. Es gibt ungenutzte Potenziale für mehr bezahlbaren Wohnraum z.B. in Dachgeschossen. Auch Nachverdichtungen und Ersatzneubauten können Quartiere aufwerten, neue Wohnqualitäten schaffen und bei der Erreichung der Klimaziele unterstützen. Eine gezielte Förderung ist unabdingbar.
  • Kommunales Bauland muss vordringlich und kostengünstig dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Auch die Innenentwicklung von Städten und Gemeinden kann mit innovativen Wohnangeboten gestärkt werden.
  • Bürokratische Hürden und zu hohe Standards fürs Bauen und Sanieren müssen konsequent abgebaut werden. Die Digitalisierung kann Genehmigungsprozesse beschleunigen, Planungsschleifen verhindern und für mehr Transparenz sorgen.
  • Steueranreize sind dringend erforderlich. Die Grunderwerbsteuer sollte auf 3,5 Prozent und der Mehrwertsteuersatz für preisgebundenen Wohnraum auf 7 Prozent abgesenkt werden.

Der vdw Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen vertritt die Interessen von 180 Wohnungsunternehmen. In ihren rund 400.000 Wohnungen leben fast eine Million Menschen. In Niedersachsen gehört jede fünfte Mietwohnung zum Bestand der vdw-Mitgliedsunternehmen, im Land Bremen liegt der Anteil sogar bei mehr als 40 Prozent. Die vdw-Mitgliedsunternehmen sind somit die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in den beiden Ländern.

Carsten Ens

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Investitionsstau um 15,9 Prozent auf 215,7 Mrd. Euro in Kommunen weiter angestiegen

Investitionsstau um 15,9% auf 215,7 Mrd. Euro weiter angestiegen
KfW-Kommunalpanel 2025: Investitionsstau. Quelle: KFW-Kommunalpanel 2025, Befragung durch das Difu

Die Kommunen in Deutschland beklagen den immer weiter steigenden Investitionsstau. Bei der jährlichen vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) für die KfW durchgeführten Befragung bezifferten sie den wahrgenommenen Investitionsrückstand auf insgesamt 215,7 Milliarden Euro – ein Rekordwert und Anstieg um 15,9 Prozent bzw. 29,6 Milliarden Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Den größten Investitionsrückstand sehen die Kommunen erneut bei Schulgebäuden. Hier beträgt die Lücke 67,8 Milliarden Euro oder 31 Prozent des gesamten Investitionsstaus. Darauf folgt die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Milliarden Euro oder 25 Prozent des Investitionsrückstands.

„Ich gehe davon aus, dass derzeit in vielen Kommunen die Dringlichkeit für den Nachholbedarf bei den Schulen steigt. Grund dafür ist der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ab 2026“, kommentiert Prof. Dr. Carsten Kühl die Ergebnisse. „Vielerorts müssen jedoch die baulichen Voraussetzungen sogar erst noch geschaffen werden.“

Gravierenden Investitionsrückstand bei den Schulgebäuden

Insgesamt geben 56 Prozent der Kommunen einen nennenswerten oder gravierenden Investitionsrückstand bei den Schulgebäuden an. Dabei zeigt sich ein starker Zusammenhang mit der Kommunengröße: Während bei Kommunen mit 2000 bis 5000 Einwohnern etwa die Hälfte einen nennenswerten oder gravierenden Rückstand bei Schulgebäuden sehen, steigt der Anteil auf knapp 90 Prozent bei Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Kommunen in Süddeutschland haben deutlich seltener einen starken Investitionsrückstand zu beklagen, als jene in Nordrhein-Westfalen oder im Südwesten Deutschlands – also in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland.

Zurückzuführen ist der hohe Investitionsrückstand auch auf Probleme bei der Unterhaltung. Insgesamt gaben 19 Prozent aller befragten Kommunen an, dass sie sich den Unterhalt ihrer Infrastruktur nur im geringen Umfang oder gar nicht mehr leisten können. Das sind fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Beim Thema Straßenbau waren dies sogar 32 Prozent, sechs mehr als im Vorjahr.

Zu wenig Personal in den Bauämtern, komplexe Dokumentationspflichten oder lange Genehmigungsdauer

Um die Situation zu bewältigen, planen die Kommunen für 2025 insgesamt 48 Milliarden Euro an Investitionen. Im Vorjahr waren es 47 Milliarden Euro, 2023 lag die Planung bei 43 Milliarden Euro. Allerdings werden nicht alle geplanten Investitionen auch umgesetzt. Im Jahr 2024 gaben die Kommunen dafür laut Hochrechnung lediglich 30 Milliarden Euro aus. 

„Für diese Differenz sind Investitionshemmnisse verantwortlich, die nicht unbedingt mit der Finanzlage zu tun haben. Dazu gehören etwa zu wenig Personal in den Bauämtern, komplexe Dokumentationspflichten oder lange Genehmigungsdauern“, sagt Difu-Projektleiter Dr. Christian Raffer.

Diesen Befund müsse man ernst nehmen, wenn jetzt über die Verteilung der Mittel aus dem Sondervermögen Infrastruktur von den Ländern an die Kommunen entschieden werde, so Raffer weiter. „Wichtig ist, dass zusätzliche Mittel bürokratiearm verteilt werden.

Sybille Wenke-Thiem


Das KfW-Kommunalpanel beruht auf einer bundesweit repräsentativen Befragung der Kämmereien von Städten und Gemeinden mit mehr als 2.000 Einwohnern sowie allen Landkreisen, die im Auftrag von KfW Research durch das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) seit 2009 jährlich durchgeführt wird. Die Befragung für die aktuelle Ausgabe fand von Januar bis März 2025 statt. Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist die Summe, die Kommunen heute investieren müssten, um ihre Infrastruktur in Qualität und Quantität wieder in einen adäquaten Zustand zu bringen.

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Datenschutzverletzung – Auswirkungen des Art. 82 DSGVO auf Haftungsrisiken in der D&O-Versicherung

Datenschutzverletzung - Art. 82 DSGVO auf die D&O-Versicherung
Empfangsgebäude des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus nord-östlicher Richtung. Foto von Nikolay Kazakov

Die zunehmende Digitalisierung erhöht die Effizienz von Unternehmen, bringt jedoch auch Haftungsrisiken mit sich. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte aktuell, dass auch der bloße und kurzzeitige Verlust der Kontrolle über eigene personenbezogene Daten einen immateriellen Schaden im Sinne des Art. 82 Abs. 1 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) darstellen kann. Dies ruft die Relevanz der D&O-Versicherung auf den Plan.

Ausgangslage

Die D&O-Versicherung („Directors & Officers Liability“, auch Manager-Haftpflicht) ist eine Versicherung gegen Vermögensschäden, verursacht auf der Ebene der Unternehmensleitung durch Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte und sonstige der Führungsriege angehörige Personen.

Über die D&O versicherte „echte“ Vermögensschäden sind finanzielle Einbußen, die ohne eine vorhergehende Verletzung von Personen oder Sachen entstehen. Beispiele hierfür sind Schäden durch eine fehlerhafte Beratung oder durch Vertragsbruch.

Immaterielle Schäden haben noch einen anderen Charakter: Es handelt sich um Tatbestände ohne direkten Vermögens-, Sach- oder Personenschaden. Beispiele sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen, Reputationsschäden (Rufschädigung eines Unternehmens oder einer Person) oder die Verletzung von Geheimhaltungspflichten oder Datenschutzvorgaben, die keine direkten Vermögensfolgen haben.

Die klassische D&O ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, d. h. sie deckt begründete Ansprüche gegen Führungskräfte wegen Pflichtverletzungen, aus denen ein Vermögensnachteil entsteht, sowie die Abwehrkosten wie Anwalts- und Gerichtskosten bei unbegründeten Vorwürfen.

Immaterielle Schäden sind typischerweise nicht gedeckt – es sei denn, sie führen mittelbar zu einem Vermögensschaden (z. B. durch Reputationsverlust bedingte Umsatzeinbußen) oder sie sind ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen eingeschlossen. Hierbei zeigen einige Versicherer allerdings große Zurückhaltung.

Szenario nach Art. 82 DSGVO

Jede Person, der wegen eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist, hat Anspruch auf Schadenersatz gegen den/ die Verantwortlichen. Das ist die Kernaussage der Regelung in Art. 82 DSGVO. Gemäß aktueller Rechtsprechung des BGH (Entscheidung vom 18.11.2024, Aktenzeichen VI ZR 10/24) muss hierbei weder eine missbräuchliche Verwendung der Daten erfolgt sein noch bedarf es sonstiger zusätzlicher spürbarer negativer Folgen.

BGH stärkt Betroffenenrechte: Schadenersatz bei Datenschutzverletzungen

Mit dieser Rechtsprechung hat der BGH die Rechte Betroffener maßgeblich gestärkt. Datenschutz- und Datenrechtsverletzungen können daher per se eine Vielzahl von Schadenersatzansprüchen nach sich ziehen. Hierbei kommen nicht nur Ansprüche gegen das Unternehmen in Betracht (so die Ausgangslage der BGH-Rechtsprechung), sondern es ist durchaus denkbar, dass auch die für Datenrechtsvorfälle verantwortlichen Entscheidungsträger auf der Führungsebene direkt und persönlich auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.

Von der Haftung zur Deckung: Sind die Haftungsrisiken von Mitgliedern der Unternehmensleitung wegen immaterieller Schäden auf Grundlage des Art. 82 DSGVO versicherbar? Die Antwort lautet: Ja! In unseren D&O-Spezialkonzepten können wir die wichtigsten Tatbestände immaterieller Schäden in Deckung nehmen. Hierzu zählen Ansprüche wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen, wegen Verletzung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ebenso wie Reputationsschäden und Inanspruchnahmen wegen Datenschutz- und Datenrechtsverletzungen. Dies ist allerdings kein Marktstandard. Es ist daher ratsam, die bestehenden Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen.

Die Mitversicherung von DSGVO-Schäden ist bereits in einigen unserer AVW-D&O-Konzepte bedingungsseitig enthalten. Gerne prüfen wir Ihren Versicherungsschutz, ob und inwieweit auch immaterielle Schäden gedeckt sind. Wenden Sie sich bei Fragen hierzu gerne an Ihren Kundenmanager.

Julia Bestmann


Ass. jur., Fachbereich HUK / Financial Lines, AVW-Gruppe

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Neues Telekommunikationsgesetz: Rückschritt beim digitalen Fortschritt in Wohnquartieren droht

Telekommunikationsgesetz: Rückschritt beim Fortschritt droht
„Die geplante gesetzliche Erweiterung der Duldungspflicht sowie ein faktisch unbeschränkter Anspruch auf Nutzung von Glasfasern im Gebäude, auch wenn dort keine Verträge mit Mietern geschlossen sind, sind keine Beschleuniger, sondern Bremsklötze für den Netzausbau“, warnt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW (Copyright GdW / Urban Ruths)

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft warnt anlässlich der Vorstellung der Eckpunkte zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vor geplanten Eingriffen in bestehende Inhaus-Infrastrukturen. Übermäßige Regulierung würde funktionierende Kooperationsmodelle gefährden und dringend notwendige Investitionen in den Glasfaserausbau bremsen.

Was wir jetzt brauchen, sind Anreize und verlässliche Rahmenbedingungen für den Glasfaserausbau – nicht gesetzlich verordnete Duldungspflichten, die Investitionen hemmen und Eigentumsrechte aushöhlen“, sagt Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Die Bundesregierung läuft Gefahr, mit gut gemeinter Regulierung das Gegenteil zu erreichen: einen Rückschritt beim digitalen Fortschritt in unseren Wohnquartieren.“

Beschleunigung durch Kooperation statt Bremsklötzen in Form von Regulierung

Der Ausbau gigabitfähiger Netze bis in jede Wohnung ist ein gemeinsames Ziel von Wohnungswirtschaft und Telekommunikationsunternehmen. Schon heute arbeiten viele Wohnungsunternehmen erfolgreich mit Netzbetreibern zusammen – auf freiwilliger Basis, durch partnerschaftliche Verträge und mit Rücksicht auf die bauliche Realität in Mehrfamilienhäusern.

„Die geplante gesetzliche Erweiterung der Duldungspflicht sowie ein faktisch unbeschränkter Anspruch auf Nutzung von Glasfasern im Gebäude, auch wenn dort keine Verträge mit Mietern geschlossen sind, sind keine Beschleuniger, sondern Bremsklötze für den Netzausbau. Denn sie würden vor allem kleinere Netzbetreiber schwächen und langwierige Rechtsstreitigkeiten provozieren“, so Esser weiter.

Anstatt bewährte Modelle zu gefährden, sollte die Politik das Glasfaserbereitstellungsentgelt (GBE) weiterentwickeln und die Informationsarbeit stärken.

Den Bremsklotz „Konzernklausel“ abschaffen und den Glasfaserausbau stärken

Zudem fordert Esser die längst überfällige Abschaffung der derzeit geltenden sogenannten Konzernklausel als  zentralen Bremsklotz. Diese im TKG verankerte Klausel schließt die Immobilienwirtschaft als einzige Investorengruppe bei Streitbeilegungsverfahren vor der Bundesnetzagentur von fairen und angemessenen Nutzungsentgelten aus und hemmt den Glasfaserausbau entscheidend.

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung über eine Streichung dieser diskriminierenden Klausel nachdenkt. Allerdings sind die in den Eckpunkten genannten Bedingungen so restriktiv, dass Glasfaserausbau und Wettbewerb nicht gefördert, sondern zusätzlich belastet würden“, warnt Esser.

Europäische Vorgaben machen zusätzliche nationale Regulierung überflüssig

Ab November 2025 gelten mit der EU-Gigabit-Infrastrukturverordnung neue, europaweit verbindliche Regeln für den Glasfaserausbau bei Neubauten und umfassenden Renovierungen. Aus Sicht des GdW ist es daher weder notwendig noch zielführend, zusätzliche nationale Verpflichtungen einzuführen.

Vielmehr droht nur unnötige Bürokratie erzeugt, die  die gesellschaftliche Akzeptanz der Digitalisierungspolitik gefährdet.

Verlässliche Partnerschaften stärken – bürokratische Hürden abbauen

Der GdW ruft die Bundesregierung dazu auf, den eingeschlagenen Weg verlässlicher Partnerschaften zwischen Wohnungswirtschaft und Telekommunikationsunternehmen nicht durch neue Zwangsmaßnahmen zu untergraben. Es braucht keine weiteren regulatorischen Eingriffe, wo Kooperationen bereits funktionieren. Stattdessen sollten Planungs- und Investitionssicherheit gestärkt, bestehende freiwillige Modelle weiterentwickelt und bürokratische Hürden abgebaut werden.

Nur durch Anreize, Dialog und Vertrauen kann der flächendeckende Glasfaserausbau gelingen – zum Nutzen von Mietern, Eigentümern und der gesamten digitalen Infrastruktur Deutschlands.

Andreas Schichel


Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

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Urteile rund ums Dach, Zimmerdecke, Deckenleuchte

Urteile rund ums Dach, Zimmerdecke, Deckenleuchte
Urteile zum Themenkreis Dach, Zimmerdecke, Decken-leuchte Es ist kein Alltagsblick, der Blick nach oben – hoch zur Zimmerdecke oder gar auf das Dach einer Immobilie. Aber manchmal ist er nötig. Zum Beispiel dann, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um diese Materie kommt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in dieser Extra-Ausgabe einige Gerichtsurteile dazu vor.

Es ist kein Alltagsblick, der Blick nach oben – hoch zur Zimmerdecke oder gar auf das Dach einer Immobilie. Aber manchmal ist er nötig. Zum Beispiel dann, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung um diese Materie kommt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS stellt in dieser Extra-Ausgabe einige Gerichtsurteile dazu vor.

Streit um Nähmaschinen-„Lärm“

Die Bewohnerin einer Immobilie fühlte sich durch Nähmaschinengeräusche von oben gestört – und zwar dermaßen, dass sie ihrerseits immer wieder mit einem Gegenstand gegen die Decke klopfte, um auf ihren Unmut hinzuweisen.

Dieses Vorgehen hielt das Amtsgericht München (Aktenzeichen 173 C 11834/23) für unangemessen und sprach der Nachbarin von oben ein Schmerzensgeld in Höhe von 300 Euro zu. Es sei nicht statthaft, die Nachtruhe anderer auf diese Weise zu stören. Auch dann nicht, wenn man der Meinung sei, in „Notwehr“ gehandelt zu haben.

Wem gehört das Dach?

Das Dach eines Gebäudeanbaus gehört zum Gemeinschaftseigentum einer Eigentümergemeinschaft. Das ist selbst dann der Fall, wenn sämtliche unter diesem Dach befindlichen Räume dem Sondereigentum einer Partei zugerechnet sind.

Das Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 11 S 53/22) begründete dies damit, dass ein Dach als konstruktiver Bestandteil einer Immobilie grundsätzlich nicht sondereigentumsfähig sein könne.

Nach Dachreparatur Besuch vom Waschbären – Wer zahlt?

Wenn sich Waschbären im Dachboden einnisten, dann ist das nach Auskunft derjenigen, die das schon einmal erlebt haben, eine kaum zu steigernde Belästigung. Hier hilft nichts anderes, als die Tiere mit erheblichem Aufwand zu vergrämen. Ein Hausbesitzer forderte Schadenersatz von einer Sanitärfirma, deren Beschäftigter bei Arbeiten einen Zugang zum Dach nicht geschlossen habe.

Das Landgericht Frankfurt/Main (Aktenzeichen 2-02 O 578/23) konnte nicht erkennen, dass der Handwerker irgendwelche Pflichtverletzungen begangen habe, zumal er als Installateur für das fachgerechte Verschließen einer Holzverkleidung gar nicht qualifiziert sei.

Kosten für Dachbegrünung umlagefähig?

Dachbegrünungen sind in Mode. Doch wann können – ähnlich wie bei einem Garten – die Kosten dafür auf die Mieter umgelegt werden? Das Amtsgericht Köln (Aktenzeichen 206 C 232/15) stellte fest, dass jedenfalls dann ein Umlegen nicht möglich sei, wenn die Dachbegrünung gar nicht von außen einsehbar sei.

Solaranlage auf Denkmal?

Es gibt eine gewisse natürliche Konkurrenz zwischen der Installation von Solaranlagen und dem Denkmalschutz. Nicht alles, was im Sinne der erneuerbaren Energien ist, finden auch die Denkmalschützer gut.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Aktenzeichen 10 A 2281/23) betonte in einem Urteil, dass das Interesse an der Errichtung einer Solaranlage regelmäßig den Belangen des Denkmalschutzes vorgehe. Dies gelte allemal dann, wenn wie hier die nach der Denkmalbereichssatzung ausgewiesenen erhaltenswerten Blickbezüge nicht erheblich beeinträchtigt würden.

Riss in der Wohnzimmerdecke – Schönheitsreparatur?

Wenn Risse an der Wohnzimmerdecke entstehen, dann mag sich die Frage stellen, ob deren Beseitigung als Schönheitsreparatur durch den Mieter durchzuführen ist oder in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.

Das Landgericht Berlin (Aktenzeichen 67 S 20/17) sah den Eigentümer in der Pflicht, denn es handle sich bei derartigen Rissen klar um Substanzschäden.

Oberlicht – Frischluft nein, Licht ja

Ein Oberlicht in einem Raum ermöglicht zwar Lichtzufuhr, nicht aber einen Austausch der verbrauchten Luft mit Frischluft. Letzteres ist jedoch ein erkennbarer Zweck eines Fensters.

Deswegen kann ein Oberlicht in einem Badezimmer ein herkömmliches Fenster nicht ersetzen, befand das Amtsgericht Berlin-Mitte (Aktenzeichen 6 C 45/23) in einem Zivilverfahren. Es ging um eine Klage bezüglich der Mietpreisbremse.

Am Ende zahlt der Hauseigentümer

Ein Handwerker hatte im Auftrag eines Hausherrn dessen Flachdach repariert. Dazu waren unter anderem Heißklebearbeiten nötig. Dabei kam es zu einem Brand, der auch auf das Nachbaranwesen übergriff und dort enorme Schäden verursachte.

Die Dachdeckerfirma war jedoch zwischenzeitlich insolvent, der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen V ZR 311/16) entschied aber, dass auch der Hauseigentümer für den Schaden haften müsse.

Dr. Ivonn Kappel

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Immobilienverwaltern fehlen Fachkräfte – die richtige Software kann helfen

Immobilienverwaltern fehlen Fachkräfte – Software kann helfen
Franz-Josef Minch sieht den Trend zu einer Software, die die Prozesse der Hausverwaltungen automatisieren und die Mitarbeitenden noch stärker entlastet. Minch verantwortet bei Aareon das Segment Immobilienverwaltungen in Deutschland. Foto: Aareon

Im Softwaremarkt für Immobilienverwaltung hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahren einiges getan. Das Team von Wohnungswirtschaft heute. hat mit Franz-Josef Minch, der bei Aareon das Segment Immobilienverwaltungen in Deutschland verantwortet, zur Bedeutung dieses Marksegments für Aareon sowie zu zukünftigen Trends gesprochen.

Welche Bedeutung hat der Immobilienverwalter-Markt für Aareon?

Franz-Josef Minch: Für Aareon ist das Segment Haus- und WEG-Verwaltungen, dass wir in Deutschland unter dem Begriff IMMOmanagement zusammengefasst haben, von sehr großer Bedeutung. Wir haben dieses Segment in den vergangenen Jahren als weiteres Standbein neben dem wohnungswirtschaftlichen Segment sowie dem Segment für die gewerbliche Immobilienwirtschaft aufgebaut – auch international – und wollen hier weiter wachsen.

Wir wollen Hausverwaltungen dabei unterstützen, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen, denn wir sind überzeugt davon, dass die richtigen Lösungen auch Haus- und WEG-Verwaltungen bei ihren Arbeitsabläufen das Leben deutlich leichter machen können. Unsere jahrzehntelange Erfahrung setzen wir daher auch zum Nutzen dieses Marktsegments ein.

Wie gestaltet sich das Angebotsportfolio von Aareon für den Markt der Immobilienverwaltung?

Franz-Josef Minch: Als Teil der Aareon Gruppe profitieren Haus- und WEG-Verwaltungen von einem Ökosystem, dem Aareon Property Management System, das sämtliche Anforderungen von Immobilienverwaltungen abdeckt. Den Kern bilden die ERP-Lösungen HausPerfekt, Karthago und Powerhaus sowie – für kleinere Immobilienverwaltungen und Privatvermieter – die Lösungen Aareon Hausverwaltung und Aareon SmartImmo.

Was diese Software-Lösungen besonders macht, ist ihre funktionale Tiefe für und Anpassungsfähigkeit an alle Anforderungen im Verwaltungsalltag: Sie decken nicht nur die Standardprozesse der Verwaltung zuverlässig ab, sondern ermöglichen auch die Abbildung individueller Spezialfälle. Ein weiterer Vorteil ist, dass unsere Kundinnen und Kunden zusätzliche innovative Drittlösungen von Partnerunternehmen über unser offenes Property Management System integrieren können.

Bietet Aareon dann nach wie vor alle ERP-Produkte an – stehen die nicht eigentlich im Wettbewerb zueinander?

Franz-Josef Minch: Unsere ERP-Systeme HausPerfekt, Karthago und PowerHaus sowie Aareon Hausverwaltung stehen seit vielen Jahren für Stabilität, Leistungsfähigkeit und praxisnahe Prozessunterstützung in der Immobilienverwaltung. Diese Stärken sichern wir auch langfristig – mit einem klaren Bekenntnis zur Weiterentwicklung und den Weiterbetrieb aller dieser Lösungen.

Damit bieten wir dem Marktsegment vier starke ERP-Systeme, die die unterschiedlichen Bedürfnisse auch mit Blick auf die jeweilige Unternehmensgröße optimal abdecken. Viele unserer Bestandskundinnen und -kunden haben unsere Prolongationsangebote für On-Prem-Lösungen für eine langfristige Planungssicherheit genutzt. Wir haben den Anspruch, ein verlässlicher, stabiler und lösungsorientierter Partner für unsere Kundinnen und Kunden zu sein.

Von welchen Innovationen können Ihre Kundinnen und Kunden bereits jetzt profitieren?

Franz-Josef Minch: Aareon unterstützt mit ihrer Expertise aus der gesamten Gruppe und hat die Investitionskraft, um Innovationen in die Produkte zu integrieren und diese schneller in den Markt zu bringen. So haben wir zuletzt beispielsweise E-Rechnungsfunktionen in sämtliche ERP-Produkte für Hausverwaltungen integriert.

Auch die Innovationspartnerschaft mit dem VDIV leistet hier einen Beitrag, denn Ziel der Zusammenarbeit ist der Wissens- und Expertenaustausch, um gemeinsam technologische Themen voranzutreiben, wie die Nutzung von Künstlicher Intelligenz. Dies ist insbesondere angesichts des Fachkräftemangels und steigender Kosten von hoher Bedeutung.

Themenfelder sind hier beispielsweise der Einsatz von Bots für eine komfortablere Kundenkommunikation sowie zur Entlastung von Mitarbeitenden, die digitale Eigentümerversammlung und die Integration des Zahlungsverkehrs mit Banken. Für PowerHaus und HausPerfekt arbeiten wir gerade an der Integration von BK01, die bei Karthago bereits umgesetzt ist. BK01 vereinfacht den digitalen Zahlungsverkehr.

Die Branche ruft nach offenen Systemen. Können Kundinnen und Kunden weitere Lösungen an Ihre ERP-Verwaltungs-Software anbinden?

Franz-Josef Minch: Wir arbeiten bei allen unseren ERP-Systemen für WEG- und Hausverwaltungen eng mit weiteren Partnern zusammen. Kundinnen und Kunden von HausPerfekt, Karthago und PowerHaus-Lösung profitieren unter anderem von der integrierten Partnerlösung Vulcavo, die digitale Eigentümerversammlungen ermöglicht. Bei HausPerfekt besteht beispielweise eine Partnerschaft mit Bots4u, deren KI-Assistenten die Kundenkommunikation digitalisieren und erleichtern. Und wir binden nach und nach weitere Partner an.

Welche nächsten Trends sehen Sie mit Blick auf Software für die Haus- und WEG-Verwaltungen?

Franz-Josef Minch: Wie viele andere Branchen haben auch Haus- und WEG-Verwaltungen große Sorgen, genug Fachkräfte zu finden. Daher wird der Trend zu Software gehen, die die Prozesse der Hausverwaltungen automatisieren und die Mitarbeitenden noch stärker entlastet – ob mittels KI-Chatbots oder digitalen Kundenportalen, die die Kundenbetreuung erleichtert.

Mit Blick auf das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) wird zudem die Digitalisierung von Eigentümerversammlungen weiter an Fahrt aufnehmen. Bei diesen zukunftsorientierten Entwicklungen werden wir unsere Kundinnen und Kunden sowie die gesamte Branche unterstützen.

Herr Minch, vielen Dank für die Tipps und Trends mit denen die Verwalterbranche zukünftig effizienter ihren Kunden betreuen kann.

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NHW – Neue Vereinbarung verbindet Klimaschutz und bezahlbares Wohnen

NHW - Vereinbarung verbindet Klimaschutz & bezahlbares Wohnen
: Die novellierte Klimastrategie für die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt ist unterzeichnet. Im Fokus: Reduktion des CO2-Ausstoßes, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen und die Mieter bei den Nebenkosten zu entlasten. V.l.n.r.: Monika Fontaine-Kretschmer, Dr. Thomas Hain (beide NHW), Staatsminister Kaweh Mansoori, Dr. Constantin Westphal (NHW). Foto: NHW.

Im Rahmen ihrer Bilanzpressekonferenz haben die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) und Staatsminister Kaweh Mansoori in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Nassauischen Heimstätte die neue Klimazielvereinbarung des Landes und der NHW unterzeichnet. Ihr liegt die zweite Fortschreibung 2025+ der erstmals 2019 verabschiedeten Klimastrategie zugrunde.

„Im Rahmen unseres Strategiewechsels fokussieren wir uns auf den für uns größten Hebel zur CO2-Reduzierung: die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Das ist ein echter Paradigmenwechsel, der uns einen realistischen Weg zur Klimaneutralität aufzeigt. Bei Investitionen in den Bestand reduzieren wir die Eingriffstiefe pro Gebäude, um in der verbleibenden Zeit bis 2045 größere Teile des Portfolios klimaneutral entwickeln zu können, ohne das Unternehmen und vor allem unsere Mieter zu überfordern“, so der Leitende Geschäftsführer der NHW Dr. Thomas Hain.

So gelingt es, 73 Prozent des Gebäudebestands bis 2045 unabhängig von fossilen Brennstoffen zu machen. Für die verbleibenden 16.000 Wohneinheiten sind dann immer noch 1,2 Milliarden Euro an Investitionen notwendig, um sie auf regenerative Energien umzustellen. Hierfür braucht es öffentliche Unterstützung.

Klimaschutz ist zentral, der Neubau ist es auch

Zu einer Wahl zwischen Klimaschutz oder neuen Wohnungen dürfe man es nicht kommen lassen, bekräftigt Wohnungsbauminister und Aufsichtsratsvorsitzender Kaweh Mansoori: „Wohnen ist mehr als ein Dach über dem Kopf – es ist ein Grundrecht und unabdingbar für den sozialen Frieden in unserem Land. Kaum ein anderes Thema bewegt die Menschen derzeit so stark und emotional wie die Frage nach bezahlbarem und qualitativ hochwertigem Wohnraum, besonders in den urbanen Zentren Hessens.“

Steigende Nachfrage treffe auf ein begrenztes Angebot, und allzu oft erlebten Menschen, dass es zunehmend schwieriger werde, angemessenen und bezahlbaren Wohnraum zu finden. „Wir müssen daher dringend auch in den Neubau von bezahlbaren Wohnungen investieren. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, sonst werden wir keine Akzeptanz für die notwendigen Anpassungen an den Klimawandel finden. Sie dürfen keinesfalls auf Kosten derjenigen gehen, die ohnehin finanziell weniger Spielraum haben und dringend auf bezahlbare Mieten angewiesen sind.

Aus diesem Grund hat das Land Hessen allein im Jahr 2024 insgesamt rund 780 Millionen Euro für die Förderung bezahlbaren sozialen Wohnraums zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind ein klares Bekenntnis dazu, dass Wohnen ein Menschenrecht ist und bezahlbar bleiben muss.“

Ohne Flächen kein Neubau – Baulandgewinnung neu aufgestellt

Die Bauland Offensive Hessen GmbH (BOH), eine Tochter der NHW, hat in den vergangenen Jahren gemeinsam mit dem Land Hessen über 50 Kommunen erfolgreich bei der Mobilisierung schwieriger Entwicklungsflächen beraten. Dieses sinnvolle und wirksame Unterstützungsangebot werde nun durch ein neues Förderprogramm des Landes systematisch weitergeführt und erweitert, kündigt Minister Mansoori an.

„Ziel ist es, den Kreis der begünstigten Kommunen und Flächen auf rund 140 zu vergrößern, um noch mehr Städte und Gemeinden bei der Schaffung von dringend benötigtem Bauland zu unterstützen. Zukünftig werden damit alle Ober- und Mittelzentren Hessens, vor allem auch im ländlichen Raum, angesprochen.“ Das Land werde entsprechende Haushaltsmittel bereit stellen und im Herbst dieses Jahres unter dem bekannten Namen Baulandoffensive Hessen mit dem neuen Förderprogramm starten.

Klimaneutralität erreichen wir im Heizungskeller, nicht an der Fassade

Indem wir den Umfang der Arbeiten bei den Modernisierungsmaßnahmen verringern, erhöhen wir die Zahl der jährlich sanierten Einheiten massiv – von rund 800 auf über 2.000 Einheiten – und kommen damit schneller ans Ziel“, konkretisiert die Technische Geschäftsführerin Monika Fontaine-Kretschmer die neue Klimastrategie.

Bei diesen „gering-investiven“ Maßnahmen ersetzt die NHW die fossilen Heizungen durch Wärmepumpen, gegebenenfalls in Kombination mit Photovoltaik, oder schließt die Haushalte an die Fernwärmeversorgung an. Auf dem neuen Klimapfad bleiben im Gebäudebetrieb 2045 fünf Kilogramm CO2 pro Quadratmeter und Jahr statt der 17 Kilogramm nach der alten Klimastrategie.

„So erreichen wir ein Optimum an CO2-Einsparungen für möglichst viele Wohnungen. Da wir eine gute Übersicht über unsere Gebäudebestände haben, wissen wir, wo es weiterhin notwendig sein wird, Dämmmaßnahmen in unterschiedlichem Umfang durchzuführen, um Wärmeverluste und damit hohe Energiebedarfe zu reduzieren. Die Klimaneutralität erreichen wir im Heizungskeller, nicht an der Fassade.“

„Wir stehen für bezahlbares Wohnen in Hessen“

„Unsere Mieten zählen mit einer Durchschnittsmiete von 6,84 €/m2 zu den günstigsten in ganz Hessen. Das bleibt auch nach dem Anfang des Jahres auf Initiative von Minister Mansoori erneuerten Mietenstrategie so. Sie stellt sicher, dass wir weiterhin in Neubau, Modernisierung und Klimaschutz investieren können, ohne Haushalte mit geringen Einkommen bei Mieterhöhungen zu überfordern“, führt der für das Immobilienmanagement zuständige Geschäftsführer Dr. Constantin Westphal aus.

Mehr als die Hälfte der rund 61.000 Wohnungen der NHW liege bei einer Kaltmiete von unter sieben Euro pro Quadratmeter. Durch prozentuale Kappungsgrenzen und nach Süd- und Nordhessen differenzierte pauschale Kappungsbeträge biete die Mietenstrategie den Mietern ein hohes Maß an Sicherheit und sein ein wichtiges Element des Sozialbeitrags der NHW. Dazu gehörten auch die umfangreichen sozialen Angebote des unternehmenseigenen Sozialmanagements sowie der Mietschuldnerberatung. Die novellierte Klimastrategie trage dem Sozialgedanken ebenfalls Rechnung.

„Wir leisten mit der neuen Klimastrategie vor allem auch einen Beitrag zur Energie- und Versorgungssicherheit und entlasten unsere Mieter von zukünftigen Heizkostensteigerungen und CO2-Abgaben. Damit kommen wir unserem sozialen Auftrag nach, der ja ebenfalls Teil unserer Nachhaltigkeitsstrategie ist.“

Positives Jahresergebnis 2024 – Neubau auf Rekordniveau

Mit einem Jahresergebnis von 34,7 Mio. Euro für 2024 liegt die NHW 8,4 Mio. Euro über dem Planwert und 15,4 Millionen Euro über dem Vorjahreswert. Hierfür seien insbesondere geringere Kosten für modernisierungsbegleitende Instandhaltung und höhere sonstige betriebliche Erträge infolge der Auflösung von Rückstellungen verantwortlich, berichtet Hain.

Die vor allem auch durch Modernisierung ausgelöste Leerstandsquote sei mit 1,6 Prozent erfreulich niedrig, genau wie die gegenüber dem Vorjahr leicht gesunkene Fluktuationsquote von 4,8 Prozent.

Im Neubau habe man im letzten Jahr rund 850 Wohnungen, zwei Kitas sowie einen Supermarkt fertiggestellt. Knapp 1.300 Wohnungen, 3 Kitas und eine Grundschule waren 2024 im Bau. „Das ist ein neuer Rekord“, so Fontaine-Kretschmer. „Aktuell haben wir rund 2.600 Wohneinheiten in Bau und Planung, die in den nächsten Jahren an den Start gehen, vorrangig in Frankfurt, Darmstadt und Fulda. Das größte Einzelprojekt ist das Schönhof-Viertel zusammen mit dem Partner Instone. Hier entstehen allein über 2.000 Wohnungen, 1.300 baut die NHW, davon 47% gefördert.

Wir investieren in den nächsten Jahren rund 400 Millionen Euro in den Neubau und leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Entspannung des Wohnungsmarktes.“ Die Herausforderungen durch gestiegene Bauzinsen, Fachkräftemangel und die Knappheit von Baugrundstücken sei aber nach wie vor hoch. Hoffnung setze man in den angekündigten Bauturbo des Bundes und das Baupaket I des Landes, wenn man hier schnell in die Anwendung und Umsetzung komme.

Zentraler Hebel für die Bestandsentwicklung: serielle Sanierung

Die Investitionen in Modernisierung und Instandhaltung bewegten sich 2024 mit über 154 Millionen Euro auf Rekordniveau, Arbeiten an rund 670 Wohneinheiten habe man im letzten Jahr abgeschlossen und dabei den CO2-Ausstoß um 73 Prozent reduziert. „Die Transformation unserer Wohnungsbestände hin zu klimaneutralen Objekten stellt die größte finanzielle Herausforderung in unserer 100jährigen Geschichte dar. Um das mit vertretbarem Aufwand und in gleichbleibender Qualität zu schaffen zu schaffen, müssen wir neue Wege gehen. Ein zentraler Hebel ist dabei die serielle Sanierung. Sie ermöglicht ein deutlich schnelleres und standardisiertes Vorgehen gegenüber konventionellen Verfahren“, so Fontaine-Kretschmer.

In einem Pilotprojekt in Maintal-Bischofsheim modernisiere man zusammen mit dem Partner Renowate aktuell 96 Wohneinheiten in vier für die NHW typischen Gebäudezeilen aus den 1960er Jahren mit vorgefertigten Bauteilen auf einen KfW-55 Standard.

Stadtentwicklung: wichtiger Partner für die Wärmewende

Die Stadtentwicklungsmarke ProjektStadt ist treuhänderisch oder beratend in 111 Kommunen mit annähernd 200 Projekten tätig, vorrangig in Hessen und Thüringen, aber auch in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg. 2024 wurden 45 neue Projekte sowie rund 34 Millionen Euro an Städtebaufördermitteln für Kommunen akquiriert und damit rund ein Drittel aller Bewilligungen in Hessen. Jeder öffentliche Euro ziehe in der Regel sieben private Euro an Investitionen nach sich.

„Für die letzten 20 Jahre summiert sich das auf Bauinvestitionen von rund sieben Milliarden Euro. Wir können mit Fug und Recht behaupten, dass die ProjektStadt als Berater und operativer Umsetzer die öffentlichen Fördergelder auf die Straße bringt“, erklärt Fontaine-Kretschmer. Die ProjektStadt sei damit ein wichtiger Motor für die kommunale Infrastruktur und die lokale Wirtschaft.

Schwerpunkte neuer Aufträge aus den Kommunen seien die Themen kommunale Wärmeplanung, Klimaanpassungsstrategien, sozialer Zusammenhalt und nach wie vor das Transformationsmanagement in den Innenstädten. Für viele vor allem mittlere und kleine Kommunen seien die Fachleute aus der Stadtentwicklung wichtige Partner für die kommunale Wärmewende.

Jens Duffner


Der integrierte Unternehmensbericht der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt für das Geschäftsjahr 2024 (mit Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht) ist online hier verfügbar.

Die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) mit Sitz in Frankfurt am Main und Kassel bietet seit über 100 Jahren umfassende Dienstleistungen in den Bereichen Wohnen, Bauen und Entwickeln. Sie beschäftigt rund 890 Mitarbeitende. Mit über 61.000 Mietwohnungen an 112 Standorten in Hessen gehört sie zu den führenden deutschen Wohnungsunternehmen. Unter der NHW-Marke ProjektStadt führt sie nachhaltige Stadtentwicklungsaufgaben durch. Sie ist Gründungsmitglied der Initiative Wohnen.2050, um dem Klimaschutz in der Wohnungswirtschaft mehr Schlagkraft zu verleihen. Mit hubitation verfügt die NHW zudem über ein Startup- und Ideennetzwerk rund um innovatives Wohnen. www.nhw.de/

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So können niedrige Erbbauzinsen die Immobilienpreise nach oben treiben

Niedrige Erbbauzinsen die Immobilienpreise nach oben treiben
Bildquelle: Pixabay/insspirito

Niedrige Erbbauzinsen werden von einigen Erbbaurechtsgebern als soziales Steuerungsinstrument eingesetzt – etwa, um kostengünstigen Wohnungsbau auf den Grundstücken zu ermöglichen oder bestimmte Zielgruppen zu fördern. Doch sie können auch eine gegenteilige Wirkung entfalten. Denn ein günstiger Erbbauzins ermöglicht es den Verkäufern, einen höheren Preis für ihre Immobilie zu erzielen.

„Niedrige Erbbauzinsen können die Immobilienpreise steigen lassen“, sagt der Immobilienbewerter Dr.-Ing. Martin Töllner. „Denn beim Ertragswertverfahren, das bei der Bewertung vermieteter Immobilien meistens zum Einsatz kommt, ergibt sich der Immobilienwert aus der Rendite, die das Objekt erwirtschaftet. Wenn der Erbbauzins nun deutlich unter dem marktüblichen Niveau liegt, steigt der Bodenwertanteil, welcher sich aus dem kapitalisierten Zinsvorteil ergibt – und damit auch der rechnerische Immobilienwert.“

Ein Rechenbeispiel:

Beträgt der angemessene Erbbauzins 3,5 Prozent, tatsächlich gezahlt wird aber nur 1 Prozent, ergibt sich eine Differenz von 2,5 Prozent. Bei einem Bodenwert von 250 Euro pro Quadratmeter und einer Restlaufzeit von 50 Jahren kann dieser Vorteil einen rechnerischen Mehrwert von über 70.000 Euro ausmachen – allein durch die Abweichung vom marktgerechten Erbbauzins.

Erhöht die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käuferinnen und Käufer

Auch bei eigengenutzten Immobilien kann ein niedriger Erbbauzins preistreibend wirken. Zwar stehen bei der Bewertung hier weniger finanzmathematische Berechnungen im Vordergrund, doch senkt der günstigere Zins die monatliche Belastung und erhöht so die Zahlungsbereitschaft potenzieller Käuferinnen und Käufer für das Gebäude.

Der Deutsche Erbbaurechtsverband weist darauf hin, dass eine solche Praxis nicht per se falsch sei – etwa, wenn bestimmte Zielgruppen gefördert werden sollen. Werden Erbbauzinsen jedoch dauerhaft und unabhängig vom Einzelfall zu niedrig angesetzt, drohen unerwünschte Mitnahmeeffekte und ein Preisanstieg, der den eigentlichen Förderzielen zuwiderläuft.

Quelle:  Deutscher Erbbaurechtsverband www.erbbaurechtsverband.de

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