Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem am 19. Oktober veröffentlichten Beschluss die Rechte
der Nutzer von Strom- und Gasnetzen geschwächt. Das Energie- und IT-Unternehmen LichtBlick
hatte in Karlsruhe für sein Grundrecht auf eine wirksame gerichtliche Überprüfung der Netzentgelte
geklagt. Diese Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.