Üblicherweise schließen gewerbliche Vermieter in die Gebäudeversicherung zugleich auch das Mietverlustrisiko ein, wobei die Haftzeiten meist zwischen 12 und 36 Monaten liegen. Die Hoffnung der Vermieter, in einem Schadenfall den eingetretenen Mietausfall ersetzt zu bekommen, greift jedoch nicht in jedem Fall, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aus dem August 2015 belegt (OLG München, Urteil vom 07.08.2015, Az.: 25 U 546/15).
Kommentar
Unsere Fachzeitschriften kostenfrei per Mail
Machen Sie es wie die Profis: Wählen Sie aus, welche unserer Fachzeitschriften Sie erhalten möchten und empfangen Sie Fakten und Lösungen für die Wohnungswirtschaft direkt in Ihrem Mailpostfach.
Thank you!
You have successfully joined our subscriber list.
Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe
Lesen Sie Artikel zum selben Thema
Energy Sharing gestartet – aber Hindernisse bleiben
Mit dem Start des Energy Sharing in Deutschland kommt die Energiewende...
BGH: Heizungsumstellung von Öfen auf Wärmelieferung – Was zahlt der Mieter?
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs...
Keine Pflicht zur Zahlung: Rückbaukosten für Fernwärmeanschlüsse unzulässig
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat BS Energy erfolgreich abgemahnt: Kostenforderungen für den...
AG Hamburg-Bergedorf: Umlage neuer Betriebskosten
Das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf hat mit Urteil vom 21. Juli 2022, Az.:...
Mietrechtsstreitigkeiten steigen – Betriebskosten auf Platz 3
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Mietrechtsstreitigkeiten vor...
Quartierspeicher: Technik ist einsatzbereit, aber rechtliche Hürden bremsen die Umsetzung
Strom dort nutzen, wo er erzeugt wird: Im Rahmen eines Forschungsprojekts...

