Die schönste Wohnung oder das schönste Haus nützen nichts, wenn in der Dämmerung und in der Nacht die Beleuchtung nicht funktioniert. Im schlimmsten Falle kann das sogar zu Schadenersatzforderungen führen, wenn zum Beispiel in einer Wohnanlage die Treppenhausbeleuchtung ausfällt und ein Mensch deswegen stürzt. Der Infodienst Recht und Steuern der LBS hat für seine Extra-Ausgabe neun Entscheidungen von Zivil- und Verwaltungsgerichten ausgewählt, die allesamt etwas mit Licht und Dunkelheit oder mit dem Funktionieren von Jalousien zu tun haben.
Straßenlampe stört beim Schlaf
Es gibt Menschen, die über einen perfekten Schlaf verfügen und weder durch Licht noch durch Lärm zu stören sind. Das war bei einem Bürger in Rheinland-Pfalz offensichtlich nicht der Fall. Ihn irritierte in seinem Schlafzimmer das Licht einer nahen öffentlichen Straßenlampe. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland- Pfalz (Aktenzeichen 1 A 10474/10) machte ihm wenig Hoffnung auf Abhilfe. Solche Immissionen seien als ortsüblich zu betrachten. Hier werde nicht jedes zumutbare Maß überschritten und der Hausbesitzer könne ja auch noch Selbsthilfe betreiben (Rollläden, Vorhänge).
Nachbarschaftshelfer haftet
Nachbarschaftshilfe wird hoch geschätzt, nicht immer nur für die einfachen Aufgaben wie das Gartengießen. So half ein Grundstückseigentümer dem anderen bei der Montage einer Außenbeleuchtung inklusive Verkabelung. Die Arbeiten waren offensichtlich nicht korrekt ausgeführt, denn später erlitt der unbeteiligte Arbeiter einer Firma bei Arbeiten an der Hausfassade schwerste Verletzungen. Das Oberlandesgericht Koblenz (Aktenzeichen 5 U 311/12) entschied, dass der Nachbarschaftshelfer – obwohl unentgeltlich tätig – ebenfalls in die Haftung genommen werden könne. Gerade bei einer so sicherheitsrelevanten Aufgabe wie Elektroarbeiten habe ihm das bewusst sein müssen.
LED-Beleuchtung am Kirchturm
Auch die Nachbarin einer Kirche hatte keinen Erfolg mit ihrer Klage. Sie störte sich an der LED-Beleuchtung des Kirchturms und forderte eine Abschaltung. Die Begründung: Das ins Schlafzimmer dringende Licht entspreche dem einer hellen Vollmondnacht, zudem sei die kaltweiße Farbe sehr unangenehm. Ein Sachverständiger nahm Messungen vor, konnte jedoch keine dramatischen Störungen feststellen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 12 U 40/17) schloss sich dem an. Auch in Bezug auf das angeblich spezielle Licht liege kein Hinweis vor („Eine besondere farbliche Beeinträchtigung liegt danach nicht vor.“).
Wer zahlt Flurbeleuchtung
Fällt eigentlich ein Beleuchtungskörper unter die sogenannte Kleinreparaturklausel eines Mietvertrages? Muss also der Mieter bis zu einer bestimmten Summe für Reparaturen bzw. Ersatz aufkommen? Mit diesen Fragen hatte sich das Amtsgericht Zossen (Aktenzeichen 4 C 50/15) zu beschäftigen. Es ging um Kosten in Höhe von 43,89 Euro für die Reparatur einer Flurbeleuchtung…