Liebe Leserin und Leser,

mit der Einführung der EnEV 2014 zum ersten Mai gehen fast täglich Angebote unterschiedlicher Firmen ein, die eine Berechnung des Energieausweises gemäß der EnEV 2014 anbieten. Lassen sie sich nicht von den dabei oft genannten Hinweisen auf eine Ordnungswidrigkeit beeinflussen, die dann wirksam werden soll, wenn sie ihre bisherigen Energieausweise und Berechnungen nicht neu erstellen.

Tatsache ist, dass eine Übergangszeit von einem Jahr zur Erstellung neuer Ausweise be- steht. Nach der EnEV 2014 müssen sie ab dem 1. Mai 2015 diese neuen Ausweise bei Vermietungen und Verkäufen vorlegen und bei Insertionen in ihren Anzeigen die Werte gemäß des Energieaus- weises angeben.

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