Liebe Leserin und Leser,

Für Immobilienbesitzer, Verwalter und Makler bringt die Ergänzung zur Energieeinsparung – die neue EnEV 2014 – teilweise gravierende Änderungen. Zwar ist der Bestandsbau weniger betroffen als der Neubau, jedoch greift bei baulichen Änderungen, Modernisierungen oder Sanierungen auch bei Altgebäuden die EnEV 2014. So muss ein Makler künftig in Inseraten auf den für das Gebäude bzw. die Wohnung erstellten Energieausweis nach EnEV 2014 hinweisen. Dem Neumieter oder Käufer einer Eigentumswohnung muss dieser Energieausweis ausgehändigt werden.

Der Hausbesitzer hat diesen Ausweis im Gebäude öffentlich auszuhängen. Optisch ist dieser neue Energieausweis nach EnEV 2014 in seiner Darstellung auch für Laien einfacher lesbar und aussagekräftiger. Der entspricht in etwa der Darstellung, wie von Elektrogeräten im Haushalt bekannt.

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