Der Strompreis ist ein Buch mit sieben Siegeln. Größter Brocken mit ca. 52,5 % machen die acht unterschiedlichen Steuern, Abgaben und Umlagen aus. 24,6% sind Netzentgelte, kann man auch die Maut für die Stromautobahnen nennen. 22,9% fallen für die Stromerzeugung an. Viele Bausteine, viele Stellschrauben, wenn es um die Preisgestaltung geht. Die Unübersichtlichkeit ist Programm.
Was sollen die Kunden tun? Anbieter wechseln? Oder Strompolizei in der Wohnung spielen? Immer, wenn Licht in einem leeren Zimmer brennt, ausschalten bis der Haussegen schief hängt. NEIN! Lassen Sie uns alle gemeinsam nach Vater Staat rufen. Er dreht an den größten Stellschrauben. Er verantwortet über 75 % des Strompreises. Er kann zum Beispiel die Mehrwert- oder Strom-Steuern senken. Die EEG-Umlage sinkt aktuell von 6,5 auf 6 Cent pro Kilowattstunde, 2022 wohl bis auf 3,72 Cent.
Aber dafür steigen die Netzentgelte um ca. 4 %, wie die rund 900 Stromnetzbetreiber in Deutschland angekündigt haben.
Und nun kommt der Hammer: Wie immer, wenn der Staat mit Dritten, die Aufgaben des Staates übernehmen, Verträge schließt, baut er staatliche Garantierenditen ein. In den Verträgen zu den Netzentgelten liegen diese zur Zeit bei 6,91 % für Neuanlagen, bei Altanlagen bei 5,12%. Die Garantierenditen werden regelmäßig durch die Beamten der Bundesnetzagentur angepasst. Noch im September wollte die Behörde den Zinssatz auf 4,59 bzw. 3,03 Prozent verringern
Am 20. Oktober nun vermeldet die Bundesnetzagentur: „Die Bundesnetzagentur hat für Strom- und Gasnetzbetreiber einheitlich einen Eigenkapitalzinssatz für Neuanlagen von 5,07 Prozent vor Körperschaftsteuer ermittelt. Für Altanlagen wurde ein Zinssatz von 3,51 Prozent vor Körperschaftsteuer festgelegt……. Diese beginnt für die Gasnetzbetreiber im Jahr 2023, für die Stromnetzbetreiber im Jahr 2024.“
Quellen:
Bundesnetzagentur – Pressemitteilungen – Bundesnetzagentur veröffentlicht Festlegung der Eigenkapitalverzinsung
Bundesnetzagentur – Beschlüsse Eigenkapitalzinssatz
In einem Gutachten zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Gas- und Stromnetzbetreiber anlässlich des Konsultationsverfahrens der BNetzA Juli 2021 im Auftrag von LichtBlick SE, Hamburg, und des Bundesverbandes Neue Energiewirtschaft (bne) kommt Prof. Dr. Thomas Wein von der Leuphana Universität Lüneburg zu anderen weitaus niedrigeren Prozentsätzen: 3,79 Prozent (bei Neuanlagen) bzw. 2,23 Prozent (Altanlagen), die aber immer noch angemessen wären.
Aber lesen Sie das Gutachten selbst, hier per KLICK zum PDF und ab Seite 8 den Artikel.
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Ihr Gerd Warda