Landesanstalt für Medien NRW mahnt besseren Daten- und Nutzerschutz beim TV-Standard HbbTV an; Forderungen an Industrie und TV-Veranstalter

Bei der Anwendung des Fernsehstandards HbbTV (Hybrid Broadcasting Broadband TV) bestehen erhebliche Schwachstellen beim Daten- und damit beim Nutzerschutz. Durch die Kombination von digitalem Fernsehempfang und Internetverbindung können Zuschauer neben dem TV-Programm zusätzliche Webinhalte aufrufen. Damit wird das individuelle Nutzungsverhalten über den Rückkanal erfasst, und es kann ausgewertet werden. Darauf hat die Medienkommission der Landesanstalt für Medien NRW (LfM) heute (23. Mai) aufmerksam gemacht.

Gleichzeitig schlägt das Gremium konkrete Maßnahmen vor, um Sicherheitslecks zu verhindern.

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