Keine Eile bei Etiketten zur Energieeffizienz für alte Heizungen!

Ab 1. Januar 2016 besteht die Kennzeichnungspflicht für alte Heizkessel. Sie sollen im Laufe der nächsten Monate und Jahre nach und nach mit Etiketten versehen werden, die Aufschluss über die Energieeffizienz der Geräte geben, erläutert der Verband Privater Bauherren (VPB). Der Gesetzgeber möchte damit die schnelle Erneuerung alter Geräte forcieren. Die Kennzeichnungspflicht hat für Hausbesitzer allerdings keinerlei Folgen und kostet sie auch nichts.

- Anzeige -

 

 

- Anzeige -

Hausbesitzer werden aber wahrscheinlich Besuche und Angebote ihrer Heizungsbaufirmen bekommen, denn ab 1. Januar 2016 dürfen Heizungsbauer, Energieberater im Handwerk, Schornsteinfeger, Installateure und alle, die En- ergieausweise ausstellen dürfen, das Etikett auf alten Heizkesseln anbringen. Ab 1. Januar 2017 wird das Effizienzlabel dann Pflicht, bleibt aber für Hausbesitzer weiterhin kostenlos.

zum Artikel als PDF

Lesen Sie die nächsten Artikel dieser Ausgabe

Lesen Sie Artikel zum selben Thema