Als der Gesetzgeber die Mietpreisbremse verabschiedete, ahnte er bereits, dass sie eine ganze Welle von Klagen zur Folge haben würde. Immerhin handelt es sich bei der Mietpreisbremse ja um einen Eingriff in die Verfügungsgewalt über das Eigentum. Dieser Eingriff mag zwar sozialen Erwägungen folgen, dennoch braucht er aber natürlich ein festes Fundament. Diese Aufgabe hat der Gesetzgeber den Mietspiegeln zugedacht, an denen sich die lokalen und regionalen Spannbreiten für Mieterhöhungen bei der Neuvermietung bemessen sollen.
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Jakob Mähren fordert : Führt einen Mietspiegel-TÜV ein!
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